Apple Pay und Google Pay im Laden: Was Händler wissen müssen
Kurz gesagt
Apple Pay und Google Pay laufen im Laden als kontaktlose Kartenzahlung: Das Gerät sendet statt der Kartennummer eine Gerätenummer an das Terminal. Sie brauchen ein Terminal mit aktivierter Kontaktlos-Funktion, das die dahinterliegende Kartenmarke annimmt. Bei inländischen Schweizer Debitkartenzahlungen ordnet die Wettbewerbskommission mobile Zahlungen bei Visa den Kartenzahlungen vor Ort zu, bei Mastercard dem Fernhandel mit höherem Satz.
Das Wichtigste
- Apple Pay und Google Pay senden dem Terminal eine Gerätenummer (Token) statt der Kartennummer; bei Apple Pay kommt ein Code je Zahlung hinzu.
- Der Kunde bestätigt am Gerät: Apple Pay mit Face ID, Touch ID oder Code (Express-Modus ausgenommen), Google Pay setzt für Zahlungen im Laden eine Bildschirmsperre voraus.
- Deutschland: An girocard-Terminals ist die Kontaktlos-Funktion und damit die Annahme digitaler Karten optional (Ziff. 2 der Teilnahmebedingungen, Stand 1. Oktober 2025).
- Schweiz, inländische Debitkartenzahlungen: Visa behandelt Zahlungen mit mobilem Endgerät am Verkaufsort wie Kartenzahlungen vor Ort, Mastercard nach der WEKO-Beschreibung als Fernhandel mit höherem Satz (Verfügung vom 18. Juli 2025, Rz. 217).
Wer im Laden mit dem Telefon oder der Uhr bezahlt, nutzt am Terminal dieselbe Schnittstelle wie bei einer kontaktlosen Karte. Entscheidend für Händler ist deshalb nicht ein eigenes Wallet-Terminal, sondern ob Terminal, Kartenmarke und Vertrag zusammenpassen.
So läuft eine Wallet-Zahlung ab
EMVCo beschreibt EMV Contactless als Verfahren für kontaktlose Chipkarten und NFC-fähige Mobilgeräte. Der Ablauf folgt Apples Beschreibung zu Apple Pay; Google nennt für Google Pay die virtuelle Kartennummer und die Bildschirmsperre.
- Das Gerät erkennt das NFC-Feld des Terminals und bietet die Standardkarte an. Der Kunde bestätigt die Zahlung am Gerät: Bei Apple Pay mit Face ID, Touch ID oder Code, außer im Express-Modus; Google Pay setzt für Zahlungen im Laden eine Bildschirmsperre voraus.
- Das Gerät sendet eine Gerätenummer (Apple: Device Account Number, Google: virtuelle Kartennummer) an das Terminal. Bei Apple Pay kommt ein Code hinzu, der nur für diese Zahlung gilt. Die echte Kartennummer geht laut Apple nicht an das Terminal.
- Das Terminal reicht die Zahlung zur Genehmigung weiter; nach Apple prüfen Bank, Herausgeber oder Kartennetz anhand des Codes die Zahlungsdaten.
- Das Terminal zeigt das Ergebnis; Apple nennt dafür den Haken auf dem Gerätedisplay.
Checkliste für Terminal und Acquirer
Die Prüfpunkte gelten für alle drei Länder, soweit nichts anderes steht. Die Spalte „Quelle“ nennt, woher der Punkt stammt; Punkte ohne Quelle sind eine redaktionelle Empfehlung.
| Prüfpunkt | Warum | Quelle |
|---|---|---|
| Kontaktlos-Funktion am Terminal ist eingeschaltet | Apple Pay nutzt NFC zwischen Gerät und Terminal; EMVCo nennt NFC-fähige Mobilgeräte als Teil von EMV Contactless | EMVCo; Apple |
| Deutschland: Kontaktlos am girocard-Terminal bewusst aktivieren | Die Kontaktlos-Funktion ist an girocard-Terminals optional, mit ihr auch die Annahme digitaler Karten | girocard-Teilnahmebedingungen, Ziff. 2, Stand 1. Oktober 2025 |
| Die Kartenmarken hinter dem Wallet sind freigeschaltet | Die Zahlung ist eine Zahlung mit der im Wallet hinterlegten Karte; nach der WKO beruhen Apple Pay und Google Pay meist auf Visa- oder Mastercard-Debit- oder -Kreditkarten | WKO (Österreich) |
| Das Terminal unterstützt jedes Kartensystem, das Sie annehmen wollen | EMVCo: Jedes Zahlungssystem hat eine eigene Kernel-Spezifikation für die Kontaktlos-Abwicklung | EMVCo |
| Abrechnung der Wallet-Zahlungen vom Acquirer bestätigen lassen | Der Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister regelt Marken und Entgelte | redaktionelle Empfehlung |
| Erstattungen und Stornos am Terminal durchspielen | Beim Test einer Erstattung zeigt sich, ob Kasse und Terminal Wallet-Zahlungen wie Kartenzahlungen behandeln | redaktionelle Empfehlung, siehe Kartenzahlung stornieren und erstatten |
| Kassenbon und Journal bei einer Wallet-Zahlung ansehen | Das Gerät sendet die Gerätenummer, nicht die Kartennummer; prüfen Sie, welche Ziffern Ihr Beleg zeigt | Apple; Google; Beleg-Prüfung redaktionelle Empfehlung |
Die PIN-Grenzen bei Kontaktlos-Zahlungen mit Karte und mit Wallet erklärt Kontaktlos bezahlen: Limits und PIN. Wallet-Zahlungen bestätigt der Kunde am Gerät und nicht am Terminal.
Was in der Schweiz anders ist
Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) behandelt in den beiden Verfügungen die Interchange Fees für Debitkarten (nicht Kreditkarten) von Visa und Mastercard; die Einordnung unten gilt für inländische Debitkartentransaktionen. Die WEKO beschreibt in ihrer Verfügung vom 18. Juli 2025 (Randnummern 8 und 217): Nach der Regelung mit Visa gelten Zahlungen mit mobilem Endgerät am physischen Verkaufspunkt als Kartenzahlungen vor Ort; für den Interchange-Satz spielt es dann keine Rolle, ob der Kunde mit Karte oder Telefon zahlt. Nach der Mastercard-Verfügung vom 6. Mai 2024 behandelt Mastercard solche Zahlungen als Fernhandel (Card not present), wofür ein höherer Satz gilt. Dieser Satz steht nach der Mastercard-Verfügung (Randnummer 202) in den Anregungen des Sekretariats, nicht in der einvernehmlichen Regelung selbst.
Interchange ist das Entgelt zwischen den Banken; was Sie als Händler zahlen, bestimmt Ihr Vertrag mit dem Acquirer. Fragen Sie nach, ob Wallet-Zahlungen mit einer Mastercard-Debitkarte bei Ihnen anders abgerechnet werden als Kartenzahlungen. Details zu den Schweizer Debitkarten stehen in Debitkarten in der Schweiz.
Wenn eine Wallet-Zahlung scheitert
Prüfen Sie in dieser Reihenfolge, bevor Sie den Support rufen:
- Ist die Kontaktlos-Funktion am Terminal eingeschaltet? In Deutschland ist sie an girocard-Terminals optional.
- Ist die Kartenmarke hinter dem Wallet bei Ihrem Zahlungsdienstleister freigeschaltet? Probieren Sie eine Plastikkarte derselben Marke aus.
- Hat der Kunde die Zahlung am Gerät bestätigt, also Face ID, Touch ID, Code oder bei Google Pay die entsperrte Bildschirmsperre?