DeutschlandVergleichskriterien

TSE-Bauformen im Überblick: USB, SD, Cloud

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Kurz gesagt

Welche Bauform eine TSE haben muss, schreibt § 146a AO in Deutschland nicht vor; verlangt ist eine zertifizierte TSE aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und Schnittstelle. Das BMF nennt USB-Sticks, (micro)SD-Karten, eingebaute TSE, Anbindung über ein lokales Netz und Cloud-TSE. Prüfen Sie je Bauform den Anschluss am Kassengerät, die Verbindung, das Zertifizierungsende und die Speicherkapazität.

Das Wichtigste

  • Deutschland: Eine TSE besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle (§ 146a Abs. 1 Satz 3 AO); die offene Ladenkasse ohne elektronisches Aufzeichnungssystem braucht keine.
  • Das BMF-Schreiben vom 21. August 2020 nennt als Ausführungen USB-Sticks, (micro)SD-Karten, in andere Geräte verbaute TSE, LAN-TSE (Konnektoren) und Cloud-TSE.
  • Fernverbindungs-Architekturen mit zentralem Krypto-Kern, etwa Online-TSE, sind für Orte ohne dauerhaft stabile Verbindung nicht geeignet (BSI TR-03153-1, Kapitel 4.2.1.3).
  • Der TSE-Hersteller muss die Speicherkapazität als Zahl möglicher Transaktionen angeben (BSI TR-03153-1, Kapitel 6.1).
  • Die Konformitätszertifizierung einer TSE gilt im Regelfall höchstens 8 Jahre (BSI TR-03153-1, Kapitel 8.1.1); das Enddatum steht im BSI-Eintrag.

Die Frage nach der Bauform stellt sich, sobald ein Betrieb in Deutschland eine TSE kauft oder ersetzt: Kleine Karte im Kassengerät, Stick am Anschluss oder Dienst im Internet? Der Artikel vergleicht die Bauformen nach Kriterien und nennt keine Anbieter. Wie Sie Hardware und Cloud rechtlich und kaufmännisch abwägen, steht in Hardware-TSE oder Cloud-TSE: Kriterien für die Wahl; der Ablauf der Beschaffung in TSE bestellen und einbinden. Eine Kurzdefinition liefert TSE.

Worum es bei der Auswahl geht

Eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist in Deutschland für jedes elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne von § 146a AO vorgeschrieben, also für Kassensysteme und Registrierkassen. Sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle (§ 146a Abs. 1 Satz 2 und 3 AO). Eine offene Ladenkasse ohne elektronisches Aufzeichnungssystem braucht keine TSE.

Der Anwendungserlass hält fest, dass Sicherheitsmodul und Speichermedium nicht physisch identisch sein müssen; das Speichermedium kann eine Speicherkarte oder eine Cloud-Speicherung sein (Nr. 1.12.2.7). Das BMF beschrieb die Ausführungen am 21. August 2020 so: USB-Sticks oder (micro)SD-Karten, TSE verbaut in ein anderes Gerät wie einen Drucker oder ein Aufzeichnungssystem, Hardware zur Einbindung mehrerer TSE über ein lokales Netzwerk („LAN-TSE“ oder Konnektoren) und Cloud-TSE. Die BSI-Liste führt die Prüfgegenstände zertifizierter TSE unter Bezeichnungen wie „USB TSE“, „SD TSE“, „microSD TSE“, „TSE - Card“, „Cloud - TSE“ und „Web-Dienst für TSE“ (30 Einträge, abgerufen am 13. Oktober 2026).

Diese Kriterien zählen

Die Tabelle stellt die Bauformen nach drei Merkmalen gegenüber. Sie nennt keine Haltbarkeit in Jahren, denn die Laufzeit steht je Produkt im BSI-Eintrag und in der Herstellerangabe.

Bauform Anbindung Was die Laufzeit begrenzt Prüffrage zur Passung
USB-Stick wird an einen USB-Anschluss des Geräts gesteckt, dessen Software die TSE anspricht Enddatum der Zertifizierung; Speicherkapazität in Transaktionen Hat das Kassengerät einen freien USB-Anschluss, und unterstützt die Kassensoftware diese TSE?
SD- oder microSD-Karte wird in einen Kartenschacht des Geräts gesteckt wie USB-Stick Hat das Gerät einen passenden Kartenschacht, und unterstützt die Kassensoftware diese TSE?
In ein Gerät verbaut Teil des Geräts (BMF 21.8.2020: zum Beispiel Drucker oder Aufzeichnungssystem) wie USB-Stick; ein Tausch betrifft das Gerät, in das sie eingebaut ist Wer tauscht oder ersetzt die TSE am Ende der Zertifizierung, und was kostet das?
LAN-TSE (Konnektor) Hardware im lokalen Netzwerk bindet mehrere TSE ein (BMF 21.8.2020) wie USB-Stick; zusätzlich das lokale Netz Wie viele Kassen bindet das Gerät an, und was passiert bei Netzausfall im Haus?
Cloud-TSE (Online-TSE) Fernverbindung zu einem zentralen Krypto-Kern (BSI TR-03153-1, Kapitel 4.2.1.3) Enddatum der Zertifizierung; Vertrag mit dem Betreiber, denn der Betreiber löscht bei Kündigung den Schlüssel (Anhang A.3, informativ) Ist am Kassenplatz zu allen Geschäftszeiten eine stabile Verbindung zu erwarten?

Zur Laufzeit gehören drei Angaben, die Sie vom Hersteller verlangen können. Erstens das „Gültig bis“ im BSI-Eintrag: Die Konformitätszertifizierung gilt im Regelfall höchstens 8 Jahre (TR-03153-1, Kapitel 8.1.1). Ein Beispiel ist der Eintrag BSI-K-TR-0362-2019 mit Ausstellung am 20. Dezember 2019 und Gültigkeit bis 19. Dezember 2027; er umfasst USB-, SD- und microSD-Ausführungen. Zweitens die Speicherkapazität, die der Hersteller als Zahl möglicher Transaktionen angeben muss (Kapitel 6.1). Die TSE darf nicht exportierte Daten nicht löschen (Kapitel 6.2); Sie planen also den Export (siehe unten). Drittens bei Cloud-TSE der Vertrag. Was nach dem Zertifizierungsende gilt, behandelt TSE-Zertifikat läuft ab.

Für die Verbindung nennt die Richtlinie, wo Fernverbindungs-Architekturen mit zentralem Krypto-Kern nicht geeignet sind: in fahrenden, schwimmenden oder fliegenden Objekten, in unterirdischen Lagen ohne angepasste Netzanbindung und an Orten, an denen schon im Regelfall keine vollständige Netzabdeckung besteht (Kapitel 4.2.1.3). Dasselbe gilt für Plattform-Architekturen, die für die volle Funktion eine Netzverbindung brauchen.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Preise nennen wir nicht; sie hängen vom Angebot ab. Folgende Posten klären Sie, bevor Sie Bauformen vergleichen:

  • Kauf der TSE oder, bei Cloud-TSE, das laufende Entgelt
  • Einbindung in die Kassensoftware und Anschluss an die einheitliche digitale Schnittstelle
  • Export und Archivierung der Daten nach § 146a Abs. 1 Satz 4 AO
  • Ersatz bei Defekt oder zum Zertifizierungsende
  • Anbindung je Kasse, wenn mehrere Geräte dieselbe TSE nutzen

Die steuerliche Behandlung der Kosten steht in Hardware-TSE oder Cloud-TSE: Kriterien für die Wahl.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Im Angebot fehlt die BSI-Zertifizierungs-ID (Format BSI-K-TR-nnnn-yyyy) oder sie steht nicht in der BSI-Liste.
  • Das „Gültig bis“ liegt vor Ihrem geplanten Nutzungsende, und ein Ersatz ist nicht benannt.
  • Es fehlt die Herstellerangabe zur Speicherkapazität in Transaktionen.
  • Bei Cloud-TSE regelt der Vertrag nicht, wie Sie bei Kündigung an Ihre Daten kommen.
  • Für die Kassensoftware ist die TSE nicht als unterstützt benannt. Die Zertifizierung betrifft die TSE, nicht die Kasse.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Die Zuordnung ist redaktionelle Einschätzung, ausgenommen die Aussage der Richtlinie zu instabilen Verbindungen.

Betrieb Was am stärksten zählt
Kassenplatz an einem Ort ohne vollständige Netzabdeckung, etwa im fahrenden oder schwimmenden Objekt Verbindung: Fernverbindungs-Architekturen sind nach der Richtlinie dort nicht geeignet
Eine Kasse in einem Laden mit stabilem Netz Enddatum der Zertifizierung, Export, Gesamtkosten über die Nutzungsdauer
Mehrere Kassen in einem Betrieb Zahl der Kassen je TSE und Mitteilung jedes Geräts mit Kassenfunktion; bei störungsfreier Verwendung ist ein System oder eine Gruppe genau einer TSE zugeordnet (Anwendungserlass Nr. 1.6, 1.16.2.4, 2.6)
Kassengerät mit wenigen Anschlüssen Passender Anschluss oder Kartenschacht, sonst eingebaute, vernetzte oder Cloud-Ausführung prüfen

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Notieren Sie, wie viele Kassen es gibt, welche Anschlüsse die Geräte haben und wie stabil das Netz am Kassenplatz ist.
  2. Fragen Sie den Kassenhersteller, welche TSE-Ausführungen seine Software anbindet, und lassen Sie sich die Zertifizierungs-ID nennen.
  3. Schlagen Sie die ID in der BSI-Liste nach, notieren Sie „Gültig bis“ und prüfen Sie, ob Ihre Ausführung (USB, SD, Cloud) im Prüfgegenstand steht.
  4. Lassen Sie sich die Kapazität in Transaktionen und den Exportweg nennen; planen Sie einen festen Exportintervall.
  5. Vergleichen Sie die Angebote nach einmaligen und laufenden Posten und prüfen Sie die Angaben mit TSE-Zertifizierung einer Kasse prüfen. Anbieter finden Sie auf kassenvergleicher.de.

Häufige Fragen

Darf ich eine TSE für mehrere Kassen gemeinsam nutzen?

Werden mehrere einzelne Aufzeichnungssysteme mit einem Kassensystem verbunden, beanstandet die Finanzverwaltung eine gemeinsam genutzte TSE nicht; bei störungsfreier Verwendung ist ein System oder eine Gruppe genau einer TSE zugeordnet (Anwendungserlass Nr. 1.6). Mitzuteilen ist dennoch jedes einzelne Gerät mit Kassenfunktion (Nr. 1.16.2.4); angeschlossene Systeme ohne Kassenfunktion sind nicht mitteilungspflichtig (Nr. 2.6). Wie viele Kassen eine TSE zulässt, steht in der Herstellerdokumentation.

Muss ich auf Cloud wechseln, wenn mein Kassengerät keinen freien Anschluss hat?

Nicht zwingend, denn § 146a AO schreibt keine Bauform vor. Fragen Sie den Kassenhersteller, welche Ausführungen seine Software anbindet; infrage kommen je nach Gerät auch eine eingebaute oder vernetzte TSE. Bei einer Cloud-TSE prüfen Sie zuerst die Verbindung am Kassenplatz (BSI TR-03153-1, Kapitel 4.2.1.3).

Quellen

  1. Abgabenordnung (AO), § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer AufzeichnungssystemeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Anwendungserlass zu § 146a AO (Neufassung vom 30. Juni 2023), Nr. 1.6, 1.12.2.7, 1.16.2.4 und 2.6, mit den Änderungsschreiben vom 28. Juni 2024, 3. März 2025, 1. September 2025 und 17. März 2026Bayerisches Landesamt für Steuern (amtliche Kopie des BMF-Schreibens) · abgerufen am
  3. BMF-Schreiben vom 21. August 2020, Abschnitt 1 (Ausführungen der TSE), GZ IV A 4 - S 0316-a/19/10006 :007Bayerisches Landesamt für Steuern (amtliche Kopie des BMF-Schreibens) · abgerufen am
  4. BSI TR-03153-1, Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1, Version 1.1.1 (Kapitel 4.2.1.3, 6, 8.1.1, 8.2.2, Anhang A.3)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · abgerufen am
  5. Zertifizierte Produkte nach TR: Technische Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme (30 Einträge)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · abgerufen am
  6. BSI-Zertifikatseintrag BSI-K-TR-0362-2019 (Ausstellung 20.12.2019, gültig bis 19.12.2027)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · abgerufen am