Rabatte an der Kasse buchen: Prozent, Betrag und Aktionspreis
Kurz gesagt
Ein sofortiger Rabatt mindert das Entgelt und damit die Umsatzsteuer. Bei einem Bonrabatt auf Waren mit mehreren Steuersätzen muss die Minderung je Satz zugeordnet werden: in Deutschland direkt (DSFinV-K 2.4, Kapitel 4.2.4), in Österreich fließt der Barzahlungsbetrag je Steuersatz in Beleg und Signatur (§ 9 Abs. 2 Z 4 RKSV).
Das Wichtigste
- Deutschland, elektronische Kassensysteme: Entgeltminderungen sind direkt zuzuordnen; eine erleichterte Trennung der Entgelte ist hier nicht möglich (DSFinV-K 2.4, Kapitel 4.2.4).
- Deutschland: Ändert sich die Bemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Umsatzes, ist der geschuldete Steuerbetrag zu berichtigen (§ 17 Abs. 1 UStG).
- Österreich, Registrierkassen: Beleg und Signatur enthalten den Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen (§ 9 Abs. 2 Z 4, § 11 Abs. 1 Z 3 RKSV).
- Schweiz: Die Mehrwertsteuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet (Art. 24 Abs. 1 MWSTG).
- Ein Aktionspreis im Artikelstamm ist kein Rabatt, sondern ein anderer Verkaufspreis; die Kasse erfasst ihn als normalen Verkauf zu diesem Preis.
Ein Rabatt kommt an der Kasse in mehreren Formen vor: Prozent auf einen Artikel, ein Betrag auf den ganzen Bon oder ein Aktionspreis. Alle drei ändern, was der Kunde zahlt, aber nicht dasselbe in Ihren Zahlen. Wer sie vermischt, bekommt Auswertungen, die Umsatz und Umsatzsteuer nicht mehr sauber trennen.
Was Sie vorab brauchen
- Eine Rabattfunktion der Kasse, die einen Rabatt auf eine Position und einen auf den ganzen Bon kennt (Zwischensummenrabatt).
- Die Steuersätze Ihrer Artikel im Artikelstamm.
- Eine Hausregel, wer welche Rabatte geben darf, etwa Obergrenze in Prozent und Freigabe durch die Leitung.
Drei Rabattarten und ihre Wirkung
Ein sofortiger Rabatt vermindert das Entgelt, das der Kunde aufwendet. Das Entgelt ist die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, in Deutschland nach § 10 Abs. 1 UStG, in Österreich nach § 4 Abs. 1 UStG 1994, in der Schweiz nach Art. 24 Abs. 1 MWSTG.
| Rabattart | Beispiel | Wirkung auf Entgelt und Steuer | Wie erfassen |
|---|---|---|---|
| Rabatt auf eine Position | 20 Prozent auf einen Artikel | mindert nur diese Position, Steuersatz bleibt der des Artikels | Rabatt an der Position auslösen |
| Rabatt auf den ganzen Bon | 10 Prozent mit Kundenkarte oder 5,00 Euro Nachlass | mindert alle Positionen; bei mehreren Steuersätzen auf jeden Satz anteilig | Zwischensummenrabatt auslösen; die Kasse muss ihn je Steuersatz aufteilen |
| Aktionspreis | Artikel kostet in der Woche 1,99 statt 2,49 Euro | kein Rabatt: das Entgelt ist der Aktionspreis | Preis im Artikelstamm oder in der Preisaktion ändern, siehe Preise an der Kasse ändern |
Ein Gutschein, der als Zahlungsmittel eingelöst wird, ist kein Rabatt. Seine Behandlung hängt vom Gutscheintyp ab, siehe Gutscheine und Umsatzsteuer in Deutschland.
Was gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
| Land | Grundlage | Was für die Buchung folgt |
|---|---|---|
| Deutschland, elektronische Kassensysteme | DSFinV-K 2.4, Kapitel 4.2.4; § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 1 UStG | Ein sofortiger Rabatt wird bei der Erfassung mit negiertem Vorzeichen berücksichtigt, entweder als verminderter Positionspreis oder als gesonderte Rabattzeile mit korrekter Steuerzuordnung. Ein Bonrabatt wird als gesonderte negative Zeile geführt, die Aufteilung auf die Steuersätze ist besonders zu prüfen. Nachträgliche Entgeltminderungen sind ebenfalls nach Steuersätzen getrennt darzustellen. |
| Österreich, Registrierkasse | § 4 Abs. 1, § 16 Abs. 1 UStG 1994; § 9 Abs. 2 Z 4 und § 11 Abs. 1 Z 3 RKSV | Entgelt ist, was der Empfänger aufzuwenden hat; Signatur und Beleg enthalten den Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen. Ein Rabatt muss deshalb in die Beträge je Steuersatz einfließen. |
| Schweiz | Art. 24 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1 MWSTG | Die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet; wird das bezahlte Entgelt korrigiert, ist die Umsatzsteuerschuld im Zeitpunkt der Verbuchung der Korrektur anzupassen. |
Die Deutschland-Zeile gilt für elektronische Kassensysteme im Anwendungsbereich der DSFinV-K; die offene Ladenkasse fällt nicht darunter. Die genannten Schweizer Normen enthalten keine kassenspezifische Vorgabe; für die Buchführung gilt Art. 957a OR.
Beispielrechnung: gemischter Warenkorb mit Bonrabatt
Beispielrechnung mit angenommenen Zahlen für Deutschland: Ein Kunde kauft ein Buch (7 Prozent Umsatzsteuer) für 30,00 Euro brutto und einen Schreibwarenartikel (19 Prozent) für 70,00 Euro brutto. Mit Kundenkarte erhält er 10 Prozent auf den ganzen Bon, das sind 10,00 Euro.
Die Redaktion verteilt den Rabatt im Verhältnis der Bruttobeträge: 30 Prozent des Warenwerts entfallen auf den Satz 7 Prozent, 70 Prozent auf den Satz 19 Prozent. Das ist ein Vorschlag der Redaktion, keine amtliche Vorgabe.
| Schritt | 7 Prozent | 19 Prozent | Summe |
|---|---|---|---|
| Brutto vor Rabatt | 30,00 Euro | 70,00 Euro | 100,00 Euro |
| Rabattanteil | 3,00 Euro | 7,00 Euro | 10,00 Euro |
| Brutto nach Rabatt | 27,00 Euro | 63,00 Euro | 90,00 Euro |
| Entgelt (netto) | 25,23 Euro | 52,94 Euro | 78,17 Euro |
| Umsatzsteuer | 1,77 Euro | 10,06 Euro | 11,83 Euro |
Die Steuer im Bruttobetrag rechnen Sie als Brutto minus Brutto geteilt durch (1 plus Steuersatz): 27,00 − 27,00 ÷ 1,07 = 1,77 Euro und 63,00 − 63,00 ÷ 1,19 = 10,06 Euro.
Würde die Kasse den ganzen Rabatt von 10,00 Euro auf den Satz 19 Prozent buchen, ergäben sich 30,00 Euro (7 Prozent) und 60,00 Euro (19 Prozent) brutto. Die Steuer wäre 1,96 + 9,58 = 11,54 Euro, also 0,29 Euro weniger als in der Tabelle. Der Umsatz je Steuersatz stimmte dann nicht mehr. Bleibt bei der Rundung auf Cent ein Rest, ordnen Sie ihn dem größeren Anteil zu, damit die Summe der Anteile den Rabatt trifft (Empfehlung der Redaktion).
Schritt für Schritt: Bonrabatt buchen
- Positionen erfassen. Buchen Sie alle Artikel, bevor Sie den Rabatt auslösen.
- Rabatt auf den Bon wählen. Geben Sie Prozent oder Betrag ein und wählen Sie nicht die Position.
- Aufteilung prüfen. Kontrollieren Sie auf dem Bon, dass der Rabatt je Steuersatz ausgewiesen ist oder dass die Summen je Satz stimmen.
- Zahlung abschließen. Der Kunde zahlt den Betrag nach Rabatt; der Beleg zeigt den Rabatt mit.
- Tagesabschluss prüfen. Rabatt, Umsatz je Steuersatz und Zahlung müssen in der Auswertung nachvollziehbar sein.
So prüfen Sie das Ergebnis
Rechnen Sie einen Testbon mit zwei Steuersätzen nach der Tabelle nach. Prüfen Sie, ob Umsatz und Steuer je Satz mit Ihrer Rechnung übereinstimmen, und vergleichen Sie die Rabattsumme im Tagesabschluss mit der Summe der Rabattzeilen.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Abhilfe |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer je Satz weicht von Ihrer Rechnung ab | Rabatt nur auf einen Satz gebucht | Aufteilung der Kasse prüfen, Kassenhersteller fragen |
| Rabatt erscheint nicht im Bericht | Aktionspreis statt Rabatt gebucht | Für Auswertungen Rabatte als Rabatt, Aktionen als Preisaktion führen |
| Rabatt höher als Hausregel | Berechtigung zu weit | Rechte anpassen, siehe Benutzer und Rechte |
| Kunde erhält nachträglich Nachlass | Bon schon abgeschlossen | Nachträgliche Entgeltminderung buchen, siehe Storno, Rückgabe oder Gutschrift |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Fragen Sie den Kassenhersteller, wenn die Kasse Bonrabatte nicht je Steuersatz aufteilt. Die Steuerberatung klärt, wie sich Rabattaktionen und Kundenkarten auf Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung auswirken, insbesondere wenn Sie Punkte oder Gutscheine statt Sofortrabatten vergeben.