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Terminal an die Kasse anbinden: integriert oder eigenständig

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Kurz gesagt

Ein eigenständiges Terminal wird von Hand bedient; bei einem integrierten übergibt die Kasse den Betrag über eine Schnittstelle wie ZVT und erhält das Ergebnis zurück. Die Zulassungen des Terminals ändern sich dadurch nicht; der PCI-Prüfumfang hängt vom tatsächlichen Aufbau ab. Welche Schnittstelle passt, klärt ein Abgleich von Kassenanbieter, Terminal und Acquirer.

Das Wichtigste

  • PCI SSC (SAQ B-IP, PCI DSS v4.0): Der Fragebogen B-IP setzt voraus, dass das PTS-Terminal mit keinem anderen System im Händlerumfeld verbunden ist; das kann auch durch Netzwerksegmentierung erreicht werden. Eine Kassenanbindung ist daher mit dem Acquirer zu klären.
  • Deutschland (girocard-Händlerbedingungen, Stand 1. Oktober 2025, Nr. 3 und 7): Der Netzbetreiber ist für Aufstellung, Anschluss und technische Betreuung der Terminals verantwortlich; das Terminal muss eine Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft haben, unabhängig von der Kassenanbindung.
  • nexo Retailer Protocol: eine Schnittstellenfamilie zwischen Zahlungsanwendung und Kassensystem mit Meldungen wie Payment, Reconciliation und Print; der Hersteller des Standards beschreibt eine klare Trennung von Verkaufs- und Zahlungsanwendung.
  • ZVT (Revision 13.13 vom 17. Juni 2025, Verband der Terminalhersteller in Deutschland): herstellerunabhängiges Protokoll zwischen Zahlungsterminal und Kasse; die Kasse übergibt den Betrag und entscheidet, ob eine Transaktion als erfolgreich gilt, auch mit Befehlen für Storno, Erstattung, Reservierung und Tagesabschluss.
  • ZVT-Sicherheit laut Spezifikation (Abschnitt 1.3): ursprünglich für eine feste Verbindung entworfen, kaum Sicherheitskonzepte, Passwort im Klartext; für TCP/IP wurde eine TLS-Verschlüsselung in einer gesonderten Spezifikation eingeführt, und PCI-relevante Daten wie die Kartennummer sollen nicht von der Kasse zum Terminal gesendet werden.

Ein Kartenterminal kann neben der Kasse stehen oder mit ihr sprechen. Im ersten Fall tippt jemand den Betrag am Terminal ein, im zweiten übergibt die Kasse den Betrag über eine Schnittstelle und bekommt das Ergebnis zurück. Dieser Artikel liefert Kriterien für die Wahl; er nennt keine Anbieter.

Zwei Aufbauten

Im eigenständigen Aufbau arbeitet das Terminal ohne Datenaustausch mit der Kasse. Im integrierten Aufbau kommuniziert die Kasse mit dem Terminal über ein Schnittstellenprotokoll. Die Begriffe sind hier Arbeitsbegriffe dieses Artikels, keine Normbegriffe.

Eine Schnittstelle ändert nicht, welche Zulassungen das Terminal braucht. In Deutschland verlangt die girocard-Händlerbedingung Nr. 7, dass für das girocard-System nur Terminals mit einer Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft eingesetzt werden. Nach Nr. 3 ist der Netzbetreiber für Aufstellung, Anschluss und technische Betreuung der Terminals verantwortlich. Welche Zulassungen es gibt, steht in Zertifiziertes Terminal.

Entscheidungstabelle

Die Tabelle zeigt Prüffragen für das Angebot. Sie ist ein Vergleichsraster; Aussagen über die Verbreitung oder Zuverlässigkeit eines Aufbaus machen wir nicht.

Kriterium Eigenständig Integriert Frage an den Anbieter
Betrag Wird am Terminal erfasst Kommt von der Kasse über die Schnittstelle Wird der Betrag automatisch übergeben, und was passiert bei Abbruch?
Zahlart im Kassensystem Muss beim Bonieren mitgeführt werden Kann das Ergebnis des Terminals übernehmen Welche Zahlungsergebnisse meldet die Schnittstelle an die Kasse?
Tagesabschluss Am Terminal Auch von der Kasse auslösbar, falls die Schnittstelle es vorsieht (ZVT: End-of-Day 06 50; nexo: Reconciliation) Wie wird der Terminalabschluss mit dem Kassenabschluss abgeglichen? Siehe Terminal-Tagesabschluss und Kassenabgleich
PCI SAQ B-IP setzt voraus, dass das PTS-Terminal mit keinem anderen System im Händlerumfeld verbunden ist (auch durch Segmentierung erreichbar), nur Kontodaten zum Zahlungsabwickler sendet und keine Kontodaten speichert Verbindung zur Kasse: Eignung für B-IP mit dem Acquirer klären; die ZVT-Spezifikation verlangt, dass die Kasse keine PCI-relevanten Daten zum Terminal sendet Welchen Fragebogen sieht der Acquirer für diesen Aufbau vor?
Zulassung Terminal zugelassen (Deutschland: DK, Händlerbedingungen Nr. 7) Gleiches; zusätzlich, ob die Kombination freigegeben sein muss Muss der Acquirer die Kasse oder die Schnittstelle freigeben?
Storno, Erstattung, Reservierung Am Terminal ausgelöst Kasse kann sie über Befehle anstoßen, falls Kasse und Terminal sie umsetzen (ZVT: Reversal 06 30, Refund 06 31, Pre-Authorisation/Reservation 06 22) Welche dieser Funktionen setzen Kasse und Terminal um? Siehe Vorautorisierung und Kaution
Ergebnis bei Verbindungsproblemen Kein Abgleich mit der Kasse nötig ZVT: Die Kasse entscheidet, ob eine Transaktion erfolgreich war; bei abweichenden Ergebnissen gleichen Kasse und Terminal sich über die Belegnummer ab, und das Terminal kann die Transaktion im folgenden Vorgang stornieren (Abschnitt 4) Wie geht die Kasse mit Zeitüberschreitungen um?
Wechsel Terminal austauschbar ohne Kasse Schnittstelle von Kasse und Terminal muss zusammenpassen Welche Schnittstellen und Versionen sprechen Kasse und Terminal?

Welche Schnittstellen gibt es?

Schnittstelle Was wir belegen können Was Sie erfragen
ZVT Herausgeber: Verband der Terminalhersteller in Deutschland e.V., Revision 13.13 vom 17. Juni 2025 (final). Beschreibt ein herstellerunabhängiges Protokoll zwischen Zahlungsterminals und Kassensystemen oder Automaten; Transport seriell und über TCP/IP. Befehle von der Kasse unter anderem Autorisierung (06 01), Reservierung (06 22), Storno (06 30), Erstattung (06 31), Tagesabschluss (06 50); das Terminal meldet den Status zurück (04 0F). Sicherheit: siehe oben Unterstützt Kasse und Terminal ZVT, in welcher Revision, mit TLS bei TCP/IP, und welche Befehle?
O.P.I. Keine Spezifikation einer herausgebenden Stelle geöffnet (die Seite der IFSF lieferte keinen Zugriff) Unterstützt Kasse und Terminal O.P.I., in welcher Version, und wer liefert die Dokumentation?
nexo Retailer Protocol Der Herausgeber nexo beschreibt eine Schnittstellenfamilie zwischen Kassensystem und Kartenzahlungsanwendung mit Meldungen für Zahlung, Abstimmung und Druck und trennt die beiden Anwendungen klar Welche Teile der Spezifikation sind im Produkt umgesetzt?
Herstellereigene Schnittstelle Nicht belegt Ist sie dokumentiert, und welche Kassen sind freigegeben?

Verlassen Sie sich nicht auf einen Protokollnamen allein: Zwei Produkte, die denselben Namen nennen, können unterschiedliche Revisionen oder Befehle umsetzen; die ZVT-Spezifikation führt die Revisionen in einer Änderungshistorie. Lassen Sie sich die Liste der unterstützten Funktionen (Zahlung, Storno, Abschluss, Bonausdruck) geben.

Mobil und Ausfall

Zur Kartenakzeptanz am Smartphone siehe Tap to Pay: Smartphone als Terminal; die Fragen der Checkliste unten bleiben dieselben. Wenn das Terminal die Kasse nicht erreicht, hilft Kartenterminal verbindet nicht mit der Kasse.

Checkliste

  1. Welche Schnittstelle (Name und Version) bietet Ihr Kassenanbieter an, welche das Terminal?
  2. Gibt es eine schriftliche Freigabeliste Kasse-Terminal?
  3. Welchen PCI-Fragebogen schreibt der Acquirer für den Aufbau vor?
  4. Wer liefert Updates, wenn sich Terminal-Software oder Kasse ändert?
  5. Wie wird der Tagesabschluss abgeglichen?

Häufige Fragen

Brauche ich für ein integriertes Terminal eine eigene Zulassung der Kasse?

Das hängt von Ihrem Acquirer und Netzbetreiber ab; die geöffneten Quellen nennen keine Zulassung speziell für die Kassenanbindung. In Deutschland verlangen die girocard-Händlerbedingungen (Nr. 7) eine Zulassung des Terminals, nicht der Kasse. Fragen Sie, ob die Kombination aus Kasse, Schnittstelle und Terminal vom Acquirer freigegeben sein muss.

Ist ein verbundenes Terminal noch für den vereinfachten PCI-Fragebogen B-IP geeignet?

B-IP verlangt nach den Zulassungskriterien, dass das PTS-Terminal mit keinen anderen Systemen im Händlerumfeld verbunden ist; das kann durch Netzwerksegmentierung erreicht werden. Ob eine konkrete Kassenanbindung diese Bedingung erfüllt, entscheidet der Acquirer anhand Ihres Aufbaus.

Quellen

  1. ECR-Interface ZVT-Protocol, Revision 13.13 (final, 17.06.2025), Abschnitte 1.1, 1.3, 2.2, 2.8, 2.9, 2.15, 2.16, 3.1, 4Verband der Terminalhersteller in Deutschland e.V. · abgerufen am
  2. nexo Retailer Protocolnexo standards · abgerufen am
  3. PCI DSS v4.0 SAQ B-IP, Merchant Eligibility CriteriaPCI Security Standards Council · abgerufen am
  4. PCI DSS v4.0 SAQ P2PE, Merchant Eligibility CriteriaPCI Security Standards Council · abgerufen am
  5. Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System, Stand 1. Oktober 2025, Nr. 3, 5 und 7EURO Kartensysteme GmbH für die Deutsche Kreditwirtschaft · abgerufen am