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Happy Hour gestalten: Ruhige Zeiten sinnvoll füllen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Eine Happy Hour lohnt sich, wenn der zusätzliche Deckungsbeitrag den entgangenen übersteigt: Bei 30 Prozent Preisnachlass und 76 Prozent Deckungsbeitragsquote braucht der Zeitraum rund 65 Prozent mehr Getränke (Beispielzahlen). In Deutschland bleibt das Preisverzeichnis maßgeblich (§ 13 PAngV), und die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche ist begrenzt (§ 9 JuSchG).

Das Wichtigste

  • Beispielrechnung: Nettopreis 7,50 Euro, Wareneinsatz 1,80 Euro, 30 Prozent Nachlass; im Zeitfenster braucht es 67 statt 40 Getränke, um den Deckungsbeitrag zu halten.
  • Formel bei konstantem Wareneinsatz: nötige Mehrmenge = Nachlass ÷ (Deckungsbeitragsquote − Nachlass), beides vom Nettopreis.
  • Deutschland: Gaststätten geben ihre Preise in einem Preisverzeichnis an, das Bedienungsgeld und Zuschläge einschließt (§ 13 Abs. 1 und 5 PAngV).
  • Deutschland: Die Pflicht, bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben, gilt nicht für Gaststätten (§ 13 Abs. 1 Satz 4 PAngV).
  • Deutschland: Die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche ist nach Altersgruppe und Getränkeart begrenzt (§ 9 Abs. 1 JuSchG).

Eine Happy Hour senkt den Preis für alle Gäste im Zeitfenster, auch für die, die ohnehin gekommen wären. Sie lohnt sich daher nur, wenn genug zusätzliche Gäste kommen. Vorab lässt sich ausrechnen, wie viele.

Was eine Happy Hour ist und was sie kostet

Hier gemeint ist ein zeitlich begrenzter, wiederkehrender Preisnachlass in einem schwach besuchten Zeitfenster. Maßgeblich ist nicht der Umsatz, sondern der Deckungsbeitrag: Nettopreis minus Wareneinsatz je Getränk (wie Sie den Wareneinsatz berechnen, steht in Wareneinsatz berechnen in der Gastronomie). Er deckt Miete, Personal und Gewinn. Der Wareneinsatz je Getränk bleibt bei einem Nachlass gleich, der Deckungsbeitrag sinkt um den ganzen Nachlass.

Daraus folgt die nötige Mehrmenge in Prozent der bisherigen Menge: Nachlass ÷ (Deckungsbeitragsquote − Nachlass) × 100, mit beiden Werten als Anteil vom Nettopreis. Ist der Nachlass so hoch wie die Quote, bleibt kein Deckungsbeitrag. Dieselbe Rechnung für Handel und Gastronomie steht in Rabattaktionen planen.

Ein Rechenbeispiel

Beispielrechnung mit angenommenen Werten, alle Beträge netto: Ein Getränk kostet 7,50 Euro, der Wareneinsatz beträgt 1,80 Euro. Der Deckungsbeitrag liegt bei 5,70 Euro, die Quote bei 76 Prozent. In der ruhigen Stunde verkaufen Sie bisher 40 Getränke. Die Happy Hour senkt den Preis um 30 Prozent auf 5,25 Euro; der Deckungsbeitrag sinkt auf 3,45 Euro.

  • Bisheriger Deckungsbeitrag der Stunde: 40 × 5,70 Euro = 228,00 Euro.
  • Nötige Menge: 228,00 ÷ 3,45 = 66,09, also 67 Getränke. Das sind 27 mehr oder 67,5 Prozent. Die Formel ergibt 0,30 ÷ (0,76 − 0,30) = 65,2 Prozent; der Unterschied kommt vom Aufrunden auf ganze Getränke.
Getränke in der Happy Hour Deckungsbeitrag (Menge × 3,45 Euro) Unterschied zu 228,00 Euro
50 172,50 Euro −55,50 Euro
60 207,00 Euro −21,00 Euro
67 231,15 Euro +3,15 Euro
80 276,00 Euro +48,00 Euro

Das Modell nimmt an, dass das Zeitfenster Platz für die Mehrmenge bietet, dass kein zusätzliches Personal nötig wird und dass die Zusatzgäste nicht aus anderen Stunden kommen, in denen sie sonst zum vollen Preis gekauft hätten. Verlagert sich Nachfrage aus teureren Zeiten, sinkt der Gewinn der Aktion entsprechend. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein.

Wie Sie die Aktion zuschneiden

Die folgenden Punkte sind redaktionelle Empfehlungen, keine belegten Wirkungen:

  • Zeitfenster aus Ihren Zahlen wählen. Zählen Sie vorab zwei bis vier Wochen die Getränke je Stunde und wählen Sie die schwächste Stunde, nicht die gefühlt schwächste.
  • Nachlass klein halten. Nach der Formel braucht ein kleinerer Nachlass deutlich weniger Mehrmenge; prüfen Sie 10, 20 und 30 Prozent nebeneinander.
  • Einzelne Positionen ermäßigen. Wählen Sie Getränke mit hoher Quote und legen Sie die Positionen fest, damit die Rechnung nicht für die ganze Karte gelten muss.
  • Zusatzverkauf prüfen. Ob Gäste zu den Getränken Speisen bestellen, messen Sie; Ansätze dazu stehen in Upselling am Tisch und an der Kasse.
  • Befristen und auswerten. Starten Sie für vier Wochen und vergleichen Sie den Deckungsbeitrag des Zeitfensters mit dem Vorher-Wert.

Preise, die sich nicht nach festen Zeiten, sondern laufend nach Auslastung ändern (dynamische Preise), erweitern denselben Gedanken. Die Rechnung bleibt gleich: Jeder Preisschritt braucht eine Mehrmenge, die den Nachlass ausgleicht.

Was in Deutschland gilt

Die Hinweise dieses Abschnitts beziehen sich nur auf Deutschland, Stand 13. Oktober 2026.

  • Preisverzeichnis. Wer in Gaststätten und ähnlichen Betrieben Speisen oder Getränke anbietet, gibt deren Preise in einem Preisverzeichnis an (§ 13 Abs. 1 Satz 1 PAngV). Die Preise schließen das Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge ein (§ 13 Abs. 5). Das Verzeichnis ist zum Zeitpunkt des Angebots gut lesbar anzubringen, auf Tischen auszulegen oder jedem Gast vor der Bestellung vorzulegen (§ 13 Abs. 2 Satz 1). Gelten zu bestimmten Zeiten andere Preise, nehmen Sie diese zur Sicherheit in das Verzeichnis auf; die Verordnung regelt Zeitpreise nicht ausdrücklich.
  • Niedrigster Preis der letzten 30 Tage. Diese Angabe bei einer Preisermäßigung (§ 11 Abs. 1 PAngV) ist in Gaststätten nach § 13 Abs. 1 Satz 4 PAngV nicht anzuwenden. Für ermäßigte Waren im Handel gilt sie dagegen; siehe Preisermäßigung bewerben.
  • Jugendschutz. In Gaststätten dürfen Bier, Wein, Schaumwein und deren Mischungen mit nichtalkoholischen Getränken nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden, andere alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche (§ 9 Abs. 1 JuSchG). Für Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person nimmt § 9 Abs. 2 JuSchG die Fälle der Nummer 1 aus. Ein Preisnachlass ändert daran nichts; kontrollieren Sie das Alter besonders, wenn die Aktion junges Publikum anzieht.
  • Landesrecht. Das Gaststättenrecht der Länder wurde hier nicht ausgewertet. Fragen Sie das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, ob für Alkoholangebote zusätzliche Regeln gelten.

Zur Preisauszeichnung insgesamt siehe Preisauszeichnung in der Gastronomie nach PAngV.

So gehen Sie vor

  1. Zählen Sie zwei bis vier Wochen lang die Getränke je Stunde und wählen Sie das schwächste Zeitfenster.
  2. Rechnen Sie Deckungsbeitrag und nötige Mehrmenge für zwei oder drei Nachlassstufen aus.
  3. Legen Sie Positionen, Zeit und Dauer fest und nehmen Sie die Aktionspreise in Ihr Preisverzeichnis auf.
  4. Schulen Sie das Personal in der Altersprüfung für die Aktionszeit.
  5. Werten Sie nach vier Wochen den Deckungsbeitrag des Zeitfensters aus und entscheiden Sie über Verlängerung, Änderung oder Ende.

Häufige Fragen

Zählt zusätzlicher Umsatz mit Speisen in der Happy Hour mit?

Ja, wenn er durch die Aktion entsteht und Sie ihn messen. Im Beispiel ist er nicht enthalten. Vergleichen Sie dazu den Deckungsbeitrag aller Positionen im Zeitfenster vor und während der Aktion, nicht nur der ermäßigten Getränke.

Darf ich die Happy-Hour-Preise nur auf Instagram oder per Aufsteller nennen?

In Deutschland ist das Preisverzeichnis nach § 13 Abs. 2 PAngV zum Zeitpunkt des Angebots anzubringen, auszulegen oder vorzulegen. Es ist daher sicherer, die geltenden Aktionspreise dort aufzunehmen, wo Gäste Ihr Preisverzeichnis lesen.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Die rechtlichen Hinweise dieser Seite beziehen sich nur auf Deutschland. Für Österreich und die Schweiz haben wir Preisangaben und Jugendschutz hier nicht ausgewertet; die Rechenbeispiele gelten unabhängig vom Land.

Quellen

  1. Preisangabenverordnung (PAngV), § 13 Gaststätten, BeherbergungsbetriebeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Preisangabenverordnung (PAngV), § 11 Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für WarenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Jugendschutzgesetz (JuSchG), § 9 Alkoholische GetränkeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am