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Kunden-App oder Stempelkarte: Kriterien für die Entscheidung

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Kurz gesagt

Eine eigene App, Push-Nachrichten oder eine Papier-Stempelkarte erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Entscheiden Sie nach vier Kriterien: Wer soll mitmachen, was darf es kosten, welche Daten brauchen Sie wirklich und wer pflegt das System. Unsere redaktionelle Empfehlung: Starten Sie mit Papier und wechseln Sie, wenn Sie einen konkreten Bedarf nachweisen können.

Das Wichtigste

  • Eine Papier-Stempelkarte benötigt weder Konto noch Gerät des Gastes; eine App auf dem Smartphone muss der Gast installieren.
  • Gemeint sind Push-Nachrichten einer auf dem Smartphone installierten App; dafür muss die Person Mitteilungen zulassen.
  • Wer Besuche oder Käufe einer identifizierbaren Person zuordnet, verarbeitet personenbezogene Daten.
  • Fragen Sie vor Vertragsschluss nach Datenexport, Laufzeit und Kosten je Nutzer; Preise nennt dieser Artikel nicht.

Ob Gäste und Kundschaft eine Stempelkarte aus Papier, eine App oder Push-Nachrichten bekommen, ist eine Frage von Zielgruppe, Aufwand und Daten. Dieser Artikel nennt Kriterien, die Sie selbst prüfen können, und Fragen, die Sie dem Anbieter stellen. Er nennt weder Produkte noch Preise.

Worum es bei der Auswahl geht

Eine Papier-Stempelkarte zählt Besuche, mehr nicht. Eine App kann Besuche einem Konto zuordnen und Nachrichten schicken. Mit „App“ ist hier eine auf dem Smartphone installierte App gemeint; Webanwendungen betrachtet der Artikel nicht. Push-Nachrichten sind ein Kanal dieser App und keine eigene Lösung: Die Person muss die App installiert haben und Mitteilungen zulassen. Wie ein Programm aufgebaut wird, steht in Treueprogramm aufbauen: Stempelkarte, Punkte oder Rabatt.

Diese Kriterien zählen

Die Tabelle vergleicht die drei Wege. Die Einstufungen sind redaktionelle Planungsannahmen, keine Messwerte; prüfen Sie jede Zeile an Ihrem Betrieb.

Kriterium Papier-Stempelkarte Eigene App Push-Nachricht (Kanal der App)
Einstieg für den Gast Karte nehmen, keine Anmeldung Installation nötig, ein Konto je nach Anbieter Installation der App und Zulassen von Mitteilungen
Einmalaufwand für Sie Druck Einrichtung, Anbindung an die Kasse zusätzlich Texte und Zeitplan
Laufende Kosten Druck, Prämien Gebühr, Prämien, Pflege wie App, zusätzlich Zeit für Inhalte
Daten über Gäste keine, wenn die Karte anonym bleibt Besuche je Konto Erreichbarkeit der Personen
Datenschutzaufwand gering, solange nichts gespeichert wird hoch: Informationen, Rechtsgrundlage, Löschung wie App, zusätzlich Regeln für Werbenachrichten
Missbrauch Karte kopieren oder fälschen Konto teilen nicht zutreffend
Auswertung Stichprobe an der Kasse Zahlen je Gast Reaktion auf einzelne Nachrichten

Zu jedem Kriterium gehört eine Frage an den Anbieter und ein Test, den Sie allein machen:

Kriterium Frage an den Anbieter Eigener Test
Einstieg Wie viele Schritte hat die Anmeldung? Melden Sie sich selbst an und zählen Sie die Schritte
Kassenanbindung Wird der Besuch automatisch gebucht oder per Hand? Buchen Sie zehn Testbesuche und prüfen Sie den Zählstand
Daten Welche Daten werden gespeichert, wo, wie lange? Lassen Sie sich die Felder eines Kontos zeigen
Löschung Wie löschen Sie ein Konto auf Wunsch? Verlangen Sie die Löschung eines Testkontos
Ausstieg Können Sie die Daten exportieren? Fordern Sie einen Export an, bevor Sie unterschreiben

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Planen Sie drei Posten: einmalige Kosten (Einrichtung, Kassenanbindung, Druck), laufende Kosten (Gebühr, Pflege, Zeit für Inhalte) und die Prämien. Lassen Sie sich jeden Posten einzeln nennen, auch Gebühren je Nutzer oder je Nachricht. Prämienkosten rechnen Sie wie in Kundenbindung in der Gastronomie durch.

Daten: Wann Sie personenbezogene Daten verarbeiten

Sobald Sie Besuche oder Käufe einer identifizierten oder identifizierbaren Person zuordnen und speichern, verarbeiten Sie personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 und 2 DSGVO; in der Schweiz heißt der Begriff Personendaten und steht im Datenschutzgesetz). Die DSGVO gilt seit 25. Mai 2018 unmittelbar (Art. 99 Abs. 2 DSGVO); sie ist deshalb für Deutschland und Österreich der Rahmen. Was Deutschland verlangt, beschreibt Kundenkarte und Treueprogramm: Datenschutz nach DSGVO, für die Schweiz Kundendaten im Treueprogramm. Eine anonyme Papierkarte ohne Namen löst diese Fragen nicht aus.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Kein Datenexport oder keine Aussage dazu, was beim Vertragsende mit den Kundendaten geschieht.
  • Die Gebühr hängt von der Zahl der Nutzer ab, aber die Staffel steht nicht im Angebot.
  • Der Anbieter verwendet die Kundendaten für eigene Zwecke.
  • Keine Angabe, wo die Daten liegen und wer Zugriff hat.
  • Lange Laufzeit ohne Testphase, in der Sie echte Besuche zählen können.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Die Zuordnung ist eine redaktionelle Empfehlung.

Betrieb Was zählt am meisten
Kleines Lokal mit Gästen aus der Umgebung geringer Einstieg: Papier genügt, solange Sie Besuche nicht einzeln auswerten müssen
Laden mit vielen kurzen Käufen Kassenanbindung: die Buchung darf die Schlange nicht verlängern
Betrieb mit mehreren Standorten ein gemeinsamer Zählstand und klare Löschregeln
Betrieb, der gezielt Nachrichten senden will geklärte Rechtsgrundlage und eine Anmeldung, die Sie belegen können

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Legen Sie fest, was Sie wissen wollen: Besuche zählen, Gäste ansprechen oder beides.
  2. Zählen Sie vier Wochen lang Ihre Stammgäste ohne Technik als Ausgangswert.
  3. Holen Sie von zwei bis drei Anbietern Angebote mit den fünf Fragen aus der Tabelle ein.
  4. Testen Sie die Anmeldung, die Kassenbuchung und die Löschung selbst.
  5. Starten Sie mit einer Testphase und entscheiden Sie nach acht Wochen anhand des Ausgangswerts.

Häufige Fragen

Kann ich Papier und App gleichzeitig anbieten?

Ja, wenn die Prämie in beiden Wegen dieselbe ist und Sie beide Zählstände an der Kasse prüfen können. Rechnen Sie den doppelten Pflegeaufwand ein. Sinnvoll ist ein Zeitraum zum Vergleich, etwa acht Wochen, danach entscheiden Sie anhand Ihrer Zahlen.

Brauche ich für Push-Nachrichten eine Einwilligung?

Das hängt von Land, Inhalt und Rechtsgrundlage ab und ist hier nicht abschließend beantwortet. Klären Sie es vor dem Start; für Deutschland und die Schweiz beschreiben die verlinkten Datenschutzartikel die Grundlagen der Kundendaten im Treueprogramm.

Quellen

  1. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 4 Nr. 1 und 2 sowie Art. 99 Abs. 2 (amtliche Wiedergabe)Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) · abgerufen am
  2. Häufige Fragen zum Datenschutz (Begriff Personendaten)Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) · abgerufen am