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Kasse im Buchhandel: Preisbindung und Bestellungen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Eine Kasse im Buchhandel muss je Land die Preisbindung abbilden: In Deutschland gilt für preisgebundene Bücher der festgesetzte Endpreis (§ 3 BuchPrG), in Österreich für deutschsprachige Bücher, E-Books und Musikalien ein Mindestpreis, den Letztverkäufer um höchstens 5 Prozent unterschreiten dürfen (§ 7 BPrBG 2023). In der Schweiz wurde das Buchpreisbindungsgesetz 2012 in der Volksabstimmung abgelehnt.

Das Wichtigste

  • Deutschland: Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den vom Verleger oder Importeur festgesetzten Endpreis einhalten; das gilt nicht für gebrauchte Bücher (§ 3 BuchPrG, in Kraft seit 1. Oktober 2002).
  • Österreich: Der festgesetzte Mindestpreis darf beim Verkauf an Letztverbraucher um höchstens 5 Prozent unterschritten werden, und die Unterschreitung darf nicht angekündigt werden (§ 7 Abs. 1 und 2 BPrBG 2023, in Kraft seit 1. Jänner 2023).
  • Schweiz: Das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung wurde am 11. März 2012 in der Volksabstimmung abgelehnt und ist nicht in Kraft getreten.
  • Deutschland: Ausnahmen von der Bindung gelten unter anderem für Mängelexemplare, einen auf 30 Tage begrenzten Räumungsverkauf bei Schließung der Buchhandlung und Nachlässe an bestimmte Bibliotheken und Schulen (§ 7 BuchPrG).

Eine Buchhandlung verkauft Ware, deren Preis der Verlag setzt, und nimmt Bestellungen für Titel an, die nicht vorrätig sind. Beides prägt die Kasse. In Deutschland und Österreich bindet ein Gesetz den Verkaufspreis neuer Bücher, in der Schweiz nicht. Den allgemeinen Vergleich von Kassen für Läden finden Sie in Kasse für den Einzelhandel; hier geht es um das, was der Buchhandel zusätzlich braucht.

Worum es bei der Auswahl geht

Drei Fragen entscheiden: Wie kommt der gebundene Ladenpreis in die Kasse und bleibt dort aktuell? Verhindert die Kasse unzulässige Rabatte und lässt sie die erlaubten zu? Und lässt sich eine Kundenbestellung vom ersten Gespräch bis zur Abholung führen? Die Kriterien gelten für Deutschland, Österreich und die Schweiz; die Preisbindung unterscheidet sich je Land.

Die Preisbindung in drei Ländern

Die Tabelle zeigt, was jeweils gilt. Jede Zeile bezieht sich auf das genannte Land.

Frage Deutschland Österreich Schweiz
Gesetz Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), in Kraft seit 1. Oktober 2002 Buchpreisbindungsgesetz 2023 (BPrBG 2023), in Kraft seit 1. Jänner 2023 Das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung wurde am 11. März 2012 in der Volksabstimmung abgelehnt
Was ist gebunden? Bücher, Musiknoten, kartographische Produkte und E-Books (§ 2 Abs. 1); fremdsprachige Bücher nur, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind (Abs. 2) deutschsprachige Bücher, E-Books und Musikalien (§ 2) nicht anwendbar
Preis Endpreis einschließlich Umsatzsteuer, vom Verleger oder Importeur festgesetzt (§ 5 Abs. 1); Letztverkäufer halten ihn ein (§ 3) Mindestpreis einschließlich Umsatzsteuer, in einer Referenzdatenbank bekannt gemacht (§ 3 Z 5, § 5 Abs. 1); höchstens 5 Prozent darunter (§ 7 Abs. 1) keine gesetzliche Bindung aus dem BuPG, der Betrieb setzt den Preis; Katalog- und Richtpreise sind als Vergleichspreis nur unter den Voraussetzungen des Konkurrenzvergleichs zulässig (Art. 16 Abs. 5 PBV)
Nachlass unter dem Preis nur nach den Ausnahmen in § 7 BuchPrG Unterschreitung des Mindestpreises nicht ankündbar (§ 7 Abs. 2) Vergleichspreise nach Art. 16 PBV
Gebrauchte Bücher nicht gebunden (§ 3 Satz 2) im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt nicht anwendbar
Ausnahmen (Auswahl) Mängelexemplare, Räumungsverkauf bis 30 Tage bei Schließung, Nachlässe 5 und 10 Prozent an bestimmte Bibliotheken, Nachlässe für Schulsammelbestellungen, Zugaben von geringem Wert (§ 7); Aufhebung durch Verleger oder Importeur im Regelfall nach 18 Monaten, bei wiederkehrenden oder datumsabhängigen Büchern früher (§ 8) Bibliotheken bis 10 Prozent, Hörerscheinpreis bis 20 Prozent, Mängelexemplare (§ 8); Lagerabverkauf nach 24 Monaten seit Bekanntmachung des Mindestpreises und 6 Monaten seit Lieferung, wenn er so angekündigt wird, der Letztverkäufer nicht selbst preisfestsetzungspflichtig ist und die Voraussetzungen nachweist (§ 7 Abs. 3 und 4) nicht anwendbar
Folge bei Verstoß Unterlassung, bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Schadensersatz (§ 9 Abs. 1) Handlung im Sinne von § 1 UWG 1984 (§ 9 BPrBG 2023) nicht anwendbar

Ein Rechenbeispiel mit erfundenem Preis: Ein Verlag setzt für ein Buch 24,00 Euro fest. In Deutschland verkaufen Sie es für 24,00 Euro. In Österreich darf der Verkaufspreis nicht unter 24,00 mal 0,95 gleich 22,80 Euro liegen, und der Rabatt darf nicht beworben werden. Eine Kundenkarte mit 10 Prozent auf alle Waren würde das Buch auf 21,60 Euro senken und hätte in beiden Ländern die Preisbindung verletzt, wenn nicht eine Ausnahme greift.

Diese Kriterien zählen

Kriterium Warum es zählt So prüfen Sie es Frage an den Anbieter
Ladenpreis im Titelstamm Verleger setzen den Preis fest und veröffentlichen ihn; Preisänderungen müssen in der Kasse ankommen Einen Titel mit geändertem Preis aus dem Datenbestand importieren Wie gelangen Titel und Preisänderungen in die Kasse und wie oft?
Rabattsperre für gebundene Bücher Pauschale Rabatte (Kundenkarte, Aktionen) dürfen nicht auf gebundene Ware wirken Einen Kundenrabatt aktivieren und ein Buch sowie einen Kalender (Nichtbuch) buchen Lässt sich ein Rabatt je Warengruppe oder Artikelmerkmal ausschließen?
Freigabe erlaubter Ausnahmen Mängelexemplare, Bibliotheksnachlässe, Hörerschein (AT) und der Verkauf an Buchhändler und deren Angestellte sind gesetzlich zugelassen Ein Mängelexemplar mit tieferem Preis verkaufen Kann ein Artikel als „Mängelexemplar“ oder „Preisbindung aufgehoben“ gekennzeichnet werden, mit Datum?
Status gebraucht, Mängelexemplar Gebrauchte Bücher sind in Deutschland frei, neue nicht Einen Artikel als gebraucht anlegen und Preis frei setzen Gibt es ein Merkmal je Artikel für Neuware und Gebrauchtware?
Sonderbestellung erfassen Bestellte Titel sind nicht vorrätig; Kundin, Titel, Anzahlung und Lieferstatus müssen zusammenbleiben Eine Bestellung anlegen, teilzahlen, Lieferung buchen, abholen Lässt sich eine Kundenbestellung mit Anzahlung und Statusverfolgung führen?
Preis zwischen Bestellung und Abholung Der Verlag kann den Preis ändern; die Kasse zeigt sonst einen anderen Preis als bei der Bestellung Preis ändern, nachdem die Bestellung angelegt wurde, und die Abholung buchen Welchen Preis zeigt die Kasse bei der Abholung? Die Rechtsfrage klären Sie mit dem Fachverband oder Ihrer Rechtsberatung.
Zugaben und Nebenleistungen Zugaben von geringem Wert, Versand- und Beschaffungskosten sind in Deutschland keine Verletzung der Bindung (§ 7 Abs. 4 BuchPrG) Eine Tüte als Nullpreisposition buchen Kann die Kasse Zugaben ohne Preis führen?
Steuersatz je Warengruppe Bücher und Geschenkartikel können verschiedene Sätze haben; in Deutschland begünstigt Anlage 2 UStG unter anderem Bücher (7 Prozent) Ein Buch und einen Kalender buchen und die Steuerzeilen ansehen Wie ist der Steuersatz je Warengruppe zugeordnet?
Gutscheine und Guthaben Ein Gutschein hat einen Restwert, der beim Verkauf und bei jeder Einlösung stimmen muss Gutschein verkaufen, teilweise einlösen Siehe Gutschein einlösen

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Preise nennen wir nicht; fragen Sie nach diesen Posten:

  • Einmalig: Einrichtung und Import des Titelstamms, Anpassung der Warengruppen und Rabattsperren, Scanner.
  • Laufend: Lizenz, Pflege der Titeldaten und der Preisänderungen, gegebenenfalls Anbindung an einen Bestellweg.
  • Je Bestellung: Aufwand für Kundenbestellungen, falls die Kasse sie nicht führt.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Rabatte lassen sich nur für alle Artikel oder für keinen einschalten.
  • Preisänderungen des Verlags kommen nur durch manuelles Abtippen in die Kasse.
  • Es gibt keine Kennzeichnung für Mängelexemplare und gebrauchte Bücher.
  • Kundenbestellungen sind nur als Freitext möglich.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Betrieb Was am meisten zählt
Buchhandlung in Deutschland Rabattsperre für gebundene Bücher, Titelstamm mit Preisen
Buchhandlung in Österreich Mindestpreis mit 5 Prozent Spielraum, Ankündigungsverbot, Kennzeichnung Lagerabverkauf
Buchhandlung in der Schweiz Freie Preisgestaltung, Regeln für Vergleichspreise nach Art. 16 PBV
Buchhandlung mit Papeterie getrennte Warengruppen mit eigenem Steuersatz und Rabattregeln
Buchhandlung mit Schul- oder Bibliothekskundschaft Nachlassstufen für Sammelbestellungen und Bibliotheken

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Legen Sie drei Titel an: ein neues Buch, ein Mängelexemplar und einen Nichtbuch-Artikel.
  2. Aktivieren Sie einen Kundenrabatt und prüfen Sie, welche Artikel er erfasst.
  3. Importieren Sie eine Preisänderung des Verlags und prüfen Sie die Anzeige.
  4. Führen Sie eine Kundenbestellung mit Anzahlung bis zur Abholung durch.
  5. Prüfen Sie Gutschein, Steuersätze und Auswertung nach Warengruppen.

Häufige Fragen

Darf eine Buchhandlung in Deutschland einen Kundenkartenrabatt auf neue Bücher geben?

Nein, soweit das Buch preisgebunden ist: Der festgesetzte Endpreis ist einzuhalten (§ 3 BuchPrG). Die Ausnahmen in § 7 BuchPrG nennen keinen allgemeinen Kundenrabatt. Zugaben von geringem Wert und handelsübliche Nebenleistungen verletzen die Pflicht nach § 7 Abs. 4 nicht.

Gilt die Preisbindung auch für gebrauchte Bücher?

In Deutschland nicht: Der Verkauf gebrauchter Bücher ist von der Pflicht ausgenommen (§ 3 Satz 2 BuchPrG). Für Österreich haben wir eine entsprechende Ausnahme im Gesetz nicht gefunden; klären Sie sie vor dem Verkauf mit dem Fachverband.

Wie lange bleibt ein Buch preisgebunden?

In Deutschland können Verleger und Importeure die Bindung für Ausgaben aufheben, deren erstes Erscheinen länger als 18 Monate zurückliegt (§ 8 Abs. 1 BuchPrG); bei wiederkehrend erscheinenden oder datumsabhängigen Büchern ist eine Aufhebung früher möglich (Abs. 2). Ohne Aufhebung bleibt der Preis gebunden. In Österreich gilt die Pflicht nach § 7 Abs. 3 BPrBG 2023 nicht mehr für Waren, deren Mindestpreis vor mehr als 24 Monaten bekannt gemacht wurde und deren Lieferung mehr als sechs Monate zurückliegt, wenn der Verkauf als „Lagerabverkauf“ angekündigt wird, der Letztverkäufer nicht selbst zur Preisfestsetzung und Bekanntmachung nach dem Gesetz verpflichtet ist und er die Voraussetzungen nachweist (§ 7 Abs. 3 und 4).

Quellen

  1. Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz, BuchPrG), §§ 2, 3, 5, 7 bis 10; Stand: zuletzt geändert durch Art. 23 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Buchpreisbindungsgesetz 2023 (BPrBG 2023), BGBl. I Nr. 196/2022, §§ 1 bis 10, Fassung vom 13. Oktober 2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  3. Literaturförderung in der Schweiz, Panorama 2011 (Fußnote 3: Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012 über das BuPG)Bundesamt für Kultur · abgerufen am
  4. Volksabstimmung vom 11. März 2012, fünfte Vorlage: Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (Erläuterungen des Bundesrates)Bundeskanzlei · abgerufen am
  5. Preisbekanntgabeverordnung (PBV), Art. 16 Bekanntgabe weiterer Preise, Stand am 1. Januar 2025Fedlex, Schweizerische Eidgenossenschaft (amtliche Veröffentlichung) · abgerufen am