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Kassenhardware auswählen: Was Sie wirklich brauchen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Unverzichtbar sind nur ein Gerät, auf dem die Kassensoftware läuft, und ein Weg, Zahlungen zu erfassen. Alles andere (Bondrucker, Lade, Scanner, Display, Waage) richtet sich nach Ihrem Ablauf. Zusätzlich nötig ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung, wenn Sie in Deutschland ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO nutzen (etwa ein elektronisches Kassensystem; TSE) oder in Österreich der Registrierkassenpflicht unterliegen (im Regelfall Signatur- oder Siegelerstellungseinheit).

Das Wichtigste

  • Pflichtbestandteil ist die Hardware nur dort, wo das Gesetz eine Sicherheitseinrichtung verlangt; in Deutschland kann die TSE Hardware oder Cloud-Dienst sein.
  • DE: Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem im Sinne des § 1 KassenSichV erfasst (elektronische Kassensysteme, Registrierkassen), schützt es durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a Abs. 1 AO).
  • AT: Betriebe mit Registrierkassenpflicht verwenden im Regelfall eine Signatur- oder Siegelerstellungseinheit (§ 131b Abs. 2 BAO); ausgenommen sind vom Finanzamt per Bescheid bestätigte manipulationssichere geschlossene Gesamtsysteme (§ 131b Abs. 4 BAO).
  • Bondrucker, Kassenlade, Scanner, Display und Waage sind betriebsabhängige Ergänzungen, keine Voraussetzung jeder Kasse.
  • Die Hardwareauswahl folgt dem Verkaufsablauf: erst Zahl der Arbeitsplätze und Belegausgabe festlegen, dann Geräte wählen.

Eine Kasse ist keine Gerätelinie, sondern ein Ablauf: Ware oder Leistung erfassen, bezahlen lassen, einen Beleg ausgeben, das Geld sicher aufbewahren. Jedes Gerät übernimmt einen dieser Schritte. Dieser Artikel ordnet die Komponenten nach dem Schritt, den sie abdecken, und zeigt, welche Ihr Betrieb nicht braucht. Die Einzelthemen sind in eigenen Artikeln vertieft; hier steht nur der Überblick. Er gilt für Betriebe in Deutschland, Österreich und der Schweiz und nennt weder Anbieter noch Produkte.

Diese Komponenten gibt es

Die Tabelle nennt je Komponente die Aufgabe, die Frage, an der Sie Bedarf erkennen, und den Artikel mit den Auswahlkriterien. Die Spalte „Anbieterfrage“ ist das, was Sie im Angebot klären.

Komponente Aufgabe Bedarf, wenn … Anbieterfrage Vertiefung
Kassenterminal oder Tablet Läuft die Kassensoftware, nimmt Eingaben an immer Welche Geräte und Betriebssystemversionen sind für die Software freigegeben? Tablet-Kasse, iPad als Kasse
Sicherheitseinrichtung Schützt Aufzeichnungen gegen Manipulation Ihr Land sie verlangt (siehe unten) Als Hardware oder als Cloud-Dienst? TSE-Bauformen
Kartenterminal Nimmt Kartenzahlung an Sie Karten akzeptieren Ist es mit der Kasse gekoppelt oder getrennt? Mobiles oder stationäres Kartenterminal
Bondrucker Druckt Beleg, Küchenbon, Bestellbon Sie Belege auf Papier ausgeben oder Bestellungen in die Küche drucken Welche Druckbefehle und Anschlüsse? Bondrucker auswählen
Kassenlade Verwahrt Bargeld, öffnet nach Barzahlung Sie Bargeld annehmen und es in einer Lade verwahren wollen (eine Lade ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, AEAO zu § 146a Nr. 1.2) Wird sie über den Drucker oder direkt angesteuert? Kassenlade auswählen
Barcodescanner Erfasst Artikel per Code Sie Waren mit Barcode verkaufen Welche Codearten liest er? Barcodescanner
Kundendisplay Zeigt dem Kunden Positionen und Summe Kunden den Betrag mitlesen sollen Ist es als Zweitbildschirm oder Zeilendisplay gedacht? Kundendisplay
Waage Wiegt Ware, übergibt das Gewicht Sie nach Gewicht verkaufen Ist sie für den geschäftlichen Verkehr zugelassen? Kassenwaage
Küchendrucker oder -display Gibt Bestellungen an die Küche Sie Speisen am Platz zubereiten Wie wird nach Station geroutet? Küchendrucker oder Küchendisplay
Zubehör (Kabel, Halterung, Netzteile) Verbindet, sichert, versorgt immer in kleinem Umfang Was liegt bei, was nicht? Kassenzubehör im Überblick

Welche Geräte Sicherheitseinrichtung und Beleg betreffen

Hier betrifft die Hardwarewahl das Recht. Die Pflichten selbst stehen in den verlinkten Artikeln; die Tabelle nennt nur, was die Auswahl berührt.

Land Was die Hardwarewahl berührt Rechtsgrundlage Artikel
Deutschland Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, setzt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ein; als Aufzeichnungssystem gelten elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen, nicht Buchhaltungsprogramme oder Warenautomaten § 146a Abs. 1 Satz 1 und 2 AO; § 1 Abs. 1 KassenSichV TSE-Pflicht
Deutschland Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, stellt einen Beleg aus und stellt ihn zur Verfügung; als Papierbeleg oder, nur mit Zustimmung des Empfängers, elektronisch. Ohne Zustimmung und ohne Befreiung nach § 148 AO muss Papier möglich sein, ein Drucker also vorhanden sein § 146a Abs. 2 AO; § 6 Satz 5 KassenSichV Belegausgabepflicht
Österreich Betriebe mit Registrierkassenpflicht schützen das System im Regelfall durch eine technische Sicherheitseinrichtung mit Signatur- oder Siegelerstellungseinheit; ausgenommen sind vom Finanzamt per Bescheid bestätigte manipulationssichere geschlossene Gesamtsysteme § 131b Abs. 2 und 4 BAO Registrierkassenpflicht und RKSV-Anforderungen
Schweiz In diesem Artikel nicht geprüft; die Pflichtenlage klärt der Auswahlartikel Kassensystem auswählen

Unter den hier behandelten Kassengeräten ist die Sicherheitseinrichtung das einzige, das die genannten Kassengesetze vorgeben. Für die übrigen Geräte entscheidet Ihr Ablauf; Ausnahme ist die Waage, die im geschäftlichen Verkehr Mess- und Eichvorgaben unterliegt (§ 31 MessEG; siehe Kassenwaage).

Welche Geräte für welchen Betrieb

Die Tabelle ist redaktionelle Orientierung und kein Urteil. „Meist“ heißt: in dieser Lage häufig sinnvoll; „verzichtbar“ heißt: nur bei besonderem Ablauf.

Betrieb Meist nötig Je nach Ablauf Oft verzichtbar
Ladengeschäft mit Barcode-Sortiment Terminal, Scanner, Kartenterminal, Lade Bondrucker, Kundendisplay Küchendrucker
Gastronomie mit Küche Terminal oder Tablet, Bondrucker, Kartenterminal, Lade Küchendrucker oder -display, mobile Bestellgeräte Scanner, Kundendisplay
Dienstleistung mit Terminen (Friseur, Kosmetik) Tablet oder Terminal, Kartenterminal Bondrucker, Lade Scanner, Waage, Küchendrucker
Markt oder Veranstaltung ohne Festnetz Tablet oder mobiles Gerät, Kartenterminal mit Mobilfunk, Stromversorgung mobiler Bondrucker, Lade Kundendisplay, Küchendrucker
Verkauf nach Gewicht (Metzger, Bäcker, Hofladen) Terminal, Waage, Bondrucker Scanner, Kundendisplay Küchendrucker

Details zu Markt und Außer-Haus-Verkauf: Mobile Kasse und Mobiler Bondrucker.

Auf diese Eigenschaften achten

  • Anschlüsse: Zählen Sie, welche Schnittstellen die Geräte brauchen (USB, Netzwerk, Bluetooth, Lade-Anschluss), und prüfen Sie, ob das Terminal genug freie bietet. Die Wahl der Anschlussart behandelt Bondrucker anschließen.
  • Kompatibilität: Gerät und Software müssen miteinander sprechen. Bei Druckern ist ESC/POS ein Befehlssatz, ein herstellereigenes Protokoll von Epson, kein offener Standard (Epson, ESC/POS Command Reference). Fragen Sie nach der Freigabeliste des Kassenanbieters.
  • Umgebung: Fett, Feuchtigkeit und Staub belasten Geräte. Die Schutzart eines Gehäuses wird als IP-Code nach IEC 60529 angegeben (Titel der Norm: Schutzarten durch Gehäuse). Was die Ziffern bedeuten, steht in der Norm. Lesen Sie die Schutzart im Datenblatt und prüfen Sie, ob sie zum Einsatzort passt.
  • Ersatz und Lebensdauer: Lebensdauer von Kassenhardware und Schutz vor Diebstahl und Manipulation behandeln, was nach dem Kauf zählt.

Woraus sich die Hardwarekosten zusammensetzen

Preise nennen wir nicht; sie schwanken je Anbieter und Zeitpunkt. Klären Sie im Angebot, welche Posten einmalig und welche laufend sind.

  • Einmalig: Terminal, Drucker, Lade, Scanner, Kartenterminal, Kabel und Halterungen, Einrichtung, gegebenenfalls Sicherheitseinrichtung.
  • Laufend: Miete oder Leasing der Geräte, Wartungsvertrag, Verbrauchsmaterial wie Papierrollen, Ersatz bei Defekt.
  • Alternativ: Mietmodelle bündeln Geräte und Service; Vergleichskriterien stehen unter Hardware as a Service.

Rechnen Sie über die geplante Nutzungsdauer (Gesamtkosten der Kasse berechnen).

So gehen Sie vor

  1. Beschreiben Sie den Ablauf vom Kunden bis zum Beleg in fünf Sätzen und streichen Sie jedes Gerät, das darin nicht vorkommt.
  2. Legen Sie fest, wie Sie Belege ausgeben (Papier; elektronisch in Deutschland nur mit Zustimmung des Empfängers) und ob Küche oder zweiter Arbeitsplatz Bons brauchen.
  3. Klären Sie die Pflichten Ihres Landes und die Bauform der Sicherheitseinrichtung (Hardware oder Cloud-TSE).
  4. Lassen Sie sich je Gerät die Freigabe durch den Kassenanbieter schriftlich bestätigen.
  5. Stellen Sie die Erstausstattung zusammen: Erstausstattung: Checkliste. Ob ein Komplettgerät oder einzelne Komponenten besser passen, beantwortet All-in-One-Kasse oder Einzelkomponenten.

Häufige Fragen

Brauche ich zwingend einen Bondrucker?

Nicht in jedem Fall. Wer in Deutschland ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, hat einen Beleg auszustellen und zur Verfügung zu stellen (§ 146a Abs. 2 AO); er darf nur mit Zustimmung des Empfängers elektronisch ausgegeben werden (§ 6 Satz 5 KassenSichV). Ohne Drucker geht das nur, wenn der Kunde zustimmt oder eine Befreiung nach § 148 AO vorliegt; sonst muss ein Papierbeleg möglich sein. Für Österreich klären Sie die Belegerteilung im Artikel zur Registrierkasse.

Reicht ein Tablet als Kassenhardware?

Ein Tablet kann das Gerät für die Kassensoftware sein. Dazu kommen die Geräte, die Ihr Ablauf verlangt, und bei Kassenpflicht die Sicherheitseinrichtung. Ob die Software Ihres Anbieters auf Ihrem Modell zugelassen ist, steht in dessen Systemvoraussetzungen.

Soll ich Hardware gleich für spätere Erweiterungen kaufen?

Nur, was Sie im ersten Jahr wirklich nutzen. Planen Sie Anschlüsse und Platz ein (freie Ports, Netzwerkdose), kaufen Sie das Gerät aber erst, wenn der Bedarf eintritt.

Quellen

  1. Abgabenordnung (AO), § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer AufzeichnungssystemeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), § 1 Elektronische AufzeichnungssystemeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Bundesabgabenordnung (BAO), § 131bBundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem (RIS) · abgerufen am
  4. IEC 60529: Degrees of protection provided by enclosures (IP Code), PublikationsseiteInternational Electrotechnical Commission (IEC) · abgerufen am
  5. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), § 6 Anforderungen an den BelegBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Mess- und Eichgesetz (MessEG), § 31 Anforderungen an das Verwenden von MessgerätenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. Anwendungserlass zu § 146a AO (AEAO), Grundfassung vom 30. Juni 2023, Nr. 1.2Bayerisches Landesamt für Steuern · abgerufen am
  8. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 19/27027: Neue Anforderungen für cloudbasierte Technische Sicherheitseinrichtungen für Kassen (Drucksache 19/27565)Deutscher Bundestag · abgerufen am
  9. ESC/POS Command Reference, Introduction (Revision 3.40)Seiko Epson Corporation · abgerufen am