Saldosteuersatz (Schweiz): Definition und Beispiel
Kurz gesagt
Der Saldosteuersatz (SSS) ist in der Schweiz ein von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bewilligter Branchensatz, mit dem die MWST-Schuld aus dem Bruttoumsatz berechnet wird, ohne die Vorsteuer zu ermitteln. Anwenden kann ihn, wer höchstens CHF 5'024'000 steuerbaren Jahresumsatz einschliesslich Steuer hat und höchstens CHF 108'000 Steuer nach diesem Satz schuldet (Art. 37 Abs. 1 MWSTG). Antrag nötig; weitere Ausschlüsse bestehen.
Das Wichtigste
- Schweiz: Die Steuerforderung ergibt sich aus dem Total der steuerbaren Entgelte einschliesslich Steuer mal dem von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz (Art. 37 Abs. 2 MWSTG).
- Schweiz: Grenzen für die Saldosteuersatzmethode: höchstens CHF 5'024'000 steuerbarer Jahresumsatz, nach der ESTV einschliesslich Steuer, und höchstens CHF 108'000 Steuer nach Saldosteuersatz (Art. 37 Abs. 1 MWSTG); weitere Ausschlüsse nennt die ESTV in der MWST-Info 12.
- Schweiz: Die Methode ist bei der ESTV zu beantragen und mindestens eine Steuerperiode beizubehalten; wer zur effektiven Methode gewechselt hat, kann frühestens nach drei Jahren zurück (Art. 37 Abs. 4 MWSTG).
- Schweiz: In Rechnungen an die Kundschaft weist die steuerpflichtige Person den gesetzlichen Steuersatz aus, nicht den Saldosteuersatz.
Definition
Der Saldosteuersatz (SSS) ist ein von der ESTV festgelegter Prozentsatz je Branche oder Tätigkeit, der die branchenübliche Vorsteuerquote berücksichtigt (Art. 37 Abs. 3 MWSTG). Wer ihn anwendet, multipliziert den Bruttoumsatz mit diesem Satz und muss die Vorsteuer nicht einzeln ermitteln.
Wofür wird er genutzt?
Die ESTV beschreibt die Methode als wesentliche Vereinfachung der Abrechnung, weil die Vorsteuern nicht ermittelt werden müssen. Die steuerpflichtige Person bleibt steuerpflichtig und stellt ihre Rechnungen weiter mit dem gesetzlichen Satz aus; nur die Abrechnung gegenüber der ESTV läuft über den Saldosteuersatz. Grundsätzlich gilt die effektive Abrechnungsmethode, bei der die Steuer als Differenz zur Vorsteuer berechnet wird (Art. 36 MWSTG).
Beispielrechnung
Die Zahlen sind erfunden. Ein Coiffeursalon (Saldosteuersatz 5,3 Prozent für Dienstleistungen laut ESTV-Verordnung) erzielt im Jahr CHF 300’000 Umsatz einschliesslich 8,1 Prozent MWST; angenommen wird, dass der gesamte Umsatz zu diesem Satz steuerbar ist.
| Rechnung | Saldosteuersatz | Effektive Methode (Vorsteuer CHF 4’000) | Effektive Methode (Vorsteuer CHF 8’000) |
|---|---|---|---|
| Geschuldete Steuer auf den Umsatz | 300’000 × 5,3 % = 15’900 | 300’000 − 300’000 ÷ 1,081 = 22’479.19 | 22’479.19 |
| abzüglich Vorsteuer | entfällt | 4’000 | 8’000 |
| Zahllast in CHF | 15’900.00 | 18’479.19 | 14’479.19 |
Bei diesen Annahmen liegt die Gewinnschwelle bei CHF 6’579.19 Vorsteuer; darunter ist der Saldosteuersatz günstiger, darüber die effektive Methode.
Rechtsgrundlage
Art. 37 MWSTG (Stand am 31. März 2025) und die Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze vom 5. September 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025.
Nicht zu verwechseln mit
Der Pauschalsteuersatz ist eine eigene Methode für Gemeinwesen, Vereine, Stiftungen und ähnliche Einrichtungen (Art. 37 Abs. 5 MWSTG).