Gastro-Kasse in der Schweiz: MWST-Sätze Gastgewerbe und Take-away
Kurz gesagt
In der Schweiz gilt für Lebensmittel, die im Rahmen gastgewerblicher Leistungen abgegeben werden, der Normalsatz von 8,1 Prozent; für alkoholfreie Lebensmittel zum Mitnehmen oder zur Auslieferung gilt der reduzierte Satz von 2,6 Prozent, wenn geeignete organisatorische Massnahmen die Leistungen abgrenzen, sonst der Normalsatz (Art. 25 Abs. 2 und 3 MWSTG). Alkoholische Getränke haben immer den Normalsatz.
Das Wichtigste
- Normalsatz 8,1 Prozent, reduzierter Satz 2,6 Prozent, Sondersatz Beherbergung 3,8 Prozent (Art. 25 Abs. 1, 2 und 4 MWSTG, Stand am 31. März 2025).
- Gastgewerblich ist die Abgabe, wenn die steuerpflichtige Person Lebensmittel beim Kunden zubereitet oder serviert oder besondere Vorrichtungen für den Konsum an Ort und Stelle bereithält (Art. 25 Abs. 3 Satz 2 MWSTG).
- Als geeignete organisatorische Massnahme nennt die Verordnung namentlich einen Beleg, der zeigt, ob eine gastgewerbliche Leistung oder ein Verkauf zum Mitnehmen vorlag (Art. 56 MWSTV).
- Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke in Verpflegungsautomaten haben den reduzierten Satz (Art. 25 Abs. 3 letzter Satz MWSTG).
Eine Gastro-Kasse in der Schweiz muss pro Verkauf entscheiden, welche von drei Satzarten gilt. Der Satz hängt weniger vom Produkt ab als davon, wie es abgegeben wird. Dieser Artikel ordnet die Satzarten; ein durchgerechnetes Beispiel einer gemischten Bestellung zeigt Gastronomie in der Schweiz: MWST vor Ort und zum Mitnehmen, die Umstellung bei einer Satzänderung MWST-Satzwechsel in der Kasse umstellen.
Was gilt für welche Satzart?
Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent (Art. 25 Abs. 1 MWSTG). Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent gilt unter anderem für die Lieferung von Lebensmitteln nach dem Lebensmittelgesetz mit Ausnahme alkoholischer Getränke (Abs. 2 Bst. a Ziff. 2). Für Beherbergungsleistungen beträgt der Sondersatz 3,8 Prozent (Abs. 4); als Beherbergungsleistung gilt die Gewährung von Unterkunft einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks, auch wenn dieses separat berechnet wird. Der Wortlaut von Abs. 4 befristet den Sondersatz bis längstens zum 31. Dezember 2027.
Für das Gastgewerbe bestimmt Abs. 3, dass für Lebensmittel, die im Rahmen gastgewerblicher Leistungen abgegeben werden, der Normalsatz gilt. Gastgewerbliche Abgabe von Lebensmitteln hat damit nicht den reduzierten Satz der Lieferung, sondern den Normalsatz. Betroffen sind Betriebe, die in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig Lebensmittel abgeben; ob ein Betrieb mehrwertsteuerpflichtig ist, behandelt Mehrwertsteuerpflicht und Umsatzgrenze in der Schweiz.
Wann ist die Abgabe gastgewerblich?
Gastgewerblich ist die Abgabe, wenn Sie die Lebensmittel beim Kunden zubereiten oder servieren oder für den Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithalten (Art. 25 Abs. 3 Satz 2 MWSTG). Die Verordnung füllt beide Merkmale:
- Zubereitung sind namentlich Kochen, Erwärmen, Mixen, Rüsten und Mischen; das blosse Bewahren der Temperatur konsumbereiter Lebensmittel zählt nicht (Art. 53 Abs. 1 MWSTV).
- Servierleistung sind namentlich das Anrichten auf Tellern, Buffets, der Ausschank von Getränken, das Decken und Abräumen von Tischen, das Bedienen der Gäste und die Betreuung von Selbstbedienungsbuffets (Art. 53 Abs. 2).
- Konsumvorrichtungen sind namentlich Tische, Stehtische, Theken und andere Abstellflächen. Unerheblich ist, wem sie gehören, ob der Kunde sie benutzt und ob sie für alle Kunden reichen (Art. 54 Abs. 1). Blosse Sitzgelegenheiten ohne Tische, die in erster Linie als Ausruhmöglichkeit dienen, zählen nicht (Art. 54 Abs. 2 Bst. a).
Entscheidungstabelle für die Kasse
Die Artikel sind eigene Beispiele; massgebend ist die Art der Abgabe.
| Fall | Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Menü am Tisch, serviert | 8,1 % | Art. 25 Abs. 3 Satz 1 und 2 MWSTG; Art. 53 Abs. 2 MWSTV |
| Alkoholisches Getränk, auch zum Mitnehmen | 8,1 % | Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 und Abs. 3 MWSTG: Alkohol ist ausgenommen |
| Alkoholfreies Getränk im Lokal | 8,1 % | Art. 25 Abs. 3 Satz 1 MWSTG |
| Sandwich zum Mitnehmen, Beleg zeigt die Mitnahme | 2,6 % | Art. 25 Abs. 3 Satz 3 MWSTG; Art. 56 MWSTV |
| Dasselbe Sandwich ohne Massnahme zur Abgrenzung | 8,1 % | Art. 25 Abs. 3 Satz 3 MWSTG: andernfalls Normalsatz |
| Lieferung nach Hause ohne weitere Zubereitung oder Servierleistung | 2,6 % mit Abgrenzungsmassnahme | Art. 55 Abs. 1 MWSTV |
| Snack aus dem Verpflegungsautomaten | 2,6 % | Art. 25 Abs. 3 letzter Satz MWSTG: ausgenommen alkoholische Getränke |
| Übernachtung mit Frühstück | 3,8 % | Art. 25 Abs. 4 MWSTG |
Für das Mitnehmen sprechen namentlich der bekannt gegebene Wille des Kunden, die Abgabe in einer für den Transport geeigneten Verpackung und die Abgabe von Lebensmitteln, die nicht für den unmittelbaren Verzehr geeignet sind (Art. 55 Abs. 2 MWSTV).
Was muss die Kasse belegen?
Der reduzierte Satz hängt davon ab, dass geeignete organisatorische Massnahmen die Mitnahme von den gastgewerblichen Leistungen abgrenzen. Die Verordnung nennt als Beispiel das Ausstellen von Belegen, anhand derer sich feststellen lässt, ob eine gastgewerbliche Leistung oder eine Auslieferung beziehungsweise eine Lieferung zum Mitnehmen erbracht wurde (Art. 56 MWSTV). Für die Kasse folgt daraus ein Vorschlag, keine Pflicht aus dem Gesetzestext: Führen Sie die Leistungsart („hier“ oder „Mitnahme“) als Eigenschaft jeder Bestellung, drucken oder speichern Sie sie auf dem Beleg und lassen Sie Mitarbeitende die Wahl vor der Zahlung treffen. Ohne eine solche Massnahme gilt für Mitnahme-Verkäufe der Normalsatz.
Für bestimmte Betriebe und Anlässe sieht die ESTV Vereinfachungen vor (Art. 55 Abs. 3 MWSTV); für die Aufteilung der Umsätze auf gastgewerbliche Leistungen und Verkäufe zum Mitnehmen stellt die ESTV solchen Betrieben und Anlässen eine Pauschalregelung zur Verfügung (Art. 90 MWSTV). Ob sie für Ihren Betrieb in Frage kommt, erfragen Sie bei der ESTV.
Was droht bei falscher Zuordnung?
Rechnen Sie Mitnahme-Verkäufe ohne Abgrenzungsmassnahme mit 2,6 Prozent ab, bestimmt das Gesetz für diese Verkäufe den Normalsatz (Art. 25 Abs. 3 Satz 3 MWSTG). Eine eigene Strafnorm dafür haben wir in den geöffneten Bestimmungen nicht gefunden.