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Vorautorisierung und Kaution mit Karte: Ablauf und Grenzen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Bei einer Vorautorisierung reserviert der Händler einen geschätzten Betrag bei der Bank des Kunden und bucht später den tatsächlichen. In der EU darf die Bank nur einen Betrag sperren, dem der Kunde der Höhe nach zugestimmt hat (Art. 75 Richtlinie (EU) 2015/2366). Nach den Visa-Regeln darf der Schätzbetrag keine möglichen Schäden einschließen; eine höhere Schätzung ist nur für Fahrzeugvermieter wegen verlängerter Mietzeiten erlaubt.

Das Wichtigste

  • EU, Deutschland, Österreich: Ist der genaue Betrag bei der Zustimmung unbekannt, darf die Bank des Zahlers einen Betrag nur sperren, wenn der Zahler der genauen Höhe des gesperrten Betrags zugestimmt hat, und muss ihn unverzüglich nach Eingang des genauen Betrags, spätestens nach Eingang des Zahlungsauftrags freigeben (Art. 75 Richtlinie (EU) 2015/2366; § 675t Abs. 4 BGB; § 69 ZaDiG 2018).
  • Visa-Regeln (Ausgabe 18. April 2026, Abschnitt 5.7.2.4): Der Schätzbetrag muss eine echte Schätzung sein (Sonderregel für Fahrzeugvermieter in Abschnitt 5.8.8.4) und darf keinen Betrag für mögliche Schäden, Diebstahl, spätere Gebühren, Versicherungsprämien oder Trinkgeld enthalten; der Händler muss den Kunden über den Betrag und über mögliche weitere Autorisierungsanfragen informieren.
  • Visa-Regeln (Abschnitt 5.7.3.5, Tabelle 5-12): Die Verarbeitung nach einer Schätzautorisierung muss bei Beherbergung, Kreuzfahrt und Fahrzeugvermietung innerhalb von 30 Kalendertagen erfolgen, bei weiteren genannten Vermietungsarten innerhalb von 10, bei allen anderen Umsätzen vor Ort innerhalb von 5 Kalendertagen ab dem Datum der Autorisierung.
  • Visa-Regeln (Abschnitt 5.7.3.6, Tabelle 5-14): Ist der Endbetrag niedriger als die autorisierten Summen oder wird der Umsatz nicht abgeschlossen, muss der Händler die Differenz beziehungsweise den Betrag innerhalb von 24 Stunden stornieren (Authorization Reversal); in Europa gilt das nicht für Transaktionen an automatischen Zapfsäulen.
  • Schweiz und Mastercard: Dieser Artikel enthält keine Aussage; die Mastercard-Regeln haben wir nicht öffnen können.

Eine Vorautorisierung reserviert einen Betrag auf der Karte des Kunden, ohne ihn schon zu buchen. Sie kommt in Betracht, wenn der Endbetrag erst später feststeht, zum Beispiel bei einer Übernachtung oder einer Miete. Die Begriffe der Kartensysteme sind Schätzautorisierung (Estimated Authorization) und Nachautorisierung (Incremental Authorization).

Was regelt das Gesetz?

Die Bank des Kunden darf einen Betrag nicht beliebig sperren. Ist der genaue Betrag bei der Zustimmung unbekannt und wird die Zahlung vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst, darf sie nach Art. 75 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 einen Geldbetrag nur blockieren, wenn der Zahler der genauen Höhe des zu blockierenden Betrags zugestimmt hat. Sie gibt den Betrag unverzüglich frei, nachdem sie den genauen Betrag erfahren hat, spätestens unverzüglich nach Eingang des Zahlungsauftrags (Abs. 2). In Deutschland gilt dasselbe nach § 675t Abs. 4 BGB, in Österreich nach § 69 ZaDiG 2018. Für die Schweiz enthält dieser Artikel keine Aussage.

Diese Pflichten treffen die Bank des Zahlers, nicht den Händler. Händler müssen sich zusätzlich an die Regeln des Kartensystems halten, die über den Vertrag mit dem Acquirer gelten.

Ablauf: Schritt für Schritt

Der Ablauf folgt den Visa-Regeln (Ausgabe 18. April 2026). Für Mastercard haben wir die Regeln nicht geöffnet.

  1. Kunde informieren. Nennen Sie den geschätzten Betrag und dass später weitere Autorisierungsanfragen folgen können (Abschnitt 5.7.2.4). Die Bank des Kunden darf den Betrag nur sperren, wenn der Kunde der genauen Höhe des gesperrten Betrags zugestimmt hat (Art. 75 Abs. 1); wie diese Zustimmung am Terminal eingeholt und festgehalten wird, klären Sie mit Ihrem Acquirer.
  2. Schätzbetrag festlegen. Er muss eine echte Schätzung dessen sein, was der Kunde ausgeben wird (Sonderregel für Fahrzeugvermieter: unten), und darf keinen Betrag für mögliche Schäden, Diebstahl, spätere Gebühren, Versicherungsprämien oder Trinkgeld enthalten. Das Terminal sendet die Anfrage mit dem Kennzeichen für die Schätzautorisierung (Abschnitt 5.7.2.4).
  3. Bei Bedarf erhöhen. Reicht der Betrag nicht, ist eine Nachautorisierung nach einer gültigen Schätzautorisierung zulässig, mit derselben Transaktionskennung; auch sie darf keine Beträge für Schäden, Diebstahl oder Versicherung enthalten (Abschnitt 5.7.2.5). Die Nachautorisierung verlängert die Verarbeitungsfrist nicht (Abschnitt 5.7.3.5).
  4. Innerhalb der Frist abschließen. Die Verarbeitung muss ab dem Datum der Autorisierung nach Tabelle 5-12 erfolgen: bis zu 30 Kalendertage bei Beherbergung, Kreuzfahrt und Fahrzeugvermietung, bis zu 10 bei den dort genannten Vermietungsarten (zum Beispiel Fahrrad-, Boots- und Werkzeugvermietung), bis zu 5 bei allen anderen Umsätzen vor Ort.
  5. Differenz stornieren (nicht für Zapfsäulen-Transaktionen in Europa). Ist der Endbetrag niedriger als die Summe der autorisierten Beträge, senden Sie die Differenz als Authorization Reversal innerhalb von 24 Stunden nach dem Abschluss. Wird der Umsatz nicht abgeschlossen, gilt dieselbe 24-Stunden-Frist ab Abbruch oder ab dem Ende der Gültigkeit der Autorisierung, je nachdem, was früher eintritt (Abschnitt 5.7.3.6, Tabelle 5-14). Der Acquirer muss die Stornierung annehmen und sofort an Visa weiterleiten (Abschnitt 7.3.7.1).

Eine Zahl für die höchste Schätzsumme nennen die Regeln nicht; für die reguläre Schätzautorisierung verlangen sie eine echte Schätzung, Fahrzeugvermieter haben die Sonderregel unten.

Kaution und Schadensbelastung

Eine Kaution, die für mögliche Schäden gedacht ist, passt nicht in eine Schätzautorisierung: Nach Abschnitt 5.7.2.4 darf deren Betrag keine möglichen Schäden, Diebstahl oder spätere Gebühren enthalten. Abschnitt 5.8.8.4 nennt für Fahrzeugvermieter eine Abweichung von der echten Schätzung: Sie dürfen mehr als den erwarteten Endbetrag anfragen, um sich gegen verlängerte Mietzeiten zu schützen; auch dort dürfen Schaden, Diebstahl und andere nachträgliche Belastungen nicht eingerechnet werden.

Nachträgliche Belastungen für Verlust, Diebstahl oder Schäden sind in Abschnitt 5.8.8.3 für bestimmte Händlerarten geregelt, darunter Beherbergung und Vermietung. Sie müssen die tatsächlichen Kosten betreffen; der Händler muss dem Acquirer unter anderem Unterlagen wie den Mietvertrag und einen Kostenvoranschlag vorlegen und dem Kunden innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Rückgabe, Check-out oder Ausschiffung eine Erläuterung der Belastung geben. Lesen Sie die Tabelle 5-19 im Original, bevor Sie sie anwenden.

Ob und wie eine Kaution steuerlich zu behandeln ist, erklären wir hier nicht.

Nachautorisierung vor Ort in Europa

Die Visa-Regeln verlangen im EWR und im Vereinigten Königreich bei einer Nachautorisierung vor Ort eine starke Kundenauthentifizierung, wenn die Schätzautorisierung unter der Grenze für Visa Easy Payment Service lag, ohne Authentifizierung erfolgte und die Summe danach darüber liegt (Abschnitt 5.7.2.5). Zu den Grundregeln siehe Starke Kundenauthentifizierung im Laden.

Checkliste

  1. Schätzbetrag nennen und mit dem Acquirer klären, wie die Zustimmung des Kunden zur genauen Sperrsumme eingeholt und dokumentiert wird.
  2. Keinen Betrag für Schäden, Diebstahl oder spätere Gebühren in die Schätzung aufnehmen.
  3. Nachautorisierung nur mit derselben Transaktionskennung.
  4. Frist je Händlerart notieren (30, 10 oder 5 Kalendertage).
  5. Differenz oder nicht abgeschlossenen Betrag innerhalb von 24 Stunden stornieren (in Europa nicht für Transaktionen an automatischen Zapfsäulen).
  6. Schadensbelastungen nur nach Abschnitt 5.8.8.3 und mit Unterlagen.

Wie Erstattungen am Terminal abgewickelt werden, zeigt Stornierung und Erstattung am Terminal.

Häufige Fragen

Darf ich eine Kaution für mögliche Schäden mit einer Vorautorisierung absichern?

Nach den Visa-Regeln darf eine Schätzautorisierung keinen Betrag für mögliche Schäden, Diebstahl oder spätere Gebühren enthalten (Abschnitt 5.7.2.4). Das Visa-Programm zum Schutz von Fahrzeugvermietern (Abschnitt 5.8.8.4) erlaubt einen höheren Betrag nur wegen möglicher verlängerter Mietzeiten; auch dort sind Schaden, Diebstahl und andere nachträgliche Belastungen ausgeschlossen. Nachträgliche Schadensbelastungen sind für bestimmte Händlerarten, etwa Beherbergung und Vermietung, in Abschnitt 5.8.8.3 an Bedingungen und Nachweise geknüpft.

Wie lange bleibt der Betrag auf der Karte des Kunden gesperrt?

Gesetzlich muss die Bank des Zahlers den gesperrten Betrag unverzüglich nach Eingang des genauen Betrags beziehungsweise des Zahlungsauftrags freigeben (Art. 75 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2015/2366). Eine feste Zahl von Tagen für die Freigabe nennen die geöffneten Quellen nicht. Der Händler muss nach den Visa-Regeln seine Stornierung innerhalb von 24 Stunden senden; ausgenommen sind in Europa Transaktionen an automatischen Zapfsäulen (Tabelle 5-14, Fußnote 1).

Brauche ich die Zustimmung des Kunden zur Sperre?

Die Zustimmung zur genauen Höhe des gesperrten Betrags ist Voraussetzung für die Sperre durch die Bank des Zahlers (Art. 75 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2015/2366). Die Visa-Regeln verlangen vom Händler außerdem, den Kunden über den Schätzbetrag und mögliche weitere Autorisierungsanfragen zu informieren (Abschnitt 5.7.2.4).

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2015/2366, konsolidierte Fassung vom 17. Januar 2025, Art. 75 (nur zu Informationszwecken)Amt für Veröffentlichungen der EU · abgerufen am
  2. § 675t Abs. 4 BGB, Sperrung eines verfügbaren GeldbetragsBundesministerium der Justiz · abgerufen am
  3. § 69 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  4. Visa Core Rules and Visa Product and Service Rules, Ausgabe vom 18. April 2026 (Abschnitte 5.7.2.2, 5.7.2.4, 5.7.2.5, 5.7.3.5, 5.7.3.6, 5.8.8.2, 5.8.8.3, 7.3.7.1)Visa Inc. · abgerufen am