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Bonierung

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Bonierung ist das Erfassen von Bestellungen oder Verkäufen unter einer eindeutig nummerierten Bon. In der Gastronomie kann ein Bon die Bestellungen eines Tisches sammeln, an Küche oder Bar gehen und beim Bezahlen zum Beleg für den Gast führen; ob das so eingerichtet ist, hängt vom Kassensystem ab. Die DSFinV-K 2.4 lässt auch getrennte Bestellvorgänge zu. Eine eigene Vorschrift zur Bonierung haben wir in den geöffneten Gesetzestexten nicht gefunden; der Begriff ist Branchensprache.

Das Wichtigste

  • In den geöffneten Bundesgesetztexten auf gesetze-im-internet.de kommt der Begriff Bonierung nicht vor (Volltextsuche vom 13. Oktober 2026).
  • Die DSFinV-K 2.4 für deutsche Kassensysteme speichert je Vorgang eine Bonnummer (BON_NR), die innerhalb eines Kassenabschlusses eindeutig ist und der auf dem Bon gedruckten Nummer entspricht.
  • In der Gastronomie kann ein Bon die Bestellungen eines Tisches oder Gastes bündeln, sodass Nachbestellungen auf denselben Bon kommen; die DSFinV-K 2.4 lässt auch getrennte Bestellvorgänge und die Verteilung von Bestellungen auf mehrere Rechnungen zu.
  • Der Abrechnungskreis der DSFinV-K, etwa die Tischnummer, verfolgt den Vorgang von der Bestellung bis zur Abwicklung einschließlich Splittbuchungen.

Definition

Bonierung ist das Erfassen mehrerer Positionen unter einer gemeinsamen, eindeutig nummerierten Bon (Bonnummer) im Kassensystem. Den Vorgang nennen Servicekräfte “bonieren”: Sie buchen eine Bestellung auf den Bon des Tisches oder Gastes.

Wo Betriebe bonieren

In der Gastronomie kann ein Bon die Bestellungen eines Tisches oder Gastes bündeln; Nachbestellungen, Splittbuchungen und Tischwechsel bleiben so einem Vorgang zugeordnet. Ob ein System so arbeitet, hängt von seiner Einrichtung ab: Nach der DSFinV-K 2.4 können Bestellvorgänge auch als eigenständige Transaktionen abgesichert werden, und Bestellungen können auf mehrere Rechnungen verteilt sein. Im Einzelhandel entsteht ein Bon je Kaufvorgang. Der Begriff gehört zur Branchensprache.

Vom Tisch über die Küche bis zum Beleg

Beispiel an einer Restaurantkasse mit Küchendrucker, eine mögliche Einrichtung; alle Nummern sind erfunden:

  1. Tisch öffnen und bonieren. Die Servicekraft wählt Tisch 7 und erfasst zwei Wasser und eine Pizza. Die Kasse vergibt die Bonnummer 4512.
  2. An die Küche senden. Der Küchendrucker druckt die Positionen mit der Bonnummer 4512; auf einem Küchendisplay erscheint derselbe Vorgang.
  3. Nachbestellen. Der Tiramisu kommt auf denselben Bon. Die Küche erhält nur den Nachtisch, erneut mit der Bonnummer 4512.
  4. Kassieren. Beim Bezahlen schließt die Kasse den Bon 4512 ab und fasst alle Positionen zusammen.
  5. Beleg ausgeben. Der Beleg für den Gast weist dieselbe Bonnummer 4512 aus wie die Ausdrucke der Küche.

Den Bedienschritt im Detail beschreibt Restaurantkasse: Tischplan, Bonieren, Splitten.

Begriff und Quellenlage

Eine eigene Vorschrift zur Bonierung haben wir in den Bundesgesetztexten auf gesetze-im-internet.de nicht gefunden (Volltextsuche vom 13. Oktober 2026). Die DSFinV-K 2.4 des Bundeszentralamts für Steuern, der Datenexport für elektronische Kassensysteme in Deutschland, verwendet Bon dagegen als Feldbegriff. Die Datei Bonkopf (transactions.csv) trägt je Vorgang die Bonnummer im Feld Bon_Nr; nach der Spezifikation ist sie die eindeutige Nummerierung innerhalb eines Kassenabschlusses, entspricht der auf dem Bon gedruckten Nummer und darf sich über die Lebensdauer einer Kasse wiederholen (Feldkatalog, S. 84). Fortlaufende Nummerierungen behandelt die Spezifikation gesondert: Sie betrifft dort fortlaufende Vorgangs- und Geschäftsvorfall-IDs, nicht die Bonnummer. Nach Abschnitt 2.7.1 können Bestellvorgänge als eigenständige Transaktionen abgesichert werden, und Bestellungen können auf mehrere Rechnungen verteilt sein. Die Summen im Bonkopf müssen exakt den auf dem Beleg aufgedruckten Werten entsprechen, ein elektronisches “Rechnungsdoppel” (Kap. 3.1.2). Der Abrechnungskreis, etwa die Tischnummer, verfolgt den Vorgang von der Bestellung bis zur Abwicklung einschließlich Splittbuchungen und Tischverlegungen (Kap. 3.1.2.2).

Nicht zu verwechseln mit

  • Bonität: die Kreditwürdigkeit eines Kunden.
  • Kontierung: die Zuordnung eines Betrags auf Sachkonten in der Buchhaltung.
  • Z-Bon: der Bericht über den Kassenabschluss, nicht der Bestell- oder Kundenbeleg.

Häufige Fragen

Ist der Bon für die Küche zugleich der Beleg für den Gast?

Nein. Der Küchenbon ist ein Arbeitsausdruck für Küche oder Bar und listet nur die zuzubereitenden Positionen. Den Beleg für den Gast erstellt die Kasse erst beim Abschluss des Bons. Ob und wann Sie diesen Beleg ausgeben müssen, hängt vom Land ab; siehe die Artikel zur [Belegausgabepflicht in Deutschland](/recht/belegausgabepflicht-deutschland/) und zur [Belegerteilungspflicht in Österreich](/recht/belegerteilungspflicht-oesterreich/).

Darf eine Bonnummer sich wiederholen?

Innerhalb eines Kassenabschlusses ist die Bonnummer nach der DSFinV-K 2.4 eindeutig; über die Lebensdauer einer Kasse darf sie sich wiederholen. Die Zuordnung bleibt über die Nummer des Kassenabschlusses erhalten, unter der der Bon erfasst wurde.

Quellen

  1. DSFinV-K Version 2.4 (Dokument vom 15. Dezember 2023), Kap. 2 einschließlich 2.7.1, Kap. 3.1.2, 3.1.2.2, Anhang B und Feldkatalog (Datei Bonkopf, transactions.csv)Bundeszentralamt für Steuern · abgerufen am
  2. Seite des Bundeszentralamts für Steuern zur DSFinV-K (Version 2.4 als aktuelle Dateisammlung)Bundeszentralamt für Steuern · abgerufen am
  3. Volltextsuche auf Gesetze im Internet, Suchbegriff Bonierung, Suchdatum 13. Oktober 2026Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am