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DEP (Datenerfassungsprotokoll): Definition

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Das Datenerfassungsprotokoll (DEP) ist in Österreich die mitlaufende Protokolldatei einer Registrierkasse nach der RKSV. Es hält jeden einzelnen Barumsatz mit den Belegdaten und dem Inhalt des maschinenlesbaren Codes fest (§ 3 Z 5, § 7 Abs. 1 und 4 RKSV). Es ist mindestens vierteljährlich unveränderbar zu sichern und auf Verlangen der Abgabenbehörde zu exportieren (§ 7 Abs. 3, § 19 Abs. 2 RKSV).

Das Wichtigste

  • Österreich, Registrierkasse nach RKSV: Das DEP erfasst jeden einzelnen Barumsatz mit zumindest den Belegdaten nach § 132a Abs. 3 BAO und dem Inhalt des maschinenlesbaren Codes; Trainings- und Stornobuchungen sind wie Barumsätze zu erfassen (§ 7 Abs. 1, 2 und 4 RKSV).
  • Österreich, Registrierkasse nach RKSV: Das DEP ist zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium unveränderbar zu sichern; die Sicherung ist nach § 132 BAO aufzubewahren (§ 7 Abs. 3 RKSV).
  • Österreich, Registrierkasse nach RKSV: Das DEP muss ab 1. April 2017 jederzeit im Exportformat der Anlage zur RKSV auf einen externen Datenträger exportiert werden können (§ 7 Abs. 5 RKSV).
  • Österreich: Auf Verlangen der Organe der Abgabenbehörde ist das DEP für einen vorgegebenen Zeitraum auf einen vom Unternehmer bereitgestellten Datenträger zu exportieren und zu übergeben (§ 19 Abs. 2 RKSV).

Definition

Das DEP (Datenerfassungsprotokoll) ist eine im Speicher der Registrierkasse oder in einem externen Speicher mitlaufende Ereignisprotokolldatei. Sie dokumentiert in Echtzeit mit jeder Belegerstellung die Barumsätze mit ihren Beleginhalten, fortlaufend und chronologisch (§ 3 Z 5 RKSV). Der Erlass nennt es auch Kassenjournal oder Signaturjournal.

Was enthält das DEP?

Die Tabelle zeigt die Einträge, die die RKSV für das DEP vorsieht.

Eintrag Norm
jeder einzelne Barumsatz mit zumindest den Belegdaten nach § 132a Abs. 3 BAO § 7 Abs. 1 RKSV
Inhalt des maschinenlesbaren Codes, gemeinsam mit dem Barumsatz § 7 Abs. 4 RKSV
Trainings- und Stornobuchungen, wie Barumsätze erfasst § 7 Abs. 2 RKSV
Startbeleg (Barumsatz mit Betrag Null) § 6 Abs. 1 RKSV
Monatsbeleg mit Betrag Null und Signatur, der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg Dezember § 8 Abs. 2, 3 RKSV
Sammelbeleg nach einem Ausfall der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit § 17 Abs. 4 RKSV

Wann wird das DEP gesichert und exportiert?

Anlass Was gilt Norm
laufend Export jederzeit auf einen externen Datenträger im Exportformat der Anlage (ab 1. April 2017) § 7 Abs. 5 RKSV
vierteljährlich mindestens vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium unveränderbar sichern; die Sicherung nach § 132 BAO aufbewahren (sieben Jahre ab Schluss des Kalenderjahres, für das die Eintragungen vorgenommen wurden; bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Schluss des Kalenderjahres, in dem es endet; länger, solange die Sicherung für anhängige Abgabenverfahren von Bedeutung ist) § 7 Abs. 3 RKSV; § 132 Abs. 1 BAO
Verlangen der Abgabenbehörde für den vorgegebenen Zeitraum exportieren und übergeben; den Datenträger stellt der Unternehmer. Nach dem Erlass: Format JSON (UTF-8), unmittelbar bei Anwesenheit einer zugriffsberechtigten Person, grundsätzlich längstens binnen zwei Werktagen nach Verständigung; bei glaubhaft gemachter Unzumutbarkeit kann die Frist im Einzelfall verlängert werden § 19 Abs. 2 RKSV; Erlass 3.2.1.3

Nicht zu verwechseln mit

Das DEP ist nicht der Umsatzzähler; der Umsatzzähler ist ein Summenspeicher, der die Barumsätze aufsummiert (§ 3 Z 29 RKSV). Die deutsche TSE und die DSFinV-K gelten nur in Deutschland, siehe TSE und DSFinV-K.

Quellen

  1. Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), §§ 3, 6, 7, 8, 17 und 19, Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich · abgerufen am
  2. Bundesabgabenordnung (BAO), §§ 132 und 132a, Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich · abgerufen am
  3. Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, BMF-AV Nr. 175/2026 vom 29. September 2026 (Abschnitte 3.2.1.1, 3.2.1.3 und 3.2.1.4)Bundesministerium für Finanzen Österreich · abgerufen am