XRechnung und ZUGFeRD: Unterschiede der E-Rechnungsformate
Kurz gesagt
XRechnung ist ein reines XML-Format (UBL oder CII), ZUGFeRD ein hybrides Format aus PDF/A-3 mit eingebettetem XML (CII). Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, bestätigt durch das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, erfüllen in Deutschland beide grundsätzlich die Anforderungen an die E-Rechnung nach § 14 UStG; bei ZUGFeRD gilt das ab Version 2.0.1 und nicht für die Profile MINIMUM und BASIC-WL.
Das Wichtigste
- Deutschland: Das BMF nennt XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL, als Formate, die grundsätzlich die Anforderungen des § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG erfüllen (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, Rn. 25, 29, 30; unverändert durch das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, BStBl I 2025 S. 1806).
- Deutschland: Bei einem hybriden Format wie ZUGFeRD sind die XML-Daten der führende Teil; weichen sie vom Bildteil ab, gehen die Daten des strukturierten Teils vor (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, Rn. 31; unverändert durch das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, BStBl I 2025 S. 1806).
- Deutschland: XRechnung wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag des IT-Planungsrats betrieben; die Version 3.0 ist laut KoSIT seit 1. Februar 2024 in Kraft und bleibt bis mindestens 31. Juli 2027 in Kraft (Stand Oktober 2026).
- Deutschland: ZUGFeRD wird vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) mit dem französischen Partnerforum FNFE-MPE entwickelt; ab Version 2.0 ist es deckungsgleich mit Factur-X.
Definition
XRechnung ist der deutsche Standard für die elektronische Rechnung als reine XML-Datei; er konkretisiert die europäische Norm EN 16931 und wird von der KoSIT betrieben. ZUGFeRD ist ein Rechnungsformat des FeRD, das ein PDF/A-3-Dokument als Sichtteil mit einer eingebetteten XML-Datei verbindet. Beide Formate beruhen auf der EN 16931 (ZUGFeRD ab Version 2.0.1); welches die Vertragsparteien nutzen, ist nach dem BMF eine zivilrechtliche Frage (Rn. 27).
Vergleich nach Aufbau und Einsatz
| Merkmal | XRechnung | ZUGFeRD |
|---|---|---|
| Aufbau | Reine XML-Datei, nicht in ein PDF eingebettet | PDF/A-3 mit eingebettetem XML (hybrid) |
| Syntax des XML | UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII | CII |
| Lesbarkeit | Für Menschen erst mit Viewer oder Visualisierung | PDF-Sichtteil in derselben Datei |
| Profile | CIUS XRechnung mit Extension XRechnung | MINIMUM, BASIC WL, BASIC, EN 16931, EXTENDED und das Referenzprofil XRECHNUNG |
| Einsatzgebiet laut Herausgeber | Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftraggebern (KoSIT) | B2B, B2G und B2C (FeRD) |
| Anerkennung als E-Rechnung (BMF 2024, Rn. 25, 30; bestätigt 2025) | Ja, grundsätzlich | Ja, grundsätzlich: ab Version 2.0.1, ohne MINIMUM und BASIC-WL |
| Führender Teil bei Abweichung | Die XML-Daten | Die XML-Daten (BMF 2024, Rn. 31; bestätigt 2025) |
Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 (BStBl I 2025 S. 1806) bestätigt diese Formatbewertungen; es ändert Rn. 25 bis 33 des Schreibens vom 15. Oktober 2024 nicht.
Das Referenzprofil XRECHNUNG erlaubt es, eine XRechnung als XML in ein ZUGFeRD-PDF einzubetten; zulässig ist dort nur die Syntax CII.
Nicht zu verwechseln mit
ZUGFeRD ist nicht jedes PDF mit Datenanhang: Nach den FeRD-FAQ ist in Deutschland das eingebettete XML die Rechnung, wenn es gültig ist und sich aus dem PDF extrahieren lässt. Zum rechtlichen Rahmen siehe E-Rechnung, zu den Pflichten E-Rechnung in Deutschland: Pflichten und Fristen, zu den Formaten im Einzelnen E-Rechnung: XRechnung, ZUGFeRD und erlaubte Formate.