ÖsterreichRecht

Pfand und Leergut an der Registrierkasse (Österreich)

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

In Österreich erheben Letztvertreiber seit 1. Jänner 2025 auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (0,1 bis 3,0 Liter; Milch und Milchprodukte ausgenommen) 0,25 Euro Pfand und zahlen es bei der Rücknahme aus; Gastgewerbebetriebe, aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, erheben es für vor Ort verbleibende Verpackungen nicht (§§ 4, 5 Pfandverordnung). Dieses Einwegpfand ist nicht umsatzsteuerbar.

Das Wichtigste

  • Österreich: Wer gewerbsmäßig Getränke in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit 0,1 bis 3,0 Liter Füllvolumen in Verkehr setzt, hebt seit 1. Jänner 2025 ein Pfand von 0,25 Euro je Verpackung ein; Milch und Milchprodukte sind ausgenommen (§ 4 Pfandverordnung).
  • Österreich: Jeder Letztvertreiber nimmt restentleerte bepfandete Verpackungen zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten gegen Auszahlung von 0,25 Euro zurück, ohne Rücknahmeautomat nur Verpackungen, die den angebotenen nach Packstoff und Füllvolumen entsprechen, und nur in der Anzahl, die Letztverbraucher üblicherweise in dieser Verkaufsstelle erwerben (§ 5 Abs. 1 und 2 Pfandverordnung).
  • Österreich, UStR 2000 Rz 8: Einwegpfand und seine Rückzahlung sind nicht umsatzsteuerbar; wird es in einer Rechnung angegeben, steht es getrennt vom Entgelt (Rz 656).
  • Österreich, UStR 2000 Rz 2393: Pfandgeld für Warenumschließungen, das nicht für die zentrale Stelle eingehoben wird (zum Beispiel Mehrwegflaschen), ist Teil des Entgelts; die Rückerstattung ist eine Entgeltsminderung.
  • Österreich: Die Handling Fee, die die zentrale Stelle für die Rücknahme zahlt, ist Entgelt für eine steuerbare sonstige Leistung (BMF-Fachinformation auf eine Anfrage vom 12. Februar 2025 und UStR 2000 Rz 8).

Wer in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen verkauft, hebt seit 1. Jänner 2025 Pfand ein und zahlt es bei der Rückgabe wieder aus. Für die Registrierkasse bedeutet das zwei Fragen: Wie wird das Pfand umsatzsteuerlich behandelt, und was unterscheidet Einwegpfand von Mehrwegpfand? Die rechtlichen Einzelheiten zum System beschreibt Einwegpfand in Österreich. Für Deutschland gelten andere Regeln, siehe Pfand und Leergut an der Kasse (Deutschland).

Was gilt für Einwegpfand?

Die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen (BGBl. II Nr. 283/2023) verpflichtet jeden, der gewerbsmäßig Getränke in Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter in Verkehr setzt, ab 1. Jänner 2025 vom Abnehmer 0,25 Euro je Verpackung im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle einzuheben (§ 4 Abs. 1). Bis 31. Dezember 2025 durften vor dem 1. April 2025 abgefüllte Getränke noch ohne Pfand abgegeben werden (§ 4 Abs. 2). Die zentrale Stelle ist die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH.

Jeder Letztvertreiber nimmt restentleerte bepfandete Verpackungen zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten zurück und zahlt 0,25 Euro je Verpackung aus (§ 5 Abs. 1). Die Rücknahme erfolgt per Rücknahmeautomat oder manuell.

Wer muss was zurücknehmen?

Jede Zeile gilt für Österreich und für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall von 0,1 bis 3,0 Litern.

Fall Pfand und Rücknahme Grundlage
Milch und Milchprodukte nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch von der Pfandpflicht ausgenommen; alle anderen Getränkearten sind erfasst § 4 Abs. 3
Verkaufsstelle ohne Rücknahmeautomat nur Verpackungen, die den angebotenen nach Packstoff und Füllvolumen entsprechen, und nur die Anzahl, die Letztverbraucher üblicherweise in dieser Verkaufsstelle erwerben § 5 Abs. 2
Gastgewerbe, aus dem in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden für Verpackungen, die vor Ort bleiben: kein Pfand, keine Rücknahme § 5 Abs. 4
Verkauf aus Automaten Ausgleichsbeitrag an die zentrale Stelle, außer der Letztvertreiber weist eine Rücknahmemöglichkeit in unmittelbarer Nähe nach § 5 Abs. 5
Eigene Lieferung durch Lieferdienste, insbesondere Online-Handel Rücknahme und Pfanderstattung bei der Lieferung; die Auszahlung kann über den Weg der Verrechnung der Bestellung erfolgen; zurückzunehmen sind nur Verpackungen, die den angebotenen nach Packstoff und Füllvolumen entsprechen, in der üblicherweise bestellten Anzahl; ausgenommen sind Post-, Paket- und Frachtdienstleister § 5 Abs. 6
Lieferung über Post, Paket- oder Frachtdienstleister; Essenszustellung von Restaurants Ausgleichsbeitrag an die zentrale Stelle statt Rücknahme § 5 Abs. 7
Mehrweg-Getränkeverpackungen die Verordnung gilt für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall § 2 Abs. 1

Die zentrale Stelle erstattet registrierten Rücknahmeverpflichteten die ausbezahlten Pfandbeträge zumindest monatlich (§ 13) und zahlt die Handling Fee, die den durchschnittlichen Aufwand der Rücknahme entschädigt, zumindest monatlich aus (§ 12 Abs. 1 und 3).

Welche Umsatzsteuer gilt für Pfand und Rückgabe?

Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 sind ein Auslegungsbehelf der Finanzverwaltung und kein Gesetz. Sie unterscheiden zwei Fälle.

Pfand Behandlung Rückgabe Grundlage
Einweggetränkeverpackung, im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle eingehoben nicht umsatzsteuerbar; in der Rechnung getrennt vom Entgelt anzugeben, sonst droht eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung die Retournierung ist ebenfalls nicht umsatzsteuerbar UStR 2000 Rz 8, Rz 656
Warenumschließung, nicht für die zentrale Stelle eingehoben (zum Beispiel Mehrwegflasche, Gasflaschen-Kaution) Teil des Entgelts der einheitlichen Warenlieferung, also Steuersatz der Ware Entgeltsminderung; nur Leergut, für das der Unternehmer das Pfand eingehoben hat; ein Überhang bis 20 Prozent der im selben Jahr veräußerten Leergutmenge wird toleriert UStR 2000 Rz 2393

Die Handling Fee gehört nicht zum Pfand: Sie ist Entgelt für eine steuerbare sonstige Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG 1994 (BMF-Fachinformation vom 12. Februar 2025; UStR 2000 Rz 8).

Wie erfasst die Registrierkasse Pfand?

Der Erlass des BMF zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (BMF-AV Nr. 175/2026) behandelt das Becherpfand: Es ist wie der Verkauf des Bechers oder als Teil des Getränkekaufs zu behandeln, und die Auszahlung bei der Rückgabe ist als negativer Umsatz zu erfassen (Abschnitt 2.4.7). Zum Einwegpfand nach der Pfandverordnung enthält der Erlass in den gelesenen Abschnitten keine Aussage. Als Folgerung der Redaktion bietet sich an, das Einwegpfand auf demselben Beleg wie die Ware als eigene Zeile mit 0 Prozent zu führen und die Rückgabe als negative Zeile zu buchen. Ob Ihre Registrierkasse das so abbilden soll, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Beispielrechnung: Verkauf und Rückgabe

Die Beispielrechnung nutzt erfundene Preise. Angenommen, die Waren unterliegen dem Normalsatz von 20 Prozent (§ 10 Abs. 1 UStG 1994). Das Mehrwegpfand von 0,12 Euro ist ein Beispielbetrag.

Beleg A: Verkauf.

Zeile Brutto in Euro Umsatzsteuersatz
3 Dosen Limonade zu 1,10 Euro 3,30 20 Prozent
3 mal Einwegpfand zu 0,25 Euro 0,75 0 Prozent (nicht steuerbar)
1 Flasche Bier, Mehrweg, zu 1,60 Euro 1,60 20 Prozent
1 mal Mehrwegpfand zu 0,12 Euro 0,12 20 Prozent (Teil des Entgelts)

Die Summe beträgt 5,77 Euro. Darin stecken 5,02 Euro brutto zu 20 Prozent (Umsatzsteuer 0,84 Euro) und 0,75 Euro Einwegpfand ohne Umsatzsteuer.

Beleg B: Rückgabe ohne Einkauf. Die Kundin bringt 2 Dosen und 1 Mehrwegflasche zurück. Ausgezahlt werden 2 mal 0,25 Euro Einwegpfand und 0,12 Euro Mehrwegpfand, zusammen 0,62 Euro. Die Entgeltsminderung betrifft nur das Mehrwegpfand: 0,12 Euro brutto zu 20 Prozent, Umsatzsteuer 0,02 Euro.

Ergebnis. Der Kassenbestand steigt um 5,77 minus 0,62, also um 5,15 Euro. Nach der Rückgabe bleiben 4,90 Euro brutto zu 20 Prozent (Entgelt 4,08 Euro, Umsatzsteuer 0,82 Euro) und 0,25 Euro Einwegpfand für die eine nicht zurückgegebene Dose. Die Steuer berechnet sich als Brutto minus Brutto geteilt durch 1,2; Brutto geteilt durch 1,2 ergibt das Entgelt.

Was droht bei einem Verstoß?

Die Pfandverordnung stützt sich unter anderem auf §§ 14 und 14c des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002). Wer den Vorschriften einer Verordnung nach § 14 Abs. 1 oder 2b oder § 14c AWG 2002 zuwiderhandelt, ausgenommen Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs-, Vorlage-, Nachweis- und Meldepflichten, begeht eine Verwaltungsübertretung (§ 79 Abs. 2 Z 1 AWG 2002). Die Geldstrafe beträgt 450 bis 8.400 Euro; für gewerbsmäßig im Bereich der Abfallwirtschaft Tätige gilt eine Mindeststrafe von 2.100 Euro. Wie die Behörden die Pfandverordnung im Einzelfall zuordnen, haben wir nicht geprüft.

Checkliste für Ihre Registrierkasse

  • Einwegpfand steht auf demselben Beleg als eigene Zeile mit 0 Prozent, nicht im Warenpreis.
  • Mehrwegpfand folgt dem Steuersatz der Ware.
  • Die Rückgabe erscheint als negative Zeile oder Auszahlung und ist mit dem Kassastand abgestimmt.
  • Rücknahme nach Packstoff und Füllvolumen ist im Ablauf geregelt, wenn Sie keinen Rücknahmeautomaten haben.
  • Die Handling Fee der zentralen Stelle ist in der Buchhaltung als steuerbare Leistung erfasst.

Häufige Fragen

Muss ein Gastronom Pfand auf Dosen einheben, die am Tisch getrunken werden?

Nein, wenn aus dem Betrieb in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden: Für Verpackungen, die vor Ort bleiben, erhebt und zahlt der Betrieb kein Pfand aus und muss nicht zurücknehmen (§ 5 Abs. 4 Pfandverordnung). Für mitgenommene Verpackungen gilt das Pfand.

Muss ich auch Dosen zurücknehmen, die ich nicht verkauft habe?

Ohne Rücknahmeautomaten nehmen Sie nur Verpackungen zurück, die den von Ihnen angebotenen nach Packstoff und Füllvolumen entsprechen, und nur in der Anzahl, die Kundinnen und Kunden üblicherweise in Ihrer Verkaufsstelle erwerben (§ 5 Abs. 2 Pfandverordnung).

Was passiert mit Pfand, das nie zurückverlangt wird?

Nicht ausbezahlte Pfandbeträge verbleiben bei der zentralen Stelle (§ 11 Pfandverordnung). Nach den Umsatzsteuerrichtlinien (Rz 8) ist dieser Pfandschlupf ebenfalls nicht umsatzsteuerbar.

Quellen

  1. Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, BGBl. II Nr. 283/2023, §§ 1 bis 6, 12 und 13 (Kundmachung 25. September 2023; Gesamte Rechtsvorschrift 20012363, am 13. Oktober 2026 ohne Änderung)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundesgesetzblatt authentisch · abgerufen am
  2. Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR 2000), Rz 8, Rz 656 und Rz 2393, Fassung vom 10. Dezember 2025 (GZ 2025-0.986.432)Bundesministerium für Finanzen, Findok · abgerufen am
  3. UStR 2000, laufende Wartung 2025 (BMF-AV Nr. 176/2025 vom 10. Dezember 2025), Änderung von Rz 8: Pfand bei Einweggetränkeverpackungen und Handling FeeBundesministerium für Finanzen, Findok · abgerufen am
  4. Handling Fee / Einwegpfandsystem, Anfrage der KSW vom 12.2.2025Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am
  5. Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, BMF-AV Nr. 175/2026 vom 29. September 2026, Abschnitt 2.4.2.1 und 2.4.7Bundesministerium für Finanzen, Findok · abgerufen am
  6. Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), § 79 Abs. 2 Strafhöhe, Fassung vom 13. Oktober 2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  7. Recycling Pfand Österreich (Selbstdarstellung der zentralen Stelle EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH)EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH · abgerufen am