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Buffet kalkulieren: Menge, Preis pro Gast und Restverwertung

Aktualisiert:

Kurz gesagt

Sie kalkulieren ein Buffet je Gast: Je Komponente legen Sie eine Verzehrmenge fest, multiplizieren sie mit Netto-Einkaufspreisen und schlagen den Vorhalte auf; bewertete Verzehrmengen plus Vorhalte, abzüglich eines Restwerts für verwertbare Reste, ergeben den Wareneinsatz je Gast. Diesen teilen Sie durch Ihre Ziel-Wareneinsatzquote und erhalten den Nettopreis je Gast. Die benötigte verzehrfertige Menge ist die Verzehrmenge mal Gästezahl plus Vorhalte; aus Rohware rechnen Sie sie über Ihre Ausbeute um. Gewogene Reste liefern als Restquote die Korrektur für den nächsten Anlass.

Das Wichtigste

  • Wareneinsatz je Gast = die mit Netto-Einkaufspreisen bewerteten Verzehrmengen plus Vorhalte, abzüglich des Restwerts, den Sie für Reste noch erzielen.
  • Nettopreis je Gast = Wareneinsatz je Gast geteilt durch die Ziel-Wareneinsatzquote; die Umsatzsteuer kommt je Land und Leistung oben auf.
  • Benötigte verzehrfertige Menge = Verzehrmenge mal Gästezahl plus Vorhalte; bei Rohware teilen Sie diese Menge durch Ihre Ausbeute, denn Orientierungswerte nennen Verzehrmengen, in denen Schäl- und Garverluste bereits berücksichtigt sind.
  • Restquote = gewogene Restmenge geteilt durch aufgelegte Menge mal 100, je Komponente und je Anlass erfasst.
  • Die DIN 10508, Ausgabe 2022-03, ist eine Norm und kein Gesetz; ob sie für Sie gilt, hängt davon ab, ob Rechtsvorschriften oder Verträge sie heranziehen und was Ihre Hygieneleitlinie vorgibt.

Was Sie vorab brauchen

  • Die erwartete Gästezahl aus Anmeldungen oder Aufträgen und den Anlass mit Dauer, denn ein Abendbuffet von zwei Stunden und ein Tagesbuffet brauchen unterschiedliche Vorhalte.
  • Rezepturen und Netto-Einkaufspreise je Komponente, aufgeschlüsselt so fein, dass Sie Preise nachziehen können, ohne die ganze Kalkulation neu zu bauen.
  • Ihre Ziel-Wareneinsatzquote; wie Sie sie ableiten, steht im Artikel zur Kalkulation in der Gastronomie.
  • Die Ausbeute Ihrer Küche, also wie viel nach Putzen und Garen von einer Einkaufsmenge übrig bleibt.
  • Eine Waage und ein Formular für Restmengen mit Datum, Anlass und Komponente.
  • Erfahrungswerte früherer Buffets, falls vorhanden; sie ersetzen Schritt für Schritt die Annahmen.

Schritt für Schritt: Buffet je Gast kalkulieren

Schritt 1: Gästezahl und Komponenten festlegen

Nehmen Sie die bestätigte Gästezahl, nicht die Kapazität des Raums. Listen Sie das Buffet als Komponenten: Vorspeise oder Suppe, Hauptkomponenten, Beilage, Salat, Dessert, Brot. Je Komponente planen Sie getrennt, weil sich Reste und Engpässe sonst nicht zuordnen lassen. Für einen Anlass mit Zustellcharakter und einem Abendbuffet in einem Betrieb rechnen Sie besser zwei getrennte Buffets, weil die Gäste dort unterschiedlich zugreifen.

Schritt 2: Verzehrmenge je Komponente festlegen

Schätzen Sie, wie viel je Gast verzehrfertig auf den Teller kommt. Die DGE-Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung, die die DGE im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat entwickelt hat, geben als Orientierungswerte für Lebensmittelmengen Verzehrmengen an, in denen Schäl- und Garverluste bereits berücksichtigt sind; sie betonen, dass diese Werte keine feste Größe sind und jeder Anbieter sie individuell ermittelt. Für Ihr Buffet heißt das als eigene Übertragung: Nutzen Sie solche Orientierungswerte als Start, korrigieren Sie aber mit Ihren Restquoten aus Schritt 6.

Schritt 3: Wareneinsatz je Gast berechnen

Multiplizieren Sie jede Verzehrmenge mit dem Netto-Einkaufspreis und summieren Sie. Beispielrechnung mit erfundenen Mengen und Preisen für ein warmes Abendbuffet mit 80 Gästen; die Preise gelten je verzehrfertiger Menge, die Ausbeute der Küche steckt als Annahme darin. Diese Summe umfasst noch nicht den Vorhalte; der kommt in Schritt 4 in den Wareneinsatz:

Komponente Verzehrmenge je Gast Menge bei 80 Gästen Einkaufspreis netto Wareneinsatz je Gast
Suppe 0,20 l 16,0 l 1,20 Euro/l 0,24 Euro
Fleischkomponente 0,16 kg 12,8 kg 11,00 Euro/kg 1,76 Euro
Vegetarische Komponente 0,15 kg 12,0 kg 5,00 Euro/kg 0,75 Euro
Beilage 0,20 kg 16,0 kg 1,80 Euro/kg 0,36 Euro
Salat 0,10 kg 8,0 kg 3,50 Euro/kg 0,35 Euro
Dessert 0,12 kg 9,6 kg 4,00 Euro/kg 0,48 Euro
Brot 0,05 kg 4,0 kg 3,00 Euro/kg 0,15 Euro
Summe 4,09 Euro (nur Verzehrmengen)

Der Wareneinsatz der Verzehrmengen ist 0,24 + 1,76 + 0,75 + 0,36 + 0,35 + 0,48 + 0,15 = 4,09 Euro. Wenn eine Komponente mehrere Sorten umfasst, etwa zwei Desserts, teilen Sie die Verzehrmenge auf die Sorten auf, statt beide voll zu kalkulieren.

Schritt 4: Preis je Gast festlegen

Kalkulieren Sie den Preis mit der Menge, die Sie vorbereiten, nicht nur mit den Verzehrmengen: Der Vorhalte kostet beim Einkauf mit. Im Beispiel ergibt das 4,09 Euro mal 1,10 = 4,50 Euro Wareneinsatz je Gast, wenn Sie keinen Restwert ansetzen, weil keine Verwertung der Reste eingeplant ist; planen Sie eine Verwertung, ziehen Sie deren Erlös als Restwert ab. Diesen Wareneinsatz teilen Sie durch Ihre Ziel-Wareneinsatzquote: 4,50 Euro durch 0,30 ergeben einen Nettopreis von 15,00 Euro je Gast. Rechnen Sie dagegen nur mit den 4,09 Euro der Verzehrmengen, liegt Ihre tatsächliche Wareneinsatzquote bei diesem Preis bei 33 statt 30 Prozent. Welcher Steuersatz auf Ihr Buffet entfällt und wie Sie vom Netto- zum Bruttopreis kommen, hängt von Land und Leistung ab; das rechnet der Artikel zur Kalkulation in der Gastronomie durch. Vergleichen Sie den Ergebnispreis mit der Vereinbarung im Auftrag: Ein Festpreis je Gast und eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch verschieben das Risiko von Resten und Engpässen auf unterschiedliche Seiten.

Schritt 5: Einkaufsmengen mit Vorhalte planen

Multiplizieren Sie die Verzehrmengen mit der Gästezahl und schlagen Sie einen Vorhalte auf. Das Ergebnis ist zunächst die benötigte verzehrfertige Menge: Im Beispiel, mit 10 Prozent Vorhalte als erfundener Annahme als Startwert, sind das 17,6 l Suppe, 14,1 kg Fleischkomponente und 8,8 kg Salat. Kaufen Sie die Komponente verzehrfertig ein, entspricht die Einkaufsmenge dieser Menge; in der Beispielrechnung steckt die Ausbeute als Annahme im Preis je verzehrfertiger Menge. Kaufen Sie Rohware ein, etwa Kartoffeln vor dem Putzen, teilen Sie die verzehrfertige Menge durch Ihre Ausbeute: Bei einer angenommenen Ausbeute von 80 Prozent kaufen Sie für 8,8 kg fertigen Salat rund 11,0 kg Rohware ein. Der Vorhalte deckt schwankende Zugriffe und Nachschub bis zum Ende des Anlasses; er gilt je Komponente, weil die Gäste nicht gleichmäßig zugreifen. Richten Sie Nachschub in kleineren Chargen an, statt die Gesamtmenge auf einmal auszugeben.

Schritt 6: Reste wiegen und Restquote berechnen

Wägen Sie nach dem Anlass die Reste je Komponente und rechnen Sie: Restquote = gewogene Restmenge ÷ aufgelegte Menge × 100. Im Beispiel bleiben von 14,1 kg Fleischkomponente 1,5 kg übrig: 1,5 ÷ 14,1 × 100 = 10,6 Prozent Restquote. Vom Salat bleiben 1,8 kg von 8,8 kg: 20,5 Prozent. Aus dem Verzehr, aufgelegte Menge minus Rest, leiten Sie die echte Verzehrmenge ab: (14,1 − 1,5) ÷ 80 = 0,1575, gerundet 0,16 kg Fleisch je Gast; beim Salat sind es (8,8 − 1,8) ÷ 80 = 0,0875, also rund 0,09 kg statt der geplanten 0,10 kg. Genau dieser Abgleich ist es, den die DGE für die Gemeinschaftsverpflegung empfiehlt: die kalkulierten Portionsgrößen regelmäßig mit den tatsächlichen Ausgabemengen vergleichen, Überproduktion als Abfallursache ernst nehmen und Nachschlag anbieten, statt große Mengen vorzuhalten. Was Sie mit den gewogenen Resten tun dürfen, entscheidet die Hygienepraxis Ihres Landes und Betriebs; die Frage behandelt der Artikel zu HACCP und Hygiene. Ideen für die Wiederverwendung sicherer Reste sammelt der Artikel zur Lebensmittelverschwendung.

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Sie haben je Komponente Restmenge, aufgelegte Menge und Restquote mit Datum und Anlass notiert.
  • Verzehr je Gast und kalkulierte Verzehrmenge je Komponente weichen um weniger ab als Ihr Vorhalte; größere Abweichungen haben Sie in der nächsten Kalkulation korrigiert.
  • Keine Komponente war vor dem Ende des Anlasses leer; Engpässe haben Sie mit Komponente und Uhrzeit notiert.
  • Der Wareneinsatz je Gast in Ihrer Kalkulation enthält den Vorhalte; ein Restwert ist entweder mit null angesetzt oder durch Ihre eingeplante Verwertung begründet.
  • Der errechnete Preis je Gast steht so im Auftrag, wie Sie abrechnen: Festpreis oder Verbrauch.
  • Die Einkaufsmengen beruhen auf Ihren Ausbeutewerten, nicht nur auf den Verzehrmengen.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Maßnahme
Eine Komponente ist früh leer Verzehrmenge zu niedrig oder Nachschub zu langsam Verzehrmenge aus der Restquote des Voranlasses korrigieren; Nachschub in kleineren Chargen vorbereiten
Große Reste bei einer Komponente Menge zu hoch geplant oder Komponente schlecht platziert und beschriftet Menge senken; Platzierung und Beschriftung am Buffet prüfen
Wareneinsatz je Gast liegt über der Kalkulation Einkaufspreise gestiegen oder Ausschuss bei Zubereitung Einkaufspreise und Rezepturen nachziehen; Putz- und Garverluste erfassen und als Ausbeute berücksichtigen
Restquote lässt sich nicht berechnen Reste nicht gewogen oder Komponenten vermischt Reste je Komponente getrennt wiegen und dokumentieren; Formular bereits vor dem Anlass bereitstellen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Wenn ein Auftrag zwischen Festpreis und Verbrauchsabrechnung schwankt oder der errechnete Preis am Markt nicht durchsetzbar ist, holen Sie Ihre Steuerberatung oder einen Betriebsberater dazu, bevor Sie den Auftrag annehmen. Fragen zu Temperaturen und Aufbewahrungszeiten beim Anrichten und Aufbewahren von Buffetspeisen beantworten Ihre Hygieneleitlinie und der Artikel zu HACCP und Hygiene. Die DIN 10508 „Lebensmittelhygiene - Temperaturen für Lebensmittel” in der Ausgabe 2022-03 ist eine Norm und kein Gesetz: Nach Angaben des DIN ist die Anwendung von Normen frei; ob die Norm für Sie gilt, hängt davon ab, ob Rechtsvorschriften auf sie verweisen, ob Verträge sie vereinbaren und was Ihre Hygieneleitlinie vorgibt. Auch ohne rechtlichen Verweis können Gerichte die Norm als Bewertungsmaßstab heranziehen; leiten Sie Temperaturen für Ihren Betrieb daraus erst ab, wenn Sie geprüft haben, was bei Ihnen gilt.

Häufige Fragen

Wie hoch muss der Vorhalte sein, den ich zusätzlich einplane?

Planen Sie den Vorhalte als Annahme, zum Beispiel 10 Prozent wie im Rechenbeispiel, und ersetzen Sie sie nach dem ersten Anlass durch Ihre gemessene Restquote: Bleiben über 20 Prozent Reste, senken Sie den Vorhalte; wird eine Komponente leer, erhöhen Sie nur diese. Der Vorhalte gilt je Komponente, nicht für das Buffet als Ganzes.

Darf ich Buffetreste am nächsten Tag wieder anbieten?

Das entscheidet sich an den Hygieneregeln für Ihr Land und Ihren Betrieb, nicht an der Kalkulation: Welche Reste Sie wieder anbieten dürfen, welche Kühlung und Aufzeichnungen dann gelten und wann Sie entsorgen müssen, steht im Artikel zu HACCP und Hygiene. Wägen und dokumentieren Sie die Reste in jedem Fall, sonst fehlt später die Grundlage für diese Entscheidung.

Was nehme ich als Verzehrmenge, wenn zwei Hauptkomponenten am Buffet stehen?

Verteilen Sie die Gesamtmenge der Hauptkomponenten nach Ihrer Erwartung, wie sich die Gäste aufteilen, und halten beides bis zum Ende vor. Im Rechenbeispiel kommen je Gast im Schnitt 0,16 kg Fleischkomponente und 0,15 kg vegetarische Komponente auf den Teller; das ist eine Annahme. Die Restquoten nach dem Anlass zeigen, ob sich die Gäste anders verteilt haben.

Quellen

  1. DGE-Qualitätsstandards (Übersichtsseite der Lebenswelten, entwickelt im Auftrag des BMLEH)Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. · abgerufen am
  2. DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas, Kapitel 4 (Orientierungswerte, Portionsgrößen, Kontrolle der Ausgabemengen)Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Broschüre der DGE) · abgerufen am
  3. DIN-Norm-Details: DIN 10508 Lebensmittelhygiene - Temperaturen für Lebensmittel, Ausgabe 2022-03DIN Deutsches Institut für Normung e. V. · abgerufen am
  4. Rechtsverbindlichkeit von Normen (Abschnitt in der Imagebroschüre des DIN-Normenausschusses Erdöl- und Erdgasgewinnung)DIN Deutsches Institut für Normung e. V. · abgerufen am