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Lebensdauer von Kassenhardware und Ersatzbeschaffung

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Wie lange Kassenhardware hält, nennt keine allgemeine Zahl: Maßgeblich sind Datenblatt, Supportzeitraum des Herstellers und Ihre Einsatzbedingungen. In Deutschland nennt die AfA-Tabelle AV für Registrierkassen sechs Jahre; das ist ein steuerlicher Richtwert, keine Garantie. Planen Sie Prüftermine, Ersatzteile und einen Tauschplan je Gerät.

Das Wichtigste

  • DE: Die AfA-Tabelle AV nennt für Registrierkassen eine Nutzungsdauer von 6 Jahren (Nr. 6.14.7); sie ist ein Anhaltspunkt für die Abschreibung, keine technische Lebensdauer und keine Rechtsnorm.
  • Apple legt iPad-Akkus darauf aus, nach 1000 vollständigen Ladezyklen bis zu 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität zu halten; das ist eine Herstellerangabe für diese Geräte.
  • DE: Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten; sie betrifft nur solche Systeme, nicht eine offene Ladenkasse ohne elektronisches System.
  • AT: Die Außerbetriebnahme einer Registrierkasse oder ihrer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit ist ohne unnötigen Aufschub bekannt zu geben (§ 17 Abs. 1 Z 3 RKSV).

Kassenhardware besteht aus Geräten mit sehr verschiedener Haltbarkeit: ein Netzteil ist etwas anderes als ein Druckkopf oder eine Batterie. Dieser Artikel trennt, was eine Quelle sagt, von dem, was Sie beim Hersteller erfragen, und liefert einen Tauschplan. Er nennt keine Produkte und keine Preise.

Worauf es ankommt

Drei Begriffe sind zu trennen. Die technische Lebensdauer ist die Zeit, die ein Gerät tatsächlich funktioniert; sie hängt von Nutzung und Umgebung ab, und das Datenblatt nennt hierzu höchstens Auslegungs- oder Belastungswerte. Der Supportzeitraum sagt, wie lange der Hersteller Updates, Ersatzteile und Reparatur liefert; ihn erfragen Sie beim Anbieter. Die steuerliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, über den Sie die Anschaffung abschreiben; sie ist eine Rechengröße. Ein Gerät kann steuerlich abgeschrieben, technisch intakt und trotzdem nicht mehr gepflegt sein.

Was Quellen zur Nutzungsdauer sagen

In Deutschland nennt die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AV) in Nr. 6.14.7 für Registrierkassen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2000 für Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft wurden. Nach den Vorbemerkungen dient die Angabe als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der Abschreibung; für branchenzugehörige Steuerpflichtige geht eine Branchentabelle vor. Für Computerhardware hat das BMF später gesondert entschieden (Schreiben vom 22. Februar 2022); ob ein PC- oder Tablet-Kassensystem darunter fällt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Abschreibung und Sofortabzug erklärt Kasse und Kartenterminal steuerlich absetzen. Für Österreich und die Schweiz nennt dieser Artikel keine Nutzungsdauer.

Planungsgrößen je Gerät

Die Tabelle trennt, was eine Quelle sagt, von dem, was Sie erfragen. Die rechte Spalte ist ein Beispielplan mit angenommenen Intervallen, keine Aussage über typische Lebensdauern.

Gerät Was eine Quelle sagt Was Sie beim Hersteller erfragen Beispielplan (Annahme)
Registrierkasse (Deutschland) AfA-Tabelle AV Nr. 6.14.7: 6 Jahre als steuerlicher Anhaltspunkt Supportzeitraum, Ersatzteile, Updates Prüftermin jährlich; Austausch planen im sechsten Jahr
Tablet (zum Beispiel iPad) Apple: Akku ausgelegt auf bis zu 80 Prozent Kapazität nach 1000 Ladezyklen Supportzeitraum für Updates und Akkutausch Akkuzustand jährlich prüfen
Bondrucker Datenblatt: Angaben zu Druckkopf und Schneidwerk, falls vorhanden Verschleißteile und Lieferzeit Ersatzgerät vorhalten
USV BSI INF.2.A3 (für Rechenzentren): Wartung nach Herstellerintervallen Batterietauschintervall Test halbjährlich, Batterie nach Herstellerangabe
Router, Switch, Zugangspunkt Supportende laut Hersteller Zeitraum für Sicherheitsupdates Ersatz vor Supportende
Kassenlade, Scanner, Display Datenblatt: Zyklenzahlen, falls angegeben Garantie, Ersatzteile Sichtprüfung beim Jahrestermin

Beispiel: Tauschplan über sechs Jahre

Der Plan unten ist ein Beispiel mit angenommenen Terminen für einen Betrieb mit Kasse, Drucker, USV und Router.

Zeitpunkt Aufgabe
Jahr 0 Geräteliste mit Kaufdatum, Seriennummer, Garantieende und Supportende anlegen
Jährlich Sichtprüfung, USV-Test, Akkuzustand, Ersatzteilbestand und Supportstatus prüfen
Jahr 3 Ersatzgerät für den Drucker und Netzteile prüfen; Tauschkosten schätzen
Jahr 5 Austausch der Kasse planen: Angebot, Datenübernahme, Termin außerhalb der Spitzenzeit
Jahr 6 Altgerät außer Betrieb nehmen und Meldungen des Landes erledigen

Ersatzteile und Rückfall

Halten Sie vor, was Sie ohne Lieferzeit brauchen: Netzteile, Kabel, Papier, ein Ersatzgerät für ein ausfallkritisches Teil. Bewahren Sie Seriennummern und Garantieunterlagen getrennt vom Gerät auf. Bei Ausfall der Kasse hilft der Rückfall aus Notfallkasse.

Was beim Tausch einer Kasse zu beachten ist

Der Tausch eines Kassensystems kann Meldungen auslösen. In Deutschland ist die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146a AO zu erstatten; sie betrifft nur solche Systeme, nicht eine offene Ladenkasse ohne elektronisches System. In Österreich ist die Außerbetriebnahme der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit oder der Registrierkasse ohne unnötigen Aufschub über FinanzOnline oder beim Finanzamt bekannt zu geben (§ 17 Abs. 1 Z 3 RKSV). Ob der Austausch eines einzelnen Geräts als Anschaffung oder Außerbetriebnahme zählt, klären Sie mit dem Kassenanbieter oder Ihrer Steuerberatung; zum Ablauf siehe Registrierkasse außer Betrieb nehmen oder ersetzen; für die Meldung in Deutschland siehe Kasse beim Finanzamt melden. Der Ablauf eines Systemwechsels steht in Kassensystem wechseln; wie Sie Altdaten aufbewahren, in Altdaten beim Kassenwechsel aufbewahren.

So gehen Sie vor

  1. Legen Sie eine Geräteliste mit Kaufdatum, Garantie- und Supportende an.
  2. Fragen Sie je Gerät nach Supportzeitraum, Verschleißteilen und Ersatz.
  3. Tragen Sie Prüftermine ein und prüfen Sie jährlich Akku, USV und Ersatzteile.
  4. Planen Sie den Tausch der Kasse ein Jahr vorher mit Datenübernahme und Meldungen.

Häufige Fragen

Heißt sechs Jahre AfA-Nutzungsdauer, dass die Kasse sechs Jahre hält?

Nein. Die AfA-Tabelle gibt einen Anhaltspunkt für die steuerliche Abschreibung; sie berücksichtigt nach ihren Vorbemerkungen die technische Abnutzung eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebs. Wie lange Ihr Gerät tatsächlich funktioniert, hängt von Nutzung und Umgebung ab; das Datenblatt nennt höchstens Auslegungswerte. Wie lange der Hersteller es pflegt, erfragen Sie als Supportzusage.

Muss ich beim Austausch einer Kasse etwas melden?

Das hängt vom Land und davon ab, ob das Gerät ein elektronisches Aufzeichnungssystem (DE) oder eine Registrierkasse mit Sicherheitseinrichtung (AT) ist. In Deutschland nennt § 146a Abs. 4 AO die Mitteilung binnen eines Monats; in Österreich verlangt § 17 RKSV die Bekanntgabe der Außerbetriebnahme. Einzelheiten in den rechtlichen Artikeln.

Quellen

  1. AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AV), BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2000, BStBl 2000 I S. 1532, Nr. 6.14.7 und VorbemerkungenBundesministerium der Finanzen (Abdruck im Bundessteuerblatt, Host: media.frag-den-staat.de) · abgerufen am
  2. Batteries - Service and Recycling (Akku-Auslegung, Abschnitt iPad)Apple Inc. · abgerufen am
  3. Abgabenordnung (AO), § 146a Abs. 4 Mitteilung an das FinanzamtBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), § 17 Bekanntgabe der Außerbetriebnahme der SicherheitseinrichtungBundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem (RIS) · abgerufen am
  5. INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum, Anforderung INF.2.A3, IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · abgerufen am
  6. Sachstand WD 4 - 3000 - 059/22, Nutzungsdauer von Computerhardware und Software (Hinweis auf BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, BStBl I 2022 S. 187)Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste · abgerufen am