MWST (Mehrwertsteuer Schweiz): Definition und Sätze
Kurz gesagt
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist in der Schweiz eine Bundessteuer auf im Inland gegen Entgelt erbrachte Leistungen. Es gelten der Normalsatz 8,1 Prozent und der reduzierte Satz 2,6 Prozent, etwa für Lebensmittel ohne alkoholische Getränke (nicht in gastgewerblichen Leistungen). Befreit von der Steuerpflicht ist unter anderem, wer im In- und Ausland weniger als CHF 100'000 Jahresumsatz ohne Steuer aus nicht ausgenommenen Leistungen erzielt.
Das Wichtigste
- Schweiz: Normalsatz 8,1 Prozent, reduzierter Satz 2,6 Prozent (Art. 25 Abs. 1 und 2 MWSTG, Stand am 31. März 2025); beide Sätze gelten laut Eidgenössischer Steuerverwaltung (ESTV) am 13. Oktober 2026.
- Schweiz: Für Beherbergungsleistungen gilt der Sondersatz von 3,8 Prozent, im Gesetzestext befristet bis längstens 31. Dezember 2027 (Art. 25 Abs. 4 MWSTG).
- Schweiz: Von der Steuerpflicht befreit ist, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als CHF 100'000 Umsatz ohne die Steuer aus nicht von der Steuer ausgenommenen Leistungen erzielt (Art. 10 Abs. 2 Bst. a und Abs. 2bis MWSTG); weitere Befreiungen nennt Art. 10 Abs. 2.
- Schweiz: Wer nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist, darf in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen (Art. 27 Abs. 1 MWSTG).
Definition
Die MWST (Mehrwertsteuer) ist die allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes in der Schweiz nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug (Art. 1 Abs. 1 MWSTG). Sie belastet den nicht unternehmerischen Endverbrauch im Inland; Steuerpflichtige Personen können die ihnen in Rechnung gestellte Inlandsteuer unter den Voraussetzungen der Art. 28 und 29 MWSTG als Vorsteuer abziehen.
Die Sätze im Überblick
| Satz | Anwendung | Norm |
|---|---|---|
| 8,1 Prozent (Normalsatz) | alle steuerbaren Leistungen ohne reduzierten Satz oder Sondersatz | Art. 25 Abs. 1 MWSTG |
| 2,6 Prozent (reduziert) | unter anderem Lebensmittel ohne alkoholische Getränke, Medikamente, bestimmte Zeitungen, Zeitschriften und Bücher; Lebensmittel in gastgewerblichen Leistungen haben den Normalsatz | Art. 25 Abs. 2 und 3 MWSTG |
| 3,8 Prozent (Sondersatz) | Beherbergung einschliesslich Frühstück | Art. 25 Abs. 4 MWSTG |
Ein Beispiel (erfundene Zahlen): Ein Kassenbon über CHF 54.05 für eine Leistung zum Normalsatz enthält CHF 4.05 Steuer, denn 54.05 − 54.05 ÷ 1,081 = 4.05.
Was geplant ist (noch nicht in Kraft)
Das Parlament hat im Juni 2026 beschlossen, den Normalsatz auf 8,5 Prozent und den Sondersatz auf 4 Prozent zu erhöhen; der reduzierte Satz bleibt bei 2,6 Prozent. Darüber wird am 29. November 2026 abgestimmt; die Erhöhung kann frühestens Anfang 2028 in Kraft treten (BSV, Stand 5. Oktober 2026). Bis dahin gelten die Sätze der Tabelle.
Begriffe in Deutschland, Österreich und der Schweiz
| Begriff | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Name der Steuer | Umsatzsteuer | Umsatzsteuer | Mehrwertsteuer, Abkürzung MWST |
| Gesetz | Umsatzsteuergesetz (UStG) | Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) | Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) |
Wer im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist, gibt auf der Rechnung diesen Hinweis und die Nummer an, unter der er eingetragen ist (Art. 26 Abs. 2 Bst. a MWSTG).
Nicht zu verwechseln mit
Die Saldosteuersatz-Methode ist keine eigene Steuer, sondern eine Abrechnungsart der MWST, siehe Saldosteuersatz.