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Erstausstattung Kasse: Checkliste für Geräte und Zubehör

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Am Eröffnungstag müssen ein Kassengerät mit Stromversorgung, ein Weg zur Zahlung, ein zulässiger Belegweg (Papier mit Drucker und Rolle; in Deutschland elektronisch nur mit Zustimmung des Empfängers) sowie, falls Ihr Land sie verlangt, die Sicherheitseinrichtung betriebsbereit sein (DE: TSE bei einem elektronischen Aufzeichnungssystem; AT: bei Registrierkassenpflicht im Regelfall eine Signatur- oder Siegelerstellungseinheit). Kartenterminal, Lade, Scanner, Display, Waage und Küchengeräte sind nur nötig, soweit Ihr Ablauf sie schon am ersten Tag vorsieht.

Das Wichtigste

  • Eröffnungstag: Kassengerät, Stromversorgung, Zahlungsweg, ein zulässiger Belegweg und die Sicherheitseinrichtung, soweit gesetzlich verlangt; Drucker und Papier nur, soweit Sie Papierbelege ausgeben.
  • DE: Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem zur Erfassung aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfälle nutzt, schützt es durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a Abs. 1 AO).
  • AT: Bei Registrierkassenpflicht schützt im Regelfall eine Signatur- oder Siegelerstellungseinheit das System (§ 131b Abs. 2 BAO); ausgenommen sind vom Finanzamt per Bescheid bestätigte geschlossene Gesamtsysteme (§ 131b Abs. 4 BAO).
  • Später ergänzbar sind Geräte, ohne die der erste Verkaufstag ablaufen kann, etwa Kundendisplay oder zweiter Drucker.
  • Vor Öffnung gehört ein Testverkauf zur Abnahme, mit Beleg, Kartenzahlung und Ladenöffnung, soweit Sie diese Geräte einsetzen.

Eine Erstausstattung scheitert selten an der Technik, sondern an einem fehlenden Kabel, einer falschen Rolle oder einer Sicherheitseinrichtung, die erst nach der Eröffnung eintrifft. Die Liste unterscheidet daher zwischen dem, was am Eröffnungstag stehen muss, und dem, was Sie ohne Schaden später ergänzen. Überblick über alle Komponenten: Kassenhardware auswählen.

Was Sie vorab brauchen

  • Die Entscheidung für ein Kassensystem und die schriftliche Freigabeliste des Anbieters für Geräte (Kassensystem auswählen).
  • Den Grundriss mit Standort der Kasse, Steckdosen und Netzwerkdosen oder WLAN-Abdeckung.
  • Die Antwort, ob Ihr Land eine Sicherheitseinrichtung verlangt und in welcher Bauform (Hardware oder Cloud-TSE).
  • Die Zahl der Arbeitsplätze am Eröffnungstag.

Eröffnungstag oder später?

Die Tabelle gilt für einen Betrieb mit einem Arbeitsplatz. Sie ist redaktionelle Planung; die Rechtsspalte nennt nur, was das Gesetz vorgibt.

Posten Eröffnungstag Später möglich Prüfpunkt
Kassengerät (Terminal oder Tablet) ja Von der Software freigegeben, geladen oder am Netz
Sicherheitseinrichtung ja, soweit gesetzlich verlangt (DE: TSE bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146a Abs. 1 AO; AT: bei Registrierkassenpflicht im Regelfall Signatur- oder Siegelerstellungseinheit nach § 131b Abs. 2 BAO, Ausnahme: bestätigtes geschlossenes Gesamtsystem nach Abs. 4) nein Geliefert, angeschlossen, im System erkannt; Lieferzeit vorab klären
Kartenterminal ja, wenn Sie Karten annehmen sonst bei Bedarf Verbindung zur Kasse und zum Netz getestet
Beleg: ein zulässiger Weg (Bondrucker mit Papier, oder elektronisch) ja In DE Papier oder, nur mit Zustimmung des Empfängers, elektronisch (§ 6 Satz 5 KassenSichV); ohne Zustimmung muss Papier möglich sein, also Drucker und Rolle
Reserve-Papierrollen ja, wenn Sie Papierbelege drucken sonst nicht nötig Passend zur Papierbreite des Druckers (Kassenzubehör)
Kassenlade ja, wenn Sie Bargeld in einer Lade verwahren wollen sonst nicht nötig (gesetzlich nicht vorgeschrieben, AEAO zu § 146a Nr. 1.2) Falls vorhanden: öffnet nach dem Druckbefehl, Schlüssel vorhanden
Strom: Mehrfachsteckdose, Netzteile ja Je Gerät geklärt, woher der Strom kommt (Netzteil, Akku, anderes Gerät); bei Mehrfachsteckdose Gesamtleistung unter der Belastbarkeit, Überspannungsschutz
Netzwerk: Router, Kabel oder WLAN ja, wenn Software oder Karte Netz braucht Kabelweg ohne Stolperstelle
Kabelkanal, Halterungen ja Nach dem ersten Wochenende, wenn der Weg der Kunden feststeht
Barcodescanner ja, bei Artikeln mit Code sonst bei Bedarf Liest die Codes Ihrer Artikel
Kundendisplay ja Nur wenn Kunden den Betrag mitlesen sollen
Waage ja, bei Verkauf nach Gewicht sonst bei Bedarf Zulassung für den geschäftlichen Verkehr (Kassenwaage)
Küchendrucker oder -display ja, bei Küche sonst bei Bedarf Routing der Bestellungen getestet
Ersatzgerät ja Mindestens Plan für einen Ausfall: Lebensdauer und Ersatz

Schritt für Schritt: Aufbau und Abnahme

Schritt 1: Stellplatz festlegen

Wählen Sie den Platz so, dass Kunden den Bildschirm nicht manipulieren können und Kabel nicht im Laufweg liegen. Schutz vor Zugriff: Kassenhardware gegen Diebstahl und Manipulation sichern. Ergebnis: ein markierter Platz mit Steckdose in Reichweite.

Schritt 2: Geräte auspacken und Lieferung abgleichen

Vergleichen Sie Lieferschein, Bestellung und Freigabeliste. Notieren Sie die Seriennummern; in Deutschland stehen Seriennummer des Kassensystems und der Sicherheitseinrichtung auf dem Beleg (§ 6 Satz 1 Nr. 6 KassenSichV). Ergebnis: eine Liste mit Gerät, Seriennummer, Lieferdatum.

Schritt 3: Strom und Netz herstellen

Stecken Sie zuerst Stromversorgung und Netzwerk an, dann Kassengerät und Router. Ergebnis: Das Kassengerät startet und hat Netz, soweit Ihre Software es braucht.

Schritt 4: Peripherie anschließen

Verbinden Sie Drucker, Scanner und Display mit dem Kassengerät. Die Kassenlade hängt bei vielen Druckern am Anschluss für die Schublade. Der Befehlssatz ESC/POS sieht dafür einen Impulsbefehl vor, der einen von zwei Anschlusspins ansteuert (Epson, ESC p); der Druckertreiber der Software setzt ihn um. Ergebnis: Jedes Gerät wird in der Software erkannt.

Schritt 5: Sicherheitseinrichtung einbinden

Verbinden Sie die Einrichtung oder aktivieren Sie den Cloud-Zugang, wie ihr Anbieter es beschreibt. Prüfen Sie, dass ein Testvorgang eine Signatur erhält. Pflichten: TSE-Pflicht und RKSV-Anforderungen. Ergebnis: Ein Testbeleg zeigt die Angaben der Einrichtung.

Schritt 6: Testverkauf durchführen

Verkaufen Sie fünf Testartikel und einen mit Storno; zahlen Sie, falls vorgesehen, einen Verkauf mit Karte und einen bar. Prüfen Sie den Beleg auf dem vorgesehenen Weg: Bei Papier lassen Sie ihn drucken, bei elektronischer Ausgabe testen Sie den Empfang. Öffnet sich, falls vorhanden, die Lade? Ergebnis: Beleg ausgegeben, Zahlung bestätigt, Lade offen, soweit eingesetzt.

Schritt 7: Fallback prüfen

Ziehen Sie den Netzwerkstecker und verkaufen Sie erneut (Kasse ohne Internet). Ergebnis: Sie wissen, was ohne Netz geht.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Mögliche Ursache Prüfen
Drucker druckt nicht Falscher Anschluss, falsche Treiberwahl, Rolle falsch eingelegt Bondrucker druckt nicht
Lade öffnet nicht Kabel nicht am Schubladenanschluss, Lade verriegelt Kassenschublade öffnet nicht
Gerät wird nicht erkannt Kabel nur zum Laden geeignet, Treiber fehlt Anderes Kabel, Freigabeliste
Sicherheitseinrichtung wird nicht gefunden Falscher Steckplatz, Zugangsdaten fehlen Anleitung des Anbieters

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie den Kassenanbieter, wenn die Sicherheitseinrichtung nach Anleitung nicht erkannt wird oder ein Testbeleg die erwarteten Angaben nicht zeigt. Fragen zu Meldepflichten und Fristen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung (Kassenmeldepflicht).

Häufige Fragen

Reicht ein einzelnes Netzteil für Terminal, Drucker und Lade?

Das hängt von den Geräten ab. Die Versorgung steht im Datenblatt (Netzteil, Akku oder Anschluss an ein anderes Gerät); die Lade kann über den Drucker angesteuert werden (Epson, ESC p). Zählen Sie je Arbeitsplatz die Geräte, die eine Steckdose brauchen, und vergleichen Sie bei einer Mehrfachsteckdose die Summe der Leistungen mit deren Belastbarkeitsangabe (Verbraucherinformation Hessen).

Kann ich mit der Ausstattung beginnen, bevor die Sicherheitseinrichtung da ist?

Wer in Deutschland ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, hat es durch die Einrichtung zu schützen (§ 146a Abs. 1 AO); in Österreich bestehen die Pflichten nach § 131b Abs. 1 und 2 BAO mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Umsatzgrenzen des Abs. 1 Z 2 erstmals überschritten wurden (§ 131b Abs. 3 BAO). Klären Sie die Lieferzeit vor der Bestellung der übrigen Geräte; Bauformen: TSE-Bauformen im Überblick.

Wie viele Papierrollen brauche ich am ersten Tag?

Das hängt von Bonzahl und Rollenlänge ab. Rechnen Sie so: erwartete Bons pro Tag mal Länge je Bon durch Rollenlänge, plus Reserve. Die Rollenlänge steht auf der Packung oder im Datenblatt.

Quellen

  1. Abgabenordnung (AO), § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer AufzeichnungssystemeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), § 6 Anforderungen an den BelegBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Bundesabgabenordnung (BAO), § 131bBundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem (RIS) · abgerufen am
  4. Anwendungserlass zu § 146a AO (AEAO), Grundfassung vom 30. Juni 2023, Nr. 1.2Bayerisches Landesamt für Steuern · abgerufen am
  5. Mehrfachsteckdosen richtig nutzen (Abschnitt Belastungsgrenzen kennen)Hessische Verbraucherinformation (verbraucherfenster.hessen.de) · abgerufen am
  6. Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), § 1 AnwendungsbereichRechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich · abgerufen am
  7. ESC p: Generate pulse (ESC/POS Command Reference)Seiko Epson Corporation · abgerufen am