UVA in Österreich: Umsatzsteuervoranmeldung Schritt für Schritt
Kurz gesagt
Stand 13. Oktober 2026 ist die UVA in Österreich grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats einzureichen; dann ist auch die Zahllast fällig (§ 21 UStG 1994). Zeitraum ist das Quartal, bei Vorjahresumsatz über 100.000 Euro der Monat. Bis 55.000 Euro Vorjahresumsatz entfällt die Einreichung bei vollständiger, rechtzeitiger Zahlung oder ohne Zahllast, wenn das Finanzamt nicht auffordert.
Das Wichtigste
- Österreich: Die UVA gilt als Steuererklärung und ist bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats einzureichen; eine Vorauszahlung ist am selben Tag fällig (§ 21 Abs. 1 UStG 1994).
- Vorjahresumsatz bis 100.000 Euro: Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr; darüber der Kalendermonat. Der Monat kann durch fristgerechte UVA für den ersten Kalendermonat gewählt werden (§ 21 Abs. 2).
- Vorjahresumsatz bis 55.000 Euro: Pflicht zur Einreichung entfällt, wenn die Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag ganz bezahlt wird oder keine anfällt und das Finanzamt nicht zur Einreichung auffordert; ein Überschuss lässt sich nur mit UVA geltend machen.
- Die Übermittlung erfolgt elektronisch über FinanzOnline; nur wenn das mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist, genügt der amtliche Vordruck U 30.
- Vorsteuer aus der Gründungsphase vor dem ersten eigenen Umsatz lässt sich laut Unternehmensserviceportal über die nachfolgende UVA geltend machen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist die laufende Selbstberechnung der Umsatzsteuer. Dieser Artikel zeigt, wie oft Sie sie abgeben, was Sie bereithalten, die Schritte in FinanzOnline und was bei Fehlern gilt. Voraussetzung ist ein FinanzOnline-Zugang; wie Sie ihn einrichten, steht unter FinanzOnline-Zugang einrichten.
Was Sie vorab brauchen
- Einen FinanzOnline-Zugang für Ihren Betrieb und die Steuernummer.
- Die Umsätze des Zeitraums, getrennt nach Steuersätzen; bei einer Registrierkassa die Tageslosungen.
- Die Eingangsrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer, aus denen Sie Vorsteuer abziehen. Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus (USP); welche Angaben sie enthält, steht unter Pflichtangaben auf der Rechnung in Österreich.
- Ihren Vorjahresumsatz, um den Zeitraum zu bestimmen.
Wie oft und bis wann? Fälligkeit nach Umsatz
Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach dem Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres. Die Tabelle gilt für Österreich, Stand 13. Oktober 2026, für Unternehmer, die nicht als Kleinunternehmer befreit sind.
| Vorjahresumsatz | Zeitraum | Einreichung und Zahlung bis |
|---|---|---|
| mehr als 100.000 Euro | Kalendermonat | 15. des zweitfolgenden Kalendermonats, zum Beispiel für Mai der 15. Juli |
| bis 100.000 Euro | Kalendervierteljahr | 15. Mai (erstes Quartal), 15. August (zweites), 15. November (drittes), 15. Februar (viertes) |
| bis 55.000 Euro | Kalendervierteljahr, aber keine Einreichung, wenn die Vorauszahlung rechtzeitig und ganz bezahlt wird oder keine anfällt | Zahlung am 15. des zweitfolgenden Monats |
Bei Beginn der Tätigkeit schätzen Sie den Umsatz des ersten Jahres; erwarten Sie mehr als 100.000 Euro, geben Sie nach dem USP von Beginn an monatlich ab. Der Kalendermonat ist auch bei geringerem Umsatz möglich: Sie wählen ihn durch fristgerechte Abgabe der UVA für den ersten Kalendermonat des Jahres, die Wahl gilt für das ganze Jahr (§ 21 Abs. 2 UStG 1994). Die Schwelle von 100.000 Euro zählt Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2. Bei der Grenze von 55.000 Euro bleiben die nach § 6 Abs. 1 Z 7 bis 28 steuerfreien Umsätze außer Ansatz. Wer die Einreichung spart, erstellt eine Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen, die sogenannte interne Voranmeldung, für die eigenen Unterlagen; das entfällt, wenn sich für den Zeitraum weder Vorauszahlung noch Überschuss ergibt (§ 21 Abs. 1 UStG 1994; Ausfüllhilfe U 30a). Ein Überschuss lässt sich nur mit eingereichter UVA geltend machen. Das Finanzamt kann zur Einreichung auffordern, wenn Sie Vorauszahlungen nicht vorschriftsmäßig entrichten, Überschüsse nicht vorschriftsmäßig voranmelden oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllen (§ 2 der Verordnung).
Unternehmer, die ausschließlich unecht steuerbefreite Umsätze ausführen, sind nach dem USP von der UVA befreit, sofern sich weder Vorauszahlung noch Überschuss ergibt.
Schritt für Schritt: UVA über FinanzOnline abgeben
Schritt 1: Zeitraum bestimmen
Legen Sie anhand der Tabelle den Voranmeldungszeitraum fest, etwa das Kalendervierteljahr Juli bis September.
Schritt 2: Umsätze zusammenstellen
Summieren Sie die Entgelte der Leistungen des Zeitraums je Steuersatz. Bei der Sollbesteuerung entsteht die Steuerschuld grundsätzlich mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Leistung ausgeführt wurde; erfolgt die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf dieses Kalendermonats, verschiebt sich das um einen Kalendermonat, ausgenommen in den Fällen des § 19 Abs. 1 zweiter Satz (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994). Wird das Entgelt oder ein Teil davon vor der Leistung vereinnahmt, entsteht die Steuerschuld insoweit mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung. Bei Istbesteuerung entsteht sie mit Ablauf des Monats, in dem das Entgelt vereinnahmt wird (lit. b). Entgeltsänderungen berücksichtigen Sie nach der Ausfüllhilfe U 30a in der Kennzahl 000 und den zugehörigen Kennzahlen.
Schritt 3: Vorsteuer ermitteln
Tragen Sie die Umsatzsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer ein, die für Ihr Unternehmen ausgeführt wurden (§ 12 Abs. 1 Z 1 lit. a UStG 1994). Bei Istversteuerung setzt der Abzug zusätzlich voraus, dass die Zahlung geleistet wurde; davon nimmt § 12 Abs. 1 Z 1 lit. a unter anderem Unternehmer mit mehr als 2.000.000 Euro Vorjahresumsatz aus. Vorsteuer aus der Gründungsphase, also vor dem ersten eigenen Umsatz, zum Beispiel für Investitionen und Vertragserrichtung, machen Sie nach dem USP über die nachfolgende UVA geltend.
Schritt 4: Zahllast berechnen
Umsatzsteuer (Entgelt mal Steuersatz) minus abziehbare Vorsteuer ergibt die Zahllast, bei Vorsteuerüberhang eine Gutschrift (USP). Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: 10.000,00 Euro Entgelt zu 20 Prozent ergeben 2.000,00 Euro Umsatzsteuer; bei 450,00 Euro Vorsteuer beträgt die Zahllast 1.550,00 Euro.
Schritt 5: Über FinanzOnline übermitteln
Die Übermittlung hat elektronisch zu erfolgen (§ 21 Abs. 1 UStG 1994). Ist das mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, übermitteln Sie die UVA auf dem amtlichen Vordruck U 30. Bei Übermittlung über einen steuerlichen Vertreter sind dessen technische Voraussetzungen maßgeblich (USP).
Schritt 6: Zahlen und Kopie aufbewahren
Zahlen Sie die Zahllast spätestens am Fälligkeitstag. Von der Voranmeldung ist eine Durchschrift anzufertigen, sie gehört zu den Aufzeichnungen nach § 18 Abs. 1 (§ 21 Abs. 1 UStG 1994).
So prüfen Sie das Ergebnis
- Stimmen die gemeldeten Umsätze je Steuersatz mit den Summen der Tageslosungen und Rechnungen überein?
- Beruht jede abgezogene Rechnungsvorsteuer auf einer Rechnung mit allen Pflichtangaben, und liegt bei Istbesteuerung die Zahlung vor, soweit § 12 Abs. 1 Z 1 lit. a sie voraussetzt? Vorsteuer aus Einfuhr oder Steuerschuld des Empfängers hat eigene Voraussetzungen.
- Entspricht die Zahllast der Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer?
- Wurde die Zahllast bis zum Fälligkeitstag überwiesen?
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| UVA nicht rechtzeitig abgegeben | Fälligkeit übersehen; das Finanzamt erinnert nicht (USP) | Nachholen; bei Pflichtverletzung setzt das Finanzamt die Steuer fest (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) |
| Zahllast nicht rechtzeitig bezahlt | Zahlung nach dem Fälligkeitstag eingegangen | Erster Säumniszuschlag 2 Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Betrags (§ 217 Abs. 1 und 2 BAO); bleibt eine Gutschrift am Finanzamtskonto binnen drei Tagen folgenlos (§ 211 Abs. 2 BAO; Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, Karfreitag und der 24. Dezember zählen nicht mit) |
| Kein FinanzOnline-Zugang | noch nicht registriert | siehe FinanzOnline-Zugang einrichten; bis dahin nur bei Unzumutbarkeit der elektronischen Übermittlung der Vordruck U 30 |
| Fehler in der abgegebenen UVA | Zahlen unvollständig oder falsch | Berichtigte UVA bis zum Fälligkeitstag; danach kann das Finanzamt festsetzen (§ 21 Abs. 1 und 3) |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Holen Sie Hilfe bei Ihrer Steuerberatung, wenn Sie Umsätze mit Steuerschuld des Leistungsempfängers, Auslandsumsätze oder Einfuhren haben. Für Umsätze mit Steuerschuld des Leistungsempfängers und für Einfuhrumsatzsteuer enthält die Ausfüllhilfe U 30a eigene Erläuterungen. Die Jahreserklärung folgt danach: bis 30. April des Folgejahres, bei Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni (USP).