Terrassensaison vorbereiten: Genehmigung, Personal, Wetterplanung
Kurz gesagt
Tische auf öffentlichen Straßen sind in Deutschland Sondernutzung; sie brauchen grundsätzlich eine Erlaubnis (§ 8 FStrG bei Bundesfernstraßen mit Ausnahmen, sonst Landesrecht, etwa Art. 18 BayStrWG). In Österreich entfällt für Gastgärten bis 75 Plätze unter den Bedingungen des § 76a GewO die Genehmigung, die Anzeige nicht; auf der Straße gilt § 82 StVO. Schweiz: Gemeinde fragen.
Das Wichtigste
- Deutschland: Die Benutzung einer Bundesfernstraße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf der Erlaubnis; in Ortsdurchfahrten erteilt sie die Gemeinde. Die Gemeinde kann bestimmte Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten durch Satzung von der Erlaubnis befreien, und sie entfällt, wenn nach Straßenverkehrsrecht eine Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist (§ 8 Abs. 1 und 6 FStrG). Für andere Straßen gilt Landesstraßenrecht, in Bayern Art. 18 BayStrWG (Fassung ab 1. Januar 2026).
- Deutschland: Das Recht der Gaststätten ist von der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes ausgenommen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG); früheres Bundesrecht gilt fort, bis ein Land es ersetzt (Art. 125a Abs. 1 GG). Welche Erlaubnis Sie für die Außenfläche brauchen, klären Sie bei der Gaststättenbehörde Ihres Landes.
- Deutschland: Die TA Lärm gilt nicht für Freiluftgaststätten, soweit sie nicht genehmigungsbedürftig sind (Nr. 1 Buchst. b, Fassung mit Änderung vom 1. Juni 2017); welcher Lärmmaßstab für Ihre Terrasse gilt, fragen Sie die Behörde.
- Österreich: Ein Gastgarten mit höchstens 75 Verabreichungsplätzen braucht von 8 bis 23 Uhr (auf öffentlichem Grund oder an Verkehrsflächen) keine Genehmigung nach der Gewerbeordnung, wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 GewO vorliegen und der Betrieb vorher angezeigt wird (§ 76a Abs. 3 GewO).
- Österreich: Für die Benützung der Straße zu gewerblichen Tätigkeiten ist eine Bewilligung nach § 82 Abs. 1 StVO erforderlich, unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften.
Die Terrasse bringt Sitzplätze, aber auch Behördenwege. Zuerst klären Sie, auf wessen Grund die Tische stehen. Dann folgen Genehmigungen, Personal und ein Plan für schlechtes Wetter.
Was Sie vorab brauchen
- Lageplan mit Maßen der Fläche und Zahl der Plätze.
- Die Angabe, ob die Fläche öffentlicher Grund (Gehweg, Platz) oder Ihr Grundstück ist.
- Ihre bestehende Erlaubnis oder Anmeldung als Gastronomiebetrieb.
- Eine Liste dessen, was draußen stehen soll: Tische, Stühle, Schirme, Heizgeräte, Markisen, Musik.
Genehmigungen nach Land und Stelle
Die Tabelle nennt, welche Stelle Sie fragen und was die geöffnete Vorschrift sagt. Sie ersetzt keine Auskunft Ihrer Behörde.
| Land | Frage | Stelle | Was die Vorschrift sagt |
|---|---|---|---|
| DE | Tische auf einer Bundesfernstraße | Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten die Gemeinde | Die Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf der Erlaubnis; sie darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden; Befreiung durch Gemeindesatzung und Entfall bei erforderlicher straßenverkehrsrechtlicher Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung oder Ausnahmegenehmigung sind möglich (§ 8 Abs. 1, 2 und 6 FStrG) |
| DE | Tische an anderen öffentlichen Straßen | Straßenbehörde oder Gemeinde nach Landesrecht | Das Landesstraßenrecht regelt es; Beispiel Bayern: Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; Sondernutzungsgebühren möglich (Art. 18 Abs. 1 und 2a BayStrWG) |
| DE | Gaststättenerlaubnis für die Außenfläche | Gaststättenbehörde des Landes | Das Recht der Gaststätten gehört nicht zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG); früheres Bundesrecht gilt bis zur Ersetzung durch ein Land fort (Art. 125a Abs. 1 GG); fragen Sie, ob Ihre Erlaubnis die Fläche umfasst |
| DE | Lärm | Immissionsschutz- oder Ordnungsbehörde | Die TA Lärm nimmt in Nr. 1 Buchst. b nicht genehmigungsbedürftige Freiluftgaststätten aus; fragen Sie nach dem Maßstab für Ihren Ort |
| DE | Aufbauten wie Überdachung, Markise, feste Einhausung | Bauamt | Fragen Sie nach dem Bauordnungsrecht Ihres Landes |
| AT | Gastgarten mit höchstens 75 Plätzen | Gewerbebehörde | Keine Genehmigung von 8 bis 23 Uhr (auf öffentlichem Grund oder angrenzend) oder 9 bis 22 Uhr (sonst), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 Z 1 bis 4 GewO vorliegen; der Betrieb ist vorher anzuzeigen (§ 76a Abs. 1 bis 3 GewO) |
| AT | Betrieb über die Zeiten hinaus | Gewerbebehörde | Über die Zeiten hinaus Genehmigung, wenn es zum Schutz der Interessen nach § 74 Abs. 2 GewO nötig ist (§ 76a Abs. 7); die Gemeinde kann Zeiten abweichend regeln (§ 76a Abs. 9) |
| AT | Benützung der Straße | Straßenbehörde nach StVO | Bewilligung für gewerbliche Tätigkeiten auf der Straße, unbeschadet sonstiger Vorschriften (§ 82 Abs. 1 StVO) |
| CH | Bewilligung für Aussenplätze | Gemeindeverwaltung (Bau- oder Polizeiabteilung) | Wir stellen keine kantonale Regelung dar; fragen Sie die Gemeinde nach Bewilligung, Frist und Gebühr |
Bei Anzeigen in Österreich beachten Sie die Formalitäten in § 76a Abs. 3 GewO: Unterlagen nach § 353 Z 1 lit. a bis c GewO, bei elektronischer Einbringung in einfacher Ausfertigung.
Zeitplan vor Saisonstart
Der Zeitplan ist ein Vorschlag der Redaktion. Behörden haben eigene Fristen; fragen Sie nach der Bearbeitungszeit.
| Zeitpunkt vor Öffnung | Aufgabe |
|---|---|
| 12 Wochen | Fläche vermessen, Lageplan zeichnen, Stelle erfragen |
| 10 Wochen | Antrag oder Anzeige einreichen, Gebühren erfragen |
| 6 Wochen | Möbel, Schirme und Heizgeräte bestellen, Lieferzeit abstimmen |
| 4 Wochen | Personal einplanen, Aushilfen anfragen |
| 2 Wochen | Aufbau, Kassenzugang und Bonierplätze draußen testen (Kassenhardware bei Regen und Sonne) |
| 1 Woche | Wetterplan festlegen, Karte für draußen prüfen |
Weitere Hinweise zur Kasse im Außenbereich: Kasse in der Außengastronomie und im Biergarten.
Personal und Wetter planen
Der Wetterplan legt fest, was Sie bei Sonne, Wolken und Regen tun. Er braucht Ihre eigenen Zahlen: Bons je Tag der letzten Saison und das Wetter am Tag. Das folgende Beispiel hat erfundene Werte.
Beispielrechnung: 40 Außenplätze, durchschnittlich 1,8 Bons je Platz und Schönwettertag, 12 Minuten Servicezeit je Bon (Annahme).
| Wetter | Erwartete Bons | Servicezeit | Besetzung (Beispiel) |
|---|---|---|---|
| Schön | 40 × 1,8 = 72 | 72 × 12 ÷ 60 = 14,4 Stunden | 3 Servicekräfte über 5 Stunden |
| Wechselhaft | 50 Prozent von 72 = 36 | 36 × 12 ÷ 60 = 7,2 Stunden | 2 Servicekräfte über 4 Stunden |
| Regen | 0 draußen, Plätze drinnen | wie Innenbetrieb | Normalbesetzung |
Legen Sie vorab fest, bis wann Sie Aushilfen absagen oder abrufen (zum Beispiel am Vortag um 16 Uhr, Beispielwert) und wie Sie Reservierungen draußen auf drinnen umbuchen.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| Erlaubnis kommt zu spät | Antrag zu spät gestellt | Früher beginnen, Bearbeitungszeit erfragen |
| Anwohner beschweren sich | Lärm, späte Zeiten | Zeiten und Auflagen der Behörde einhalten, Hinweisschilder |
| Gäste zahlen draußen langsam | kein Bonierplatz oder Netz | Kassenzugang im Außenbereich vor Saisonstart testen |
| Personal fehlt bei Schönwetter | kein Abrufplan | Aushilfenpool und Abruffrist festlegen |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Holen Sie Rat bei der Gewerbe- oder Gaststättenbehörde, wenn Ihre Fläche größer ist als die Grenze in Ihrem Land, wenn Aufbauten fest verbunden sind oder Anwohner Einspruch erheben. Steuerfragen zu Ihren Umsätzen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.