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Mitarbeiter scheidet aus: Kassenzugänge und Schlüssel sperren

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Sperren Sie am letzten Arbeitstag alle persönlichen Zugänge, ersetzen Sie gemeinsame Zugangsdaten, die die Person kannte, und holen Sie Schlüssel und Chips zurück. Deaktivieren Sie die Kassenkennung, statt sie zu löschen; das ist eine Empfehlung, weil Vorgänge der Kasse einen Bediener ausweisen können. In Deutschland verlangen die GoBD Zugangs- und Zugriffskontrollen (Rz. 100).

Das Wichtigste

  • Deutschland: Zum internen Kontrollsystem gehören Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen (GoBD Rz. 100); das DV-System ist gegen unberechtigte Eingaben zu schützen (Rz. 103).
  • Deutschland: Eine Buchung oder Aufzeichnung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist (§ 146 Abs. 4 AO).
  • Deutschland, DSFinV-K-Export elektronischer Kassen: Je Vorgang sind Kennung und Name der erfassenden Person vorgesehen (BEDIENER_ID, BEDIENER_NAME).
  • Deutschland und Österreich: Art. 32 DSGVO verlangt dem Risiko angemessene Schutzmaßnahmen; der Verantwortliche stellt sicher, dass ihm unterstellte Personen mit Zugang zu personenbezogenen Daten diese nur auf Anweisung verarbeiten, sofern kein Gesetz zur Verarbeitung verpflichtet (Abs. 4).
  • Schweiz: Art. 8 DSG verlangt eine dem Risiko angemessene Datensicherheit durch technische und organisatorische Massnahmen.
  • Der BSI-Baustein ORP.4 sieht vor, bei personellen Veränderungen nicht mehr benötigte Kennungen und Berechtigungen zu entfernen (ORP.4.A2); er bindet einen Betrieb nur, wenn Gesetz oder Vertrag darauf verweisen.

Zugänge zur Kasse verteilen sich auf mehrere Stellen: die persönliche Kennung am Kassenterminal, Schlüssel für Kassenlade und Geldschrank, ein Login im Backoffice, dazu Konten bei Zahlungsdienstleistern und Lieferanten. Dieser Artikel führt diese Stellen als Liste, damit beim Austritt keine übersehen wird.

Was Sie vorab brauchen

  • Das Austrittsdatum und den letzten Arbeitstag der Person.
  • Ihre Liste der Kennungen und Rechte (zum Aufbau: Benutzer und Rechte an der Kasse einrichten).
  • Eine Schlüsselliste mit allen ausgegebenen Schlüsseln, Chips und Transpondern.
  • Eine Person mit Administratorrechten an Kasse und Backoffice.

Was das Recht verlangt und was nicht

Ein vorgeschriebenes Verfahren für den Austritt haben wir in den geöffneten Quellen nicht gefunden. Es gibt Rahmenpflichten, aus denen die Schritte unten abgeleitet sind.

Land Grundlage Was daraus für den Austritt folgt
Deutschland, Steuerpflichtige mit Büchern oder Aufzeichnungen nach den Steuergesetzen GoBD Rz. 100 und 103 Zum internen Kontrollsystem gehören Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen. Das DV-System ist gegen unberechtigte Eingaben zu schützen. Die GoBD sind eine Verwaltungsanweisung, kein Gesetz.
Deutschland, Aufzeichnungen allgemein und mit elektronischem Aufzeichnungssystem § 146 Abs. 4 AO; § 146a Abs. 1 AO; DSFinV-K 2.4 Der ursprüngliche Inhalt einer Aufzeichnung muss feststellbar bleiben. Der DSFinV-K-Export sieht je Vorgang die Felder Bediener-ID und Bediener-Name vor. Ändern Sie diese Zuordnung für alte Vorgänge nicht nachträglich.
Deutschland und Österreich, wenn die Kasse personenbezogene Daten verarbeitet Art. 32 DSGVO Verantwortliche treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind. Sie stellen außerdem sicher, dass ihnen unterstellte natürliche Personen mit Zugang zu personenbezogenen Daten diese nur auf Anweisung verarbeiten, es sei denn, ein Gesetz verpflichtet zur Verarbeitung (Abs. 4).
Schweiz, wenn die Kasse Personendaten bearbeitet Art. 8 DSG Der Verantwortliche gewährleistet eine dem Risiko angemessene Datensicherheit durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen.
Österreich, Registrierkasse RKSV; Erlass 175/2026 Zu Kennungen ausgeschiedener Personen haben wir in diesen beiden Texten keine eigene Vorschrift gefunden.

Der BSI-Baustein ORP.4 (Edition 2023) beschreibt, wie Kennungen entzogen werden: nicht mehr benötigte Kennungen und Berechtigungen sind bei personellen Veränderungen zu entfernen (ORP.4.A2), die Vergabe von Zutritts- und Zugangsmitteln ist festzulegen und der Entzug zu dokumentieren (ORP.4.A5, A6). Der Baustein ist ein Empfehlungskatalog; eine gesetzliche Pflicht für Ihren Betrieb folgt daraus nicht ohne Weiteres.

Checkliste: Zugänge am letzten Arbeitstag

Die Tabelle ist ein Vorschlag der Redaktion. Streichen Sie, was Ihr Betrieb nicht hat.

Zugang Beispiele Aktion am letzten Arbeitstag Nachweis
Persönliche Kassenkennung PIN, Chip, Kellnerschloss Kasse abrechnen, dann deaktivieren statt löschen Eintrag in der Austrittsliste
Gemeinsame Kassencodes Chef-Code, Leitungs-PIN Neuen Code setzen, falls die Person ihn kannte Datum der Änderung notieren
Schlüssel Kassenlade, Geldschrank, Lager, Haupttür Zurücknehmen; Schlosswechsel nur, wenn ein Schlüssel fehlt Rückgabequittung
Backoffice und Cloud Verwaltungsportal der Kasse, Webshop, Warenwirtschaft Konto sperren, Sitzungen beenden Screenshot oder Protokoll der Sperrung
Kartenterminal Bediener- oder Händlerpasswort, Portal des Zahlungsdienstleisters Persönliches Konto sperren, gemeinsames Passwort ersetzen Datum im Austrittsprotokoll
Geräte Kellner-Handy, Tablet, Transponder Zurücknehmen; betriebliche Konten auf privaten Geräten abmelden Übergabeliste
Weitere Konten Lieferantenportale, E-Mail, Messenger-Gruppen, Alarm- und Türcodes Zugang entziehen oder Code ändern Austrittsprotokoll

Schritt für Schritt: Austritt an der Kasse

Schritt 1: Termin und Zuständigen festlegen

Legen Sie fest, wer den Austritt durchführt, und planen Sie ihn für den letzten Arbeitstag ein. Rechte entzieht eine Person mit Administratorrechten, nicht die ausscheidende Person selbst; ORP.4.A1 sieht für Anlage und Löschung von Kennungen separate administrative Rollen vor.

Schritt 2: Offene Vorgänge abschließen

Lassen Sie offene Tische, geparkte Bons und die eigene Kellnerkasse der Person abrechnen. Den Ablauf beschreibt Schichtwechsel und Kellnerabrechnung.

Schritt 3: Persönliche Kennung deaktivieren

Deaktivieren Sie die Kennung am Kassenterminal und im Backoffice. Löschen Sie sie nicht, solange Ihr System den Bediener an alten Vorgängen über diese Kennung führt. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme: Der Hersteller kann sagen, ob alte Belege den Namen auch nach dem Löschen behalten.

Schritt 4: Gemeinsame Zugänge ersetzen

Ändern Sie Codes und Passwörter, die mehrere Personen nutzen und die die ausscheidende Person kannte. Voreingestellte Kennungen und Standardpasswörter des Herstellers gehören ebenfalls ersetzt (ORP.4.A1 und A23).

Schritt 5: Schlüssel und Zugangsmittel einsammeln

Gleichen Sie die Schlüsselliste ab und lassen Sie die Rückgabe quittieren. Fehlt ein Schlüssel zu Kassenlade oder Geldschrank, tauschen Sie das Schloss; ORP.4.A5 und A6 sehen das Auswechseln vor, wenn ein Zutritts- oder Zugangsmittel kompromittiert wurde.

Schritt 6: Konten außerhalb der Kasse sperren

Sperren Sie Zugänge zu Cloud-Diensten, Terminal-Portalen und Lieferantenportalen. Notieren Sie, bei welchen Diensten die Person ein eigenes Konto hatte; die Liste aus der Zugangsübersicht (ORP.4.A3) hilft dabei.

Schritt 7: Austritt dokumentieren

Halten Sie Datum, Namen der durchführenden Person und die erledigten Zeilen der Checkliste fest. ORP.4.A3 sieht vor, die Dokumentation der Kennungen regelmäßig mit dem tatsächlichen Stand abzugleichen.

So prüfen Sie das Ergebnis

Melden Sie sich versuchsweise mit der gesperrten Kennung an; die Anmeldung muss abgelehnt werden. Prüfen Sie, ob alte Vorgänge im Bericht weiterhin den Bediener nennen. Gleichen Sie dann die Schlüsselliste mit den Quittungen ab.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Abhilfe
Kennung lässt sich nicht deaktivieren Offene Vorgänge oder Kellnerkasse nicht abgerechnet Zuerst abrechnen, dann sperren
Alter Beleg zeigt keinen Bediener mehr Kennung wurde gelöscht Hersteller fragen; künftig nur deaktivieren
Person meldet sich noch im Backoffice an Sitzung oder zweites Konto besteht Alle Konten der Person im Verwaltungsportal prüfen, Sitzungen beenden
Schlüssel nicht zurückgegeben Schlüssel verloren oder einbehalten Schloss tauschen, Vorgang im Austrittsprotokoll vermerken
Gemeinsamer Code unverändert Änderung vergessen Code sofort ersetzen, alle Berechtigten informieren

Wann Sie Hilfe holen sollten

Wenden Sie sich an den Kassenhersteller, wenn sich eine Kennung nicht deaktivieren lässt oder alte Belege nach einer Änderung den Bediener verlieren. Bei einem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten an der Kasse hilft Ihre Steuerberatung; Auffälligkeiten finden Sie auch über das Storno-Protokoll. Fragen zu Rückgabe von Eigentum oder Lohn klärt eine arbeitsrechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Muss ich die Kassenkennung der ausgeschiedenen Person löschen?

Nein. Der BSI-Baustein ORP.4.A1 lässt für nicht benötigte Kennungen das Deaktivieren oder das Löschen zu. Deaktivieren erhält die Zuordnung alter Vorgänge. Ob Ihr System beim Löschen den Namen in früheren Belegen behält, klären Sie mit dem Kassenhersteller, bevor Sie löschen.

Muss ich auch gemeinsame Passwörter ändern?

Ersetzen Sie gemeinsam genutzte Zugangsdaten, die die Person kannte, etwa einen Chef-Code oder das Passwort am Kartenterminal. Das ist eine Empfehlung der Redaktion. ORP.4.A5 und A6 verlangen das Auswechseln von Zutritts- und Zugangsmitteln, wenn sie kompromittiert wurden.

Was gilt, wenn die Person noch offene Bons oder Bargeld auf ihrer Kennung hat?

Klären Sie beides vor dem Sperren: Zuerst Kasse abrechnen, dann Kennung deaktivieren. Sonst bleiben offene Vorgänge an einer gesperrten Kennung hängen. Den Ablauf der Abrechnung beschreibt der Artikel zum Schichtwechsel.

Quellen

  1. BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (GoBD), Rz. 100 und 103; die Änderungen vom 11. März 2024 und 14. Juli 2025 berühren diese Randziffern nichtBayerisches Landesamt für Steuern (amtliche Wiedergabe) · abgerufen am
  2. Abgabenordnung (AO), § 146 Abs. 4 und § 146a Abs. 1Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K), Version 2.4 vom 15. Dezember 2023, Dateien Bonkopf, Felder BEDIENER_ID und BEDIENER_NAME (Anhang E)Bundeszentralamt für Steuern · abgerufen am
  4. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 32, Amtsblatt L 119 vom 4. Mai 2016Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union · abgerufen am
  5. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), Art. 8, Stand am 7. Juli 2025Fedlex, Schweizerische Eidgenossenschaft (amtliche Veröffentlichung) · abgerufen am
  6. IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement, Edition 2023 (ORP.4.A1, A2, A3, A5, A6)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am