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Wareneinsatz berechnen: Formel, Zielwerte, typische Fehler

Aktualisiert:

Kurz gesagt

Der Wareneinsatz ist der Wert der Waren, die in einem Zeitraum verbraucht wurden: Anfangsbestand plus Wareneinkauf minus Endbestand. Wir rechnen dabei durchgehend netto, als betriebswirtschaftliche Vergleichsmethode dieses Beitrags. Die Wareneinsatzquote ist der Wareneinsatz geteilt durch die Nettoerlöse mal 100. Welcher Wert für Ihren Betrieb passt, leiten Sie aus Ihren Kosten ab; eine österreichische Auswertung (Datenbasis 2019 und 2020) nennt für den gesamten Wareneinsatz je nach Betriebsart Spannen zwischen 19 und 35 Prozent der Gesamterlöse; ob diese Werte netto gerechnet sind, nennt sie nicht.

Das Wichtigste

  • Formel für einen Zeitraum: Wareneinsatz = Anfangsbestand + Wareneinkauf (netto) - Endbestand; Quote = Wareneinsatz / Nettoerlöse x 100.
  • Pro Gericht: Zutaten je Portion mit Einkaufspreisen und Ausbeute rechnen; Quote je Gericht = Wareneinsatz der Portion ÷ Nettoverkaufspreis × 100 (der umgekehrte Quotient wäre ein Kalkulationsfaktor, keine Quote).
  • Eine Gesamtquote entsteht, indem Sie Wareneinsatz und Erlöse jeweils mit den verkauften Mengen hochrechnen und die Summen dividieren; Prozentquoten dürfen nur mit den Erlösen gewichtet gemittelt werden, nicht einfach oder nach Mengen.
  • Richtwerte stammen aus einer österreichischen Auswertung (Datenbasis 2019 und 2020); für Deutschland und die Schweiz haben wir keine Quelle geöffnet.
  • Ihre Zielquote leiten Sie aus Ihren übrigen Kostenquoten und dem gewünschten Gewinn ab.

Was Sie vorab brauchen

  • Eine Zählung der Warenbestände am Anfang und am Ende des Zeitraums, zum Beispiel am Monatsersten. Wie Sie zählen, steht im Beitrag zur Inventur Schritt für Schritt.
  • Alle Wareneinkäufe des Zeitraums mit Nettopreisen, getrennt nach Küche und Getränken.
  • Die Nettoerlöse des Zeitraums, aufgeteilt in Speisen und Getränke. Aus der Kasse lesen Sie sie als Summe der Warengruppen ohne Umsatzsteuer.
  • Die Rezepte der Gerichte mit Mengen je Portion.

Schritt für Schritt: Wareneinsatz und Quote berechnen

Schritt 1: Wareneinsatz eines Zeitraums bestimmen

Der Wareneinsatz ist der Wert der verbrauchten Waren: Anfangsbestand plus Wareneinkauf minus Endbestand, alle Werte netto. Nach der Auswertung der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ist der Wareneinsatz Küche der „Verbrauch an Lebensmitteln, die für zahlende Gäste aufgewendet werden“; der Gesamtwert setzt sich aus Küche und Keller, gegebenenfalls zuzüglich sonstiger Waren, zusammen.

Schritt 2: Quote berechnen

Die Wareneinsatzquote ist der Wareneinsatz geteilt durch die Nettoerlöse, mal 100. Die ÖHT-Auswertung rechnet dafür getrennt: Wareneinsatz Speisen durch Speisenerlöse, Wareneinsatz Getränke durch Getränkeerlöse, daraus die Gesamtquote.

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen für einen Monat: Anfangsbestand 3.200,00 Euro, Wareneinkauf 9.800,00 Euro, Endbestand 3.500,00 Euro. Der Wareneinsatz beträgt 3.200,00 + 9.800,00 − 3.500,00 = 9.500,00 Euro. Bei Nettoerlösen von 36.000,00 Euro ergibt das 9.500,00 / 36.000,00 × 100 = 26,4 Prozent.

Schritt 3: Wareneinsatz je Gericht kalkulieren

Multiplizieren Sie je Zutat die Menge je Portion mit dem Nettoeinkaufspreis. Rechnen Sie bei Zutaten mit Putz- oder Garverlust die eingekaufte Menge, nicht die servierte. Die Summe ist der Wareneinsatz der Portion. Den Nettopreis erhalten Sie aus dem Kartenpreis: Brutto geteilt durch (1 + Steuersatz). Die Quote je Gericht ist der Wareneinsatz der Portion geteilt durch den Nettopreis, mal 100.

Beispielrechnung für eine Karte mit drei Gerichten, erfundene Preise. Für die Umrechnung auf netto gilt hier der Rechenwert 10 Prozent; er ist kein Hinweis auf den in Ihrem Land geltenden Satz.

Gericht und Zutat Menge je Portion Einkaufspreis netto Kosten je Portion
Gemüsesuppe: Gemüse (inkl. Putzverlust) 0,30 kg 3,00 Euro/kg 0,90 Euro
Gemüsesuppe: Brühe 0,30 l 0,60 Euro/l 0,18 Euro
Gemüsesuppe: Brot 1 Scheibe 0,30 Euro 0,30 Euro
Schnitzel: Fleisch 0,20 kg 11,50 Euro/kg 2,30 Euro
Schnitzel: Panade 1 Portion 0,30 Euro 0,30 Euro
Schnitzel: Kartoffelsalat 0,25 kg 4,00 Euro/kg 1,00 Euro
Schnitzel: Öl und Zitrone 1 Portion 0,35 Euro 0,35 Euro
Pasta: Nudeln 0,12 kg 3,50 Euro/kg 0,42 Euro
Pasta: Tomatensauce 0,20 kg 4,00 Euro/kg 0,80 Euro
Pasta: Käse 0,04 kg 14,00 Euro/kg 0,56 Euro
Pasta: Kräuter 1 Portion 0,10 Euro 0,10 Euro

Aus den Zeilen folgt der Wareneinsatz je Portion und die Quote je Gericht:

Gericht Kartenpreis brutto Preis netto Wareneinsatz je Portion Quote Deckungsbeitrag je Portion
Gemüsesuppe 5,50 Euro 5,00 Euro 1,38 Euro 27,6 % 3,62 Euro
Schnitzel 15,40 Euro 14,00 Euro 3,95 Euro 28,2 % 10,05 Euro
Pasta 11,00 Euro 10,00 Euro 1,88 Euro 18,8 % 8,12 Euro

Der Deckungsbeitrag ist hier der Nettopreis minus Wareneinsatz der Portion.

Schritt 4: Gesamtquote der Karte berechnen

Die Quote der Karte hängt davon ab, was verkauft wird. Angenommen (erfundene Mengen), in einer Woche gehen 60 Suppen, 90 Schnitzel und 50 Pasta über den Tisch.

Gericht Portionen Nettoerlös Wareneinsatz
Gemüsesuppe 60 300,00 Euro 82,80 Euro
Schnitzel 90 1.260,00 Euro 355,50 Euro
Pasta 50 500,00 Euro 94,00 Euro
Summe 200 2.060,00 Euro 532,30 Euro

Die Gesamtquote ist 532,30 / 2.060,00 × 100 = 25,8 Prozent: Summe der Wareneinsätze durch Summe der Erlöse. Das entspricht einer mit den Erlösen gewichteten Quote. Der einfache Durchschnitt der drei Gerichtsquoten läge bei 24,9 Prozent, eine Gewichtung allein nach Portionen bei 25,7 Prozent; beide weichen ab, weil die Gerichte unterschiedlich hohe Erlöse je Portion haben.

Welche Zielwerte gelten?

Benchmarks beschreiben, was andere Betriebe erreichen; sie sagen nicht, was Ihr Betrieb braucht. Wir haben für Deutschland und die Schweiz keine offene Quelle mit Wareneinsatzquoten gefunden. Veröffentlicht ist eine Auswertung der ÖHT mit der Prodinger Beratungsgruppe, Datenbasis 2019 und 2020, rund 250 ÖHT- und 100 Prodinger-Betriebe in Österreich. Ob die Quoten auf Netto-Erlösen beruhen, nennt das Datenblatt nicht. Die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht das Blatt; wir haben es am 13. Oktober 2026 gelesen. Es zeigt für den Wareneinsatz gesamt, Küche und Keller:

Betriebsart (Bezeichnung der Quelle) Wareneinsatz gesamt Wareneinsatz Küche Wareneinsatz Keller
Top-Gastronomie / Haubenlokal 28 bis 35 % 30 bis 38 % 15 bis 25 %
Restaurant / Wirtshaus 28 bis 35 % 28 bis 36 % 17 bis 26 %
Landgasthaus, gutbürgerlich 30 bis 35 % 32 bis 40 % 22 bis 27 %
System- und Skigastronomie (Self-Service) 19 bis 25 % 20 bis 28 % 16 bis 22 %
Kaffeehaus / Café-Restaurant 24 bis 30 % 35 bis 45 % 13 bis 20 %
Café / Bar (Konsumationsbetriebe) 20 bis 25 % 35 bis 45 % 13 bis 20 %

Für Getränkegruppen nennt dasselbe Blatt unter anderem Bier 27 bis 31 Prozent, Wein 30 bis 35 Prozent, Spirituosen 19 bis 23 Prozent, alkoholfreie Getränke 22 bis 26 Prozent und Kaffee/Tee 9 bis 15 Prozent.

Ihre eigene Obergrenze rechnen Sie rückwärts. Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen, bezogen auf 100 Euro Nettoerlös: Personalkosten 35 Euro, Miete, Energie und übrige Kosten 25 Euro, gewünschter Gewinn 10 Euro. Für den Wareneinsatz bleiben 100 − 35 − 25 − 10 = 30 Euro, also eine Obergrenze von 30 Prozent. Ihre Kostenquoten ermitteln Sie aus Ihren Zahlen; mehr dazu bei den wichtigsten Kennzahlen und in der Kalkulation.

Typische Fehler

Fehler Folge Gegenmittel
Netto-Wareneinsatz durch Brutto-Erlöse teilen Quote fällt scheinbar zu niedrig aus Beide Seiten netto
Endbestand nicht gezählt, Schätzwert genommen Quote schwankt, Schwund bleibt unsichtbar Zählung zum Stichtag; Ursachen bei Warenschwund
Putz-, Gar- und Portionsverlust fehlt im Rezept Quote je Gericht zu niedrig angesetzt Eingekaufte statt servierte Menge rechnen
Gerichtsquoten einfach gemittelt falsche Gesamtquote Wareneinsatz und Erlöse mit den Mengen hochrechnen, Summen dividieren (oder Quoten mit den Erlösen gewichten)
Alte Einkaufspreise im Rezept Kalkulation läuft den Preisen hinterher bei Preisänderungen neu rechnen; siehe Preise erhöhen
Personalessen, Bruch und Wegwerfen in einem Topf niemand sieht, was Verlust und was Verkauf ist getrennt erfassen; siehe Lebensmittelverschwendung

So prüfen Sie das Ergebnis

Prüfen Sie, ob die Quote Ihres Zeitraums nahe an der gewichteten Quote der verkauften Gerichte liegt. Ist die Monatsquote deutlich höher, wurde mehr verbraucht als verkauft: Schwund, Bruch, Portionsgrößen oder Buchungsfehler im Einkauf. Ist sie niedriger, passt oft der Bestand nicht.

Wann Sie Hilfe holen sollten

Wenn Ihre Buchhaltung Wareneinsatz und Bestände anders führt, als Sie rechnen, oder wenn Sie zur Inventur verpflichtet sind und nicht wissen, ob Ihre Zählung genügt, klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung. Zur Inventurpflicht in Deutschland gibt es einen eigenen Beitrag. Ob Ihr Warenwirtschaftssystem Bestände bewertet, ist eine Funktion, die Sie beim System prüfen sollten; siehe Bewertung und Wareneinsatz im ERP.

Häufige Fragen

Rechne ich den Wareneinsatz mit oder ohne Umsatzsteuer?

Rechnen Sie Einkauf und Erlöse beide netto, also ohne Umsatzsteuer, sonst verzerrt der Steuersatz die Quote. Das Datenblatt der österreichischen Auswertung nennt dazu keine Angabe; die Methode ist eine Empfehlung dieses Beitrags.

Zählt Personalessen zum Wareneinsatz?

Es ist verbrauchte Ware und steckt damit im Bestandsverbrauch, bringt aber keinen Erlös. Trennen Sie es in der Rechnung ab, wenn Sie Gerichte kalkulieren. Wie es steuerlich zu behandeln ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; hier haben wir dazu keine Quelle geöffnet.

Wie oft sollte ich die Quote nachrechnen?

So oft, wie Sie Bestände zählen. Mit einer Zählung pro Monat erhalten Sie eine Monatsquote; die Gerichtsquoten prüfen Sie, wenn sich Einkaufspreise oder Rezepte ändern.

Quellen

  1. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen Gastronomie (Fitness-Check Gastro-Kennzahlen; Datenbasis 2019 und 2020, ÖHT-Zahlen Hotellerie und Prodinger-Benchmarks, rund 250 ÖHT- und 100 Prodinger-Betriebe)Österreichische Hotel- und Tourismusbank, veröffentlicht von der Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am