Kasse für Blumenladen und Floristik
Kurz gesagt
Eine Kasse für Blumenladen und Floristik braucht freie Preisgabe für Gestecke, einen Auftragsblock für Vorbestellungen mit Anzahlung, schnell anlegbare Saisonartikel und eine Liefergebühr auf Beleg und Rechnung. Je Position kann ein anderer Umsatzsteuersatz zutreffen, in Deutschland zum Beispiel 7 Prozent für frische Schnittblumen und 19 Prozent für Vasen. Die Kassenpflichten richten sich nach dem Land.
Das Wichtigste
- Frische Schnittblumen: in Deutschland 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Anlage 2 Nr. 8), in Österreich 13 Prozent (§ 10 Abs. 3 UStG 1994 mit Anlage 2 Z 4).
- Der deutsche Beleg nennt Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz (§ 6 Satz 1 KassenSichV).
- Deutschland: elektronische Kassensysteme brauchen eine zertifizierte TSE (§ 146a Abs. 1 AO); die offene Ladenkasse ist nicht erfasst.
- Österreich: Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Jahresumsatz netto je Betrieb, wenn die Barumsätze über 7.500 Euro netto im Jahr liegen (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO).
Ein Blumenladen verkauft in einem Vorgang Güter, die unter verschiedenen Vorschriften stehen: frische Blumen und Pflanzen, trockenes Zubehör, Gefäße, Arbeitsleistung und ein Lieferdienst. Genau daran sieht man, was eine Kasse für diesen Betrieb können muss. Die Kasse für den Einzelhandel behandelt die allgemeinen Handelsfunktionen; dieser Artikel ordnet, was für Gestecke, Vorbestellungen, Saison und Lieferung zusätzlich zählt und wie Sie jede Anforderung allein prüfen.
Diese Kriterien zählen
Die Tabelle nennt je Kriterium, warum es im Floristenbetrieb auftaucht, wie Sie es ohne Angebot prüfen und was Sie den Anbieter fragen. Die Prüfschritte sind als redaktionelle Orientierung formuliert; eine Pflicht nennt nur der Abschnitt zu den Kassenpflichten.
| Kriterium | Warum es zählt | So prüfen Sie es | Frage an den Anbieter |
|---|---|---|---|
| Freie Preisgabe für Einzelstücke | Jedes Gesteck wird einzeln gepreist und verkauft | Legen Sie im Test ein Gesteck für 34,50 Euro als freien Artikel an und kassieren Sie es | Wie erfasse ich einen einmaligen Artikel ohne Vorlage? |
| Arbeitsleistung als Position | Bei Trauer- und Eventfloristik stehen Materialkosten und Arbeitszeit nebeneinander | Kassieren Sie einen Auftrag mit Blumenanteil und Bindearbeitsanteil als zwei Positionen | Lassen sich eigene Positionen für Arbeitsleistung anlegen? |
| Zwei Umsatzsteuersätze in einem Vorgang | Blumen und Zubehör fallen je nach Land unter verschiedene Sätze | Führen Sie einen Testkauf mit Strauß und Vase aus und sehen Sie beide Sätze je Position und auf dem Beleg nach | Wie ordnet die Kasse den Satz je Position zu, und wer darf ihn ändern? |
| Vorbestellungen mit Anzahlung | Wunschstrauß, Trauergesteck und Veranstaltung werden Tage vorher angenommen | Legen Sie einen Auftrag mit Wunschtermin, Kundendaten und Anzahlung an und holen Sie ihn ab | Bleibt der Auftrag nach der Anzahlung auffindbar und abrechenbar? |
| Lieferdienst | Gestecke gehen zu Trauerfeiern, Hotels und Bürostellen | Prüfen Sie Lieferadresse am Auftrag, Liefergebühr als eigene Position und eine Auslieferungsliste je Tag | Wie erzeugt die Kasse die Auslieferungsliste und den Beleg für die Fahrt? |
| Saisonartikel und Aktionspreise | Kränze, Adventsgestecke oder Grabschalen stehen nur wochenweise im Sortiment | Legen Sie einen Saisonartikel mit Start- und Enddatum an und ändern Sie danach den Preis | Wie viele Artikel lassen sich in einer Minute anlegen, und wer darf das? |
| Zusatzkräfte in der Spitze | An Spitzenverkaufstagen bedient zusätzliches Personal die Kasse | Richten Sie ein zweites Kassenkonto mit eingeschränkten Rechten ein und ziehen Sie einen Tagesabschluss je Bedienung | Wie trennt die Kasse Einnahmen und Kassenstände je Bedienung? |
| Gutscheine | Verkauf im Laden und Einlösung bei Abholung oder Lieferung | Verkaufen Sie im Test einen Gutschein und lösen Sie ihn auf einen Auftrag ein | Führt die Kasse Gutscheinverkauf und -einlösung getrennt? |
Wie Anzahlungen, Gutscheine und Vertretungen an der Kasse ablaufen, behandeln diese Artikel: Vorbestellungen in der Bäckerei für den Auftragsablauf und Gutscheine verkaufen: Umsatzsteuer, Verjährung und Pflichten für die Pflichten beim Gutscheinverkauf.
Blumen und Zubehör unter verschiedenen Steuersätzen
In Deutschland stehen frische Schnittblumen unter dem ermäßigten Satz: § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG verweist auf Anlage 2, und deren Nr. 8 nennt „Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch”. Auch die Nrn. 6 bis 9 der Anlage erfassen Blumenzwiebeln, lebende Pflanzen und frisches Blattwerk zu Binde- oder Zierzwecken mit 7 Prozent. Für das übrige Sortiment wie Vasen, Keramik oder Karten gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG), soweit keine andere Vorschrift eingreift. Der Eintrag der Anlage nennt frische Ware; ob ein Grenzfall wie getrocknete Blumen darunter fällt, ist damit nicht entschieden und gehört in Ihre Steuerberatung. Umsatzsteuersätze an der Kasse behandelt die Zuordnung im Einzelnen.
In Österreich gilt § 10 Abs. 3 UStG 1994 mit Anlage 2: Z 4 nennt frisch geschnittene Blumen und Blüten mit 13 Prozent, daneben Z 2, 3 und 5 Blumenzwiebeln, lebende Pflanzen und frisches Blattwerk zu Binde- oder Zierzwecken. Für das übrige Sortiment gilt der Regelsteuersatz von 20 Prozent (§ 10 Abs. 1 UStG 1994), soweit kein Sondertatbestand eingreift; nach Abs. 4 beträgt der Satz für Umsätze, die Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Betriebsstätte in Jungholz oder Mittelberg dort bewirken, 19 Prozent, und er greift nur, soweit nicht ohnehin ein ermäßigter Satz nach Abs. 1a, 2 oder 3 zutrifft. Welche Sätze in der Schweiz auf Blumen und Pflanzen zutreffen, behandelt MWST-Sätze in der Schweiz.
§ 6 Satz 1 Nr. 5 KassenSichV verlangt auf dem Beleg Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz; einen Steuersatzausweis je Position schreibt sie damit nicht vor, und die Angaben dürfen nach § 6 Satz 2 auch in einem QR-Code oder in einer elektronischen Rechnung stecken. Dass die Kasse den Satz je Position zuordnet und zeigt, ist deshalb ein Auswahlkriterium für den Mischbetrieb, keine Vorschrift: Der Testkauf mit Strauß und Vase zeigt, ob die Zuordnung je Position stimmt und nachvollziehbar bleibt.
Welche Kassenpflichten für den Floristenbetrieb greifen
In Deutschland ist ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem ein elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV und braucht nach § 146a Abs. 1 AO eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung; die offene Ladenkasse ohne elektronisches Aufzeichnungssystem ist nicht erfasst. Die Pflicht gilt seit 1. Januar 2020 (Art. 97 § 30 Abs. 1 EGAO). Einzelheiten behandelt TSE-Pflicht: Wer braucht eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung?.
In Österreich gilt die Registrierkassenpflicht nach § 131b Abs. 1 Z 2 BAO ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten; nach dem Erlass des österreichischen Finanzministeriums vom 29. September 2026 (BMF-AV Nr. 175/2026, Abschnitt 3.8.1) sind diese Umsätze als Nettoumsätze zu rechnen. Die elektronische Erfassung nach § 131b Abs. 1 Z 1 BAO beginnt erst mit diesen Grenzen; wer sie nicht erreicht, hält die Bareingänge nach der allgemeinen Einzelaufzeichnungspflicht des § 131 Abs. 1 Z 2 BAO täglich einzeln fest, vorbehaltlich einschlägiger Erleichterungen. Registrierkassenpflicht in Österreich behandelt die Bedingungen im Einzelnen.
Welche Pflichten in der Schweiz für Kassensysteme gelten, behandelt Kassenpflicht in der Schweiz.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Vergleichen Sie dieselben Bausteine über dieselbe Nutzungszeit. Sie sind: das Gerät oder die Hardware am Platz, die Software oder Miete, die Module für Aufträge und Lieferung, die Anbindung an das Kartenterminal, der Etiketten- oder Preisschilderdruck, die Einrichtung des Artikelstamms und die Schulung, wenn Vertretungen in der Spitze kassieren. Ob Auftrags- und Lieferfunktionen im Basisvertrag enthalten sind oder als Zusatzmodul kosten, steht erst im Angebot. Preise nennt der Artikel nicht; sie stehen auf den Angebotsseiten und ändern sich.
Warnsignale in Angebot und Vertrag
- Auftrags-, Liefer- oder Gutscheinfunktionen sind nur in einer Ausbaustufe enthalten, die erst im zweiten Angebot erscheint.
- Freie Artikel lassen sich nur bis zu einem vom Anbieter festgelegten Preis anlegen.
- Ein Auftrag geht nach der Anzahlung in einen eigenen Zahlungstopf und lässt sich nicht mehr mit dem Restbetrag abrechnen.
- Auftrags- und Kundendaten lassen sich nicht vollständig exportieren.
- Die Zuordnung der Umsatzsteuersätze je Position ist nur durch eine Anpassung des Anbieters möglich.
- Das Angebot sagt nichts dazu, welche Sicherheitseinrichtung für Ihr Land angebunden wird.
Welche Kriterien für welchen Betrieb
| Betrieb | Das wiegt am meisten | Zuerst prüfen |
|---|---|---|
| Blumenladen mit Theke und Zubehör | Zwei Steuersätze im selben Vorgang | Testkauf mit Strauß und Vase |
| Florist mit Trauer- und Eventfloristik | Aufträge, Anzahlungen, Arbeitspositionen | Auftrag über mehrere Tage vom Eingang bis zur Abholung |
| Laden mit Lieferdienst | Lieferadresse, Gebühr, Auslieferungsliste | Beleg und Zahlung an der Tür |
| Stand auf Markt oder Adventsmarkt | Aufbau, Netzversorgung, zweite Kasse | Kassieren ohne festen Netzanschluss testen |
Checkliste für den Floristenbetrieb
Gestecke
- Ein Gesteck lässt sich als freier Artikel mit eigenem Preis in einem Arbeitsgang erfassen.
- Arbeitsleistung lässt sich als eigene Position neben den Materialkosten ausweisen.
- Die Steuersätze sind je Warengruppe hinterlegt; ein Testkauf mit Blume und Vase zeigt beide Sätze auf dem Beleg.
- Preisschilder für die Vitrine druckt die Kasse aus dem Artikelstamm.
Bestellungen
- Ein Auftrag enthält Wunschtermin, Kundendaten und den vereinbarten Preis.
- Die Anzahlung steht auf dem Auftrag, der Restbetrag wird bei Abholung oder Lieferung berechnet; der Beleg über die eingezahlte Anzahlung entsteht mit dem Zahlvorgang.
- Dauerabos und Wiederholungsaufträge für Bürostellen oder Hotels lassen sich anlegen.
- Gutscheinverkauf und -einlösung erscheinen getrennt im Tagesabschluss.
Saison
- Neue Saisonartikel entstehen in Minuten, mit Start- und Enddatum oder als Aktionspreis.
- Preise lassen sich je Artikel oder je Artikelgruppe ändern, mit Tag und Uhrzeit des Wechsels.
- Ein zweites Kassenkonto für Aushilfen lässt sich anlegen und wieder deaktivieren.
- Der Tagesabschluss trennt Einnahmen und Kassenstände je Bedienung und je Kasse.
Lieferung
- Der Auftrag trägt die Lieferadresse und eine Telefonnummer für Rückfragen.
- Die Liefergebühr steht als eigene Position auf Beleg und Rechnung.
- Die Kasse erzeugt eine Auslieferungsliste je Liefertag, geordnet nach Ihrem Ablauf.
- Zahlung und Beleg im Lieferwagen sind getestet, auch der Fall ohne Mobilfunkempfang.
So vergleichen Sie in fünf Schritten
- Notieren Sie Ihr Geschäftsjahr: Spitzenverkaufstage, Trauer- und Veranstaltungsaufträge, Lieferumfang, Zahl der Aushilfen.
- Führen Sie mit jedem Anbieter dieselben Testfälle aus: freies Gesteck, Auftrag mit Anzahlung, Testkauf mit zwei Steuersätzen, Saisonartikel, Lieferauftrag.
- Lassen Sie sich schriftlich nennen, welche Funktionen im Basisvertrag enthalten sind und welche Module kosten.
- Klären Sie die Kassenpflichten Ihres Landes und deren Anbindung an Ihr System; die Artikel oben verlinken die Rechtslage.
- Rechnen Sie alle Bausteine der Kostenübersicht über dieselbe Nutzungszeit und entscheiden Sie anhand der Testfälle.