ÖsterreichAnleitung

ERP-Daten an BMD übergeben: Ablauf für österreichische Betriebe

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Österreich; BMD-Buchhaltung der Steuerkanzlei; Dateiimport

Kurz gesagt

Holen Sie von Ihrer Steuerkanzlei die BMD-Importvorlage für die Buchungsarten, die Sie liefern, und den Kontenplan. Ordnen Sie ERP-Konten zu, liefern Sie Rechnungen und Kassadaten nach Zahlart getrennt und halten Sie in Österreich die Einzelaufzeichnungen der Registrierkasse sowie die Belege mindestens sieben Jahre bereit (§ 132 Abs. 1 BAO). Testen Sie den Import mit einer kleinen Datei.

Das Wichtigste

  • Österreich: Betriebe haben alle Bareinnahmen mit Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen (§ 131b Abs. 1 Z 1 BAO); die Pflicht zur Verwendung eines solchen Systems besteht ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, wenn die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO; nach dem BMF-Erlass sind das Nettobeträge). Den Beginn der Pflicht (viertfolgender Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen erstmals überschritten wurden) regelt § 131b Abs. 3 BAO, Erleichterungen die Barumsatzverordnung 2015 (BarUV 2015); der Artikel behandelt nur den allgemeinen Fall.
  • Österreich: Als Barzahlung im Sinn des § 131b Abs. 1 Z 3 BAO gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte und vergleichbaren elektronischen Zahlungsformen.
  • Österreich: Bücher, Aufzeichnungen und die dazugehörigen Belege sind sieben Jahre aufzubewahren, darüber hinaus solange sie für anhängige Abgabenverfahren von Bedeutung sind (§ 132 Abs. 1 BAO); die Aufbewahrung auf Datenträgern ist zulässig, wenn die Wiedergabe bis zum Ablauf der Frist jederzeit gewährleistet ist (§ 132 Abs. 2 BAO).
  • Nach der Beschreibung der BMD Akademie (abgerufen am 13. Oktober 2026) gibt es Importvorlagen für die Buchungssymbole KA, BK, ER und AR; die Satzbeschreibung selbst steht im Schnittstellenhandbuch von BMD.

Wer in Österreich Rechnungen, Kasse und Waren im ERP führt, die Buchhaltung aber bei einer Steuerkanzlei mit BMD erledigen lässt, braucht einen geregelten Weg für die Daten. Die Anleitung zeigt die Schritte und die Unterlagen, die dafür bereitliegen müssen. Die technische Satzbeschreibung der BMD-Import-Dateien ist nicht Teil dieses Artikels; BMD nennt ein Schnittstellenhandbuch, das Teilnehmer eines Seminars der BMD Akademie erhalten.

Was Sie vorab brauchen

  • Von der Steuerkanzlei: die Importvorlage für jede Buchungsart, die Sie liefern, und das Schnittstellenhandbuch. BMD nennt in einer Seminarbeschreibung Importvorlagen für die Buchungssymbole KA, BK, ER und AR sowie ein Schnittstellenhandbuch.
  • Von der Kanzlei: den Kontenplan, den Nummernkreis der Personenkonten (Kunden und Lieferanten) und die in BMD eingerichteten Steuerschlüssel.
  • Von Ihnen: eine Liste der Buchungsarten, die das ERP liefert (Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Kassa, Zahlungen).
  • Den Abstimmungszeitraum (Monat), für den die erste Datei gilt.

Schritt für Schritt: Übergabe an BMD

Schritt 1: Importweg und Vorlagen klären

Fragen Sie die Kanzlei, ob sie Dateien nach der Importvorlage einliest oder eine Schnittstelle des ERP-Anbieters nutzt. BMD nennt als Formate in einer Seminarbeschreibung unter anderem XLS, CSV und TXT; welches Ihre Kanzlei annimmt, nennt sie. Ergebnis: eine Vorlage je Buchungsart.

Schritt 2: Konten zuordnen

Legen Sie eine Tabelle an: ERP-Erlöskonto, ERP-Steuerkennzeichen, ERP-Kunden- und Lieferantennummer, Zahlart und BMD-Konto. Die Bezeichnung der Konten soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge sie verzeichnen; Konten für Geschäftsfreunde sollen deren Namen und Anschriften ausweisen (§ 131 Abs. 1 Z 3 BAO). Ergebnis: Jedes ERP-Konto hat genau ein BMD-Konto.

Schritt 3: Rechnungen vorbereiten

Jede Ausgangs- und Eingangsrechnung trägt eine eindeutige Nummer. Werden Geschäftsvorfälle maschinell festgehalten, soll der Zusammenhang zwischen den Buchungen und den Belegen durch Verweisungen oder Buchungszeichen klar nachweisbar sein (§ 131 Abs. 2 BAO). Die Rechnungsnummer ist dafür der Schlüssel. Ergebnis: Jede Buchungszeile nennt die Nummer ihres Belegs.

Schritt 4: Registrierkassendaten aufbereiten

Verwenden Sie eine Registrierkasse, gilt: Nach § 131b Abs. 1 Z 1 BAO haben Betriebe alle Bareinnahmen einzeln zu erfassen. Als Barzahlung gilt dabei auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte (§ 131b Abs. 1 Z 3 BAO). Liefern Sie der Kanzlei deshalb die Tageslosung getrennt nach Zahlart: bar, Karte, Gutscheine. Die Einzelaufzeichnungen bleiben in der Kasse und werden mit den Aufzeichnungen aufbewahrt. Wie die Daten aus der Kasse ins ERP kommen, beschreibt Registrierkassendaten ins ERP übernehmen. Ergebnis: eine Tageslosung je Zahlart und Kasse.

Schritt 5: Datei erzeugen und prüfen

Erzeugen Sie die Datei nach der Vorlage. Prüfen Sie vorab die Summen: Anzahl der Zeilen, Summe der Beträge je Buchungsart und Konto. Ergebnis: eine Datei mit bekannten Summen.

Schritt 6: Test und Abstimmung

Übergeben Sie zuerst eine kleine Datei, etwa einen Tag. Bitten Sie die Kanzlei, den Import zu melden und die Summen je Konto zu nennen. Vergleichen Sie diese mit Ihrer Liste aus Schritt 5. Ergebnis: ein abgestimmter Testtag.

Schritt 7: Belege übergeben und aufbewahren

Die Belege der Periode gehen gesondert an die Kanzlei, soweit sie sie braucht. Bücher, Aufzeichnungen und Belege sind sieben Jahre aufzubewahren, gerechnet vom Schluss des Kalenderjahres, für das die Eintragungen vorgenommen wurden oder auf das sich die Belege beziehen (bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr vom Schluss des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsjahr endet); darüber hinaus gilt die Aufbewahrung, solange sie für anhängige Abgabenverfahren von Bedeutung sind (§ 132 Abs. 1 BAO). Die Aufbewahrung auf Datenträgern ist zulässig, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der Frist jederzeit gewährleistet ist; liegen Unterlagen nur auf Datenträgern vor, entfällt das Erfordernis der urschriftgetreuen Wiedergabe (§ 132 Abs. 2 BAO). Ergebnis: Jede Buchung hat einen auffindbaren Beleg.

Diese Unterlagen halten Sie bereit

Unterlage Aus Wofür
Ausgangsrechnungen mit Nummer, Datum, Betrag, Steuerkennzeichen ERP Erlösbuchung, Forderung
Eingangsrechnungen mit Beleg (PDF oder Papier) ERP oder Ablage Aufwandsbuchung, Verbindlichkeit
Tageslosung je Zahlart und Kasse Registrierkasse, ERP Kassa- und Kartenbuchung
Einzelaufzeichnungen der Kasse Registrierkasse Nachweis der Tageslosung (§ 131b BAO)
Kartenabrechnungen, Kontoauszüge Bank, Zahlungsdienst Abstimmung der Zahlungen
Zuordnungstabelle ERP-Konto zu BMD-Konto Sie und Kanzlei gleiche Konten auf beiden Seiten
Liste der Kunden und Lieferanten mit Name und Anschrift ERP Personenkonten

So prüfen Sie das Ergebnis

Wählen Sie fünf Buchungen verschiedener Art und lassen Sie sich von der Kanzlei Konto, Betrag, Steuerkennzeichen und Belegnummer nennen. Die Summe der Tageslosungen eines Monats im ERP muss der Summe der Kassa- und Kartenbuchungen in BMD entsprechen.

Wenn etwas nicht klappt

Anzeichen Wahrscheinliche Ursache Abhilfe
Import meldet Fehler in einer Zeile Wert entspricht nicht der Importvorlage Zeile mit der Vorlage der Kanzlei vergleichen
Beleg lässt sich nicht finden Belegnummer fehlt oder doppelt Nummernkreis im ERP prüfen
Kartenumsatz fehlt in der Buchhaltung Karte nicht als Zahlart getrennt geliefert Tageslosung nach Zahlart teilen
Konto unbekannt Zuordnungstabelle veraltet Tabelle mit der Kanzlei abgleichen
Summen weichen ab Rechnung und Kassa buchen denselben Umsatz Quelle je Umsatz festlegen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Fragen Sie die Kanzlei zu Konten, Steuerschlüsseln und dem Umgang mit Registrierkassendaten. Fragen Sie BMD oder den ERP-Anbieter, wenn der Import eine Datei nach der Vorlage nicht annimmt. Welche Aufbewahrungspflichten für Ihre ERP-Daten gelten, beschreibt Aufbewahrung von ERP-Daten in Österreich.

Häufige Fragen

Brauche ich die BMD-Schnittstelle selbst oder macht das die Kanzlei?

Das klären Sie mit der Kanzlei: ob sie eine Datei nach ihrer Importvorlage einliest oder eine Schnittstelle des ERP-Anbieters nutzt. Ob dafür Kosten anfallen, steht im Angebot des Anbieters.

Reicht die Tageslosung der Registrierkasse für die Buchhaltung?

Als Buchungssumme ja, wenn die Kanzlei das so vorsieht. Die Einzelaufzeichnungen bleiben in der Kasse: § 131b Abs. 1 Z 1 BAO verlangt, alle Bareinnahmen einzeln zu erfassen, und § 132 Abs. 1 BAO die Aufbewahrung der Aufzeichnungen für mindestens sieben Jahre.

Quellen

  1. § 131 Bundesabgabenordnung (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Abs. 1 Z 3 und Abs. 2), Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  2. § 131b Bundesabgabenordnung (Einzelaufzeichnung der Bareinnahmen), Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  3. § 132 Bundesabgabenordnung (Aufbewahrung), Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  4. Barumsatzverordnung 2015 (BarUV 2015), § 1Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  5. Die 10 wichtigsten Excelfunktionen, um Buchungen in NTCS zu importieren (Seminarbeschreibung: Schnittstellenhandbuch, Importvorlagen)BMD Systemhaus, BMD Akademie · abgerufen am
  6. FIBU Standardschnittstellen (Seminarbeschreibung: Dateiformate, Buchungsdateien, Kontenstammdaten, Salden)BMD Systemhaus, BMD Akademie · abgerufen am