ELSTER (Mein ELSTER)
Kurz gesagt
ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ist das Verfahren der deutschen Finanzverwaltung, über das Steuerpflichtige Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt übermitteln; Unternehmen nutzen dafür Mein ELSTER im Browser oder Software mit ELSTER-Schnittstelle. Für Kassenbetreiber in Deutschland läuft darüber die Mitteilung ihrer Kassensysteme nach § 146a Abs. 4 AO, die Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 UStG) und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Für die authentifizierte Übermittlung ist eine einmalige, kostenlose Registrierung nötig.
Das Wichtigste
- Mein ELSTER ist das Online-Finanzamt; die Registrierung für die authentifizierte Übermittlung ist laut ELSTER kostenlos und einmalig; der Login erfolgt danach etwa mit der ElsterSecure-App oder einer Zertifikatsdatei.
- Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO hat elektronisch über Mein ELSTER oder Software über die Schnittstelle ERiC zu erfolgen (AEAO zu § 146a, Nr. 1.16.1); das Verfahren steht seit 1. Januar 2025 bereit.
- Unternehmer haben die Umsatzsteuer-Voranmeldung vorbehaltlich der in § 18 Abs. 1 UStG genannten Ausnahmen und ohne gewährte Dauerfristverlängerung (Verlängerung um einen Monat auf Antrag, § 46 UStDV) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln; das Finanzamt kann auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG).
Definition
ELSTER steht für ELektronische STeuerERklärung und ist das Verfahren, mit dem Steuerdaten elektronisch zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern und den Finanzbehörden übertragen werden. Mein ELSTER ist das zugehörige Online-Finanzamt im Browser. Bei der Übermittlung amtlich vorgeschriebener Datensätze ist ein sicheres Verfahren zu verwenden, das den Datenübermittler authentifiziert (§ 87a Abs. 6 AO); bei ELSTER dient dazu die Registrierung.
Wofür Kassenbetreiber ELSTER brauchen
| Zweck | Grundlage |
|---|---|
| Mitteilung der Kassensysteme (Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme“) | § 146a Abs. 4 AO; siehe Kassenmeldepflicht |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | § 18 Abs. 1 UStG |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Betriebseröffnung | § 138 Abs. 1b AO |
Konto für ein Unternehmen einrichten
- Kontotyp wählen. „Für eine Organisation“ gilt für Arbeitgeber, Unternehmer mit Angestellten und Vereine. Einzelunternehmer ohne Angestellte, die keine Kapitalgesellschaft sind, sollen laut ELSTER „Für eine Privatperson“ wählen.
- Angaben machen. Organisation: Bundesland, Steuernummer, Kontaktdaten, Benutzername. Privatperson: Identifikationsnummer, Geburtsdatum, E-Mail, Benutzername.
- E-Mail bestätigen mit dem sechsstelligen Code.
- Identität nachweisen. Per Brief: Aktivierungs-ID per E-Mail, Aktivierungs-Code getrennt per Post. Oder online mit dem Personalausweis, dann besteht das Konto noch am selben Tag.
- Zugang einrichten: ElsterSecure-App (von ELSTER empfohlen) oder passwortgeschützte Zertifikatsdatei (.pfx).
Liegt noch keine Identifikationsnummer oder Steuernummer vor, ist laut ELSTER zusätzlich eine Registrierung nur mit E-Mail-Adresse möglich; sie erlaubt ausschließlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.