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Gründungsförderung in Deutschland: Zuschuss und Gründerkredit

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Als Gründerin oder Gründer in Deutschland kommt vor allem der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit in Frage (§§ 93, 94 SGB III), wenn Sie Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen Restanspruch haben und die Arbeitslosigkeit durch die hauptberufliche Selbstständigkeit beenden. Kredite vermitteln die KfW über die Hausbank: der ERP-Gründerkredit StartGeld bis zu 200.000 Euro und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge bis zu 500.000 Euro.

Das Wichtigste

  • Gründungszuschuss: Arbeitslosengeldanspruch mit mindestens 150 Tagen Restdauer bei Aufnahme der Tätigkeit, hauptberufliche Selbstständigkeit, die die Arbeitslosigkeit beenden muss, und Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§§ 93 Abs. 1 und 2 SGB III).
  • Gründungszuschuss-Höhe: sechs Monate lang zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro monatlich, danach bis zu neun Monate je 300 Euro (§ 94 SGB III).
  • KfW ERP-Gründerkredit StartGeld: bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro Betriebsmittel; die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos.
  • KfW ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: bis zu 500.000 Euro je Antragsteller, höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten, 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank.
  • Beide KfW-Kredite gelten für Gründungen und junge Unternehmen mit weniger als fünf Jahren Geschäftstätigkeit; der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördert nur im Haupterwerb; Antrag vor Projektbeginn über die Hausbank.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss; die Agentur für Arbeit prüft Tragfähigkeit und Ihre Eignung.

Staatliche Gründungshilfe in Deutschland kommt von zwei Seiten: Die Agentur für Arbeit sichert den Lebensunterhalt beim Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit, die KfW vermittelt günstige Kredite über die Hausbank. Die Programme haben unterschiedliche Voraussetzungen und schließen einander nicht aus. Dieser Artikel nennt die Bundesprogramme für Laden, Lokal und Dienstleistungsbetrieb und sagt, welchen Weg Sie je nach Lage zuerst gehen.

Die Programme im Überblick

Die Tabelle zeigt die drei Bundesprogramme, die für eine Existenzgründung im Haupt- oder Nebenerwerb in Betracht kommen. Die Angaben folgen dem Stand vom 13. Oktober 2026.

Programm Art Für wen Höhe Erster Schritt
Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit, §§ 93, 94 SGB III) Zuschuss Arbeitslosengeld-Empfänger, die hauptberuflich (mindestens 15 Stunden je Woche) selbstständig werden; Arbeitslosengeldanspruch mit mindestens 150 Tagen Restdauer; Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Bank, Fachverband) über die Tragfähigkeit 6 Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro monatlich; danach bis zu 9 Monate je 300 Euro, Phase 2 muss eigens beantragt werden Beratungstermin mit der Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit vereinbaren, dann Online-Antrag Phase 1
KfW ERP-Gründerkredit StartGeld (067) Kredit Gründungen, Übernahmen und junge Unternehmen mit weniger als 5 Jahren Geschäftstätigkeit; kleine Unternehmen nach EU-Definition; Sitz und Investition in Deutschland; Haupt- oder Nebenerwerb bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel; kein Eigenkapital erforderlich, vorhandene eigene Mittel sollen nach Möglichkeit eingebracht werden; die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos Vor dem Vorhaben bei der Hausbank anfragen; die Bank reicht den Antrag bei der KfW ein
KfW ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) Kredit Existenzgründer (auch freiberuflich), Nachfolger und junge Unternehmen mit weniger als 5 Jahren Geschäftstätigkeit, im Haupterwerb; der Antragsteller muss zur Geschäftsführung befugt sein, hinreichenden unternehmerischen Einfluss besitzen und die KMU-Definition der EU erfüllen bis zu 500.000 Euro je Antragsteller, höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten; 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank, persönliche Haftung bleibt Vor dem Vorhaben beim Finanzierungspartner anfragen; dieser holt die Garantie der Bürgschaftsbank ein

Neben den Bundesprogrammen fördern die Bundesländer Gründungen aus eigenen Töpfen. Welche Programme in Ihrem Bundesland offen sind, zeigt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie; sie verzeichnet Bund, Länder und EU. Die Zinssätze der KfW-Kredite legt die KfW periodisch fest; die aktuellen Werte nennen Bank und KfW im Beratungsgespräch.

Der Gründungszuschuss: wer ihn bekommt und wie er berechnet wird

Der Gründungszuschuss setzt nach § 93 Abs. 2 SGB III drei Dinge voraus: einen Arbeitslosengeldanspruch, der bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage läuft und nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht, den Nachweis der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle und die Darlegung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie müssen die Selbstständigkeit hauptberuflich aufnehmen und damit die Arbeitslosigkeit beenden (§ 93 Abs. 1 SGB III); nach der Auskunft der Bundesagentur für Arbeit heißt das mindestens 15 Stunden je Woche, und Ihre Nebentätigkeiten dürfen diesen Umfang nicht übersteigen. Solange Ihr Arbeitslosengeldanspruch ruht (§§ 156 bis 159 SGB III), wird der Zuschuss nicht geleistet. Nach einer vorangegangenen Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch gilt eine Sperrfrist von 24 Monaten; wegen besonderer in der Person liegender Gründe kann die Agentur davon absehen (§ 93 Abs. 4 SGB III).

Die fachkundige Stelle Ihrer Wahl, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer oder Ihre Bank, prüft Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Für die Stellungnahme verwendet die Bundesagentur für Arbeit den Vordruck BA GZ 04. Die Kosten der Stellungnahme trägt die Bundesagentur für Arbeit nicht.

Beispielrechnung (erfundene Zahlen): Sie haben zuletzt 1.000 Euro Arbeitslosengeld monatlich bezogen. In Phase 1 erhalten Sie sechs Monate lang 1.300 Euro monatlich, zusammen 7.800 Euro. Beantragen Sie Phase 2 und legen Sie Ihre Geschäftstätigkeit mit Unterlagen dar, kommen bis zu neun Monate mit je 300 Euro hinzu, höchstens 2.700 Euro. Die Höchstsumme dieser Förderung beträgt damit 10.500 Euro; daneben verdient Ihr Betrieb von Anfang an selbst.

Der Zuschuss ist nach § 93 Abs. 1 SGB III zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung gedacht; er finanziert keine Investitionen. Für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 SGB III gilt die 150-Tage-Grenze nicht; sie können den Zuschuss nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit auch bei kürzerem oder ohne Arbeitslosengeldanspruch erhalten.

Die KfW-Kredite: wo StartGeld endet und der größere Kredit anfängt

Beide KfW-Programme finanzieren Investitionen und Betriebsmittel, vom Gerätekauf über Mieten und Warenlager bis zu Beratungskosten. Sie unterscheiden sich in drei Punkten.

Merkmal ERP-Gründerkredit StartGeld (067) ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)
Kredithöhe bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro Betriebsmittel bis zu 500.000 Euro je Antragsteller, höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten
Risikoabsicherung die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank; Sie haften persönlich
Laufzeit bis zu 10 Jahre, bis zu 2 tilgungsfreie Jahre bis zu 10 Jahre mit 2 oder bis zu 15 Jahre mit 5 tilgungsfreien Jahren
Auszahlung 100 Prozent des Kreditbetrags, Abruf binnen 12 Monaten nach Zusage 100 Prozent des Kreditbetrags, Abruf in Summe oder Teilen binnen 12 Monaten nach Zusage

Beide Kredite setzen voraus, dass Sitz des Unternehmens und Ort der Investition in Deutschland liegen. Beim StartGeld ist die Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ausgeschlossen. Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, entscheidet die Hausbank gemeinsam mit der KfW-Prüfung; die Fristen und Unterlagen (KMU-Selbsterklärung, De-minimis-Erklärung) stellt die Bank bereit.

Typische Fehler

  • Das Vorhaben beginnt, bevor der Antrag gestellt ist. Die KfW bewilligt beide Kredite nur, wenn der Antrag vor Projektbeginn bei der Bank liegt; bestellen Sie Ausstattung und unterschreiben Sie Verträge deshalb erst nach der Zusage.
  • Der Gründungszuschuss wird ohne Beratungstermin beantragt. Die Vermittlungsfachkraft prüft Ihre Eignung und Ihre Unterlagen vor der Bewilligung; ohne ihre Mitwirkung ist der Antrag nicht vollständig.
  • Die fachkundige Stelle prüft einen unfertigen Businessplan. Ohne Kapitalbedarfsplan und Rentabilitätsvorschau bleibt die Stellungnahme aus, und der Antrag hängt; eine Vorlage dazu liefert der Artikel Businessplan für Gastronomie und Einzelhandel erstellen.
  • Auf die soziale Absicherung nach der Förderung wird vergessen. Nach dem Ende des Gründungszuschusses zahlen Sie Beiträge selbst; die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung (Antragspflichtversicherung) beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

So gehen Sie vor

  1. Klären Sie Ihre Ausgangslage: Beziehen Sie Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, ist der Gründungszuschuss der erste Prüfposten; ohne Arbeitslosengeldanspruch führen die KfW-Kredite die Liste an.
  2. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Hausbank, und lassen Sie sich die Unterlagenliste geben.
  3. Erstellen Sie Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und Umsatz- und Rentabilitätsvorschau; die Kammern beraten dazu vor der Tragfähigkeitsstellungnahme.
  4. Holen Sie für den Gründungszuschuss die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ein (Vordruck BA GZ 04) und reichen Sie den Online-Antrag Phase 1 ein.
  5. Stellen Sie den KfW-Kreditantrag über die Hausbank, bevor Sie Ausstattung bestellen oder Verträge unterschreiben; wählen Sie Rechtsform und Anmeldung danach, siehe Gewerbe anmelden in Deutschland und Rechtsform wählen in Deutschland.
  6. Prüfen Sie Landesprogramme in der Förderdatenbank, bevor Sie die Finanzierung zusammenstellen; die Gründungsförderung in Österreich folgt eigenen Regeln und behandelt der Artikel Gründungsförderung in Österreich: AMS, aws und Land.

Häufige Fragen

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. § 93 Abs. 1 SGB III fasst den Zuschuss als Kann-Leistung; die Agentur für Arbeit entscheidet über Ihre Tragfähigkeitsprüfung durch eine fachkundige Stelle und Ihre dargelegten Kenntnisse. Sie bleibt zusätzlich an Bedingungen gebunden, zum Beispiel an das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs (§ 93 Abs. 3 SGB III) und an die 24-monatige Sperrfrist nach einer früheren Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Abs. 4), von der wegen besonderer persönlicher Gründe abgesehen werden kann.

Kann ich den KfW-Gründerkredit auch im Nebenerwerb nutzen?

Beim ERP-Gründerkredit StartGeld ja: Die KfW fördert laut Merkblatt Existenzgründungen und -festigungen im Neben- oder Vollerwerb. Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördert dagegen nur Unternehmen im Haupterwerb; zusätzlich muss der Antragsteller zur Geschäftsführung befugt sein, hinreichenden unternehmerischen Einfluss besitzen und die KMU-Definition der EU erfüllen.

Wann muss ich den KfW-Kredit beantragen?

Bevor das Vorhaben beginnt. Die KfW schreibt für beide Kredite vor, dass Sie den Antrag bei Ihrem Finanzierungspartner stellen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen; die Bewilligung setzt diesen Zeitpunkt voraus.

Ich bin seit sechs Jahren selbstständig. Kann ich die KfW-Gründerkredite nutzen?

Nein. StartGeld und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge richten sich an Gründer und junge Unternehmen mit weniger als fünf Jahren Geschäftstätigkeit. Für ältere Unternehmen nennt die KfW als alternatives Produkt den ERP-Förderkredit KMU (365, 366).

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 93 GründungszuschussBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 94 Dauer und Höhe der FörderungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Gründungszuschuss beantragen, Seiten der Bundesagentur für ArbeitBundesagentur für Arbeit · abgerufen am
  4. Unterstützung für eine Existenzgründung, Seiten der Bundesagentur für ArbeitBundesagentur für Arbeit · abgerufen am
  5. ERP-Gründerkredit – StartGeld (067), ProduktseiteKfW Bankengruppe · abgerufen am
  6. Merkblatt ERP-Gründerkredit – StartGeld (067), Stand 18.06.2026KfW Bankengruppe · abgerufen am
  7. ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077), ProduktseiteKfW Bankengruppe · abgerufen am
  8. Merkblatt ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077), Stand 10.12.2025KfW Bankengruppe · abgerufen am
  9. Förderdatenbank des Bundes für Förderprogramme von Bund, Ländern und EUBundesministerium für Wirtschaft und Energie · abgerufen am