Tarifmodelle Kartenzahlung vergleichen: Pauschale, Blended, IC++
Kurz gesagt
Ob Pauschale, Blended oder Interchange++ für Sie günstiger ist, zeigt nur eine Rechnung mit Ihrem Monatsumsatz, Ihrer Durchschnittsbon-Höhe und Ihrem Kartenmix. Im Anwendungsbereich der VO (EU) 2015/751 (Acquirer und Kartenherausgeber in der Union, etwa in Deutschland und Österreich) muss der Acquirer das Händlerentgelt für Kartenarten und Marken mit unterschiedlich hohen Interbankenentgelten getrennt ausweisen, außer Sie bitten schriftlich um Bündelung (Art. 9 Abs. 1). In der Schweiz gilt die Verordnung nicht.
Das Wichtigste
- EU-Anwendungsbereich (Art. 1 Abs. 1 VO (EU) 2015/751): Händlerentgelte für Kartenarten und Marken mit unterschiedlich hohen Interbankenentgelten werden getrennt ausgewiesen, außer auf schriftlichen Wunsch gebündelt (Art. 9 Abs. 1); angewandt seit 9. Juni 2016.
- Die Vereinbarung nennt Händlerentgelt, Interchange und Scheme Fee einzeln, solange Sie nichts anderes schriftlich beantragen (Art. 9 Abs. 2).
- Grundregel in der EU (beide Zahlungsdienstleister in der Union): Interchange bei Verbraucherkarten höchstens 0,2 Prozent (Debit, Art. 3 Abs. 1) und 0,3 Prozent (Kredit, Art. 4); nicht für Firmenkarten und echte Drei-Parteien-Verfahren (Art. 1 Abs. 3), bei inländischem Debit mit nationalen Sonderregeln (Art. 3 Abs. 2). Scheme Fee, Marge und Ihr Gesamtpreis sind nicht gedeckelt.
- Die Beispielrechnung im Text nutzt erfundene Preise: ein Tarif, der bei 3.000 Euro Monatsumsatz vorn liegt, kann bei 150.000 Euro hinten liegen.
Mit Tarifmodell ist hier die Art gemeint, wie ein Angebot die Kosten einer Kartenzahlung berechnet: ein Satz für alles, Sätze für Kartengruppen oder die einzelnen Kostenbausteine nebeneinander. Das Gesetz kennt diese drei Begriffe nicht; Anbieter verwenden sie unterschiedlich. Vergleichen Sie deshalb nie die Namen, sondern die Preisbausteine.
Worum es bei der Auswahl geht
Ein Händlerentgelt besteht aus drei Teilen: Interchange an die Bank des Karteninhabers, Scheme Fee an das Kartenzahlverfahren und die Marge des Acquirers (der Bank oder des Zahlungsdienstleisters, mit dem Sie den Vertrag schließen). Wie diese Teile in Ihrem Angebot sichtbar sind, unterscheidet die Modelle. Wie sich die Teile zusammensetzen, steht in Kartenzahlungsgebühren; wie Sie Anbieter insgesamt auswählen, in Zahlungsdienstleister auswählen. Dieser Artikel rechnet nur den Preisvergleich.
Die drei Modelle im Überblick
Die Zeilen beschreiben die Merkmale, nicht ein bestimmtes Angebot. Die Bezeichnungen sind Marktbegriffe ohne gesetzliche Definition.
| Modell | Was Sie zahlen | Was im Angebot sichtbar ist | Worauf Sie achten |
|---|---|---|---|
| Pauschale | ein Prozentsatz auf jeden Kartenumsatz, unabhängig von Kartenart und Marke; teils zusätzlich ein Betrag je Zahlung | nur der Gesamtsatz | Gilt der Satz für alle Karten, auch Kredit-, Firmen- und Auslandskarten, oder gibt es Aufschläge? |
| Blended | je ein Satz für Gruppen von Karten (zum Beispiel Debit und Kredit), gegebenenfalls zusätzlich ein Betrag je Zahlung | Sätze je Gruppe | Welche Karten gehören in welche Gruppe, und was gilt für Karten außerhalb der Gruppen? |
| Interchange++ | Interchange der einzelnen Zahlung, Scheme Fee und Marge des Acquirers als getrennte Posten | alle drei Bausteine je Kartenart und Marke | Wie hoch sind Marge und Betrag je Zahlung, und gibt es eine Monatsgebühr? |
In der EU ist die aufgeschlüsselte Darstellung der Normalfall: Der Acquirer bietet und fakturiert die Händlerentgelte nach Kartenart und Marke mit unterschiedlich hohen Interbankenentgelten getrennt, außer Sie bitten ihn schriftlich um Bündelung (Art. 9 Abs. 1 VO (EU) 2015/751). Ein gebündelter Tarif wie die Pauschale setzt in diesem Anwendungsbereich daher Ihre schriftliche Bitte voraus; für Blended kommt es darauf an, ob die Sätze je Gruppe der Aufschlüsselung nach Kartenart und Marke genügen. Die Verordnung gilt für Vorgänge, bei denen beide Zahlungsdienstleister in der Union niedergelassen sind (Art. 1 Abs. 1); Artikel 9 wird seit 9. Juni 2016 angewandt (Art. 18 Abs. 2). In der Schweiz gilt die Verordnung nicht, weil sie nur Vorgänge zwischen Zahlungsdienstleistern in der Union erfasst; dort legt der Vertrag fest, wie das Angebot aufgebaut ist.
Diese Kriterien zählen
| Kriterium | Warum es zählt | So prüfen Sie es | Frage an den Anbieter |
|---|---|---|---|
| Kartenmix | Debit und Kredit haben unterschiedliche Interchange-Obergrenzen (0,2 und 0,3 Prozent für Verbraucherkarten in der EU, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4) | Anteile aus Ihren letzten Abrechnungen ablesen | Gilt der Satz auch für Kredit-, Firmen- und Drittlandskarten? |
| Durchschnittsbon | Ein fester Betrag je Zahlung trifft kleine Bons prozentual stärker | Umsatz geteilt durch Zahl der Zahlungen | Wie hoch ist der Betrag je Zahlung, und gilt eine Mindestgebühr? |
| Fixkosten | Eine Monatsgebühr wirkt bei kleinem Umsatz stark | Monatsgebühr durch Monatsumsatz teilen | Was kostet das Konto oder der Tarif je Monat, auch ohne Umsatz? |
| Aufschlüsselung | Nur getrennte Posten zeigen, was Interchange und was Marge ist | Vertrag und Abrechnung vergleichen | Sind Händlerentgelt, Interchange und Scheme Fee einzeln genannt (Art. 9 Abs. 2)? |
| Abrechnung je Zahlung | Sie sehen, welche Zahlung welches Entgelt auslöst | Angaben je Zahlung abrufen | Erhalte ich Referenz, Betrag und Entgelte je Zahlung (Art. 12 Abs. 1)? |
| Preisänderung | Ein Satz kann sich ändern, ohne dass Sie es merken | Vertrag und Preisverzeichnis lesen | Wann und wie darf der Anbieter Preise ändern? |
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Gedeckelt ist in der EU nur das Interchange: bei Verbraucher-Debitkarten höchstens 0,2 Prozent, bei Verbraucher-Kreditkarten höchstens 0,3 Prozent des Transaktionswerts (Art. 3 Abs. 1 und Art. 4), wenn beide Zahlungsdienstleister in der Union sitzen. Das gilt nicht für Firmenkarten und echte Drei-Parteien-Verfahren (Art. 1 Abs. 3 und 5). Für inländische Vorgänge dürfen Mitgliedstaaten niedrigere Grenzen setzen oder bei Debit ein Entgelt von höchstens 0,05 Euro je Zahlung zulassen, das bei kleinen Zahlungen über 0,2 Prozent liegen kann, solange der Jahresdurchschnitt des Verfahrens 0,2 Prozent nicht übersteigt (Art. 3 Abs. 2). Scheme Fee und Marge des Acquirers sind nicht gedeckelt. Ein Angebot mit 0,2 Prozent Interchange-Obergrenze begrenzt deshalb nicht Ihren Preis.
Nach jeder Zahlung übermittelt der Acquirer Referenz, Betrag und alle Entgelte, wobei Händlerentgelt und Interchange gesondert auszuweisen sind (Art. 12 Abs. 1). Zusammenfassungen nach Marke, Anwendung, Instrumentenart und Interchange-Satz sind nur mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Der Vertrag darf vorsehen, dass diese Angaben regelmäßig, mindestens einmal im Monat, bereitgestellt werden (Art. 12 Abs. 2).
Ein Rechenbeispiel
Beispielrechnung mit erfundenen Preisen; sie zeigt den Rechenweg, keine Marktpreise. Annahmen: durchschnittlicher Bon 25 Euro; 80 Prozent des Kartenumsatzes mit Debit-, 20 Prozent mit Kreditkarten, in der EU ausgegeben (Verbraucherkarten); Interchange in Höhe der EU-Obergrenze; alle Beträge netto, ohne Terminalkosten und Umsatzsteuer.
| Baustein | Pauschale | Blended | Interchange++ |
|---|---|---|---|
| Satz auf Umsatz | 1,00 Prozent auf alles | Debit 0,45 Prozent, Kredit 1,10 Prozent | Debit: 0,20 Interchange + 0,08 Scheme Fee + 0,20 Marge = 0,48 Prozent; Kredit: 0,30 + 0,12 + 0,20 = 0,62 Prozent |
| Betrag je Zahlung | keiner | 0,05 Euro | 0,04 Euro |
| Monatsgebühr | keine | keine | 15,00 Euro |
Daraus folgen drei Monatsumsätze. Rechenweg für 20.000 Euro: 800 Zahlungen; Pauschale 20.000 × 1,00 % = 200,00 Euro; Blended 16.000 × 0,45 % + 4.000 × 1,10 % + 800 × 0,05 = 72,00 + 44,00 + 40,00 = 156,00 Euro; Interchange++ 16.000 × 0,48 % + 4.000 × 0,62 % + 800 × 0,04 + 15,00 = 76,80 + 24,80 + 32,00 + 15,00 = 148,60 Euro.
| Kartenumsatz je Monat | Zahlungen | Pauschale | Blended | Interchange++ |
|---|---|---|---|---|
| 3.000 Euro | 120 | 30,00 Euro (1,00 %) | 23,40 Euro (0,78 %) | 35,04 Euro (1,17 %) |
| 20.000 Euro | 800 | 200,00 Euro (1,00 %) | 156,00 Euro (0,78 %) | 148,60 Euro (0,74 %) |
| 150.000 Euro | 6.000 | 1.500,00 Euro (1,00 %) | 1.170,00 Euro (0,78 %) | 1.017,00 Euro (0,68 %) |
Bei diesen Annahmen liegt Blended beim kleinsten Umsatz vorn, Interchange++ ab dem mittleren, weil dort Monatsgebühr und Betrag je Zahlung gegenüber der Umsatzmenge zurücktreten. Mit anderen Preisen, einem kleineren Bon oder mehr Kreditkarten kehrt sich die Reihenfolge um. Tauschen Sie die Annahmen gegen Werte aus Ihren Abrechnungen.
Warnsignale in Angebot und Vertrag
- Ein einziger Satz ohne Hinweis, für welche Karten er gilt.
- Kein Hinweis darauf, dass Sie Aufschlüsselung statt Bündelung verlangen können (nur für Verträge im EU-Anwendungsbereich).
- Mindestumsatz oder Mindestgebühr, die erst in den Bedingungen steht.
- Posten ohne Erklärung (Servicepauschale, Gebühr für Sonderkarten).
- Aufschläge für Karten, die der Tarif nicht nennt (Firmen-, Auslandskarten).
- Preise, die der Anbieter einseitig ändern darf, ohne Frist.
Welche Kriterien für welchen Betrieb
Redaktionelle Einschätzung zu den Prioritäten, keine Aussage über den Markt:
| Betriebsart nach Merkmal | Woran Sie zuerst rechnen |
|---|---|
| Kleiner Monatsumsatz mit Karte, Bons ab 20 Euro | Monatsgebühr und Mindestgebühr im Verhältnis zum Umsatz |
| Viele kleine Bons (unter 10 Euro) | Betrag je Zahlung als Prozent des Bons (0,05 Euro auf 5 Euro sind 1 Prozent) |
| Hoher Anteil Kredit- oder Auslandskarten | Satz für Kredit- und Drittlandskarten und Aufschläge dafür |
| Hoher Monatsumsatz | Höhe von Marge und Betrag je Zahlung, die Sie vergleichen und verhandeln können |
So vergleichen Sie in fünf Schritten
- Entnehmen Sie Ihren letzten drei Abrechnungen Kartenumsatz, Zahl der Zahlungen und Anteil von Debit und Kredit.
- Fordern Sie von jedem Anbieter alle Preisbausteine schriftlich an, in der EU nach Kartenart und Marke aufgeschlüsselt (Art. 9 Abs. 2).
- Rechnen Sie jeden Tarif für Ihren Monatsumsatz und für die Hälfte und das Doppelte davon durch, nach dem Muster oben.
- Schätzen Sie, wie sich Kartenmix und Bon-Höhe in den nächsten zwölf Monaten ändern, und rechnen Sie dafür nach.
- Lassen Sie sich Preisänderungsklauseln erklären, bevor Sie unterschreiben. Weitere Anbieterprofile finden Sie auf kassenvergleicher.de.