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TWINT-Zahlungen richtig verbuchen

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Kurz gesagt

Schweiz: Bei einem Verkauf, bei dem die Leistung im Moment der Zahlung erbracht wird, buchen Sie den vollen Betrag, den die Kundschaft zahlt, als Umsatz; bei einer Vorauszahlung entsteht der Ertrag bei periodengerechter Rechnungslegung erst mit der Leistungserbringung (Art. 958b Abs. 1 OR), während nach Art. 958b Abs. 2 OR auf die zeitliche Abgrenzung verzichtet und auf die Einnahmen abgestellt werden kann. Die Gebühr der TWINT Acquiring AG ist Aufwand und mindert das Entgelt nicht (Art. 18 Abs. 1 MWSTG), auch nicht beim Saldosteuersatz (Art. 37 Abs. 2 MWSTG). Die Auszahlung buchen Sie gegen ein Verrechnungskonto; wann der Umsatz in die MWST-Abrechnung gehört, folgt aus der Abrechnungsart (Art. 39 und 40 MWSTG), und Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f Abs. 1 OR).

Das Wichtigste

  • Schweiz: Bei einem Verkauf mit gleichzeitiger Leistung und Zahlung ist der Betrag, den die Kundschaft zahlt, das Entgelt; die Acquiring-Gebühr ist Aufwand, keine Entgeltminderung (Art. 18 Abs. 1 MWSTG).
  • Bei periodengerechter Rechnungslegung entsteht bei einer Vorauszahlung (Anzahlung, Gutschein, Abonnement) der Ertrag erst mit der Leistungserbringung (Art. 958b Abs. 1 OR); bei Nettoerlösen bis 100'000 Franken genügt das Abstellen auf die Einnahmen (Art. 958b Abs. 2 OR), und wer nur über Einnahmen und Ausgaben Buch führt, erfasst die Einnahme (Art. 957 Abs. 2 OR).
  • Im Direktvertrag mit der TWINT Acquiring AG kostet die Annahme 1,30 Prozent des Transaktionsvolumens im Präsenzgeschäft und 1,35 Prozent im Distanzgeschäft; für Stores in bestimmten Branchen (MCC) kommen 0,10 Prozent Zuschlag dazu (Preis- und Leistungsverzeichnis V1.2 vom 24. Juli 2026).
  • Schweiz: TWINT zieht die Gebühr vom Auszahlungsbetrag ab (Netto-Settlement) und zahlt grundsätzlich wöchentlich gesammelt aus (Payment-Vertrag; AGB Ziff. 8.1.1), auf Antrag täglich.
  • Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren, die Frist läuft ab Ablauf des Geschäftsjahres (Art. 958f Abs. 1 OR).
  • Nach Saldosteuersatz rechnen Sie den Bruttoumsatz mal Branchensatz; die Vorsteuern werden nicht einzeln ermittelt (Art. 37 Abs. 2 und 3 MWSTG).

Zwischen der Zahlung an der Kasse und dem Geld auf dem Bankkonto liegen bei TWINT zwei Vorgänge: die Zahlung der Kundschaft an Ihren Betrieb und die Sammelauszahlung der TWINT Acquiring AG, die ihre Gebühr gleich abzieht. Wer nur die Bankgutschrift erfasst, weist zu wenig Umsatz aus: Für dieselben abgerechneten Transaktionen ohne weitere Abzüge ist die Differenz zwischen den Zahlungen der Kundschaft und der Bankgutschrift die Gebühr. Kleiner als diese Gebühr kann die Bankgutschrift ausfallen, wenn TWINT zusätzlich Vergütungsspesen Dritter abzieht, einen Vergütungsanspruch ausschliesst und mit der Vergütung verrechnet oder eine Transaktion zurückbelastet (AGB Ziff. 8.2 mit 8.4.2 sowie Ziff. 8.3.1 und 9.2); solche Abzüge buchen Sie nach der Vergütungsanzeige und nicht als Gebühr. Die Schweizerische Nationalbank bezeichnet TWINT in ihrer Zahlungsmittelumfrage 2025 als die in der Schweiz überwiegend verwendete Bezahl-App (Feldzeit Anfang August bis Mitte November 2025).

Was Sie vorab brauchen

  • Klarheit über Ihre Buchführungspflicht: Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit mindestens CHF 500’000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr und juristische Personen führen nach Art. 957 Abs. 1 OR volle Bücher und Rechnungslegung. Nur über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen Einzelunternehmen und Personengesellschaften unter CHF 500’000 Umsatzerlös sowie Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, und Stiftungen, die nach Art. 83b Abs. 2 ZGB von der Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 bis 3 OR); für sie gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss (Abs. 3).
  • Ihre Abrechnungsmethode: effektiv oder nach Saldosteuersatz (Art. 36 und 37 MWSTG) und ob Sie nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten abrechnen (Art. 39 MWSTG). Davon hängt ab, wann ein Umsatz in der MWST-Abrechnung erscheint.
  • die Konditionen Ihres Vertrags: im Direktvertrag mit der TWINT Acquiring AG 1,30 Prozent des Transaktionsvolumens im Präsenzgeschäft und 1,35 Prozent im Distanzgeschäft, für Stores in bestimmten Branchen zusätzlich 0,10 Prozent (Preis- und Leistungsverzeichnis Version 1.2 vom 24. Juli 2026); Auszahlung und Netto-Settlement nach dem Payment-Vertrag.
  • Zugang zum Business Portal, in dem Sie laut TWINT alle Zahlungen auch nachträglich kontrollieren können.
  • ein Verrechnungskonto für TWINT; die Debitorenbuchhaltung gehört zu den Hilfsbüchern nach Art. 1 Abs. 3 GeBüV.
  • eine Ablage für Kassenzettel, Tagesabschlüsse, Vergütungsanzeigen und Bankauszüge.

Schritt für Schritt: von der Zahlung zur Auszahlung

Schritt 1: Verrechnungskonto anlegen

Richten Sie ein Konto ein, das die Forderung gegenüber der TWINT Acquiring AG führt. Es übernimmt bei TWINT-Zahlungen die Rolle der Kasse: Jede Zahlung erhöht die Forderung, jede Auszahlung und jede Gebühr senkt sie. Der Saldo zeigt Ihnen, welche Umsätze noch nicht ausbezahlt sind.

Schritt 2: Die Zahlung erfassen, sobald die Leistung erbracht ist

Buchen Sie bei einem Verkauf, bei dem die Leistung im Moment der Zahlung erbracht wird, den Betrag, den die Kundschaft gezahlt hat, in voller Höhe als Umsatz – unabhängig davon, wann TWINT auszahlt. Der Zahlungsweg ändert das Entgelt Ihrer Leistung nicht: Die Gebühr ist die Gegenleistung für eine Leistung, die TWINT Ihnen erbringt (Art. 18 Abs. 1 MWSTG). Gemindert wird das Entgelt nur, wenn sich der mit der Kundschaft vereinbarte Betrag ändert (Art. 41 Abs. 1 MWSTG).

Bei einer Vorauszahlung – Anzahlung, Gutschein, Abonnement – ist das anders, sofern Sie periodengerecht abrechnen: Erträge und Aufwände sind zeitlich und sachlich abzugrenzen (Art. 958b Abs. 1 OR), der Ertrag entsteht deshalb erst mit der Leistungserbringung. Überschreiten Ihre Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen 100’000 Franken nicht, können Sie auf die zeitliche Abgrenzung verzichten und stattdessen auf die Einnahmen abstellen (Art. 958b Abs. 2 OR); wer nur über Einnahmen und Ausgaben und die Vermögenslage Buch führt, erfasst ohnehin die Einnahme (Art. 957 Abs. 2 OR).

Den Buchungstag und den Zeitpunkt in der MWST-Abrechnung halten Sie getrennt. Wann die Umsatzsteuerschuld entsteht, richtet sich nach der Abrechnungsart (Art. 39 und 40 MWSTG): Grundsatz ist die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten (Art. 39 Abs. 1), auf Antrag nach vereinnahmten Entgelten (Abs. 2).

Bei der effektiven Abrechnung teilen Sie jeden Betrag nach dem Steuersatz auf, den die Kasse ausweist, und buchen bei gemischten Sätzen je Kassenzettel statt eines gemittelten Tagesumsatzes. Sind Sie nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen, dürfen Sie in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen (Art. 27 Abs. 1 MWSTG).

Bei der Abrechnung nach Saldosteuersatz erfassen Sie ebenfalls den Bruttoumsatz. Die Steuer ergibt sich dort aus dem Total der steuerbaren Entgelte einschliesslich Steuer mal Branchensatz (Art. 37 Abs. 2 MWSTG); die Saldosteuersätze berücksichtigen die branchenübliche Vorsteuerquote, die Vorsteuern werden nicht einzeln ermittelt (Art. 37 Abs. 3 MWSTG, ESTV).

Schritt 3: Die Gebühr rechnen und runden

TWINT rundet jeden Transaktionspreis nach kaufmännischen Grundsätzen auf den nächsten Rappen, summiert die gerundeten Beträge und zieht erst danach alles vom Auszahlungsbetrag ab (Payment-Vertrag, Abschnitt Verrechnung der Transaktionspreise und Gebühren). Massgebend ist deshalb die Gebührensumme in der Vergütungsanzeige. Nehmen Sie TWINT nicht im Direktvertrag mit der TWINT Acquiring AG an, sondern über einen anderen Zahlungsdienstleister, gilt dessen Preis; das Preis- und Leistungsverzeichnis bindet als Bestandteil der AGB nur die Vertragspartner der TWINT Acquiring AG (AGB Ziff. 1.1 und 1.2). 1,30 Prozent Ihres Umsatzes sind nur eine Kontrollrechnung und können um Rappen abweichen: Vier Zahlungen von je CHF 3.50 ergeben je CHF 0.05, zusammen CHF 0.20, während 1,30 Prozent des Gesamtumsatzes von CHF 14.00 nur CHF 0.18 ausmachen.

Schritt 4: Auszahlung und Gebühr buchen

Bei der Sammelauszahlung buchen Sie den Bankeingang, den Gebührenabzug als Aufwand und beide Beträge zusammen gegen das Verrechnungskonto. Damit ist die Forderung für diese Transaktionen ausgeglichen. Achten Sie darauf, die Gebühr nicht doppelt zu erfassen: Wer sie schon beim einzelnen Verkauf bucht, erfasst bei der Auszahlung nur den Nettobetrag gegen das Verrechnungskonto; wer sie erst bei der Auszahlung bucht, lässt das Verrechnungskonto bis dahin brutto stehen.

Die AGB der TWINT Acquiring AG bestimmen, dass sich die festgelegten Gebühren, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer verstehen (Ziff. 8.5). Weist Ihre Vergütungsanzeige die Steuer aus, buchen Sie den Steueranteil getrennt; abziehbar ist er als Vorsteuer nur in der effektiven Abrechnungsmethode, für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit und nach bezahlter Gebühr (Art. 28 Abs. 1 und 3, Art. 29 Abs. 1 MWSTG). Beim Saldosteuersatz entfällt die gesonderte Ermittlung (Art. 37 Abs. 3 MWSTG).

Schritt 5: Monatlich abstimmen

Vergleichen Sie die Summe der TWINT-Zahlungen aus dem Tagesabschluss des Kassensystems mit der Transaktionsübersicht im Business Portal und den Bankgutschriften. Weicht eine Zahl ab, suchen Sie die Transaktion und nicht die Buchhaltung. Die Vergütungsanzeige stellt TWINT im Händler-Portal bereit; Einwendungen dagegen sind innert 30 Tagen schriftlich zu erheben, sonst gilt sie als genehmigt (AGB Ziff. 8.1.4). Transaktionsübersicht und Bankauszug gehören zu den Buchungsbelegen und müssen nach Art. 3 GeBüV so aufbewahrt werden, dass sie nicht geändert werden können, ohne dass sich dies feststellen lässt.

Beispielrechnung: vier Zahlungen bis zur Auszahlung

Die Beträge sind erfunden. Angenommen werden das Präsenzgeschäft, Leistungen im Inland zum Normalsatz von 8,1 Prozent, keine Branchenzuschläge nach dem Preisverzeichnis und die effektive Abrechnungsmethode.

Tag Zahlung in CHF Gebühr 1,30 Prozent gerundet in CHF Auszahlung je Zahlung in CHF
Montag 24.50 0.3185 0.32 24.18
Dienstag 145.00 1.8850 1.89 143.11
Mittwoch 3.50 0.0455 0.05 3.45
Donnerstag 62.40 0.8112 0.81 61.59
Summe 235.40 3.0602 3.07 232.33

Zur Aufteilung gehört eine Zwischenrechnung: Im Betrag von CHF 145.00 stecken bei 8,1 Prozent CHF 10.86 Mehrwertsteuer (145.00 × 8,1 ÷ 108,1) und CHF 134.14 Entgelt.

Vorgang Soll Haben CHF
TWINT-Zahlungen der Woche TWINT-Verrechnung Handelserlöse 217.76
TWINT-Zahlungen der Woche TWINT-Verrechnung Geschuldete Mehrwertsteuer 8,1 Prozent 17.64
Sammelauszahlung Bank TWINT-Verrechnung 232.33
Sammelauszahlung Zahlungsverkehrsgebühren TWINT-Verrechnung 3.07

Die vier Zahlungen belasten das Verrechnungskonto mit CHF 235.40; Auszahlung und Gebühr entlasten es mit demselben Betrag. Im Beispiel steht auch die Gebührensumme von CHF 3.07 in der Erfolgsrechnung, während 1,30 Prozent des Wochenumsatzes CHF 3.06 ergeben hätten. Weist Ihre Vergütungsanzeige Mehrwertsteuer auf der Gebühr aus, teilen Sie die CHF 3.07 nach dem ausgewiesenen Satz in Aufwand und Vorsteuer; das setzt die effektive Abrechnungsmethode und eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit voraus (Art. 28 und 29 MWSTG).

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Das Verrechnungskonto ist nach der Auszahlung der abgerechneten Transaktionen ausgeglichen.
  • Die Summe der Kassenzettel stimmt mit der Transaktionsübersicht im Business Portal überein.
  • Der erfasste Umsatz entspricht den Kundenzahlungen (CHF 235.40 im Beispiel) und nicht der Auszahlung (CHF 232.33); bei der effektiven Abrechnung stehen Entgelt ohne Steuer (CHF 217.76) und geschuldete Mehrwertsteuer (CHF 17.64) getrennt.
  • Der Gebührenabzug steht als Aufwand. Weist die Vergütungsanzeige Mehrwertsteuer aus, ist der Steueranteil nur dann als Vorsteuer erfasst, wenn Sie nach der effektiven Methode abrechnen, die Gebühr für Ihre zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit verwenden und sie bezahlt haben (Art. 28 Abs. 1 und 3, Art. 29 Abs. 1 MWSTG); beim Saldosteuersatz werden die Vorsteuern nicht ermittelt (Art. 37 Abs. 3 MWSTG).
  • Bei einer Vorauszahlung ohne erbrachte Leistung steht bei periodengerechter Rechnungslegung noch kein Ertrag, sondern eine Anzahlung (Art. 958b Abs. 1 OR); auf die zeitliche Abgrenzung verzichten dürfen Sie bei Nettoerlösen bis 100 000 Franken (Art. 958b Abs. 2 OR). Wer nur über Einnahmen und Ausgaben und die Vermögenslage Buch führt, erfasst sie als Einnahme, nicht als Ertrag (Art. 957 Abs. 2 OR).
  • Die Belege liegen vollständig vor; Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f Abs. 1 OR).
  • Die ESTV weist darauf hin, dass die steuerpflichtige Person steuermindernde Tatsachen wie den Vorsteuerabzug beweisen muss und dass Geschäftsbücher nach Art. 957a OR und der GeBüV sich dafür eignen.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Lösung
Das Verrechnungskonto bleibt offen Die Auszahlung steht noch aus; TWINT kann sie nach dem Payment-Vertrag bei einer internen Risikoprüfung um bis zu 30 Tage aufschieben, bei drohender Insolvenz oder erhöhtem Rückbelastungsrisiko nach den AGB um bis zu 540 Tage Offenen Posten mit der Transaktionsübersicht und der Vergütungsanzeige abgleichen und stehen lassen, nicht neu buchen
Der Gebührenaufwand ist doppelt so hoch wie erwartet Die Gebühr wurde beim Verkauf und nochmals bei der Auszahlung erfasst Eine der beiden Varianten wählen und alle Buchungen darauf umstellen
Die Gebührensumme weicht von 1,30 Prozent des Umsatzes ab Die Gebühr wird je Transaktion gerundet und erst danach summiert Die Vergütungsanzeige als massgebende Zahl verwenden
Der Umsatz entspricht der Bankgutschrift Nur die Auszahlung wurde erfasst, die Gebühr fehlt im Aufwand Zahlung und Gebühr getrennt nachbuchen und die MWST-Abrechnung berichtigen
Eine Zahlung fehlt in der Kasse, steht aber im Portal Der Vorgang wurde an der Kasse nicht abgeschlossen Zahlung mit dem Kassenzettel nachtragen und den Vorgang im Journal festhalten

Wann Sie Hilfe holen sollten

Ob Sie nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten abrechnen und welcher Zeitpunkt daraus für Ihre MWST-Abrechnung folgt, klären Sie mit Ihrer Treuhandstelle (Art. 39 und 40 MWSTG). Dasselbe gilt für Rückbelastungen, für die das Preisverzeichnis CHF 30 je Fall vorsieht, und für die Frage, wie Ihre Vergütungsanzeige die Gebühr ausweist. Wie Sie TWINT an der Kasse einrichten, steht in TWINT im Laden akzeptieren; was eine Bezahl-App ist, in TWINT. Die Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und Buchungsbelegen und die Buchführungspflicht behandeln Aufbewahrung von Buchhaltung und Belegen in der Schweiz und Buchführungspflicht und Kassabuch in der Schweiz; die Konten finden Sie unter Kontenrahmen KMU: Kasseneinnahmen in der Schweiz.

Häufige Fragen

Muss ich den vollen Betrag als Umsatz buchen oder nur die Auszahlung?

Bei einem Verkauf mit gleichzeitiger Leistung und Zahlung den vollen Betrag: Die Bankgutschrift ist um die Gebühr gekürzt und deshalb kein Umsatz. Bei der effektiven Abrechnung steht das Entgelt ohne Steuer neben der geschuldeten Mehrwertsteuer; beim Saldosteuersatz rechnen Sie den Bruttoumsatz mal Branchensatz (Art. 37 Abs. 2 MWSTG). Die Gebühr bleibt in beiden Fällen Aufwand. Ist die Leistung noch nicht erbracht, ist die Zahlung bei periodengerechter Rechnungslegung eine Anzahlung und noch kein Ertrag (Art. 958b Abs. 1 OR); auf die zeitliche Abgrenzung verzichten können Sie bei Nettoerlösen bis 100 000 Franken (Art. 958b Abs. 2 OR), und wer nur über Einnahmen und Ausgaben Buch führt, erfasst die Einnahme (Art. 957 Abs. 2 OR).

Wann gehört ein TWINT-Umsatz in die MWST-Abrechnung?

Das hängt von der mit der ESTV vereinbarten Abrechnungsart ab: Grundsatz ist die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten (Art. 39 Abs. 1 MWSTG), auf Antrag auch nach vereinnahmten Entgelten (Abs. 2). Bei Leistungen ohne Rechnungsstellung entsteht die Steuerschuld mit der Vereinnahmung des Entgelts (Art. 40 Abs. 1 Bst. c), bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten ebenfalls (Art. 40 Abs. 2).

Verrechnet TWINT Mehrwertsteuer auf der Gebühr?

Die AGB der TWINT Acquiring AG bestimmen, dass sich die festgelegten Gebühren, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer verstehen (Ziff. 8.5). Weist Ihre Vergütungsanzeige die Steuer aus, können Sie sie als Vorsteuer abziehen, wenn Sie nach der effektiven Methode abrechnen, die Gebühr für Ihre zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit verwenden und sie bezahlt haben (Art. 28 Abs. 1 und 3, Art. 29 Abs. 1 MWSTG). Beim Saldosteuersatz werden die Vorsteuern nicht einzeln ermittelt (Art. 37 Abs. 3 MWSTG).

Was passiert bei einer Rückbelastung (Chargeback)?

TWINT behält sich im Preis- und Leistungsverzeichnis vor, für die Bearbeitung jeder Rückbelastung CHF 30 zu verrechnen; buchen Sie diesen Betrag in der Periode, in der er verrechnet wird. Die AGB der TWINT Acquiring AG (Ziff. 9.2) erlauben eine Rückbelastung, wenn die Kundschaft oder der Herausgeber die Transaktion beanstandet oder die Transaktion unter Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmung abgewickelt wurde, namentlich bei begründetem Betrugsverdacht. Eine Rückbelastung ist deshalb nicht mit einer Entgeltkorrektur gegenüber der Kundschaft gleichzusetzen: Nur wenn das mit der Kundschaft vereinbarte oder bezahlte Entgelt korrigiert wird, passen Sie die Umsatzsteuerschuld im Zeitpunkt der Korrektur an (Art. 41 Abs. 1 MWSTG).

Quellen

  1. Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 957, 957a, 958b und 958f; Stand am 1. Oktober 2026Fedlex, Schweizerische Eidgenossenschaft · abgerufen am
  2. Geschäftsbücherverordnung (GeBüV, SR 221.431) vom 24. April 2002, Art. 1, 3, 6 und 9; Stand am 1. Januar 2013Fedlex, Schweizerische Eidgenossenschaft · abgerufen am
  3. Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20), Art. 18, 25, 27, 28, 29, 36, 37, 39, 40 und 41; Stand am 31. März 2025Fedlex, Schweizerische Eidgenossenschaft · abgerufen am
  4. Beweismittelfreiheit (Beweislast der steuerpflichtigen Person, Eignung von Geschäftsbüchern nach Art. 957a OR und GeBüV)Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV · abgerufen am
  5. Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze bei der Mehrwertsteuer (Vorsteuern werden nicht ermittelt; Steuer als Bruttoumsatz mal Branchensatz)Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV · abgerufen am
  6. Preis- und Leistungsverzeichnis für Zahlungsdienstleistungen, Version 1.2 vom 24. Juli 2026TWINT Acquiring AG · abgerufen am
  7. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Akzeptanz von TWINT (AGB Geschäftskunden), Juli 2026, Version 2.6, Ziff. 1.1, 1.2, 8.1.1, 8.1.4, 8.2, 8.3.1, 8.4.1, 8.4.2, 8.5 und 9.2TWINT Acquiring AG · abgerufen am
  8. Payment-Vertrag für die Akzeptanz von TWINT (Auszahlung, Netto-Settlement, Rundung je Transaktion, Aufschub um bis zu 30 Tage; Dokumentkopf Dezember 2023, Version 3.0)TWINT Acquiring AG · abgerufen am
  9. TWINT in das Kassensystem integrieren (Business Portal, Kontrolle aller Zahlungen auch nachträglich)TWINT AG · abgerufen am
  10. Zahlungsmittelumfrage bei Privatpersonen in der Schweiz 2025 (Feldzeit Anfang August bis Mitte November 2025, bereinigte Nettostichprobe 2071 Personen, 24 621 Zahlungen; Anhang 2 Glossar)Schweizerische Nationalbank · abgerufen am