Kontaktlos bezahlen: Limits, PIN-Abfrage und Funktionsweise
Kurz gesagt
In der EU dürfen Banken bei kontaktlosen Kartenzahlungen auf die PIN verzichten, wenn der Einzelbetrag höchstens 50 Euro beträgt und die früheren kontaktlosen Zahlungen seit der letzten starken Kundenauthentifizierung zusammen höchstens 150 Euro ausmachen oder höchstens fünf aufeinanderfolgen (Art. 11 der Delegierten Verordnung 2018/389). Ob die Bank das nutzt, entscheidet sie. In der Schweiz gilt kein EU-Recht; Swisscard nennt 80, PostFinance für ihre Karte 100 Franken.
Das Wichtigste
- EU: Ausnahme von der starken Kundenauthentifizierung bei Kontaktlos bis 50 Euro je Zahlung, wenn frühere Zahlungen seit der letzten Authentifizierung zusammen höchstens 150 Euro betragen oder höchstens fünf in Folge sind; Kann-Regel.
- Deutschland: Der Kartenherausgeber kann bei kontaktlosen girocard-Zahlungen bis zu je 50 Euro auf die PIN verzichten (Ziff. 8 der Teilnahmebedingungen, Stand 1. Oktober 2025); die Kontaktlos-Funktion ist für Händler optional.
- Österreich: Laut Sozialministerium (Bankomatkarte) derzeit 50 Euro je kontaktloser Zahlung an der Kasse; kontaktlose Bargeldbehebungen verlangen immer die PIN.
- Schweiz: Kein EU-Recht; Swisscard nennt 80 Franken, PostFinance 100 Franken für die PostFinance Card und 80 Franken für die Debit Mastercard.
- Wallet-Zahlungen bestätigt der Kunde am Gerät; die EBA rechnet die Zähler für Karte und Token getrennt.
Kontaktlos bezahlen heißt: Karte, Telefon oder Uhr an das Terminal halten, ohne zu stecken und ohne Unterschrift. Ob dabei die PIN entfällt, hängt nach den geöffneten Quellen von den Regeln der EU und vom Herausgeber der Karte ab. Das macht die Länder für Händler vergleichbar, aber nicht gleich.
Wie funktioniert Kontaktlos?
EMVCo beschreibt EMV Contactless als Verfahren für kontaktlose Chipkarten und NFC-fähige Mobilgeräte. Karte oder Gerät und Terminal tauschen die Zahlungsdaten per NFC aus. Bei Apple Pay wird für jede Zahlung ein eigener Code erzeugt.
An girocard-Terminals ist nach den Teilnahmebedingungen regelmäßig eine starke Authentifizierung nötig, entweder mit PIN oder mit einem anderen zwischen Kunde und Herausgeber vereinbarten Element (Ziff. 8). Bei Wallet-Zahlungen bestätigt der Kunde am Gerät, bei Apple Pay mit Face ID, Touch ID oder Code; dazu mehr in Apple Pay und Google Pay im Laden.
Welche EU-Regel steht dahinter?
Art. 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 (Text von Bedeutung für den EWR) gilt in der EU seit 14. September 2019 (Art. 38 Abs. 2). Zahlungsdienstleister dürfen auf die starke Kundenauthentifizierung verzichten, wenn zwei Bedingungen zusammen erfüllt sind: Die einzelne Zahlung beträgt höchstens 50 Euro, und seit der letzten starken Kundenauthentifizierung betragen die früheren kontaktlosen Zahlungen mit dem Zahlungsinstrument zusammen höchstens 150 Euro oder es sind höchstens fünf aufeinanderfolgende kontaktlose Zahlungen.
Wichtig sind drei Punkte. Die Regel ist eine Möglichkeit, keine Pflicht: Eine Bank darf strengere Grenzen wählen. Sie gilt je Zahlungsinstrument; die EBA rechnet Karte und digitalisierten Token getrennt. Und sie ist EU-Recht für Zahlungsdienstleister; in der Schweiz gilt sie nicht. Die Änderungsverordnung (EU) 2022/2360 berührt Artikel 10 und 10a, nicht Artikel 11.
Ländervergleich: Limits und PIN
Die Werte unten stammen von Herausgebern, aus den girocard-Teilnahmebedingungen und von einer amtlichen Verbraucherseite in Österreich. Die Tabelle nennt jeweils die Quelle.
| Land | Ohne PIN je Zahlung | Summe oder Anzahl in Folge | Wer legt es fest | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| EU/EWR (Rahmen) | höchstens 50 Euro | frühere kontaktlose Zahlungen seit der letzten starken Kundenauthentifizierung zusammen höchstens 150 Euro oder höchstens fünf aufeinanderfolgende Zahlungen | Zahlungsdienstleister dürfen die Ausnahme nutzen | Art. 11 VO (EU) 2018/389 |
| Deutschland (girocard) | bis zu je 50 Euro, wenn der Herausgeber verzichtet und das Terminal Kontaktlos unterstützt | Summe in den Teilnahmebedingungen nicht genannt | Kartenherausgeber | girocard-Teilnahmebedingungen, Ziff. 8, Stand 1. Oktober 2025 |
| Österreich (Debitkarte/Bankomatkarte) | derzeit 50 Euro | Sozialministerium nennt 125 Euro für aufeinanderfolgende Zahlungen ohne PIN; die EU-Obergrenze liegt bei 150 Euro oder fünf Zahlungen, die Bedingungen Ihrer Karte können abweichen | Banken | konsumentenfragen.at (Sozialministerium); kontaktlose Bargeldbehebungen immer mit PIN |
| Schweiz (Kreditkarten von Swisscard) | bis 80 Franken | nicht genannt | Herausgeber | Swisscard |
| Schweiz (PostFinance Card) | bis 100 Franken | erste kontaktlose Zahlung immer mit PIN | PostFinance | PostFinance, Support-Seite |
| Schweiz (Debit Mastercard von PostFinance) | bis 80 Franken, bei Geschäften, die nur Mastercard akzeptieren | – | PostFinance | PostFinance, Support-Seite |
Die Schweizer Werte sind keine EU-Regel; für Debitkarten anderer Schweizer Herausgeber haben wir keinen Wert aus einer Herausgeberquelle geöffnet. Der vom Sozialministerium genannte Summenwert liegt unter der EU-Obergrenze von 150 Euro, was die EU-Regel zulässt; nennt Ihre Bank einen anderen Wert, gelten ihre Kartenbedingungen.
Wann verlangt das Terminal die PIN?
Aus den geöffneten Quellen ergeben sich diese Auslöser für die PIN-Abfrage.
- Der Betrag liegt über der Grenze des Herausgebers, zum Beispiel über 50 Euro (Deutschland, Österreich) oder über 80 beziehungsweise 100 Franken (Schweiz).
- Die zulässige Summe oder Zahl aufeinanderfolgender Zahlungen ohne PIN ist erreicht; eine Zahlung mit starker Kundenauthentifizierung setzt die Zähler zurück.
- In der Schweiz verlangt PostFinance bei der ersten kontaktlosen Zahlung immer die PIN.
- Bei kontaktlosen Bargeldbehebungen in Österreich ist die PIN immer nötig.
Was Händler prüfen sollten
- Terminal: Ist Kontaktlos eingeschaltet? An girocard-Terminals ist die Funktion für Händler optional (Ziff. 2).
- Kunde: Trägt die Karte das Kontaktlos-Zeichen? Bei Wallet-Zahlungen bestätigt der Kunde am Gerät.
- Hinweise an Kunden: Ob Sie einen Mindestbetrag für Kartenzahlungen festlegen dürfen, klärt Mindestbetrag bei Kartenzahlung.
- Wallet: Prüfen Sie, ob Ihr Terminal Wallet-Zahlungen verarbeitet, siehe Apple Pay und Google Pay im Laden.
Die Pflichten zur starken Kundenauthentifizierung im Laden erklärt Starke Kundenauthentifizierung im Laden.