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Digital Signage im Geschäft: Einsatz, Inhalte und Kosten

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Bildschirme lohnen sich, wenn der zusätzliche Deckungsbeitrag laufende Kosten und Anschaffung deckt; im Beispiel braucht es rund vier zusätzliche Gerichte pro Woche für die laufenden Kosten. In Deutschland gelten Preisverzeichnis (§ 13 PAngV), Allergenangabe (§ 4 LMIDV) und Urheberrecht.

Das Wichtigste

  • Beispielrechnung: Anschaffung 1.800 Euro, laufende Kosten abzüglich gesparter Druckkosten 1.516,60 Euro im Jahr; Amortisation je nach zusätzlichen Gerichten nach 3 bis 45 Monaten.
  • Deutschland: Gaststätten geben Preise in einem Preisverzeichnis an, das neben dem Eingang die wesentlichen Speisen und Getränke zeigt (§ 13 Abs. 1 und 2 PAngV).
  • Deutschland: Allergenangaben bei nicht vorverpackten Speisen müssen vor Kaufabschluss gut sichtbar bereitstehen und dürfen nicht durch anderes Material verdeckt werden (§ 4 Abs. 3 LMIDV).
  • Deutschland: Die 30-Tage-Preisangabe bei Preisermäßigungen gilt für Waren (§ 11 Abs. 1 PAngV), nicht in Gaststätten (§ 13 Abs. 1 Satz 4 PAngV).
  • Deutschland: Wer Werke öffentlich wahrnehmbar macht, braucht die Rechte daran; die Wiedergabe in einem Geschäft für Kunden ist öffentlich (§ 15 Abs. 2 und 3 UrhG).

Ein Bildschirm ersetzt Aushang und Speisekarte nicht von selbst. Er ändert, wer die Inhalte pflegt, was ein Wechsel kostet und welche Vorschriften für jede Anzeige gelten. Ob sich das rechnet, lässt sich vorab überschlagen.

Wofür Betriebe Bildschirme einsetzen

Die Zwecke unterscheiden sich in dem, was sie rechtlich und praktisch verlangen. Die Tabelle nennt sechs Einsatzzwecke und die Inhaltsregeln für Deutschland, Stand 13. Oktober 2026.

Einsatz Typischer Inhalt Regeln in Deutschland Das prüfen Sie
Speisekarte und Preisverzeichnis in der Gastronomie Gerichte, Getränke, Preise Preise im Preisverzeichnis, Bedienungsgeld und Zuschläge eingeschlossen, ein Verzeichnis neben dem Eingang (§ 13 Abs. 1, 2 und 5 PAngV) Sind alle wesentlichen Preise zum Zeitpunkt des Angebots gut lesbar?
Allergene bei nicht vorverpackten Speisen Angabe je Speise Vor Kaufabschluss gut sichtbar, deutlich und gut lesbar, nicht durch anderes Material verdeckt (§ 4 Abs. 3 LMIDV) Erscheint die Angabe zusammen mit dem Gericht oder verweist ein Hinweis auf ein leicht zugängliches Angebot?
Aktionen im Handel Streichpreis, Rabatt auf Waren Bei Preisermäßigung für Waren der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage (§ 11 Abs. 1 PAngV), mit den Ausnahmen des § 11 Abs. 4 Steht der 30-Tage-Preis bei jeder Anzeige, in der ein früherer Preis genannt wird?
Aktionen in der Gastronomie Happy Hour, Tagesangebot 30-Tage-Angabe gilt nicht (§ 13 Abs. 1 Satz 4 PAngV); die Preise gehören ins Preisverzeichnis Stimmt der Aktionspreis auf dem Schirm mit dem Preisverzeichnis überein?
Preise nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche im Handel Grundpreis neben dem Gesamtpreis Bei Fertigpackungen, offenen Packungen und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung: Grundpreis neben dem Gesamtpreis (§ 4 Abs. 1 PAngV); bei loser Ware nur der Grundpreis (§ 4 Abs. 2); Ausnahmen in § 4 Abs. 3 Welcher der beiden Fälle trifft auf die beworbene Ware zu, und steht die vorgeschriebene Angabe lesbar da?
Video oder Musik mit Ton Imagefilm, Hintergrundmusik Öffentliche Wiedergabe von Werken ist dem Urheber vorbehalten (§ 15 Abs. 2 und 3, § 21, § 22 UrhG) Haben Sie die Rechte für Bild und Ton im Geschäft?

Zur Tabelle: Die Zeile “Allergene” gilt für Lebensmittel, die unverpackt oder nicht zur Selbstbedienung vorverpackt angeboten werden (§ 4 Abs. 2 LMIDV). Mündliche Auskunft ist unter den Bedingungen des § 4 Abs. 4 LMIDV möglich. Weitere Regeln stehen in Allergenkennzeichnung in der Gastronomie in Deutschland, Preisauszeichnung in der Gastronomie nach PAngV und Preisermäßigung bewerben. Für Österreich und die Schweiz gelten andere Vorschriften; siehe Allergeninformation in Österreich und Allergenkennzeichnung in der Schweiz.

Wechselnde Inhalte und Pflichtangaben

Ein Bildschirm zeigt Inhalte nacheinander. Die Verordnung lässt für das Preisverzeichnis drei Wege zu: gut lesbar anbringen, auf Tischen auslegen oder jedem Gast vor der Bestellung vorlegen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 PAngV). Neben dem Eingang ist zusätzlich ein Verzeichnis der Preise für die wesentlichen Speisen und Getränke anzubringen (Satz 2). Ob ein Bildschirm diese Verzeichnisse ersetzen kann, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich. Prüfen Sie daher für jede Pflichtangabe, ob ein Gast sie ohne Warten lesen kann, und halten Sie notfalls eine feste Preistafel bereit. Nach § 4 Abs. 3 Satz 6 LMIDV dürfen Allergenangaben nicht durch andere Angaben, Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt oder undeutlich gemacht werden; das gilt auch für Einblendungen und Werbeflächen.

Ton und Bild von Dritten, zum Beispiel Musik aus dem Radio oder Filmmaterial, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist (§ 15 Abs. 3 UrhG); das trifft auf Bildschirme für Kundschaft im Geschäft zu. Klären Sie die Rechte, bevor Sie fremde Inhalte mit Bild oder Ton aufspielen.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

  • Einmalig: Bildschirm, Abspielgerät, Halterung, Montage und Verkabelung.
  • Laufend: Software oder Lizenz für die Inhaltsverwaltung, Strom, Pflege der Inhalte (Arbeitszeit), Reparatur und Ersatz.
  • Eingespart: gedruckte Karten, Aufsteller und Plakate.

Preise für Geräte und Software nennen wir nicht; holen Sie Angebote ein. Die Rechnung unten nutzt erfundene Werte.

Ein Rechenbeispiel

Beispielrechnung eines Lokals mit zwei Bildschirmen, alle Beträge netto und angenommen.

Position Annahme Betrag
Anschaffung 2 Bildschirme à 600 Euro, 2 Abspielgeräte à 150 Euro, Montage 300 Euro 1.800,00 Euro
Software 15 Euro je Bildschirm und Monat 360,00 Euro im Jahr
Strom 0,1 kW × 12 Stunden × 365 Tage = 438 kWh je Bildschirm, Strompreis 0,35 Euro je kWh 306,60 Euro im Jahr (2 Bildschirme)
Pflege der Inhalte 1 Stunde pro Woche, 50 Wochen, bewertet mit 25 Euro 1.250,00 Euro im Jahr
Laufende Kosten Summe 1.916,60 Euro im Jahr
Gesparte Druckkosten Annahme 400,00 Euro im Jahr
Laufende Kosten netto 1.916,60 − 400 1.516,60 Euro im Jahr

Der Nutzen entsteht nur, wenn die Anzeige etwas verkauft. Annahme: Der Deckungsbeitrag eines beworbenen Gerichts liegt bei 8,00 Euro, die Aktion läuft 50 Wochen.

  • Laufende Kosten gedeckt ab: 1.516,60 ÷ (50 × 8,00) = 3,79, also rund 4 zusätzliche Gerichte pro Woche.
Zusätzliche Gerichte pro Woche Zusätzlicher Deckungsbeitrag im Jahr Ergebnis nach laufenden Kosten Amortisation der 1.800 Euro
5 2.000,00 Euro 483,40 Euro 44,7 Monate
10 4.000,00 Euro 2.483,40 Euro 8,7 Monate
20 8.000,00 Euro 6.483,40 Euro 3,3 Monate

Ob die Bildschirme diese Mehrverkäufe auslösen, ist die offene Frage. Messen Sie sie: Vergleichen Sie vier Wochen lang den Absatz der beworbenen Position vor und nach Start, am besten gegen eine Position, die Sie nicht bewerben.

Typische Fehler

  • Kein Pflegeplan: Veraltete Preise oder Angebote bleiben stehen, bis jemand sie bemerkt.
  • Preise nur im Wechselbild: Der Gast sieht den Preis nur, wenn er im richtigen Moment hinschaut.
  • Allergene vergessen: Neue Gerichte erscheinen ohne die Angabe, die bei der Karte selbstverständlich wäre.
  • Musik und Filme aus dem Internet: Die Rechte zur Wiedergabe im Geschäft sind nicht geklärt.
  • Nur Anschaffung gerechnet: Arbeitszeit und Software fehlen in der Rechnung.

So gehen Sie vor

  1. Legen Sie fest, welche Position der Bildschirm verkaufen soll, und messen Sie deren Absatz vier Wochen lang.
  2. Holen Sie Angebote für Gerät, Software und Montage ein und setzen Sie die Werte in die Rechnung ein.
  3. Prüfen Sie für jede Inhaltsart die Zeile der Tabelle oben.
  4. Bestimmen Sie, wer die Inhalte wann pflegt.
  5. Starten Sie mit einem Bildschirm und vergleichen Sie den Absatz mit dem Vorher-Wert.

Häufige Fragen

Darf ich auf dem Bildschirm Speisen ohne Allergenangabe zeigen?

Bieten Sie die Speisen an, müssen Allergene nach § 4 LMIDV vor Kaufabschluss bereitstehen, zum Beispiel auf der Karte, im Aushang oder in einem leicht zugänglichen elektronischen Angebot, auf das ein Hinweis verweist.

Wie lange darf ein Preis auf dem Bildschirm sichtbar sein?

Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 PAngV sind die Preisverzeichnisse zum Zeitpunkt des Angebots gut lesbar anzubringen, auf Tischen auszulegen oder jedem Gast vor der Bestellung vorzulegen; zusätzlich ist neben dem Eingang ein Verzeichnis der wesentlichen Preise anzubringen (Satz 2). Rotiert die Anzeige, prüfen Sie, ob die Preise für Gäste während des Angebots ausreichend lange und lesbar stehen; eine Mindestdauer nennt § 13 PAngV nicht.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Die rechtlichen Hinweise dieser Seite beziehen sich nur auf Deutschland. Für Allergenangaben in Österreich und der Schweiz siehe die Artikel zu Österreich und zur Schweiz; die Rechenbeispiele gelten unabhängig vom Land.

Quellen

  1. Preisangabenverordnung (PAngV), § 13 Gaststätten, BeherbergungsbetriebeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Preisangabenverordnung (PAngV), § 4 Pflicht zur Angabe des GrundpreisesBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Preisangabenverordnung (PAngV), § 11 Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für WarenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), § 4 Abs. 2 bis 4Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Urheberrechtsgesetz (UrhG), § 15 Allgemeines, § 21 und § 22Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am