TWINT im Laden akzeptieren: Ablauf, Kosten, Abrechnung
Kurz gesagt
In der Schweiz nehmen Sie TWINT über einen Payment-Vertrag mit der TWINT Acquiring AG an, an der Kasse mit einem TWINT-fähigen Kassensystem und Zugang zum TWINT Business Portal. Nach dem TWINT-Preisverzeichnis Version 1.2 (24. Juli 2026) kostet eine Zahlung im Präsenzgeschäft 1,30 Prozent des Betrags; bei Annahme über ein Zahlterminal gilt der Preis Ihres Zahlungsdienstleisters. Ausbezahlt wird grundsätzlich einmal pro Woche.
Das Wichtigste
- Gebühr für Zahlungen im Präsenzgeschäft: 1,30 Prozent, ohne Mindestgebühr und ohne Fixkosten pro Zahlung (TWINT-Preisverzeichnis Version 1.2 vom 24. Juli 2026).
- Für bestimmte Branchen (MCC 7273, 4722, 5993, 7922, 7941, 7995, 6051) kommen 0,10 Prozent dazu.
- Auszahlung grundsätzlich gesammelt einmal pro Woche; tägliche Auszahlung im Händlerportal beantragbar; TWINT kann die Auszahlung nach interner Risikoprüfung um bis zu 30 Bankarbeitstage aufschieben, weitergehende AGB-Regeln vorbehalten.
- Gebühren werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen (Netto-Settlement), nicht gesondert in Rechnung gestellt.
TWINT ist eine Bezahl-App der Schweiz, die je nach Ausführung über Konto, Karte oder Prepaid-Guthaben bezahlt. Die Nationalbank beschreibt TWINT als die in der Schweiz vorwiegend verwendete Bezahl-App. In ihrer Umfrage vom Herbst 2025 lagen Bezahl-Apps bei Zahlungen vor Ort an dritter Stelle nach Debitkarte und Bargeld. Für Sie zählt, welchen Vertrag Sie schliessen, wie die Zahlung an der Kasse abläuft und wann das Geld auf Ihrem Konto ist.
Wie läuft eine TWINT-Zahlung an der Kasse ab?
Bei einer Anbindung an das Kassensystem zeigt die Kasse einen QR-Code auf dem Bildschirm; die Kundschaft scannt ihn und bestätigt die Zahlung in der TWINT-App. Sie erhalten laut TWINT eine Push-Mitteilung je Zahlung und sehen alle Zahlungen im Business Portal. Sie brauchen dafür ein TWINT-kompatibles Kassensystem und Zugang zum Business Portal; ein zusätzliches Kassensystem oder Zahlterminal ist laut TWINT nicht nötig. Ob Ihr Kassensystem TWINT unterstützt, klären Sie mit dem Kassenhersteller oder Integrationspartner.
Welche Wege der Annahme gibt es?
| Weg | Was Sie brauchen | Wer die Gebühr festlegt |
|---|---|---|
| Kasse mit TWINT-Anbindung | TWINT-kompatibles Kassensystem, Business Portal, Payment-Vertrag | TWINT-Preisverzeichnis: Präsenzgeschäft 1,30 Prozent |
| QR-Code-Aufkleber | Payment-Vertrag | TWINT: 1,3 Prozent des Betrags, keine Mindest- und keine Fixgebühr je Zahlung |
| Zahlterminal | Terminal eines Zahlungsdienstleisters mit TWINT | der Zahlungsdienstleister; TWINT nennt als Vergleich: ähnlich wie bei Debitkarten und tiefer als bei Kreditkarten |
| Online-Shop, Zahlungslink | Payment-Vertrag, Anbindung | TWINT-Preisverzeichnis: Distanzgeschäft 1,35 Prozent; Formularfeld-Zuschlag CHF 0.30; TWINT-Rechnung CHF 0.36 je Zahlung |
Dieser Artikel behandelt die Annahme im Laden. Die Zeilen zu Online-Shop und Zahlungslink stehen nur zum Vergleich der Preise.
Was kostet TWINT?
Die Preise stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis, Version 1.2 vom 24. Juli 2026, das frühere Versionen ersetzt. Es nennt 1,30 Prozent des Transaktionsvolumens für das Präsenzgeschäft und 1,35 Prozent für das Distanzgeschäft. Dazu kommen 0,10 Prozent für Händler mit den MCC (Händlerkategoriecodes) 7273, 4722, 5993, 7922, 7941, 7995 und 6051, etwa Reisebüros, Ticketverkauf und Casinos. Bei Rückbelastungen (Chargebacks) behält sich TWINT CHF 30 je Fall vor; für Zusatzaufwand, den die Vertragspartei verursacht, kann TWINT bis zu CHF 100 pro Stunde verrechnen. Preise für Kassen und Zahlterminal stehen in dem Verzeichnis nicht.
Ob Mehrwertsteuer auf die Gebühr anfällt, lässt sich aus dem Preisblatt nicht ablesen; fragen Sie TWINT oder Ihre Treuhandstelle.
Wie läuft die Abrechnung?
Vertragspartner ist die TWINT Acquiring AG. Laufzeit, Kündigung und Preisanpassungen stehen im Payment-Vertrag und in den AGB; lesen Sie sie vor der Unterschrift. Abgewickelte Transaktionen werden grundsätzlich einmal wöchentlich gesammelt ausbezahlt; im Händlerportal kann die tägliche Auszahlung beantragt werden. TWINT ist bemüht, Transaktionen innerhalb von 2 Tagen abzuwickeln; die Fristen zählen Bankarbeitstage, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erfolgt keine Auszahlung. Aufgrund einer internen Risikoprüfung kann TWINT die Auszahlung um bis zu 30 Bankarbeitstage aufschieben; weitergehende AGB-Bestimmungen, insbesondere im Betrugsfall, bleiben vorbehalten.
Die Gebühren erhalten Sie nicht gesondert in Rechnung gestellt: Alle Transaktionspreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen pro Transaktion auf den nächsten Rappen gerundet, aufsummiert und zusammen mit allfälligen Gebühren vom Auszahlungsbetrag abgezogen (Netto-Settlement).
Ein Rechenbeispiel
Beispielrechnung mit erfundenen Umsätzen, Präsenzgeschäft, ohne Branchenzuschlag. In einer Woche zahlen 50 Kundinnen und Kunden je CHF 20.00 und 25 je CHF 40.00 mit TWINT.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| TWINT-Umsatz der Woche | 50 × 20.00 + 25 × 40.00 | CHF 2’000.00 |
| Gebühr je Zahlung von CHF 20.00 | 20.00 × 1,30 % | CHF 0.26 |
| Gebühr je Zahlung von CHF 40.00 | 40.00 × 1,30 % | CHF 0.52 |
| Gebühren der Woche | 50 × 0.26 + 25 × 0.52 | CHF 26.00 |
| Auszahlungsbetrag | 2’000.00 − 26.00 | CHF 1’974.00 |
Für einen Betrieb mit Branchenzuschlag von 0,10 Prozent stiege die Gebühr auf 1,40 Prozent, im Beispiel CHF 28.00. Zur Buchung der Auszahlung siehe TWINT-Zahlungen richtig verbuchen.
So gehen Sie vor
- Fragen Sie Ihren Kassenhersteller oder Integrationspartner, ob das Kassensystem TWINT unterstützt, oder bei einem Terminal Ihren Zahlungsdienstleister, ob TWINT freigeschaltet werden kann.
- Registrieren Sie sich im TWINT Business Portal und schliessen Sie den Payment-Vertrag mit der TWINT Acquiring AG ab; lesen Sie AGB und Preisverzeichnis.
- Legen Sie im Business Portal die Verkaufsstelle an und aktivieren Sie TWINT im Kassensystem mit Ihrem Integrationspartner.
- Machen Sie eine Testzahlung und prüfen Sie, ob die Push-Mitteilung und der Eintrag im Business Portal erscheinen.
- Entscheiden Sie, ob Sie die tägliche statt der wöchentlichen Auszahlung beantragen, und planen Sie den möglichen Aufschub von bis zu 30 Bankarbeitstagen in Ihrer Liquidität ein.
Weitere Zahlungsarten im Überblick: Zahlungsarten im Handel.