Wann kommt das Geld? Auszahlung von Kartenumsätzen
Kurz gesagt
Wann Kartenumsätze auf Ihrem Konto sind, regelt der Vertrag mit dem Acquirer; eine feste Frist vom Verkauf bis zur Auszahlung haben wir weder im EU-Recht noch in den Visa-Regeln gefunden. Führt Ihr Zahlungsdienstleister Ihr Zahlungskonto und gibt es keine Währungsumrechnung oder nur eine zwischen EU-/EWR-Währungen, muss er den eingegangenen Betrag unverzüglich verfügbar machen (Art. 87 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2015/2366; DE § 675t BGB; AT § 77 Abs. 2 ZaDiG 2018); Hat der Empfänger dort kein Konto, gilt die Frist des Art. 83 (Art. 84).
Das Wichtigste
- EU, Deutschland, Österreich: Hält der Zahlungsdienstleister das Zahlungskonto des Empfängers, muss er den Betrag unverzüglich verfügbar machen, nachdem er auf seinem Konto eingegangen ist, wenn keine Währungsumrechnung oder nur eine zwischen EU- beziehungsweise EWR-Währungen stattfindet; ohne Konto beim Zahlungsdienstleister gilt für das Verfügbarmachen die Frist des Art. 83 (Art. 84; § 77 Abs. 3 ZaDiG 2018); das Wertstellungsdatum ist spätestens der Geschäftstag des Eingangs (Art. 87 Abs. 1 und 2 Richtlinie (EU) 2015/2366; § 675t Abs. 1 BGB; § 77 Abs. 2 und § 78 Abs. 1 ZaDiG 2018).
- Bei vom Empfänger ausgelösten Zahlungen übermittelt der Zahlungsdienstleister des Empfängers den Auftrag innerhalb der zwischen Empfänger und Zahlungsdienstleister vereinbarten Fristen (Art. 83 Abs. 3 Richtlinie (EU) 2015/2366; § 77 Abs. 4 ZaDiG 2018).
- Visa-Regeln (Ausgabe 18. April 2026, Abschnitt 1.5.6.2): Der Acquirer zahlt dem Händler promptly nach der Einreichung (Deposit), abzüglich Gutschriften, Disputes, vereinbarter Entgelte und gegebenenfalls einer Händlerreserve; eine Zahl von Tagen nennt der Abschnitt nicht.
- girocard-Händlerbedingungen (Stand 1. Oktober 2025, Nr. 5): Ist der Kartenherausgeber an das girocard-System angeschlossen, muss der Umsatz dem Inkasso-Zahlungsdienstleister innerhalb von acht Tagen eingereicht werden.
- Schweiz: Dieser Artikel enthält keine Aussage zu Gesetz oder Frist in der Schweiz.
Bei einer Kartenzahlung fließt das Geld nicht in Sekunden von der Karte des Kunden auf Ihr Konto. Der Umsatz wird erst eingereicht, vom Kartensystem verrechnet und dann von Ihrem Acquirer ausgezahlt. Wie viele Tage das dauert, steht in Ihrem Vertrag; dieser Artikel zeigt, was Gesetze und Regeln dazu festlegen und was die Auszahlung verzögern kann.
Was legt das Gesetz fest?
Die Zahlungsdienste-Richtlinie (EU) 2015/2366 regelt, wann ein Betrag beim Zahlungsempfänger verfügbar sein muss. Der Zahlungsdienstleister des Empfängers muss den Betrag dem Empfänger unverzüglich zur Verfügung stellen, nachdem er dem Konto seines Zahlungsdienstleisters gutgeschrieben wurde; das Wertstellungsdatum ist spätestens der Geschäftstag dieser Gutschrift (Art. 87). Das gilt, wenn keine Währungsumrechnung oder nur eine zwischen Währungen von Mitgliedstaaten stattfindet (Abs. 2). Hat der Empfänger beim Zahlungsdienstleister kein Zahlungskonto, muss dieser eingegangene Geldbeträge innerhalb der Frist des Art. 83 für den Empfänger verfügbar machen (Art. 84; § 77 Abs. 3 ZaDiG 2018); das ist ein Sonderfall für Empfänger ohne Konto bei diesem Zahlungsdienstleister.
Deutschland hat das in § 675t Abs. 1 BGB umgesetzt, Österreich in § 77 Abs. 2 und § 78 Abs. 1 ZaDiG 2018. Bei vom Empfänger ausgelösten Zahlungen, zu denen Kartenzahlungen gehören, übermittelt der Zahlungsdienstleister des Empfängers den Zahlungsauftrag an den des Zahlers innerhalb der Fristen, die der Empfänger mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbart hat (Art. 83 Abs. 3; § 77 Abs. 4 ZaDiG 2018).
Art. 83 Abs. 1 verlangt vom Zahlungsdienstleister des Zahlers, dass der Betrag bis Ende des folgenden Geschäftstags dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Empfängers gutgeschrieben wird. Das ist die Frist zwischen den beiden Zahlungsdienstleistern; ob und wie sie für Kartenumsätze auf die Strecke zwischen Kartensystem und Acquirer anzuwenden ist, haben wir nicht geprüft.
Für die Schweiz enthält dieser Artikel keine Aussage.
Was sagen die Kartenregeln?
Die Visa-Regeln (Ausgabe 18. April 2026) verlangen vom Acquirer, den Händler promptly nach dem Deposit des Umsatzes zu bezahlen (Abschnitt 1.5.6.2). Gezahlt wird der Betrag der Umsätze abzüglich Gutschriften (Erstattungen), Rabatten, Disputes, anderer vereinbarter Entgelte und gegebenenfalls einer Händlerreserve, die Verpflichtungen des Händlers gegenüber dem Acquirer absichert. Eine Zahl von Tagen nennt der Abschnitt nicht. Ein Händler darf ein Deposit erst einreichen, wenn der Umsatz abgeschlossen ist, die Ware versandt oder die Leistung erbracht wurde (Abschnitt 1.5.6.1); bei Vorauszahlung gilt eine Ausnahme, für Raten- und wiederkehrende Zahlungen gelten die dort genannten Bedingungen.
Für Mastercard und andere Systeme haben wir die Regeln nicht geöffnet. In Deutschland nennen die girocard-Händlerbedingungen (Nr. 5) als Voraussetzung für die Begleichung, dass der Umsatz innerhalb von acht Tagen beim Inkasso-Zahlungsdienstleister eingereicht wurde, falls der Kartenherausgeber dem girocard-System angeschlossen ist. Das ist eine Einreichungsfrist, keine Auszahlungsfrist.
Beispielrechnung: Vom Umsatz zur Gutschrift
Alle Zahlen und Vertragsbedingungen sind erfunden. Annahmen: Das Terminal reicht die Umsätze beim Tagesabschluss ein. Umsätze, die an einem Wochenende eingehen, verarbeitet der Acquirer am folgenden Montag. Er zahlt am zweiten Geschäftstag nach der Verarbeitung aus. Das Entgelt beträgt 0,90 Prozent des Nettoumsatzes, eine Händlerreserve gibt es nicht.
| Tag | Umsatz | Erstattungen | Netto | Entgelt 0,90 % | Auszahlung | Verarbeitet | Gutschrift |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Freitag | 840,00 Euro | 60,00 Euro | 780,00 Euro | 7,02 Euro | 772,98 Euro | Freitag | Dienstag |
| Samstag und Sonntag | 410,00 Euro | 0,00 Euro | 410,00 Euro | 3,69 Euro | 406,31 Euro | Montag | Mittwoch |
Der Freitagsumsatz kommt in dieser Annahme am Dienstag an, der Wochenendumsatz am Mittwoch. Zwischen Verkauf und Gutschrift liegen also drei bis vier Kalendertage, obwohl die angenommene Vertragsfrist nur zwei Geschäftstage beträgt.
Was die Auszahlung verzögern kann
| Faktor | Wirkung | Quelle |
|---|---|---|
| Wochenende und Feiertage | Fristen in Geschäftstagen zählen nur Geschäftstage; ob Ihr Vertrag Geschäftstage oder Kalendertage verwendet und welche Tage zählen, steht dort (Visa-Fristen sind teils in Kalendertagen angegeben) | Art. 4 Nr. 37 Richtlinie (EU) 2015/2366 |
| Einreichung | Der Acquirer zahlt nach dem Deposit (Einreichung); ein nicht eingereichter Umsatz kann nicht ausgezahlt werden | Visa-Regeln 1.5.6.1; girocard-Bedingungen Nr. 5 |
| Lieferung nach dem Kauf | Ein Deposit ist erst nach Abschluss des Umsatzes, Versand der Ware oder Erbringung der Leistung zulässig; Vorauszahlung, Raten- und wiederkehrende Zahlungen haben eigene Bedingungen | Visa-Regeln 1.5.6.1 |
| Erstattungen und Disputes | Mindern die Auszahlung | Visa-Regeln 1.5.6.2 |
| Händlerreserve | Kann einbehalten werden, falls vereinbart | Visa-Regeln 1.5.6.2 |
| Verarbeitungsfristen | Visa verlangt in der Region Europa, dass innerregionale kontaktlose Umsätze innerhalb von 2 Kalendertagen nach dem Umsatzdatum in das Clearing kommen; Mobility-and-Transport-Umsätze sind ausgenommen | Visa-Regeln 5.7.3.5 |
Die Gebührenbestandteile und ihre Höhe erklärt Kartenzahlungsgebühren: Zusammensetzung; den Abgleich zwischen Terminal und Kasse zeigt Terminal-Tagesabschluss und Kassenabgleich. Wer Stornos und Erstattungen am Terminal abwickelt, findet das in Stornierung und Erstattung am Terminal.
Checkliste für Ihren Vertrag
- Nach wie vielen Geschäftstagen nach der Einreichung zahlt der Acquirer aus, und welche Tage zählen?
- Bis wann muss die Einreichung erfolgen, damit sie am selben Tag verarbeitet wird?
- Werden Umsätze gebündelt oder einzeln ausgezahlt, und wie sieht der Auszahlungsbeleg aus?
- Gibt es eine Händlerreserve oder andere Einbehalte, und unter welchen Bedingungen?
- Wie werden Erstattungen und Disputes mit der Auszahlung verrechnet?