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ERP-Ausschreibung: Anbieter fair vergleichen und bewerten

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Kurz gesagt

ERP-Angebote werden vergleichbar, wenn alle Anbieter dieselben Unterlagen erhalten und Sie Kriterien samt Gewichtung vor Eingang der Angebote festlegen. Öffentliche Auftraggeber in Deutschland ab Erreichen des Schwellenwerts nennen Zuschlagskriterien und Gewichtung in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen; ist eine Gewichtung objektiv unmöglich, genügt die Rangfolge (§ 127 Abs. 5 GWB, § 58 Abs. 3 VgV). Andere Betriebe nutzen die Matrix freiwillig.

Das Wichtigste

  • Deutschland, öffentliche Auftraggeber ab Erreichen des Schwellenwerts: Der Zuschlag geht auf das wirtschaftlichste Angebot, bestimmt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 GWB).
  • Deutschland, öffentliche Auftraggeber ab Erreichen des Schwellenwerts: Kriterien und Gewichtung stehen in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen; ist die Gewichtung objektiv unmöglich, folgt die Rangfolge (§ 127 Abs. 5 GWB, § 58 Abs. 3 VgV).
  • Die Vergabevorschriften des GWB gelten, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den Schwellenwert erreicht oder überschreitet (§ 106 Abs. 1 GWB).
  • Die Marktstudie von Digital in NRW (2021) beschreibt einen Teilnehmerkreis von fünf Anbietern, der nach der Angebotsbewertung auf drei eingegrenzt wird.
  • Die Matrix im Beispiel, ihre Gewichte und Punkte sind erfunden.

Dieser Artikel behandelt das Vergaberecht nur für Deutschland. Für Betriebe, die keine öffentlichen Auftraggeber sind, geht es um ein Verfahren, das Ihre Entscheidung nachvollziehbar macht. Wie die Ausschreibung in den Auswahlprozess passt, zeigt ERP auswählen in sieben Schritten; die Grundlage der Anfrage ist das Lastenheft.

Worum es bei der Ausschreibung geht

Nach der Marktstudie von Digital in NRW (2021) legt der Auftraggeber den Teilnehmerkreis fest; beschrieben wird ein Kreis von fünf Anbietern, der nach der Bewertung der Angebote auf drei eingegrenzt wird. Die Anbieter legen Aufwandsabschätzungen vor, die kaufmännisch und funktional verglichen werden. Fair heißt: gleiche Unterlagen, gleiche Frist, Kriterien vor den Angeboten.

Was für öffentliche Auftraggeber in Deutschland gilt

Die Vorschriften des GWB zur Vergabe gelten, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den Schwellenwert erreicht oder überschreitet (§ 106 Abs. 1 GWB). Der Schwellenwert ergibt sich für Aufträge öffentlicher Auftraggeber aus Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der jeweils geltenden Fassung (§ 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB); die Höhe lesen Sie dort nach. Wer öffentlicher Auftraggeber ist, regelt § 99 GWB, zum Beispiel Gebietskörperschaften. Wie Aufträge unterhalb des Schwellenwerts zu vergeben sind, behandelt dieser Artikel nicht.

Für die Bewertung gelten diese Regeln:

  • Der Zuschlag geht auf das wirtschaftlichste Angebot; es bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, und neben dem Preis oder den Kosten können qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden (§ 127 Abs. 1 GWB).
  • Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen (§ 127 Abs. 3 GWB) und so festgelegt sein, dass eine wirksame Überprüfung möglich ist (§ 127 Abs. 4 GWB).
  • Kriterien und Gewichtung stehen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen (§ 127 Abs. 5 GWB). Der Auftraggeber kann eine Spanne angeben; ist eine Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich, nennt er die Kriterien in absteigender Rangfolge (§ 58 Abs. 3 VgV).
  • Die Teilnehmer sind gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB). An der Zuschlagsentscheidung sollen in der Regel mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers mitwirken (§ 58 Abs. 5 VgV).

Diese Kriterien zählen

Kriterium Warum es zählt So prüfen Sie es Frage an den Anbieter
Muss-Anforderungen Ein nicht erfülltes Muss aus dem Lastenheft schließt das Angebot aus. Pflichtenheft gegen Lastenheft abgleichen Welche Nummern sind „Standard“, „Anpassung“, „nicht möglich“?
Gesamtkosten Die Studie nennt Lizenzen, Wartung, Dienstleistungen, Hardware und interne Kosten. Kosten über den Nutzungszeitraum rechnen Welche Kosten sind im Angebot nicht enthalten?
Vorführung Die Studie sieht die Systemvorführung als hoch bedeutsam. Eigene Szenarien vorführen lassen Können Sie unseren Ablauf zeigen?
Support und Betrieb Ob Updates im Preis sind, entscheidet über laufende Kosten. Vertragsentwurf lesen Welche Reaktionszeit ist schriftlich zugesagt?
Ausstieg, Datenexport Bestimmt die Kosten eines späteren Wechsels. Export im Testsystem In welchem Format kommen die Daten heraus?
Referenzen Zeigen Erfahrung in Ihrer Branche (bei öffentlichen Vergaben eine Frage der Eignung, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Referenzgespräch führen Welche Kunden mit ähnlicher Größe nutzen das System?

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Rechnen Sie je Angebot: Gesamtkosten = einmalige Kosten + Jahre × laufende Jahreskosten. Einmalig sind Lizenzkauf, Einführung, Anpassung und Datenübernahme; laufend sind Wartung oder Miete, Betrieb und Support. Nach der Studie sind die Kosten künftiger Release-Wechsel in den Wartungs- und Supportkosten nicht berücksichtigt, und Ausschreibungen gehen bei der Hardware üblicherweise nicht über ein Sizing hinaus; fragen Sie beides ab.

Beispielrechnung: gewichtete Bewertungsmatrix

Alle Werte sind erfunden. Die Matrix ist für die Auswahl in einem privaten Betrieb gedacht; öffentliche Auftraggeber trennen Eignungsprüfung (zum Beispiel Referenzen) von der Zuschlagswertung und bewerten anhand der angegebenen Zuschlagskriterien (§ 127 Abs. 1 und 5 GWB). Drei Anbieter A, B und C haben die Muss-Anforderungen erfüllt. Betrachtet werden fünf Jahre.

Angebot Einmalig Jährlich Gesamtkosten 5 Jahre Kostenpunkte (10 × niedrigster Preis ÷ Preis)
A 38.000 Euro 16.000 Euro 118.000 Euro 10 × 96.000 ÷ 118.000 = 8,14
B 36.000 Euro 12.000 Euro 96.000 Euro 10 × 96.000 ÷ 96.000 = 10,00
C 44.000 Euro 12.000 Euro 104.000 Euro 10 × 96.000 ÷ 104.000 = 9,23

Die Punkte für die übrigen Kriterien (0 bis 10) vergeben mindestens zwei Personen getrennt und gleichen sie ab. Jede Zeile der Matrix rechnet Punkte × Gewicht ÷ 100.

Kriterium Gewicht A Punkte A gewichtet B Punkte B gewichtet C Punkte C gewichtet
Funktionserfüllung 30 9 2,70 7 2,10 8 2,40
Gesamtkosten 5 Jahre 30 8,14 2,44 10,00 3,00 9,23 2,77
Vorführung 15 8 1,20 6 0,90 8 1,20
Support und Betrieb 10 7 0,70 6 0,60 9 0,90
Ausstieg, Datenexport 5 6 0,30 8 0,40 5 0,25
Referenzen 10 8 0,80 5 0,50 7 0,70
Summe 100 8,14 7,50 8,22

C liegt mit 8,22 knapp vor A mit 8,14. Das Ergebnis hängt von den Gewichten ab: Mit Funktionserfüllung 40 und Gesamtkosten 20 (übrige Gewichte unverändert) ergibt sich A 8,23, C 8,10 und B 7,20. Legen Sie die Gewichte deshalb fest, bevor Sie Angebote sehen, und halten Sie sie schriftlich fest. Bei knappem Abstand prüfen Sie die Punktevergabe der Zeilen mit den größten Unterschieden noch einmal, statt auf die zweite Nachkommastelle zu vertrauen.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Ein Angebot beantwortet das Lastenheft nicht nach Nummern.
  • Nebenkosten (Hardware, Schulung, Release-Wechsel) stehen nur als „nach Aufwand“ im Angebot.
  • Preise sind nicht auf dieselbe Laufzeit bezogen und lassen sich nicht vergleichen.
  • Ein Anbieter erhält Informationen, die die anderen nicht bekommen.
  • Die Gewichte werden nach Eingang der Angebote geändert.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Betrieb Was am meisten zählt
Öffentlicher Auftraggeber in Deutschland, ab Erreichen des Schwellenwerts Kriterien und Gewichtung vor der Bekanntmachung festlegen und angeben, bei objektiv unmöglicher Gewichtung die Rangfolge (§ 127 Abs. 5 GWB, § 58 Abs. 3 VgV); Vergabestelle oder Beratung einbinden
Privater Betrieb mit wenigen Nutzern Muss-Anforderungen, Gesamtkosten, Vorführung; kürzere Anbieterliste
Privater Betrieb mit vielen Anpassungen Funktionserfüllung, Ausstieg, Umsetzungsbeschreibung im Pflichtenheft

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Legen Sie Kriterien und Gewichte (Summe 100) schriftlich fest, bevor Angebote eingehen.
  2. Schicken Sie allen Anbietern dasselbe Lastenheft, dieselbe Frist und ein Preisblatt mit gleicher Gliederung.
  3. Schließen Sie Angebote aus, die ein Muss nicht erfüllen, und rechnen Sie die Gesamtkosten über denselben Zeitraum.
  4. Vergeben Sie Punkte mit mindestens zwei Personen und rechnen Sie die Matrix wie im Beispiel.
  5. Lassen Sie die besten zwei oder drei Anbieter Ihre Szenarien vorführen, tragen Sie die Punkte für Vorführung und Referenzen in die Matrix ein und entscheiden Sie dann nach der Gesamtsumme; weiter geht es mit dem Projektplan.

Häufige Fragen

Muss ich als privater Betrieb ausschreiben?

Das hängt davon ab, ob Sie Auftraggeber im Sinne der §§ 98 bis 101 GWB sind, zum Beispiel eine Gebietskörperschaft (§ 99 GWB). Ob außerhalb dieser Vorschriften eine Pflicht besteht, etwa durch Fördermittel, klären Sie mit dem Fördergeber. Vergleichbare Angebote lassen sich in jedem Fall später besser begründen.

Darf der Preis das einzige Kriterium sein?

Für öffentliche Auftraggeber in Deutschland, deren Vergabe unter den GWB-Teil mit dem Schwellenwert nach § 106 fällt, bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 GWB); neben dem Preis oder den Kosten können qualitative Aspekte berücksichtigt werden. Wie Sie als privater Betrieb gewichten, entscheiden Sie selbst.

Wie gehe ich mit Fragen der Anbieter um?

Beantworten Sie Fragen schriftlich und schicken Sie Frage und Antwort an alle Anbieter. Für Vergaben im Anwendungsbereich des GWB (ab Erreichen des Schwellenwerts, § 106 Abs. 1) verlangt § 97 Abs. 2 GWB die Gleichbehandlung der Teilnehmer; für Sie ist es eine eigene Vorsichtsmaßnahme, damit niemand einen Informationsvorsprung hat.

Quellen

  1. § 127 Zuschlag, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am
  2. § 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien, Vergabeverordnung (VgV)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am
  3. § 106 Schwellenwerte, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am
  4. § 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Vergabeverordnung (VgV)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am
  5. § 97 Grundsätze der Vergabe und § 99 Öffentliche Auftraggeber, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am
  6. ERP-Systeme für Kleinunternehmen. Marktstudie ERP-Systeme 2021 (Kapitel 4.1, 4.2.1)Digital in NRW, Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Dortmund (Fraunhofer IML) · abgerufen am