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Gruppenreservierungen handhaben: Anzahlung, Menü, Fristen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Eine Gruppenreservierung sichern Sie mit einem schriftlichen Angebot, einer Frist für die endgültige Personenzahl und, falls Sie es verlangen, einer Anzahlung. Wie hoch eine Pauschale oder Strafe für späte Absagen sein darf, regelt das Landesrecht: in Deutschland § 309 Nr. 5 und 6 BGB für AGB gegenüber Verbrauchern, in Österreich § 1336 ABGB mit richterlichem Mäßigungsrecht, in der Schweiz Art. 160 bis 163 OR.

Das Wichtigste

  • Deutschland: Eine Schadenspauschale in AGB gegenüber Verbrauchern ist unwirksam, wenn sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden übersteigt oder der Gegenbeweis nicht ausdrücklich gestattet ist (§ 309 Nr. 5 BGB); eine Vertragsstrafe für den Fall, dass sich der Gast vom Vertrag löst, ist in solchen AGB unwirksam (§ 309 Nr. 6 BGB).
  • Deutschland: § 309 BGB gilt gegenüber Unternehmern nicht unmittelbar, § 307 BGB bleibt anwendbar (§ 310 Abs. 1 BGB); im Einzelnen ausgehandelte Bedingungen sind keine AGB (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB).
  • Österreich: Eine vereinbarte Konventionalstrafe, die der Schuldner als übermäßig beweist, mäßigt der Richter (§ 1336 Abs. 2 ABGB); gegenüber Verbrauchern ist eine unklare oder unverständliche AGB-Klausel unwirksam (§ 6 Abs. 3 KSchG).
  • Schweiz: Übermässig hohe Konventionalstrafen setzt der Richter herab (Art. 163 Abs. 3 OR); Teilzahlungen, die bei Rücktritt beim Gläubiger bleiben sollen, beurteilen sich nach den Regeln der Konventionalstrafe (Art. 162 Abs. 1 OR).
  • Die Staffel aus Anzahlung und Fristen in der Tabelle unten ist ein Beispiel der Redaktion mit erfundenen Werten, keine gesetzliche Vorgabe.

Eine Gruppe von zehn oder mehr Personen bindet Küche, Service und Tischplanung für einen Abend. Fällt sie aus oder wird kleiner, trifft das den Betrieb härter als bei einem Zweiertisch. Hier steht, wie Sie die Buchung in sechs Schritten absichern und welche Grenzen das Recht der drei Länder setzt.

Schritt für Schritt: So sichern Sie die Gruppenbuchung

Schritt 1: Gruppengrenze festlegen

Legen Sie fest, ab wie vielen Personen Ihre Gruppenregeln gelten, zum Beispiel ab acht (Beispielwert). Nennen Sie die Grenze im Reservierungsformular, damit der Gast sie vor der Buchung sieht.

Schritt 2: Schriftliches Angebot senden

Das Angebot nennt Termin, Raum oder Bereich, Menü oder Auswahl, Preis je Person, Getränkeregelung und die Bedingungen. Schreiben Sie den Namen des Vertragspartners hinein, damit klar ist, ob eine Person oder ein Unternehmen bucht.

Schritt 3: Anzahlung und Fristen vereinbaren

Entscheiden Sie, ob Sie eine Anzahlung verlangen, ob sie auf die Rechnung angerechnet wird und bis wann der Gast kostenlos absagen kann. Die Tabelle unten zeigt ein Beispiel. Die Rechtsgrenzen stehen im nächsten Abschnitt.

Schritt 4: Bestätigung mit Bedingungen

Senden Sie die Bestätigung erst, wenn Gast und Betrieb dieselben Bedingungen vor Augen haben. Halten Sie Datum, Fassung und Zustimmung fest, zum Beispiel durch Antwort-E-Mail des Gastes.

Schritt 5: Endgültige Personenzahl abfragen

Fragen Sie zur vereinbarten Frist die endgültige Personenzahl und die Menüwahl ab. Eine Erinnerung hilft dabei; Vorlagen stehen in Terminerinnerung per SMS, E-Mail und WhatsApp.

Schritt 6: Am Tag selbst abgleichen

Vergleichen Sie angekündigte und erschienene Personen und notieren Sie die Abweichung. Aus diesen Zahlen leiten Sie später Fristen und Anzahlung ab; die Rechnung dazu steht in No-Shows vermeiden.

Beispiel: Anzahlung und Fristen nach Gruppengröße

Die Tabelle ist ein Vorschlag der Redaktion mit erfundenen Werten. Sie ist keine gesetzliche Vorgabe und keine geprüfte Mustervorlage; leiten Sie Ihre eigenen Werte aus Ihren Kosten ab.

Gruppengröße Anzahlung (Beispiel) Kostenlos absagen bis Endgültige Personenzahl bis Kürzung der Personenzahl
8 bis 12 Personen keine 2 Tage vor Termin 2 Tage vor Termin bis 1 Person ohne Folge
13 bis 25 Personen 20 Prozent des vereinbarten Menüpreises 7 Tage vor Termin 4 Tage vor Termin bis 10 Prozent ohne Folge
ab 26 Personen 30 Prozent des vereinbarten Menüpreises 14 Tage vor Termin 7 Tage vor Termin bis 10 Prozent ohne Folge

Die Zeile “ohne Folge” bedeutet im Beispiel, dass Sie die Abweichung nicht berechnen. Was bei späterer Absage geschieht, wählen Sie nach den Regeln des nächsten Abschnitts: Verrechnung der Anzahlung auf die Rechnung oder ein nachgewiesener Ausfall.

Was das Recht für Anzahlung und Absagegebühr setzt

Die Länder unterscheiden sich; nehmen Sie den Absatz zu Ihrem Land.

Deutschland. Verwenden Sie vorformulierte Bedingungen für viele Buchungen, sind das Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB); im Einzelnen ausgehandelte Bedingungen sind es nicht. Gegenüber Verbrauchern ist eine Schadenspauschale unwirksam, wenn sie den gewöhnlich zu erwartenden Schaden übersteigt oder dem Gast der Gegenbeweis nicht ausdrücklich gestattet ist (§ 309 Nr. 5 BGB). Eine Vertragsstrafe für den Fall, dass sich der Gast vom Vertrag löst, ist in solchen AGB unwirksam (§ 309 Nr. 6 BGB). Gegenüber Unternehmern gilt § 309 nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 BGB). Wie Sie eine Staffel begründen, steht in No-Show-Gebühr und Reservierungs-AGB in Deutschland. Ob eine Anzahlung, die Sie bei Absage behalten, als Pauschale oder als Strafe zu lesen ist, ist unsere Auslegung nach dem Wortlaut; formulieren Sie sie als Schadensersatz mit Gegenbeweis.

Österreich. Die Parteien können eine Konventionalstrafe vereinbaren; weist der Schuldner sie als übermäßig nach, mäßigt der Richter sie (§ 1336 Abs. 1 und 2 ABGB). Der Gläubiger kann neben der Konventionalstrafe einen höheren Schaden geltend machen; ist der Schuldner Verbraucher, muss das im Einzelnen ausgehandelt sein (§ 1336 Abs. 3 ABGB). Eine unklare oder unverständliche Klausel in AGB ist gegenüber Verbrauchern unwirksam (§ 6 Abs. 3 KSchG).

Schweiz. Eine Konventionalstrafe verfällt auch ohne Schaden (Art. 161 Abs. 1 OR); übermässig hohe Strafen setzt der Richter herab (Art. 163 Abs. 3 OR). Teilzahlungen, die bei Rücktritt beim Gläubiger bleiben sollen, beurteilen sich nach den Vorschriften über die Konventionalstrafe (Art. 162 Abs. 1 OR). Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten handelt unlauter, wer missbräuchliche Geschäftsbedingungen verwendet (Art. 8 UWG).

Zur Buchung einer Anzahlung an der Kasse und zur Steuer siehe Anzahlung und Vorbestellung an der Kasse buchen; dieser Artikel nimmt dazu nicht Stellung.

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Das Angebot enthält Namen des Vertragspartners, Termin, Preis, Anzahlung, Fristen und Kontakt.
  • Die Frist für die endgültige Personenzahl liegt vor Ihrem Bestellschluss.
  • Anzahlung und Absagegebühr sind in einer Klausel beschrieben und gegen die Vorschriften Ihres Landes geprüft.
  • Die Bestätigung des Gastes liegt schriftlich vor.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Lösung
Gruppe erscheint kleiner Frist für die Personenzahl fehlte Frist ins Angebot, Erinnerung davor
Gast bestreitet die Bedingungen Hinweis nicht bei Vertragsschluss Bedingungen vor der Zusage zusenden
Gruppe sagt kurz vorher ab Fristen zu kurz oder unbekannt Tabelle anpassen, Tisch neu vergeben
Streit über die Anzahlung Verrechnung nicht geregelt Im Angebot schreiben, ob angerechnet wird

Häufige Fragen

Darf ich bei einer Gruppe eine Anzahlung verlangen?

Vereinbaren Sie sie ausdrücklich im Angebot und sagen Sie, ob sie auf die Rechnung angerechnet wird. Ob Sie die Anzahlung bei Absage behalten dürfen, hängt in Deutschland bei vorformulierten Bedingungen gegenüber Verbrauchern von § 309 Nr. 5 und 6 BGB ab (ausgehandelte Vereinbarungen und Unternehmerbuchungen beurteilen sich anders), in Österreich von § 1336 ABGB und in der Schweiz von Art. 162 und 163 OR ; die buchhalterische Seite steht im Artikel zur Anzahlung an der Kasse.

Gilt für eine Firmenfeier dasselbe wie für eine Familienfeier?

Nicht in jedem Land. In Deutschland gilt § 309 BGB gegenüber Unternehmern nicht unmittelbar, § 307 BGB bleibt aber anwendbar (§ 310 Abs. 1 BGB). Klären Sie vorab, wer Vertragspartner ist, und schreiben Sie den Namen der Firma oder Person ins Angebot.

Wann muss die endgültige Personenzahl feststehen?

Vereinbaren Sie die Frist im Angebot. Wählen Sie sie nach Ihrer Einkaufs- und Planungszeit, in der Tabelle unten als Beispiel zwei bis sieben Tage vor dem Termin.

Quellen

  1. BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den VertragBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. BGB § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, Nr. 5 und Nr. 6Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. BGB § 310 Anwendungsbereich, Abs. 1Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 1336 (Konventionalstrafe), Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  5. Konsumentenschutzgesetz § 6 Unzulässige Vertragsbestandteile, Abs. 3, Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  6. Obligationenrecht (OR), SR 220, Stand am 1. Oktober 2026, Art. 160 bis 163Fedlex, Schweizerische Eidgenossenschaft · abgerufen am
  7. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241, Stand am 1. Januar 2025, Art. 8Fedlex, Schweizerische Eidgenossenschaft · abgerufen am