QR-Rechnung (Schweiz): Definition und Aufbau
Kurz gesagt
Die QR-Rechnung ist in der Schweiz der Standard der SIX Interbank Clearing für Rechnungen mit Zahlschein: ein Zahlteil mit Swiss QR Code und ein Empfangsschein. Sie hat die roten und orangen Einzahlungsscheine abgelöst, die Finanzinstitute nach dem 30. September 2022 nicht mehr verarbeiten. Eine gesetzliche Pflicht nannten die geöffneten SIX-Unterlagen nicht; die Regeln gelten als Branchenstandard.
Das Wichtigste
- Schweiz: Die QR-Rechnung besteht aus einem Zahlteil mit Swiss QR Code und einem Empfangsschein; der Swiss QR Code trägt ein Schweizer Kreuz in der Mitte (SIX, Implementation Guidelines Version 2.3).
- Schweiz: Rote und orange Einzahlungsscheine werden nach dem 30. September 2022 von Finanzinstituten nicht mehr verarbeitet; die QR-IBAN ersetzt die ESR-Teilnehmernummer.
- Schweiz: Seit Version 2.3 der SIX-Richtlinien (November 2025) ist im Swiss QR Code nur noch die strukturierte Adresse zugelassen.
- Schweiz: Als Währungen unterstützt der Standard Schweizer Franken und Euro; als Referenz sind die QR-Referenz oder die Creditor Reference nach ISO 11649 vorgesehen.
Definition
Die QR-Rechnung ist ein Zahlungsstandard für schriftliche Rechnungen in der Schweiz und in Liechtenstein. Sie enthält alle Zahlungsdaten als QR-Code und in Klarschrift und lässt sich gedruckt oder digital ausstellen.
Aus welchen Teilen besteht sie?
Die QR-Rechnung besteht aus Empfangsschein und Zahlteil; beide zusammen haben das Format 210 × 105 mm.
| Teil | Lage und Format | Inhalt |
|---|---|---|
| Empfangsschein | links, 62 × 105 mm | Konto, Referenz, Zahlbar durch, Betrag und Annahmestelle (ohne QR-Code und ohne zusätzliche Informationen) |
| Zahlteil | rechts, DIN A6 quer, 148 × 105 mm | Swiss QR Code, Währung (CHF oder EUR) und Betrag, Konto, Referenz, zusätzliche Informationen, Zahlbar durch |
Das Konto ist eine IBAN oder eine QR-IBAN. Eine QR-IBAN verlangt der Standard, wenn mit einer strukturierten QR-Referenz gezahlt wird (Kapitel 2.10). Steht kein Betrag im Code, ergänzt die zahlende Person ihn handschriftlich in einem dafür vorgesehenen Feld.
Was hat sie abgelöst?
Die QR-Rechnung ist seit Juni 2020 im Umlauf. Sie löste die roten und orangen Einzahlungsscheine ab; die Finanzinstitute verarbeiten diese nach dem 30. September 2022 nicht mehr, und die QR-IBAN trat an die Stelle der ESR-Teilnehmernummer.
Rechtsgrundlage
Die Regeln stammen aus den Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung der SIX (Version 2.3). Sie sind ein Branchenstandard; eine gesetzliche Grundlage nannten die geöffneten Quellen nicht. Seit November 2025 ist nur die strukturierte Adresse im Swiss QR Code zulässig.
Nicht zu verwechseln mit
Eine QR-Code-Zahlung im Laden, etwa mit einer Bezahl-App, ist keine QR-Rechnung; die QR-Rechnung ist ein Rechnungsformular mit Zahlteil.