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Schnittstellen der Kasse prüfen: DATEV, Waage, Buchhaltung

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Offen und dokumentiert ist eine Schnittstelle, wenn Sie Beschreibung, Datenfelder, Version und Testzugang vor Vertragsschluss erhalten. Prüfen Sie je Anbindung, ob sie im Preis enthalten ist und wer sie pflegt. In Deutschland gilt für Kassensysteme als elektronische Aufzeichnungssysteme der Export nach DSFinV-K; die offene Ladenkasse ist ausgenommen.

Das Wichtigste

  • Deutschland, Kassensysteme und Registrierkassen als elektronische Aufzeichnungssysteme: Für den Datenexport an die Finanzverwaltung gilt die DSFinV-K (Anwendungserlass zu § 146a AO, Nr. 2.3); Version 2.3 genügt für Aufzeichnungen ab 1. Juli 2022.
  • Österreich, Registrierkasse nach der RKSV: Das Datenerfassungsprotokoll muss seit 1. April 2017 jederzeit im vorgegebenen JSON-Exportformat auf einen externen Datenträger exportierbar sein (§ 7 Abs. 5 RKSV).
  • Das DATEV-Format ist eine CSV-Datei mit Dateinamenspräfix EXTF_; Zeile 1 enthält den Header, Zeile 2 die Feldüberschriften, ab Zeile 3 stehen die Daten.
  • Deutschland, Waage als Messgerät nach MessEG: Die Eichfrist endet vorzeitig, wenn das Gerät mit einer nicht zulässigen Einrichtung verbunden wird (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 MessEG).

Wenn Ihre Kasse Daten mit anderen Systemen austauscht, etwa mit der Steuerberatung, einer Waage, einem Kartenterminal oder einer Warenwirtschaft, hängt es von diesen Anbindungen ab, wie leicht Sie später wechseln oder erweitern. Sie sind dann offen und dokumentiert, wenn Sie sie ohne den Anbieter verstehen und prüfen können.

Worum es bei der Auswahl geht

Der Artikel behandelt die Anbindungen einer Kasse an andere Systeme in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Er vergleicht keine Produkte. Offen heißt hier: Der Anbieter stellt die Schnittstellenbeschreibung auch ohne Vertrag oder vor Vertragsschluss bereit. Dokumentiert heißt: Datenfelder, Format, Version und Fehlerfälle sind beschrieben.

Diese Kriterien zählen

Anbindung Warum sie zählt So prüfen Sie sie Frage an den Anbieter
Steuerlicher Datenexport, Deutschland Für Kassensysteme und Registrierkassen als elektronische Aufzeichnungssysteme gilt die DSFinV-K (Anwendungserlass zu § 146a AO, Nr. 2.3); die einheitliche digitale Schnittstelle regelt den standardisierten Export für Kassen-Nachschau und Außenprüfung (§ 4 KassenSichV). Version 2.3 genügt für Aufzeichnungen ab 1. Juli 2022, Version 2.4 enthält keine inhaltlichen Änderungen Einen Testexport erzeugen lassen und prüfen, ob die Datei vollständig ist Welche Version der DSFinV-K exportiert das System, und kann ich den Export ohne Ihren Support auslösen?
Datenexport, Österreich Das Datenerfassungsprotokoll einer Registrierkasse muss seit 1. April 2017 jederzeit im JSON-Exportformat nach Z 3 der Anlage exportierbar sein (§ 7 Abs. 5 RKSV); auf Verlangen der Abgabenbehörde ist es zu exportieren (§ 19 Abs. 2 RKSV) Export einmal ausführen und die Datei prüfen Auf welchem Weg exportiere ich das Datenerfassungsprotokoll?
Buchhaltung und DATEV Das DATEV-Format ist eine CSV-Datei mit Dateinamenspräfix EXTF_; Zeile 1 enthält den Header, Zeile 2 die Feldüberschriften, ab Zeile 3 stehen die Daten, Felder sind durch Semikolon getrennt (DATEV Developer Portal) Beispieldatei von der Steuerberatung importieren lassen Welche Version des DATEV-Formats und welche Formatkategorie liefert die Kasse?
Buchhaltung ohne DATEV Andere Programme erwarten eigene Formate Gewünschtes Format bei der Steuerberatung erfragen Welche Dateiformate oder Programmierschnittstellen unterstützt die Kasse außerdem?
Waage, Deutschland Fällt die Waage als Messgerät unter das MessEG, dürfen Messwerte im geschäftlichen Verkehr nur genutzt werden, wenn das Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde (§ 33 Abs. 1 MessEG); die Eichfrist endet vorzeitig, wenn es mit einer nicht zulässigen Einrichtung verbunden wird (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 MessEG) Zulässigkeit der Anbindung vom Waagenhersteller schriftlich bestätigen lassen Ist die Verbindung dieser Waage mit diesem Kassensystem zugelassen, und wer haftet für den Eichstatus?
Kartenterminal Bindung an einen Zahlungsdienstleister möglich Siehe Kasse mit integrierter Kartenzahlung Welches Protokoll nutzt die Anbindung, und funktionieren andere Terminals?
Warenwirtschaft, Webshop, Lieferdienst Bestände und Bestellungen müssen übergeben werden Datenrichtung und Zeitpunkt der Übergabe prüfen In welche Richtung und wie oft werden Daten übertragen, und wer korrigiert Fehler?

Wann eine Schnittstelle offen und dokumentiert ist

Die Kriterien sind eine redaktionelle Einschätzung; die Checkliste ersetzt keine Schnittstellenprüfung durch Ihre IT oder Steuerberatung.

Kriterium Woran Sie es erkennen Frage
Beschreibung liegt vor Dokument mit Version und Datum, vor Vertragsschluss erhältlich Kann ich die Beschreibung heute erhalten?
Datenfelder benannt Feldliste mit Typ, Einheit und Beispiel Gibt es eine Beispieldatei mit erfundenen Daten?
Version und Änderungen Versionsnummer und Änderungsverzeichnis Wie kündigen Sie Änderungen an, und mit welcher Frist?
Testzugang Testumgebung oder Testexport ohne Produktivdaten Kann ich die Anbindung testen, bevor ich unterschreibe?
Wer pflegt sie Hersteller oder Drittanbieter ist benannt Wer behebt Fehler der Schnittstelle und in welcher Zeit?
Kosten Preis oder Inklusivleistung steht im Angebot Ist die Schnittstelle im Preis enthalten, oder fällt eine Gebühr an?
Maschinenlesbar Format ist CSV, JSON oder XML mit Beschreibung Welches Format liefern Sie?
Ausfallverhalten Beschrieben, was bei Fehler passiert Gehen Daten verloren, wenn die Gegenseite nicht erreichbar ist?

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Preise nennt der Artikel nicht. Fragen Sie für jede Anbindung, ob sie im Grundpreis steckt, als Zusatzmodul oder pro Nutzung berechnet wird. Fragen Sie auch, ob Drittanbieter eigene Gebühren erheben und was ein Formatwechsel kostet, wenn Ihre Steuerberatung später ein anderes Programm einsetzt.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Die Beschreibung gibt es erst nach Unterschrift oder gegen Gebühr.
  • Die Anbindung funktioniert nur mit einem benannten Partnerprodukt.
  • Der Anbieter nennt keine Version und kein Änderungsverfahren.
  • Der steuerliche Export wird nur vom Anbieter ausgelöst.
  • Die Waagenanbindung ist nicht vom Waagenhersteller bestätigt.
  • Die Zusagen zur Schnittstelle stehen nur im Prospekt, nicht im Vertrag.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Die Tabelle ist eine redaktionelle Einschätzung.

Betrieb Was am meisten zählt Naheliegender Prüfpunkt
Betrieb mit Steuerberatung, die DATEV nutzt Buchhaltungsexport Beispieldatei importieren lassen
Fleischerei, Bäckerei, Hofladen mit Waage Waagenanbindung Zulässigkeit schriftlich bestätigen lassen
Betrieb mit Webshop Auftrags- und Bestandsübergabe Datenrichtung und Fehlerfall prüfen
Betrieb, der später wechseln will Offene Datenexporte Export testen und Format notieren (Datenexport im Vertrag)

So prüfen Sie Schnittstellen in fünf Schritten

  1. Listen Sie auf, welche Programme und Geräte mit der Kasse sprechen müssen, und fragen Sie Ihre Steuerberatung nach dem gewünschten Format.
  2. Fordern Sie je Anbindung Beschreibung, Version und Preis schriftlich an.
  3. Lassen Sie aus Testdaten einen Tagesabschluss exportieren und von der Steuerberatung importieren.
  4. Vergleichen Sie die Summen: Der Tagesumsatz der Kasse muss mit der Summe im Zielprogramm übereinstimmen, auch auf den Cent.
  5. Halten Sie die Zusagen im Vertrag fest (Kassenvertrag-Checkliste) und ordnen Sie die Anbindungen in den Anforderungskatalog ein.

Häufige Fragen

Muss meine Kasse eine DATEV-Schnittstelle haben?

Eine DATEV-Schnittstelle ist keine Anforderung der in diesem Artikel genannten Vorschriften (DSFinV-K, RKSV, MessEG). Entscheidend ist, ob Ihre Steuerberatung die Kassendaten in ihrem Programm verarbeiten kann. Das DATEV-Format ist eine von mehreren Möglichkeiten; fragen Sie zuerst, welches Format die Steuerberatung wünscht.

Was prüfe ich bei einer Waage mit Kassenanschluss?

Lassen Sie sich vom Hersteller der Waage bestätigen, dass die Anbindung an dieses Kassensystem für genau dieses Modell zulässig ist. Für Deutschland gilt das MessEG nur für Messgeräte, die eine Rechtsverordnung erfasst; ob Ihre Waage dazu gehört, klärt der Hersteller oder die Eichbehörde.

Quellen

  1. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), § 4 Einheitliche digitale SchnittstelleBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Anwendungserlass zu § 146a AO, BMF-Schreiben vom 30. Juni 2023, Nr. 1.13 und 2.3 (Änderungsschreiben vom 3. März 2025, 1. September 2025 und 17. März 2026 geprüft)Bayerisches Landesamt für Steuern (amtliche Kopie) · abgerufen am
  3. Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K), AnwendungsregelungBundeszentralamt für Steuern · abgerufen am
  4. Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), § 7 Datenerfassungsprotokoll und Anlage Z 3, Fassung vom 13. Oktober 2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  5. DATEV-Format, Getting started und Character setDATEV eG, Developer Portal (Formatbeschreibung des Herausgebers) · abgerufen am
  6. Mess- und Eichgesetz (MessEG), §§ 1, 31 und 37Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am