girocard: Definition und Akzeptanz am Terminal (Deutschland)
Kurz gesagt
Die girocard ist die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen und das Zahlungssystem der Deutschen Kreditwirtschaft; früher hieß sie ec-Karte. Wer in Deutschland am girocard-System teilnimmt, muss sie nach den Teilnahmebedingungen (Stand 1. Oktober 2025) am girocard-Terminal annehmen. Ausgenommen sind Firmenkarten im EWR; fehlt eine Entgeltvereinbarung mit einem Institut, ist vorher auf die Nichtannahme hinzuweisen. Kontaktlos ist optional. Die Pflicht ist vertraglich.
Das Wichtigste
- Deutschland, vertraglich: Die Teilnahmebedingungen (Stand 1. Oktober 2025) verlangen die Annahme an girocard-Terminals; Firmenkarten im EWR sind von der Annahmepflicht ausgenommen (Ziff. 2).
- Die Kontaktlos-Funktion und damit die Annahme digitaler Karten sind optional; fehlt eine Entgeltvereinbarung mit einem Institut, ist vorher auf die Nichtannahme hinzuweisen (Ziff. 2).
- Der Händler vereinbart das Entgelt mit dem kartenausgebenden Institut (Ziff. 6).
- Händlerjournale sind mindestens 15 Monate aufzubewahren (Ziff. 11 der Teilnahmebedingungen).
Definition
girocard ist die Debitkarte, die Banken und Sparkassen in Deutschland ausgeben und deren Zahlungen am Terminal im girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) genehmigt werden. Die DK legt die Regeln fest, die EURO Kartensysteme GmbH setzt sie als operativer Scheme Manager um. Eine girocard gibt es als physische Karte oder als digitale Karte auf einem Smartphone oder einer Smartwatch (Ziff. 2 der Teilnahmebedingungen).
So zeigt sich die Akzeptanz
Die Angaben stammen aus den Teilnahmebedingungen für Händler, die am girocard-System teilnehmen. Sie sind Vertrag, kein Gesetz.
| Wo | Was die Bedingungen festlegen |
|---|---|
| An der Kasse | Der Händler weist mit einem bereitgestellten Zeichen deutlich auf das girocard-System hin (Ziff. 12). |
| Am Terminal | Zu akzeptieren sind Debitkarten mit girocard-Logo; die Annahmepflicht gilt nicht für Firmenkarten im EWR (Ziff. 2). Eine Vorauswahl der Marke ist erlaubt, der Karteninhaber muss sie ändern können. |
| Bei der Zahlung | Regelmäßig ist eine starke Authentifizierung nötig, per PIN oder einem anderen zwischen Karteninhaber und Institut vereinbarten Element (Ziff. 8). Wo keine Entgeltvereinbarung besteht, weist der Händler vorher auf die Nichtannahme hin (Ziff. 2). |
| Nach der Zahlung | Der Händler bewahrt die Händlerjournale mindestens 15 Monate auf, ungeachtet gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (Ziff. 11), und liefert bei einer Reklamation Unterlagen wie Belegkopie oder Journal innerhalb von 10 Tagen (Ziff. 5). |
Bei einer positiven Autorisierung erklärt das ausgebende Institut, die Forderung zu begleichen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Terminal zugelassen ist, die Umsätze innerhalb von acht Tagen eingereicht werden und der Händler Ziff. 2 und 7 einhält (Ziff. 5).
Nicht zu verwechseln mit
Die ec-Karte ist der frühere Name der girocard; seit 2007 gelten Name und Logo girocard (nach der EURO Kartensysteme). Maestro und Debit Mastercard sind andere Marken, die als zweites Logo auf derselben Karte stehen können, siehe Maestro-Ende. Entgelte und Kosten stehen in Girocard für Händler.