Gründungsförderung in Österreich: AMS, aws und Land
Kurz gesagt
In Österreich kommen Förderungen für Gründungen von mehreren Stellen. Das AMS Unternehmensgründungsprogramm sichert Arbeitslose während der Gründungsvorbereitung ab, im Normalfall sechs Monate. Die Förderbank aws fördert innovative Gründungen mit Zuschüssen bis in den sechsstelligen Bereich, beim Modul Seedfinancing – Deep Tech als bedingt rückzahlbarer Zuschuss; das NeuFöG befreit von Gebühren und teils von Dienstgeberabgaben. Die Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen; bei Investitionsförderungen zählt nach der WKO-Übersicht der Zeitpunkt vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, vor Lieferung oder vor Baubeginn.
Das Wichtigste
- Fördergeber in Österreich sind Bund, Länder, Gemeinden, EU und die Wirtschaftskammern; Anlaufstellen sind AMS, aws, WKO Gründerservice und die Förderstellen der Länder.
- AMS Unternehmensgründungsprogramm: zu Beginn der Vorbereitungsphase arbeitslos, konkrete Geschäftsidee und berufliche Qualifikation; das AMS übernimmt Beratungs- und Ausbildungskosten und sichert den Lebensunterhalt, im Normalfall sechs Monate.
- aws Zuschüsse für innovative Gründungen: Preseed bis 89.000 Euro (Innovative Solutions) beziehungsweise 267.000 Euro (Deep Tech), Seedfinancing bis 356.000 Euro beziehungsweise 889.000 Euro; mit Genderbonus mehr. Alle Module zahlen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss; Seedfinancing – Deep Tech ist dagegen ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss mit zinsfreier Rückzahlung bei Gewinn oder Verkauf.
- NeuFöG: Die Neugründung ist auf amtlichem Vordruck mit Beratung der gesetzlichen Berufsvertretung zu erklären; ist der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber keine Berufsvertretung zurechenbar, tritt an ihre Stelle die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen oder die Wirtschaftskammer, die Erklärung ist auch über das Unternehmensserviceportal elektronisch möglich; dann werden Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Firmenbuch-Gerichtsgebühren und weitere Abgaben nicht erhoben (§§ 1 und 4 NeuFöG).
- Dienstgeberbeiträge, Unfallversicherungsbeiträge und Kammerumlage für Dienstnehmer können im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden 35 Kalendermonaten in Anspruch genommen werden (§ 1 Z 7 NeuFöG); die Begünstigung besteht für den Kalendermonat der ersten Beschäftigung eines Dienstnehmers und die folgenden elf Kalendermonate, bei Beschäftigung vor der Neugründung ab dem Kalendermonat der Neugründung. Ab dem zwölften auf die Neugründung folgenden Kalendermonat gilt sie nur noch für die ersten drei beschäftigten Dienstnehmer.
- Anträge vor Projektbeginn stellen; bei Investitionsförderungen zählt nach der WKO-Übersicht der Zeitpunkt vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen oder Maschinen, vor Lieferung oder vor Baubeginn, der früheste ist maßgebend.
Förderungen für eine Gründung in Österreich stammen von mehreren Stellen: Bund, Bundesländer und Arbeitsverwaltung finanzieren jeweils andere Teile des Startkapitals. Dieser Artikel zeigt, welche Programme es für Gründerinnen und Gründer gibt, wer darin gefördert wird und wo der Antrag gestellt wird.
Worauf es bei einer Förderung ankommt
Förderungen sind an Bedingungen geknüpft, die der Antragsteller nicht nachholen kann. Für Investitionsförderungen nennt die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in ihrer Übersicht von September 2026 die entscheidende Frist: Der Antrag gehört eingereicht, bevor die Investition unumkehrbar wird, also vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen oder Maschinen, vor Lieferung oder vor Baubeginn, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist; nachträglich gibt es in der Regel keine Förderung. Die einzelnen Programme formulieren das anders: Die aws verlangt die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens, die steirische SFG vor Projektbeginn, also vor Lieferungen, Leistungen, Rechnungslegung oder Zahlungen. Welche Frist gilt, entscheidet also das gewählte Programm. Eine Förderung leistet nach WKO-Angaben nur einen Beitrag zum Kapitalbedarf, nicht dessen volle Finanzierung. Welches Programm passt, hängt vom Standort, der Branche und davon ab, ob die Gründung innovativ ist.
Die Programme im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet die Programme, die für eine Neugründung in Österreich infrage kommen, nach Zielgruppe, Leistung und Antragsweg. Bei den aws-Beträgen ist der Grundhöchstbetrag genannt; der Genderbonus erhöht ihn, er setzt voraus, dass Frauen bei der Förderungsgewährung mehr als 25 Prozent der Geschäftsanteile halten, bei den Preseed-Modulen auch künftig halten werden, und senkt den Mindesteigenanteil der Gesellschafterinnen und Gesellschafter auf 5 Prozent.
| Programm | Wer wird gefördert? | Leistung und Höhe | Antrag über |
|---|---|---|---|
| AMS Unternehmensgründungsprogramm | Personen, die am Beginn der Vorbereitungsphase arbeitslos sind, eine konkrete Geschäftsidee und die berufliche Qualifikation mitbringen | Übernahme der Kosten für Unternehmensberatung und notwendige Ausbildungen, Existenzsicherung für die Dauer des Programms; keine bundesweite Summe ausgewiesen | persönliches Gespräch in der AMS-Geschäftsstelle |
| aws Preseed – Innovative Solutions | Gründungsteams vor der Gründung und Unternehmen bis sechs Monate nach Firmenbucheintragung; innovative Idee mit gesellschaftlichem oder ökologischem Mehrwert, nicht aus dem Deep-Tech-Bereich | Zuschuss, 80 Prozent der förderbaren Kosten, bis 89.000 Euro; mit Genderbonus bis 100.000 Euro | laufende Einreichung, mehrere Entscheidungstermine im Jahr |
| aws Seedfinancing – Innovative Solutions | Kleinst- und Kleinunternehmen bis 54 Monate nach Gründung mit vorhandenem Proof of Concept | Zuschuss, 80 Prozent der förderbaren Kosten, bis 356.000 Euro; mit Genderbonus bis 400.000 Euro | laufende Einreichung über den aws Fördermanager |
| aws Preseed – Deep Tech | natürliche Personen und Kleinstunternehmen in der Vorgründungsphase bis sechs Monate nach Firmenbucheintragung; Vorhaben auf Basis technologisch-wissenschaftlicher Herausforderung | Zuschuss, 80 Prozent der förderbaren Kosten, bis 267.000 Euro; mit Genderbonus bis 300.000 Euro | laufende Einreichung, mehrere Entscheidungstermine im Jahr |
| aws Seedfinancing – Deep Tech | Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme; Antrag bis 54 Monate nach Gründung | bedingt rückzahlbarer Zuschuss, 80 Prozent der förderbaren Kosten, bis 889.000 Euro; mit Genderbonus 90 Prozent und bis 1.000.000 Euro; zinsfreie Rückzahlung bei Gewinn oder Verkauf von Unternehmen oder einzelnen Assets | laufende Antragstellung über den aws Fördermanager |
| NeuFöG (Bund) | Neugründung nach § 2 NeuFöG: neue betriebliche Struktur, keine vergleichbare beherrschende Betätigung als Betriebsinhaber in den letzten fünf Jahren zuvor, keine bloße Rechtsformänderung oder Betriebsübertragung | Gebühren und Abgaben werden nicht erhoben (§ 1); Dienstgeberbeiträge, Unfallversicherungsbeiträge und Kammerumlage für Dienstnehmer: Inanspruchnahme im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden 35 Monaten möglich, Begünstigung zwölf Kalendermonate ab erster Beschäftigung, ab dem zwölften auf die Neugründung folgenden Monat nur für die ersten drei beschäftigten Dienstnehmer | Erklärung auf amtlichem Vordruck bei den zuständigen Behörden oder elektronisch über das Unternehmensserviceportal, mit Bestätigung der Berufsvertretungs- beziehungsweise SVS- oder WKO-Beratung |
| Beispiel Bundesland: Start!Klar (Steiermark) | erstmalige Gründung, Beteiligung der Gründungsperson von mindestens 25 Prozent, Geschäftsführung im Firmenbuch und leitende Funktion, keine Selbstständigkeit in den letzten fünf Jahren vor Gründung, zum Abrechnungszeitpunkt keine Beschäftigung über Geringfügigkeit; innovatives Vorhaben, Standort Steiermark | Zuschüsse zu Beratung und Investition: Modul Beratung bis 10.000 Euro Kosten mit 50 Prozent Förderungsquote, Modul Investition anrechenbare Kosten von mindestens 5.000 bis höchstens 150.000 Euro mit 20 Prozent Quote, plus 5 Prozent Regionalbonus außerhalb von Graz | Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) über ihr Portal, Laufzeit der Aktion bis 30. Juni 2027 |
Förderung über das AMS: das Unternehmensgründungsprogramm
Das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) des Arbeitsmarktservice richtet sich an Arbeitslose. Drei Voraussetzungen nennt das AMS auf der Österreich-weiten Seite: Sie sind am Beginn der Vorbereitungsphase arbeitslos, Sie wollen sich mit einer konkreten Geschäftsidee selbstständig machen, und Sie haben die berufliche Qualifikation dafür.
Das Programm läuft in vier Phasen: Klärung der Geschäftsidee, Vorbereitung mit Begleitung und nötigenfalls Qualifizierung, Realisierung der Gründung und Nachbetreuung durch eine Unternehmensberatung. Im Normalfall dauert es sechs Monate. Während des Programms übernimmt das AMS die Kosten für eine Unternehmensberatung und notwendige Ausbildungen und sichert die Existenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Voraussetzungen und die Höhe der Förderung sind nicht in allen Regionen gleich; ausschlaggebend sind die arbeitsmarktpolitischen Ziele des Landes oder der Region. In Tirol fördert das AMS mit Stand 21. April 2026 zum Beispiel Frauen unabhängig von Alter und Branche sowie Männer der Altersgruppe 50plus, die Programmdauer beträgt dort höchstens sechs Monate. Wer das Programm nutzen will, sollte zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit der AMS-Geschäftsstelle sprechen, solange die Vorbereitungsphase läuft.
Zuschüsse für innovative Gründungen über die aws
Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist die Förderbank des Bundes und vollständig im Eigentum der Republik Österreich. Sie fördert Gründungen mit aws Preseed und Seedfinancing in zwei Programmlinien: Innovative Solutions für Vorhaben aller Branchen mit gesellschaftlichem oder ökologischem Mehrwert und Deep Tech für Vorhaben mit technologisch-wissenschaftlichem Kern.
Die Stufen folgen der Entwicklungsphase. Preseed finanziert den ersten Proof of Concept in der Vorgründungs- und frühen Gründungsphase, Seedfinancing die Weiterentwicklung bis zur Markteinführung; dafür müssen Kleinst- und Kleinunternehmen bei Antragstellung höchstens 54 Monate alt sein.
Drei von vier aws-Modulen zahlen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Beim Modul Seedfinancing – Deep Tech ist der Zuschuss dagegen bedingt rückzahlbar: Er ist zinsfrei bei Gewinn oder Verkauf des Unternehmens oder einzelner Assets zurückzuzahlen, laut Programmseite innerhalb von neun bis zwölf Jahren; das Programmdokument nennt als Ausprägung die Beteiligung an Gewinn oder Verkaufserlös bis zur Höhe der erhaltenen Förderung und bei positivem Jahresüberschuss die Fälligkeit von 50 Prozent des Überschusses sechs Monate nach dem Bilanzstichtag.
Die übrige Struktur ist in allen Modulen gleich: 80 Prozent Förderungsquote, wobei mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten aus finanziellen Mitteln der Gesellschafterinnen und Gesellschafter stammen und auf das vorhabensrelevante Bankkonto eingezahlt werden. Halten Frauen mehr als 25 Prozent der Geschäftsanteile — bei den beiden Preseed-Modulen genügt es, wenn ihnen die Anteile künftig gehören werden —, steigt die Förderungsintensität auf bis zu 90 Prozent und der Höchstbetrag, zum Beispiel bei Seedfinancing – Innovative Solutions von 356.000 auf 400.000 Euro; beim Genderbonus genügen 5 Prozent Eigenmittel der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, dafür sind vorhabensrelevante Qualifikationen, die Übernahme der Geschäftsanteile und die Mitarbeit der Gesellschafterinnen in leitender Funktion mit mehr als 50 Prozent der Normalarbeitszeit nachzuweisen, mit Ausnahmen für Mutterschutz und Elternkarenz. Die Einreichung läuft laufend über den aws Fördermanager.
Gebührenbefreiung und Abgabenfreiheit nach dem NeuFöG
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG, BGBl. I Nr. 106/1999) setzt nicht auf einen Zuschuss, sondern auf Nichterhebung. Nach § 1 Z 1 bis 6 werden unter anderem Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung veranlassten Schriften und Amtshandlungen, die Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung sowie bei der Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft und soweit Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden, die Grunderwerbsteuer und die Gesellschaftsteuer für den ersten Erwerber nicht erhoben. Nach § 1 Z 7 entfallen für beschäftigte Dienstnehmer die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, die Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers oder Auftraggebers, die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und die Kammerumlage; die Pflichtversicherung in der Unfallversicherung bleibt davon unberührt. Diese Begünstigung kann im Kalendermonat der Neugründung sowie in den folgenden 35 Kalendermonaten in Anspruch genommen werden. Sie besteht selbst aber nur für den Kalendermonat, in dem erstmals ein Dienstnehmer beschäftigt wird, und die folgenden elf Kalendermonate; wird schon vor der Neugründung beschäftigt, beginnt der Zeitraum mit dem Kalendermonat der Neugründung. Ab dem zwölften Kalendermonat, der auf den Kalendermonat der Neugründung folgt, gilt die Begünstigung nur noch für die ersten drei beschäftigten Dienstnehmer.
Die Begünstigung ist an Bedingungen geknüpft. Nach § 2 NeuFöG muss eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur geschaffen werden. Nach § 2 Abs. 3 der Neugründungs-Förderungsverordnung liegt keine Neugründung vor, wenn sich der Betriebsinhaber innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Neugründung als Betriebsinhaber eines Betriebs vergleichbarer Art betätigt hat; vergleichbar sind Betriebe derselben Klasse in der Systematik der ÖNACE. Ebenso wenig zählt eine bloße Rechtsformänderung oder eine Betriebsübertragung. Als Kalendermonat der Neugründung gilt der Monat, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt (§ 3 NeuFöG). Die Erklärung erfolgt auf amtlichem Vordruck bei den in Betracht kommenden Behörden; ist der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber keine gesetzliche Berufsvertretung zurechenbar, wird die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen oder durch die Wirtschaftskammer in Anspruch genommen, bei freien Gewerben bestätigt die Kammer zusätzlich grundlegende unternehmerische Kenntnisse. Alternativ ist die Erklärung über das Unternehmensserviceportal elektronisch möglich, auch fernmündlich oder über Bild- und Tonübertragung beraten; bei eingerichtetem ständigem Datenverkehr entfällt der amtliche Vordruck zugunsten der elektronischen Übermittlung durch die Berufsvertretung (§ 4 NeuFöG). Wird die Betriebsinhabervoraussetzung nicht erfüllt oder wird die geschaffene betriebliche Struktur im Kalendermonat der Neugründung oder in den folgenden elf Kalendermonaten durch Erweiterung um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe verändert, entfallen die Wirkungen rückwirkend (§§ 2 Z 5 und 5 NeuFöG).
Die NeuFöG-Erklärung passt in den Ablauf der Gewerbeanmeldung in Österreich; dazu geht der Artikel Gewerbe anmelden in Österreich.
Was das Bundesland beisteuert
Länder und ihre Förderungsgesellschaften bieten Programme, die neben den Bundesinstrumenten stehen; die WKO nennt als Anlaufstellen die Ämter der Landesregierungen beziehungsweise deren Förderungsgesellschaften und das Gründerservice der Wirtschaftskammern. Ausschließlich sind die Wege nicht: Die Detailinformation zum steirischen Start!Klar verlangt ausdrücklich, vor der Festlegung von Art und Höhe der Förderung auf Förderungsmöglichkeiten anderer Förderungseinrichtungen Bedacht zu nehmen, und verweist dazu auf die aws.
Ein Beispiel: Die Steiermark fördert mit Start!Klar Gründungsprojekte über zwei Module, Beratung und Investition. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Gründungsperson mindestens 25 Prozent direkt beteiligt ist, als Geschäftsführung im Firmenbuch steht und operativ und leitend tätig ist, innerhalb der letzten fünf Jahre vor Gründung keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat, zum Abrechnungszeitpunkt keine unselbstständige Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinausgeht und das Vorhaben als innovativ einzustufen ist; die Betriebsstätte muss in der Steiermark liegen. Das Beratungsmodul bezuschusst anrechenbare Kosten von bis zu 10.000 Euro mit 50 Prozent, das Investitionsmodul setzt anrechenbare Kosten von mindestens 5.000 Euro voraus und bezuschusst bis zu 150.000 Euro mit 20 Prozent, plus 5 Prozent Regionalbonus außerhalb von Graz. Der Antrag ist vor Projektbeginn einzereichen, also vor Lieferungen, Leistungen, Rechnungslegung oder Zahlungen. Die Laufzeit der Aktion erstreckt sich laut Detailinformation, Revision 016/08.2024, vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision bis 30. Juni 2027. Jedes Land hat eigene Programme mit eigenen Zielgruppen; die Fördersuche der WKO und die Transparenzdatenbank listen sie je nach Standort.
Typische Fehler
- Der Antrag kommt nach dem Start. Bei Investitionsförderungen zählt nach der WKO-Übersicht der früheste Zeitpunkt aus erster rechtsverbindlicher Bestellung von Anlagenteilen oder Maschinen, Lieferung oder Baubeginn; die aws verlangt die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens, die steirische SFG vor Projektbeginn. Jedes Programm formuliert die Frist anders, maßgebend ist das gewählte Programm.
- Auf das AMS wird erst spät gesetzt. Das UGP setzt voraus, dass Sie zu Beginn der Vorbereitungsphase arbeitslos sind; wer aus bestehender Beschäftigung heraus gründet, kommt dafür nicht infrage. NeuFöG knüpft dagegen nicht an den Beschäftigungsstatus an; Landesprogramme können das doch, Start!Klar etwa schließt zum Abrechnungszeitpunkt eine Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit aus.
- Die NeuFöG-Voraussetzungen werden angenommen statt geprüft. Wer sich innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Neugründung als Betriebsinhaber eines Betriebs vergleichbarer Art betätigt hat, begründet keine Neugründung (§ 2 NeuFöG, § 2 Abs. 3 NeuFöV); eine Erweiterung um bestehende Betriebe oder Teilbetriebe im Gründungsmonat und den folgenden elf Monaten lässt die Wirkungen rückwirkend entfallen (§§ 2 Z 5 und 5 NeuFöG).
- Belege fehlen. Bei der steirischen SFG ist für die Auszahlung ein Nachweis über die Mittelverwendung zu erbringen; Rechnungen, deren Gesamtbetrag weniger als 100 Euro netto beträgt, sind nicht förderfähig.
So gehen Sie vor
- Beratungstermin vereinbaren: beim Gründerservice der Wirtschaftskammer oder bei der Förderstelle des Bundeslandes, in dem der Standort liegen wird.
- Businessplan erstellen; wie die Finanzplanung aufgebaut ist, zeigt der Artikel Businessplan für Gastronomie und Einzelhandel.
- Passende Programme prüfen: AMS-Geschäftsstelle bei Arbeitslosigkeit, aws bei innovativen Vorhaben, Förderstelle des Landes für den Rest.
- Förderantrag vor Projektbeginn stellen und dessen Eingang bestätigen lassen; bei Investitionsförderungen vor dem frühesten der Zeitpunkte aus erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn.
- NeuFöG-Erklärung einreichen, auf dem amtlichen Vordruck oder elektronisch über das Unternehmensserviceportal, mit Bestätigung der Berufsvertretungs-, SVS- oder WKO-Beratung, passend zur Gewerbeanmeldung.