ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren)
Kurz gesagt
ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) ist in Deutschland eine Lastschrift, die an der Ladenkasse mit den Kontodaten der girocard und der Unterschrift des Kunden ausgelöst wird; die Bank des Kunden prüft den Verfügungsrahmen nicht, das Ausfallrisiko trägt ohne vereinbarte Risikoübernahme der Händler. Läuft der Einzug als SEPA-Basislastschrift, kann ein Verbraucher acht Wochen lang ohne Grund Erstattung verlangen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB).
Das Wichtigste
- ELV ist eine Lastschrift, die an der deutschen Ladenkasse mit Kontodaten der girocard und Unterschrift des Kunden ausgelöst wird; den Verfügungsrahmen prüft die Bank des Kunden nicht (Bundeskartellamt, Fallbericht vom 30. April 2014).
- Das Ausfallrisiko trägt beim ELV in Deutschland der Händler; nach demselben Fallbericht können Dienstleister das Risiko auch vollständig übernehmen.
- Bei einer SEPA-Basislastschrift in Deutschland kann ein Verbraucher als Zahler acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen Erstattung verlangen; danach ist der Anspruch ausgeschlossen, eine abweichende Vereinbarung ist nach § 675x Abs. 3 BGB möglich (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB).
- Bei einer girocard-Zahlung in Deutschland erklärt die kartenausgebende Stelle mit der positiven Autorisierung, den autorisierten Betrag zu begleichen (Nr. 5 der Händlerbedingungen, Stand 1. Oktober 2025).
- Nach Angaben der Bundesbank (Monatsbericht Juni 2019, Daten des EHI Retail Institute) entfielen 2018 im deutschen Einzelhandel 4,9 Prozent der Kassiervorgänge auf das Lastschriftverfahren (ELV bzw. SEPA-LV).
Definition
ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) ist das Lastschriftverfahren an der deutschen Ladenkasse: Die Lastschrift entsteht aus den auf der girocard (früher EC-Karte) gespeicherten Kontodaten des Kunden, und der Kunde gibt den Einzug mit seiner Unterschrift frei. Nach dem Fallbericht B 4-9/11 des Bundeskartellamts (30. April 2014) weist der Karteninhaber damit zugleich seine kontoführende Bank an, das Konto zu belasten; den Verfügungsrahmen prüft sie nicht.
Wie riskant ist ELV im Vergleich zur Karte?
Die Tabelle gilt für Deutschland; die Angaben zur girocard sind Vertragsregeln der Deutschen Kreditwirtschaft.
| Risikofrage | ELV (Deutschland) | Kartenzahlung mit PIN (girocard, Deutschland) |
|---|---|---|
| Prüfung des Kontos | keine Prüfung des Verfügungsrahmens durch die Bank des Kunden; Sperrdateiabfragen sind möglich (Bundeskartellamt, 2014) | Prüfung des Verfügungslimits, dann positive Autorisierung (Nr. 5 der Händlerbedingungen) |
| Zahlungsversprechen | keines aus einer Autorisierung der Bank des Kunden (Bundeskartellamt, 2014) | Die kartenausgebende Stelle erklärt mit der positiven Autorisierung, den autorisierten Betrag zu begleichen, sofern Nr. 5 erfüllt ist (Stand 1. Oktober 2025) |
| Wer trägt den Ausfall | der Händler; Dienstleister können das Risiko laut dem Fallbericht vollständig übernehmen | bei positiver Autorisierung die kartenausgebende Stelle |
| Rückgabe durch den Kunden | acht Wochen ohne Grund bei einer SEPA-Basislastschrift, danach ausgeschlossen (§ 675x Abs. 2, 4 BGB; Abs. 3 erlaubt Abweichendes) | § 675x Abs. 2 BGB erfasst SEPA-Lastschriften, nicht die Kartenzahlung |
Rechtsgrundlage: § 675x BGB (Erstattung), § 675e Abs. 4 BGB (Nichtverbraucher), § 676b BGB (Anzeige eines Einzugs ohne Mandat).
Beispielrechnung: ein zurückgegebener Einzug
Angenommen, eine ELV-Zahlung über 480,00 Euro kommt mangels Deckung zurück (Beispielrechnung). Dann fehlen 480,00 Euro, dazu die Rückgabegebühr aus Ihrer Preisliste mit dem Netzbetreiber, hier angenommen 5,00 Euro. Die Bundesbank berechnete ein mittleres Versicherungs- und Ausfallrisiko von 0,132 Prozent vom Umsatz (Erhebung 2017); auf 480,00 Euro sind das rechnerisch 0,63 Euro, der einzelne Ausfall trifft Sie aber voll.
Nicht zu verwechseln mit
ELV ist keine Kartenzahlung: Dort prüft die kartenausgebende Stelle den Umsatz und sagt mit der positiven Autorisierung die Begleichung zu, siehe girocard. Eine Lastschrift ist es gleichwohl: Nach der Bundesbank ist ELV eine Einzellastschrift mit Unterschrift im Einzelhandel, und Grundlage jeder Lastschrift ist die Zustimmung des Zahlers (Mandat). Der Fallbericht beschreibt den Stand von 2014; was Ihr Netzbetreiber heute anbietet, steht in Ihren Unterlagen. Entgelte und Absicherung: Lastschrift im Laden.