Förderung für ERP-Einführung in Deutschland: Stand 2026
Kurz gesagt
Für eine ERP-Einführung in Deutschland kommt 2026 bundesweit der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW in Frage; Sie beantragen ihn über Ihre Bank vor Beginn des Vorhabens. Die Förderrichtlinie von go-digital ist bis höchstens 2024 befristet, das Programm Digital Jetzt bis Ende 2023. Mittelstand-Digital informiert und qualifiziert.
Das Wichtigste
- KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511): ERP-Systeme sind Beispiel der Stufe 2 (LevelUp), wenn im Vorhaben digitale Systeme miteinander vernetzt werden; Antrag über eine Bank vor Vorhabenbeginn (Merkblatt, Stand 23.04.2026).
- Kredithöchstbetrag 25 Millionen Euro je Vorhaben in Stufe 2 und 3; Stufe 1 bis 7,5 Millionen Euro und nur für KMU nach Digitalisierungs-Check; kein Mindestbetrag.
- Zuschuss zum Kredit nur in Stufe 2 und 3, höchstens 200.000 Euro, nur nach De-minimis-Verordnung.
- go-digital: Förderrichtlinie nach Nr. 8 längstens bis 31. Dezember 2024 befristet; Digital Jetzt: Investitionszuschussprogramm laut Förderbekanntmachung 2025 bis Ende 2023 befristet.
- Das heutige Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren läuft nach Angabe der Bundesregierung bis Ende 2026 aus; ein neues, verkleinertes Netzwerk soll im Januar 2027 beginnen.
Bei Förderung für ERP kursieren Angaben aus den Jahren 2020 bis 2023, die nicht mehr gelten. Dieser Artikel prüft sie gegen die amtlichen Dokumente und nennt, was Sie 2026 beantragen können und wann.
Was aus den bekannten Programmen geworden ist
| Programm | Worum es ging | Stand laut amtlicher Quelle |
|---|---|---|
| go-digital (Bund) | Zuschuss zu Beratung und Umsetzung, Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ | Die Richtlinie gilt nach Nr. 8 längstens bis 31. Dezember 2024. Konditionen damals: Förderquote bis zu 50 Prozent, höchstens 1.100 Euro netto je Beratertag, bis zu 30 Beratertage; Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und höchstens 20 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. |
| Digital Jetzt (Bund) | Investitionszuschussprogramm | Laut Förderbekanntmachung vom 15. Dezember 2025 war das Programm bis Ende 2023 befristet. |
| Mittelstand-Digital Zentren (Bund) | Netzwerk von Anlaufstellen | Information, Sensibilisierung und Qualifikation (Bundesregierung). Die Angebote der geförderten Vorhaben sind kostenfrei für die Zielgruppe anzubieten (Nr. 2.3 der Förderbekanntmachung). Die Bundesregierung gibt am 6. August 2026 an, das jetzige Netzwerk laufe schrittweise bis Ende 2026 aus und ein neues, verschlanktes Netzwerk starte im Januar 2027. |
| ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW) | Zinsgünstiger Kredit | Gilt; Merkblatt Stand 23. April 2026. Einzelheiten unten. |
Die Zeile zu go-digital beschreibt die Richtlinie vom 13. Dezember 2021 mit ihrer Befristung; die Konditionen sind die damaligen.
ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW
Der Kredit finanziert Ausgaben für Digitalisierungsvorhaben, unter anderem Erwerb und Implementierung von Hard- und Software samt Beraterkosten. Das Merkblatt nennt ERP-Systeme ausdrücklich bei der Stufe 2, der „LevelUp-Digitalisierung“, als Beispiel für das Erfassen von Finanz- und Verwaltungsdaten. Voraussetzung ist, dass im Rahmen des Vorhabens digitale Systeme miteinander vernetzt werden, innerhalb eines Funktionsbereichs, zwischen Funktionsbereichen oder mit Externen. Ob Ihr Vorhaben diese Bedingung erfüllt, klären Sie vor dem Antrag mit Ihrer Bank.
| Merkmal | Stufe 1 Basisdigitalisierung | Stufe 2 LevelUp und Stufe 3 HighEnd |
|---|---|---|
| Wer | Nur KMU im Sinn der EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme), die den KfW-Digitalisierungs-Check durchgeführt haben | KMU und größere Mittelständler bis 500 Millionen Euro Gruppenumsatz sowie Freiberufler |
| Höchstbetrag | 7,5 Millionen Euro je Vorhaben | 25 Millionen Euro je Vorhaben |
| Zuschuss | Keiner | ERP-Förderzuschuss, höchstens 200.000 Euro, nur nach De-minimis-Verordnung |
In allen Stufen gilt: kein Mindestbetrag, Finanzierung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Umsatzsteuer nur mitfinanzierbar, wenn kein Vorsteuerabzug besteht, Laufzeit 2 bis 10 Jahre, Finanzierung höchstens 24 Monate ab Vorhabenbeginn. Zinssatz und Sicherheiten legt Ihre Bank fest; die Höchstsätze stehen in der Konditionenübersicht der KfW. Der Kredit läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt über die KfW. Eine Variante mit Risikoteilung (Nr. 512) beantragen Unternehmen mit mindestens zwei Jahresabschlüssen, so die Produktseite der KfW.
Was Sie vor dem Antrag tun
- Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Das Merkblatt verlangt es ausdrücklich beim Finanzierungspartner und schließt Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben aus. Was als Beginn zählt, klären Sie vor dem Vertragsabschluss mit Ihrer Bank.
- Beschreiben Sie das Vorhaben in einer Projektskizze mit Ist- und Soll-Zustand.
- Klären Sie, ob Sie in Stufe 1 den Digitalisierungs-Check benötigen.
- Sprechen Sie mit Ihrer Bank über Konditionen und Sicherheiten; der Zinssatz ist bankindividuell.
- Prüfen Sie zusätzlich Programme Ihres Bundeslandes und fragen Sie Ihre Kammer.
Wie sich Förderung und Kosten verhalten, rechnet ERP-Kosten durch. Zur Auswahl siehe ERP auswählen in sieben Schritten.