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Terrassensaison vorbereiten: Genehmigung, Personal, Wetterplanung

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Tische auf öffentlichen Straßen sind in Deutschland Sondernutzung; sie brauchen grundsätzlich eine Erlaubnis (§ 8 FStrG bei Bundesfernstraßen mit Ausnahmen, sonst Landesrecht, etwa Art. 18 BayStrWG). In Österreich entfällt für Gastgärten bis 75 Plätze unter den Bedingungen des § 76a GewO die Genehmigung, die Anzeige nicht; auf der Straße gilt § 82 StVO. Schweiz: Gemeinde fragen.

Das Wichtigste

  • Deutschland: Die Benutzung einer Bundesfernstraße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf der Erlaubnis; in Ortsdurchfahrten erteilt sie die Gemeinde. Die Gemeinde kann bestimmte Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten durch Satzung von der Erlaubnis befreien, und sie entfällt, wenn nach Straßenverkehrsrecht eine Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist (§ 8 Abs. 1 und 6 FStrG). Für andere Straßen gilt Landesstraßenrecht, in Bayern Art. 18 BayStrWG (Fassung ab 1. Januar 2026).
  • Deutschland: Das Recht der Gaststätten ist von der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes ausgenommen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG); früheres Bundesrecht gilt fort, bis ein Land es ersetzt (Art. 125a Abs. 1 GG). Welche Erlaubnis Sie für die Außenfläche brauchen, klären Sie bei der Gaststättenbehörde Ihres Landes.
  • Deutschland: Die TA Lärm gilt nicht für Freiluftgaststätten, soweit sie nicht genehmigungsbedürftig sind (Nr. 1 Buchst. b, Fassung mit Änderung vom 1. Juni 2017); welcher Lärmmaßstab für Ihre Terrasse gilt, fragen Sie die Behörde.
  • Österreich: Ein Gastgarten mit höchstens 75 Verabreichungsplätzen braucht von 8 bis 23 Uhr (auf öffentlichem Grund oder an Verkehrsflächen) keine Genehmigung nach der Gewerbeordnung, wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 GewO vorliegen und der Betrieb vorher angezeigt wird (§ 76a Abs. 3 GewO).
  • Österreich: Für die Benützung der Straße zu gewerblichen Tätigkeiten ist eine Bewilligung nach § 82 Abs. 1 StVO erforderlich, unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften.

Die Terrasse bringt Sitzplätze, aber auch Behördenwege. Zuerst klären Sie, auf wessen Grund die Tische stehen. Dann folgen Genehmigungen, Personal und ein Plan für schlechtes Wetter.

Was Sie vorab brauchen

  • Lageplan mit Maßen der Fläche und Zahl der Plätze.
  • Die Angabe, ob die Fläche öffentlicher Grund (Gehweg, Platz) oder Ihr Grundstück ist.
  • Ihre bestehende Erlaubnis oder Anmeldung als Gastronomiebetrieb.
  • Eine Liste dessen, was draußen stehen soll: Tische, Stühle, Schirme, Heizgeräte, Markisen, Musik.

Genehmigungen nach Land und Stelle

Die Tabelle nennt, welche Stelle Sie fragen und was die geöffnete Vorschrift sagt. Sie ersetzt keine Auskunft Ihrer Behörde.

Land Frage Stelle Was die Vorschrift sagt
DE Tische auf einer Bundesfernstraße Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten die Gemeinde Die Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf der Erlaubnis; sie darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden; Befreiung durch Gemeindesatzung und Entfall bei erforderlicher straßenverkehrsrechtlicher Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung oder Ausnahmegenehmigung sind möglich (§ 8 Abs. 1, 2 und 6 FStrG)
DE Tische an anderen öffentlichen Straßen Straßenbehörde oder Gemeinde nach Landesrecht Das Landesstraßenrecht regelt es; Beispiel Bayern: Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Gemeinde; Sondernutzungsgebühren möglich (Art. 18 Abs. 1 und 2a BayStrWG)
DE Gaststättenerlaubnis für die Außenfläche Gaststättenbehörde des Landes Das Recht der Gaststätten gehört nicht zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG); früheres Bundesrecht gilt bis zur Ersetzung durch ein Land fort (Art. 125a Abs. 1 GG); fragen Sie, ob Ihre Erlaubnis die Fläche umfasst
DE Lärm Immissionsschutz- oder Ordnungsbehörde Die TA Lärm nimmt in Nr. 1 Buchst. b nicht genehmigungsbedürftige Freiluftgaststätten aus; fragen Sie nach dem Maßstab für Ihren Ort
DE Aufbauten wie Überdachung, Markise, feste Einhausung Bauamt Fragen Sie nach dem Bauordnungsrecht Ihres Landes
AT Gastgarten mit höchstens 75 Plätzen Gewerbebehörde Keine Genehmigung von 8 bis 23 Uhr (auf öffentlichem Grund oder angrenzend) oder 9 bis 22 Uhr (sonst), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 Z 1 bis 4 GewO vorliegen; der Betrieb ist vorher anzuzeigen (§ 76a Abs. 1 bis 3 GewO)
AT Betrieb über die Zeiten hinaus Gewerbebehörde Über die Zeiten hinaus Genehmigung, wenn es zum Schutz der Interessen nach § 74 Abs. 2 GewO nötig ist (§ 76a Abs. 7); die Gemeinde kann Zeiten abweichend regeln (§ 76a Abs. 9)
AT Benützung der Straße Straßenbehörde nach StVO Bewilligung für gewerbliche Tätigkeiten auf der Straße, unbeschadet sonstiger Vorschriften (§ 82 Abs. 1 StVO)
CH Bewilligung für Aussenplätze Gemeindeverwaltung (Bau- oder Polizeiabteilung) Wir stellen keine kantonale Regelung dar; fragen Sie die Gemeinde nach Bewilligung, Frist und Gebühr

Bei Anzeigen in Österreich beachten Sie die Formalitäten in § 76a Abs. 3 GewO: Unterlagen nach § 353 Z 1 lit. a bis c GewO, bei elektronischer Einbringung in einfacher Ausfertigung.

Zeitplan vor Saisonstart

Der Zeitplan ist ein Vorschlag der Redaktion. Behörden haben eigene Fristen; fragen Sie nach der Bearbeitungszeit.

Zeitpunkt vor Öffnung Aufgabe
12 Wochen Fläche vermessen, Lageplan zeichnen, Stelle erfragen
10 Wochen Antrag oder Anzeige einreichen, Gebühren erfragen
6 Wochen Möbel, Schirme und Heizgeräte bestellen, Lieferzeit abstimmen
4 Wochen Personal einplanen, Aushilfen anfragen
2 Wochen Aufbau, Kassenzugang und Bonierplätze draußen testen (Kassenhardware bei Regen und Sonne)
1 Woche Wetterplan festlegen, Karte für draußen prüfen

Weitere Hinweise zur Kasse im Außenbereich: Kasse in der Außengastronomie und im Biergarten.

Personal und Wetter planen

Der Wetterplan legt fest, was Sie bei Sonne, Wolken und Regen tun. Er braucht Ihre eigenen Zahlen: Bons je Tag der letzten Saison und das Wetter am Tag. Das folgende Beispiel hat erfundene Werte.

Beispielrechnung: 40 Außenplätze, durchschnittlich 1,8 Bons je Platz und Schönwettertag, 12 Minuten Servicezeit je Bon (Annahme).

Wetter Erwartete Bons Servicezeit Besetzung (Beispiel)
Schön 40 × 1,8 = 72 72 × 12 ÷ 60 = 14,4 Stunden 3 Servicekräfte über 5 Stunden
Wechselhaft 50 Prozent von 72 = 36 36 × 12 ÷ 60 = 7,2 Stunden 2 Servicekräfte über 4 Stunden
Regen 0 draußen, Plätze drinnen wie Innenbetrieb Normalbesetzung

Legen Sie vorab fest, bis wann Sie Aushilfen absagen oder abrufen (zum Beispiel am Vortag um 16 Uhr, Beispielwert) und wie Sie Reservierungen draußen auf drinnen umbuchen.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Lösung
Erlaubnis kommt zu spät Antrag zu spät gestellt Früher beginnen, Bearbeitungszeit erfragen
Anwohner beschweren sich Lärm, späte Zeiten Zeiten und Auflagen der Behörde einhalten, Hinweisschilder
Gäste zahlen draußen langsam kein Bonierplatz oder Netz Kassenzugang im Außenbereich vor Saisonstart testen
Personal fehlt bei Schönwetter kein Abrufplan Aushilfenpool und Abruffrist festlegen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie Rat bei der Gewerbe- oder Gaststättenbehörde, wenn Ihre Fläche größer ist als die Grenze in Ihrem Land, wenn Aufbauten fest verbunden sind oder Anwohner Einspruch erheben. Steuerfragen zu Ihren Umsätzen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich in Deutschland eine Erlaubnis, wenn die Terrasse auf meinem eigenen Grundstück liegt?

Die Sondernutzungserlaubnis betrifft öffentliche Straßen. Auf dem eigenen Grundstück kann dennoch Gaststättenrecht, Bauordnungsrecht oder Immissionsschutz eine Rolle spielen. Fragen Sie vorab die Gaststättenbehörde und das Bauamt Ihres Landes, ob die Außenfläche von Ihrer Erlaubnis umfasst ist.

Gilt die österreichische Regel für jeden Gastgarten?

Nein. § 76a Abs. 1 GewO nennt Bedingungen: nur Speisen und Getränke, höchstens 75 Verabreichungsplätze, Verbot von lautem Sprechen, Singen und Musizieren mit dauerhaftem Aushang und ein ausreichender Schutz der in § 74 Abs. 2 GewO genannten Interessen. Die Gemeinde kann die Zeiten per Verordnung abweichend festlegen (Abs. 9).

Wie ist es in der Schweiz?

Wir stellen für die Schweiz keine einzelne kantonale Regelung dar, weil sie je Kanton und Gemeinde verschieden sein kann. Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung, welche Bewilligung für Aussenplätze auf öffentlichem und auf privatem Grund gilt, und fragen Sie nach Fristen und Gebühren.

Quellen

  1. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 8 SondernutzungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Art. 18 Sondernutzung nach öffentlichem Recht (Text gilt ab 1.1.2026)Bayerische Staatskanzlei, Bayern.Recht · abgerufen am
  3. Grundgesetz Art. 74 Abs. 1 Nr. 11Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Grundgesetz Art. 125a Abs. 1Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm), Nr. 1 Anwendungsbereich, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 1.6.2017Bundesministerium für Umwelt, Verwaltungsvorschriften im Internet · abgerufen am
  6. Gewerbeordnung 1994 § 76a Gastgärten, gültig ab 23.7.2024Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  7. Straßenverkehrsordnung 1960 § 82 Bewilligungspflicht (gültig seit 1.10.1994)Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am